Støeda 14. prosince 1927

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 117. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 14. prosince 1927.

1. Øeè posl. Katze (viz str. 19 tìsnopiscké zprávy):

Hohes Haus! Die in Verhandlung stehende Vorlage, Druck Nr. 1304, bedeutet eine neuerliche Gesetzesverlängerung, mit welcher der so brennenden, Lösung des Problemes über die Wohnungsfürsorge wiederum aus dem Wege gegangen wird. Es wäre wirklich höchste Zeit, daß die Regierung daran ginge, endlich einmal auf diesem Gebiete Klarheit zu schaffen, vor allem tatsächlich Maßnahmen zu ergreifen, um dem ungeheueren Wohnungselende, unter welchem tausende Menschen zu leiden haben, wirksam entgegenzutreten. Niemand wird, behaupten können, daß das zu verlängernde Gesetz und daß die diesbezüglichen Gesetze überhaupt praktisch und mit Erfolg für die Wohnungsfürsorge in Betracht gekommen, wären. Seit das Wohnungsbeschlagnahmegesetz durch die Gemeinden aufgehoben wurde, ist von Fürsorge auf diesem Gebiete nichts mehr zu verspüren. Die " in Frage kommenden Behörden kümmern sich um die bestehenden Wohnungsfürsorgemaßnahmen einen Pfifferling. Das in dem Gesetze bestehende Verbot von Zusammenlegung und Verschmelzung mehrerer Wohnungen, die Verpflichtung, leerstehende Wohnungen anzumelden, das Recht der politischen Bezirksverwaltung, leerstehende Wohnungen zu beschlagnahmen, die Bestimmungen, daß zwei oder mehrere Wohnungen in einer Gemeinde zu besitzen, unstatthaft ist und daß Wohnungen für andere Zwecke nicht verwendet werden dürfen, sind Dinge, die nur auf dem Papier stehen und in Wirklichkeit nicht durchgeführt werden. So sind die Wohnungsfürsorgemaßnahmen durch die Handhabung der Behörden zu einer Farce geworden. Bei der reaktionären und antisozialen Einstellung der jetzigen Regierung ist das freilich kein Wunder. Sie weicht einer zweckentsprechenden Regelung dieses für das Volk so wichtigen Problems konsequent aus " ergeht sich in Geheimnistuerei und schafft dadurch eine Situation die von Tag zu Tag unhaltbarer wird. Die Regierung soll doch endlich sagen, was sie auf diesem Gebiete unternehmen will, sie soll uns sagen, wie sie sich die zukünftige Regelung der Wohnungsfürsorge, die Bauförderung und des Mieterschutzes vorstellt. Das jetzige Bauförderungsgesetz ist nicht nur reaktionär, weil es den Mieterschutz beseitigt, es hat auch den Beweis der vollkommenen Unzulänglichkeit erbracht. Der Betrag von 120 Millionen, der für die Bauförderung zur Verfügung gestellt wurde, war natürlich viel zu niedrig und konnte an der entsetzlichen Wohnungsnot nichts ändern. Dazu kommt noch, daß dieses an und für sich schlechte Gesetz von den Behörden, sabotiert wird. Wenigstens können wir das bei den deutschen Bewerbern feststellen. Hunderte eingereichte Ansuchen um Zuerkennung des Staatsbeitrages sind bis heute unerledigt geblieben. Die Bewerber werden durch die bürokratischen Maßnahmen der Behörden schikaniert, so daß viele verzichten, den Garantiebetrag in Anspruch zu nehmen.

Was sich der heilige Bürokratius in dieser Beziehung erlaubt, beweist eine Zuschrift der Abteilung für Baubewegung bei der politischen Landesverwaltung, die, ein Bewerber um die Staatsgarantie zugestellt erhielt. Es heißt darin: "Die Familienverhältnisse eines jeden Hausanwärters sind, anzuführen und ist anzugeben, was denselben veranlaßt, ein eigenes Haus zu bauen. Es ist hiezu die amtliche Bestätigung beizubringen, daß der Neubau des Hauses im Sinne des § 10 der zitierten Verordnung notwendig ist." Das ist sicherlich die Höhe bürokratischer Weisheit. Der Hausanwärter, der ein Arbeiter ist, baut, sich natürlich das Haus aus reinem Übermut und luxuriösen, Absichten, nicht aber, um mit seiner Familie ein Dach über den Kopf zu bekommen. Im Bezirke Falkenau haben cca 30 Personen um den Garantiebetrag angesucht, die bis heute noch keine Erledigung erhalten haben. Ja es besteht die Gefahr, daß diese Ansuchen überhaupt abgewiesen, werden, weil das Ministerium auf dem Standpunkt steht, daß die Zinsen für das unverbürgte Darlehen nur 7% und für das verbürgte nur 6% betragen dürfen. Woher diese Darlehen unter diesen Bedingungen zu haben sind, sagt das Ministerium allerdings nicht. Diese Maßnahme widerspricht ganz deutlich dem § 23 der Durchführungsverordnung, der besagt, daß der Zinsfuß in der Regel den, zur Zeit üblichen Hypothekarzinsfuß der Sparkassen, die dem Wohnsitze oder Sitze des Gläubigers zunächst liegen, nicht übersteigen darf. Trotz dieser klaren Bestimmung wird die Garantie verweigert, wohl nur zu dem Zwecke, um das Ansuchen überhaupt abweisen zu können. So werden diejenigen Bewerber, die den Bau bereits vollendet haben und mit dem Garantiebetrag rechneten, zur Verzweiflung getrieben. Es ist direkt skandalös, was sich das Ministerium in dieser Beziehung erlaubt. Unter diesen Verhältnissen kann man, von einer Bauförderung überhaupt nicht reden. Was die Regierung bisher zur Bauförderung getan hat " war herzlich wenig und beträgt nach einer Feststellung des Sektionschefs Kubišta für Kleinwohnungen nur 200 Mill. Kronen. Das ist eine Schande!

Der Herr Finanzminister hat ganz einfach verfügt, daß von den Sozialversicherungsgeldern ein Betrag von einer Milliarde für den Straßenfond zur Verfügung zu stellen ist. Ich will nicht sagen, daß die Herstellung unserer Straßen nicht notwendig ist, aber noch bedeutend dringender ist doch die Linderung des Wohnungselends. Warum hat der Finanzminister nicht verfügt, daß auch ein Wohnbaufond geschaffen wird? Unsere Regierung könnte sich an der großzügigen Wohnungsfürsorge des dem Bürgertum so verhaßtem roten Wien ein Beispiel nehmen,. 30.000 Wohnungen hat bisher Wien geschaffen, die in jeder Beziehung entsprechen und deren Mietzins für die Mieter auch erschwinglich sind. Die Mietzinse sind in Wien bedeutend niedriger als bei uns. In den neuen Gemeindehäusern in Wien stellt sich der Mietzins für eine Wohnung im Ausmaß von 35 m2 auf 17,50 Kè, eine Wohnung von 45 m2 auf 22,50 Kè und eine Wohnung von 60 m2 auf 30 Kè. Wenn wir da im Verhältnis unsere Mietzinse vergleichen, wird uns erst klar, wie segensreich und wohltuend, sich die Wiener Wohnbaupolitik für die Bevölkerung auswirkt. In Prag zahlt man für eine Wohnung im Ausmaß von 35 m2 statt 17,50 Kè einen Zins von 50 bis 150 Kè, in einem alten Haus, bei gesetzlich erhöhtem Zins, 40 bis 70 Kè. Da die Zinse aber meist ungesetzlich erhöht werden, stellen sich die Wohnungen noch höher. In einem privaten Neubau zahlt man etwa 200 bis 600 Kè monatlich, ja es wurde sogar festgestellt, daß von Wohnungen in Neubauten Beträge von 8.000 bis 15.000 Kè jährlich verlangt werden. Das ist so in Prag, in der Provinz ist es nicht besser. Dazu kommt, daß die Bauförderung durch die Gemeinden durch das neue Finanzgesetz vollkommen unmöglich gemacht wird. Sehr viele Gemeinden haben früher, nur um dem drückendsten Wohnungselend einigermaßen abzuhelfen, Wohnhäuser aus Gemeindemitteln erbaut. Damit ist es jetzt vorbei, denn die meisten Gemeinden werden nicht mehr imstande sein, auch nur die Löhne und Gehalte ihrer Arbeiter und Angestellten zu zahlen, so daß für andere Zwecke nichts übrig bleibt. So sorgt also die Regierung in jeder Beziehung dafür, daß sich die Verhältnisse in unserer Wohnungsfürsorge statt zu bessern, verschlechtern. Die Zustände, die auf dem Gebiete der Wohnungsnot herrschen, sind himmelschreiend. Dafür nur einige Beispiele: Die Bezirke Falkenau, Ellbogen, Karlsbad, Eger, Graslitz und Marienbad haben durch die Bezirksverwaltungskommissionen Wohnungsreferate errichtet, deren Erhebungen furchtbares Material zutage brachten. In Kellern, auf Dachböden, in Holzschupfen und in Feld- und Felsenhöhlen hat dort die Wohnungsnot die Menschen getrieben, die dabei sittlich und moralisch und gesundheitlich zugrunde gehen. In der Stadt Falkenau sind rund 200 Parteien ohne Wohnung, bei der Stadt Eger meldeten sich 270 Wohnungssuchende. In 237 Fällen wurden die Wohnungen als gesundheitlich schlecht befunden, von diesen wieder 128 als feucht mit nassen Fußböden, ohne genügende Lüftungsmöglichkeit und ohne genügendes Licht. In Wohnräumen von 10 m2 hausen Parteien mit 7 bis 10 Personen. Im Durchschnitt entfällt in Eger auf einen Bewohner eine Wohnfläche von 31/2 m2. Im Bezirke Karlsbad wohnen in 1935 Räumen rund 10.000 Personen. 13% der Gesamtbevölkerung bewohnt einräumige Wohnungen. In Prag selbst sind rund 20.000 Wohnungssuchende, deren Ansprüche nicht befriedigt werden können. Sogar bis zum Selbstmord werden die verzweifelnden Menschen getrieben. Die Berichte der Ärzte über die Erkrankungen infolge schlechter Wohnungsverhältnisse sind einfach erschütternd. Bilder grauenhaften Elends, die alle Grundlagen menschlicher Gesittung zerstören, kommen in diesen Berichten zum Vorschein. Die Tuberkulose und die Geschlechtskrankheiten finden in diesem Wohnungselend einen guten Nährboden, wo der Tod reichliche Ernte hält. So verdirbt, so stirbt das, Volk, ohne daß die in der Regierung sitzenden frommen Christen, die von Nationalismus triefenden Agrarier, und die famosen Gewerberetter daran Anstoß nehmen und versuchen, Abhilfe zu schaffen. Die einzige Sorge der Regierung ist, eine Sanierung der Hausbesitzer einzuleiten und darüber hinaus ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf Kosten der "Mieter hemmungslos zu bereichern. So arbeitet man im Ministerium für soziale Fürsorge, das eher den Namen Ministerium für soziale Verelendung verdienen würde, an, einem Gesetzentwurf, der das jetzt in Geltung befindliche Mieterschutzgesetz am 31. Juni 1928 ablösen soll. Nach diesem Entwurfe soll zwar der Mieterschutz formell bestehen bleiben, jedoch sollen die Mietzinse um das Siebenfache erhöht werden. Man muß sich da wirklich an den Kopf greifen und fragen, ob denn die Regierungsparteien auf dem Monde leben. Kennen Sie die Verhältnisse der arbeitenden Bevölkerung denn wirklich nicht? Gehen Sie doch hinaus unter das Volk, meine Herren, damit Sie sehen und erkennen, unter welch entsetzlichen Verhältnissen es zu leben gezwungen ist. Glauben Sie denn wirklich, daß die arbeitenden Menschen eine neuerliche finanzielle Belastung ertragen können? Durch die verbrecherische Politik, die die jetzige Bürgerblockregierung treibt, würde die Arbeiterschaft zum Weißbluten gebracht. Wir sind glücklich soweit, daß wir anderen Staaten gegenüber die niedrigsten Löhne besitzen. Es genügt den Regierungshyänen nicht, daß sie durch die Zölle, durch die Steuerreform, durch die weiteren reaktionären Gesetze das Volk rücksichtslos ausplündern können, es soll auch noch der Bereicherungsfeldzug für die Hausherren in Szene gesetzt werden. Die wirtschaftliche Lage der Arbeiter ist den Regierungsparteien einfach Hekuba. Um die Hausherren und der Erhöhung ihrer Profite ist die Regierung sehr besorgt, für das wirtschaftliche Elend der Arbeiter bringt sie nicht einen Funken Verständnis auf. Das sehen wir jetzt wieder sehr deutlich bei den Forderungen der Bergarbeiter.

Die Bergherren, deren Profite sich von Jahr zu Jahr vergrößern und die Millionen Überschüsse erzielten, haben das Begehren der Bergarbeiter um Zuerkennung einer einmaligen Teuerungsaushilfe brüsk abgelehnt. Was schert sie die Not ihrer Grubensklaven, die mit ihren Familien hungern! Die Regierung steht dieser unerhörten Haltung der Grubenprotzen tatenlos gegenüber sie fühlt sich nicht verpflichtet einzugreifen und zu veranlassen, daß den mehr als bescheidenen Forderungen der Bergarbeiter Rechnung getragen wird. Freilich, als es sich um die Erhöhung der Gehälter der Geistlichen handelte, war die Regierung gleich bei der Hand und Millionen von Steuergeldern werden durch die Kongrua für diesen Zweck verwendet. Für die Bergarbeiter hat man von Seite der Regierung kein Verständnis, obwohl dieselben unter den elendsten Lohnverhältnissen furchtbar zu leiden haben. Im Falkenauer Bergrevier gibt es Bergarbeiter, die schon Jahre hindurch drei und vier Schichten in der Woche arbeiten. Der Verdienst dieser Arbeiter beträgt wöchentlich 90 bis 150 Kè. Glauben Sie, meine Herren, daß diese Bergarbeiter imstande sein werden, eine neuerliche Erhöhung der Mietzinse zu ertragen? Man hat sich nicht geniert, den Arbeitern durch die Agrarzölle die Lebensmittel zu verteuern, die Zuckerpreise durch die Zuckersteuer zu erhöhen und den Rest an Leistungen durch das unverschämte Anziehen der Steuerschraube heraus zu pressen. Jetzt sollen diese Arbeiter auch noch höhere Mietzinse zahlen. Doch das alles scheint der bürgerlichen Regierung immer noch zu wenig zu sein. Ein neuer Anschlag auf die Taschen des arbeitenden Volkes, ist in Vorbereitung. Durch die geplante Einführung der neuen Gemeindeabgaben soll ein neuerlicher Aderlaß an dem arbeitenden Volke verübt werden. Neben dem erhöhten Mietzins soll noch eine Mietzinsabgabe für die Gemeinden eingeführt werden, die für jeden Wohnraum einschließlich der Küche mit 50 Kè jährlich bemessen wird. Dazu kommen die beabsichtigten Zuschläge für den Wasserzins, für die Kehrichtabfuhr und für die Kanalisationsgebühr, die ebenfalls 50 Kè monatlich betragen werden und die bis 45% des Mietzinses gesteigert werden können. Dann die weiteren indirekten Abgaben für Fleisch, Bier usw. Wir sind neugierig, wie es unsere unentwegten regierungstreuen Gewerbeparteiler den kleinen Kaufleuten und Gewerbetreibenden gegenüber verantworten werden, wenn die gewerblichen Räume und Geschäftslokale die Abgabe von 100, mit den Zuschlägen 190 Kè im Monat für jeden Raum tragen sollen. Hunderte dieser kleinen Geschäftsleute werden diese Abgabe nicht aufbringen. Es ist ganz einfach Wahnsinn, den man hier zur Methode macht. Das sind also die Perspektiven, die sich bei Betrachtung der in diesem Staate herrschenden Wohnungsfürsorge eröffnen: nichts für das arbeitende Volk, aber alles für die unersättliche, unstillbare Profitsucht der kapitalistischen Bürgerklasse. Keine oder nur unzulängliche Beträge zur Erbauung neuer Wohnungen, aber ungezählte Millionen für neue Kriegstanks, Flammenwerfer, Kriegsflugzeuge, Giftgasbomben, Kasernen und Exerzierplätze. Statt Wohnungskultur wird Mordkultur getrieben. Das ist das bisherige Ergebnis der Politik des christlich-agrarischen Bürgerblocks. Wenn die Pläne der gegenwärtigen Regierung im Bezug auf Bauförderung und Mieterschutz Wirklichkeit werden, wird dadurch die bis jetzt verfolgte Verelendungspolitik auf die Spitze getrieben. Zu der Aushungerung, zu der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entrechtung des Volkes kommen dann als Massenerscheinung noch Delogierungen und vergrößerte Obdachlosigkeit dazu. Dadurch werden auch den letzten und rückständigsten Arbeitern die Augen geöffnet werden, sie werden mithelfen, den Sturz dieses reaktionären, kapitalistischen, deutsch-èechischen Bürgerblocks zu beschleunigen. Wir erheben bei dieser Gelegenheit, neuerlich unsere Forderungen, die darin gipfeln, daß wir beantragen, mit der größten Beschleunigung den Entwurf eines Wohnungsgesetzes vorzulegen, durch welches der Schutz der Mieter ungeschmälert weiter aufrecht erhalten bleibt und die staatliche Unterstützung der Bauförderung wenigsten dem Umfange des Gesetzes Nr. 45/1922 nach wieder hergestellt wird. Zur Ermöglichung einer sorgfältigen und nicht überstürzten Beratung dieses Entwurfes ist die Wirksamkeit dieses Gesetzes über den Schutz der Mieter und des vierten Hauptstückes des Gesetzes über die Baubewegung bis zum Ende des Jahres 1928 zu verlängern. (Potlesk poslancù nìm. strany soc. demokratické.)

2. Øeè posl. Horpynky (víz str. 24 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Der in Beratung stehende Regierungsantrag, Druck 1304, hat den Zweck, die Gültigkeit der mit Gesetz Nr. 225/1922 verfügten außerordentlichen Maßnahmen der Wohnungsfürsorge hinsichtlich des zulässigen Umfanges und der Änderung von Wohnungen, hinsichtlich der Verfügungen der Gemeinden bezüglich der Zwangsvermietung, hinsichtlich der Sicherstellung von Wohnungen für Staats- und Eisenbahnbedienstete - später auch auf Wohnungen für Volks- und Bürgerschullehrer ausgedehnt - ferner hinsichtlich der Anforderung von Wohnungen und Räumlichkeiten rechtskräftig bis 30. Juni 1928 zu verlängern.

Es lieb wohl der Regierung nichts, anderes übrig als diese Gesetzesnovelle dem Abgeordnetenhause vorzulegen. Die Verlegenheit, in der sich die Regierung dabei befindet, spiegelt sich sehr deutlich in dem Motivenbericht, der dem Regierungsantrag beigefügt ist. Wer zwischen den Zeilen und aus den dürftigen Angaben des Motivenberichtes zu lesen gewöhnt ist, der bekommt ein erschreckendes Bild von der jämmerlichen Art, wie in diesem Staate die großen Fragen der Wohnungsfürsorge, des Mieterschutzes und, der Bauförderung von der Regierung und der jeweiligen Parlamentsmehrheit behandelt wurden.

Seit dem Jahre 1922, jetzt also durch fünf Jahre hindurch, wird die Gültigkeit der außerordentlichen Maßnahmen der Wohnungsfürsorge von einem Silvesterabend zum anderen verlängert, weil sich diese Maßnahmen nach Angabe des Motivenberichtes im Großen und Ganzen bei der Gesamtregelung der Wohnungsfrage bisher bewährt haben.

Man muß sich wirklich zuerst fragen, woher die Regierung die, Überzeugung nimmt, daß sich ihre Maßnahmen auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge bisher bewährt haben. Die Worte der Kritik, die in beiden gesetzgebenden Kammern zu allen diesbezüglichen Gesetzesanträgen gesprochen wurden, die Ablehnung, welche die von der Regierung verfügten Maßnahmen in den Kreisen der Hausbesitzer und der Mieter gefunden haben, die unendliche Kette von Rechtsstreitigkeiten, die aus den Verfügungen der Regierung erwachsen sind, geben doch ein klares Zeugnis, wie wenig sich die Maßnahmen der Regierung seit dem Jahre 1922 bewährt haben.

Worin besteht eigentlich das Verdienst der Regierung und des Parlamentes? Den durch den Einfluß und die Nachwirkungen des Krieges bedingten abnormalen Verhältnissen auf dem Gebiete des Wohnungswesens begegnete die Regierung durch ständige Eingriffe der öffentlichen Gewalt, die nicht nur zu weitgehenden Einschränkungen des freien Eigentums und der Unverletzlichkeit der Wohnung geführt, sondern nach und nach die gesamte Wohnungsproduktion in Abhängigkeit von der staatlichen Fürsorge gebracht haben. Und so ist durch die Maßnahmen der Regierung die freie Wirtschaft, vorläufig auf dem Gebiete des Wohnungswesens völlig ausgeschaltet zu Gunsten einer weitausgebauten, gesetzlich geregelten Zwangswirtschaft.

Und mit diesen Verfügungen, die anfangs sicherlich begründet und notwendig waren hat sich die Regierung bis zum heutigen Tage in ein er unverständlichen Bescheidenheit vollkommen begnügt. Sie hat in der Folgezeit, nur die staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Bautätigkeit systematisch restringiert und abgebaut, so daß in diesem Staate jetzt glücklich drei Bausaisonen ungenützt verstrichen sind. Sonst ist in puncto Zwangswirtschaft alles beim alten geblieben. Wo ist die im Motivenbericht erwähnte Gesamtregelung der Wohnungsfrage?

Auch darauf versucht der Motivenbericht eine Antwort zu geben. Die Regierung hat nämlich im Jahre 1926 glücklich sich zu der Erkenntnis durchgerungen, daß das Gesetz über die außerordentlichen Maßnahmen in der Wohnungsfürsorge sachlich mit dem Mieterschutzgesetz zusammenhängt und hat deshalb den Regierungsantrag Druck 460 dem Parlament vorgelegt, der den Mieterschutz im Zusammenhange mit der staatlichen Bauförderung neu regeln sollte.

Doch - so steht es im Motivenbericht dieser Regierungsantrag wurde zurückgezogen "byl odvolán". Und deshalb muß heute das Gesetz Nr. 225 /1922 bis längstens 30. Juni 1928 rechtswirksam bleiben, weil für eine Änderung dieses Gesetzes die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Warum wird im Motivenberichte kein Wort über die Beweggründe gesprochen, welche die Zurückziehung des Regierungsantrages Druck 460 bewirkt haben? Ich gebe gerne zu, daß dieser Gesetzesantrag keineswegs eine ideal gute Lösung der ganzen Wohnungsfrage dargestellt hat, muß aber objektiv feststellen, daß es der erste Versuch der Regierung war, die Frage des notwendig gewordenen Abbaues des Mieterschutzes im Zusammenhange mit der Frage der Bauförderung in großzügiger Weise auf längere Sicht hinaus zu lösen.

Ich finde es auch begreiflich, daß der Regierungsantrag Druck Nr. 460 anfangs die einmütige Ablehnung der interessierten Kreise, sowohl der Mieter als auch der Hausbesitzer, erfahren hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß diese Ablehnung gerade die Ursache der Zurückziehung des Gesetzesantrages gewesen sein kann, zumal wir doch bisher in diesem Staate es immer erlebt haben, daß die Regierung ein Gesetz, welches von den Fachorganisationen abgelehnt wird, ganz einfach durch die Stimmen der zum blinden Gehorsam dressierten Regierungsparteien den Bürgern dieses Staates aufzwingt. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Buday.)

Ich kann mir auch nicht denken, daß die Regierung befürchtet hat, bei den Beratungen ihres Antrages Druck Nr. 460 vor unüberwindlichen Schwerigkeiten zu stehen. Gerade die Kritiken dieses Gesetzesantrages in Artikeln und Vorträgen haben nicht nur die Mängel der Vorlage hell beleuchtet, sondern haben deutlich gezeigt, in welcher Richtung sich die Wünsche der Mieter und Hausbesitzer bewegen und welche Vorschläge zur Abänderung die besten Fachleute auf diesem Gebiete zu machen wissen. Bei ernstem Wollen zu ehrlicher Arbeit war also dieser Regierungsantrag als taugliche Verhandlungsgrundlage zur Genüge charakterisiert. Warum also überhaupt die Zurückziehung dieser Vorlage Druck Nr. 460 im Jahre des Heils 1926? So unglaublich auch die Antwort auf diese Frage allen denkenden Menschen erscheinen mag, so ist es doch Tatsache, daß die großzügige Lösung des Problems des Mieterschutzes und der Bauförderung aus parteipolitischen und wahltechnischen Gründen zum Schaden der gesamten Öffentlichkeit um beinahe 2 Jahre hinausgeschoben wurde.

Die politischen Partien der jungen gemischtnationalen bürgerlich - konservativen Regierungsmehrheit befürchten, daß sie nicht die Fähigkeit besitzen werden, die Regierungsvorlage Druck Nr. 460 gegen den Willen der Regierung derartig abzuändern, daß das daraus entstandene Gesetz alle Kreise der Bevölkerung wenigstens halbwegs befriedigen werde. Sie sahen mit Besorgnis in die Zukunft, daß durch einige notwendige Maßnahmen einerseits die Hausbesitzer und anderseits die Mieter unbefriedigt in ihren extremen Wünschen bleiben werden. Als Folge davon fürchteten diese Parteien, daß bei den Gemeindewahlen im Jahre 1927 der Stimmzettel entweder zu Gunsten der Oppositionsparteien entscheiden oder die Bildung neuer Hausbesitzer- und Mieterparteien das Wahlergebnis für die Regierungsparteien beeinträchtigen könnte. Und die an und für sich etwas schwache Regierungsmehrheit des jetzigen Kabinettes glaubte, sich einer solchen Gefahr nicht auszusetzen zu dürfen. Und weil Parteiinteresse bei der Regierungskoalition über Volksinteresse steht, so zog man die Hände schnell von der schweren, aber ehrlichen Arbeit zurück und vertröstete alle unter der Wohnungsnot Leidenden auf das Jahr 1928. So sieht der Ernst aus, mit welchem die Lösung der wichtigsten Probleme in diesem Staate von den gesetzgebenden Körperschaften in Angriff genommen wird.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Dieselbe Regierungsmehrheit, die sich im Jahre 1926 um die Regelung der Wohnungsfrage in wenig ehrenvoller Weise herumgedrückt hat, steht im Festjahre des 10jährigen Bestandes dieser Republik vor dem gleichen Problem und kann sich sagen, daß die Bevölkerung ein abermaliges Auskneifen nicht so ruhig hinnehmen wird, wie im Jahre 1926. Wir sind heute schon gespannt, in welcher Form der Regierungsantrag Druck Nr 460 im nächsten Kalenderjahr vor dem Parlamente erscheinen wird. Nach einigen Nachrichten, die jetzt schon in der Tagespresse erschienen sind, ist für weite Schichten der Bevölkerung nichts Gutes zu erwarten. Und so beginnt das Jahr 1928 besonders für das große Heer wirtschaftlich schwacher Mieter mit einer schweren Sorge.

Bei der Frage des Wohnungswesens handelt es sich wohl um eines der wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Nachkriegszeit. Die jetzigen Regierungsparteien, die sich so gerne als Wirtschaftsparteien bezeichnen, haben in dieser Frage bisher merkwürdig versagt. Trotzdem aber hat der Obmann des Bundes der Landwirte Abg. Windirsch in seiner berüchtigten Rede vom 28. November d. J. in der Budgetdebatte der Opposition den Vorwurf gemacht, daß es ihr ferne liegt, wirtschaftliche Probleme zu behandeln, weil sich ihr Geist auch an reale Grundlagen halten müßte, mit denen aber ihr Phrasentum nichts zu tun haben will. Und dann sagte Herr Windirsch wörtlich: "Die wirtschaftliche Betätigung dieser Menschen erschöpft sich nur im Jammern über ungenügende Einkünfte und in zeitweiligen Forderungen erhöhter Gehälter."

Aus dem Wortlaute dieses Satzes läßt sich wohl mit Sicherheit schließen, daß Herr Windirsch damit die Staats- und öffentlichen Festbesoldeten und die ganze Lehrerschaft gemeint hat. So wurden auch seine Worte in diesen Kreisen aufgefaßt und deshalb auch überall mit Entrüstung zurückgewiesen. Dem Herrn Windirsch kann doch unmöglich der schwere Existenzkampf entgangen sein, den die deutschen Staatsangestellten und Lehrer in diesem Staate einmal um ihre materielle Besoldung, dann aber auch um ihren Arbeitsplatz führen mußten, da er doch dieses Ringen als Parlamentarier seit dem Jahre 1920 mit eigenen Augen mitangesehen hat. Bleibt also nur die Folgerung übrig, daß er dieses Ringen der deutschen Staatsangestellten und Lehrer um die wirtschaftliche Existenz ebenso lächerlich machen und schmähen wollte, wie den Freiheitskampf des sudetendeutschen Volkes in den Revolutionstagen. Nun haben wenigstens die deutschen Staatsangestellten und Lehrer aus berufenem Munde gehört, wie ihre Standesforderungen bei den deutschen Regierungsparteien aufgefaßt und gewertet werden und wiessen, was sie von diesen Parteien zu erwarten haben.

Wenn Herr Windirsch mit solchen Phrasen seine Befähigung zum Wirtschaftspolitiker nachweisen wollte, dann muß ich im Namen aller Staatsangestellten und Lehrer dagegen protestieren, daß er gerade deren Standesforderungen und materielle Interessen in dieser unqualifizierbaren Art und Weise vor der gesamten Öffentlichkeit diskreditiert hat.

Zum Schluß habe ich noch die Erklärung abzugeben, daß meine Partei der gegenwärtigen Regierungsmehrheit nicht das Vertrauen entgegenbringt, das Wohnungsproblem in einer für alle Stände des Volkes günstigen Form zu lösen; sie wird gegen den vorgelegten Regierungsentwurf stimmen. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)