Vierte vorberathende Sitzung.

Den 15. Juli 1848. Anfang um 3/4 11 Uhr.

(Es wird das Protokoll der vorletzten Sitzung vorgelesen und ohne Aenderung vorgenommen, ebenso der letzten Sitzung, wobei auch die Geschäfts-Ordnung verlesen wird.)

Präs. Die Abtheilungen zur Prüfung der Wahlen haben sich vollkommen constituirt, und bereits mit großer Beharrlichkeit ihr Geschäft angefangen. Die neun Abtheilungen haben auch bereits ihre Wahl getroffen in Ansehung jener Herren Mitglieder, welche die Commission bilden sollen zur Bearbeitung der definitiven Geschäfts-Ordnung. Die gewählten Herren sind auch bereits untereinander zur Constituirung des Comité's übereingekommen, und haben den Abg. Alexander Bach zum Vorsitzer gewählt. Ich glaube nun, unsere nächsten Herren Berichterstatter über die Prüfung der Wahlen einladen zu müssen, ihre Berichte zu erstatten.

Abg. Fischhof. Bevor die Herren Berichterstatter an ihr Werk gehen, erlaube ich mir, eine Einsprache gegen die stenographischen Berichte in der officiellen Zeitung zu thun; sie sind stellenweise lückenhaft, an andern Stellen entstellt, so werden die Reden anderer Herren Deputirten einem zweiten in den Mund gelegt, wodurch ein schändlicher Galimatias herauskommt. Ich ersuche daher den Herrn Vorstand der Versammlung, diese stenographischen Berichte zu controlliren, ich glaube, fünf sind nicht hinreichend, wenigstens acht, damit wenigstens vier und vier stenographiren, indeß die andern vier die Berichte gleich abschreiben lassen, und so diese schnell in den Druck kommen, aber bevor sie in den Druck kommen, jedem Redner mitgetheilt werden, damit er die Correctur vornimmt.

Präs. Ich werde auf eine Vermehrung der Stenographen sogleich antragen.

Abg. Cobbi. Nachdem die hohe Versammlung mich und drei andere Herren Deputirte mit der Ernennung zur provisorischen Ordnung des Hauses beehrt hat, hielten wir es für zweckmäßig, über die wichtigsten in unser Amt einschlagenden Angelegenheiten uns gemeinschaftlich zu besprechen, und unsere Geschäfte unter uns in der Art zu vertheilen, daß jeder von uns eine bestimmte Abtheilung der Geschäfte zu besorgen hat. Ich würde mit allen auf die Vertheilung der Eintrittskarten sich beziehenden Geschäften beauftragt.

In Gemäßheit dieser Uebereinkunft halte ich mich für verpflichtet, der hohen Versammlung sogleich Bericht zu erstatten über die Art, wie die Eintrittskarten zur heutigen Versammlung vertheilt wurden, und welche unsere Vorschläge in Betreff des Eintrittes auf die Gallerien wären. Wir hätten, meine Herren, die Gränzen unseres Amtes überschritten, wenn wir schon heute, bevor wir von der hohen Versammlung dazu berechtiget worden wären, bei der Vertheilung der Karten Neuerungen eingeführt hätten. Wir haben folglich beschlossen, für heute noch die Vertheilung der Karten nach dem Systeme vorzunehmen, wie sie in den früheren Tagen vertheilt worden sind, mit dem Unterschiede jedoch, daß zur Vermeidung jeder Unordnung neue Eintrittskarten gedruckt worden sind, und diese in einem dazu bestimmten Locale zu einer bestimmten Stunde unter meiner persönlichen Aufsicht vertheilt worden sind, und zwar damit schon von heute angefangen, von dem ersten Tage, wo die provisorischen Quästoren des Hauses die Vertheilung der Eintrittskarten besorgt haben, Niemand mehr über eine Bevorzugung, über eine sogenannte Protection zu klagen Grund haben dürfte. Was aber die Vertheilung der Eintrittskarten für die Zukunft betrifft, so glauben wir, die provisorischen Ordner des Hauses vornämlich, an folgende Grundsätze uns halten zu müssen: 1. Die Verhandlungen des Reichstages sind öffentlich, folglich soll der Zutritt dazu jedem Menschen an jedem Tage frei gestellt werden. (Beifall) 2. Der Zutritt zu den Gallerien des Hauses soll den Bewohnern der Provinz, die als Fremde hier verweilen, soviel als möglich erleichtert werden. 3. Dem Uebelstande einer verhältnismäßig zu geringen Anzahl von Personen auf den Gallerien soll durch eine zweckmäßige Vertheilung der Eintrittskarten begegnet werden. 4. Soll verhindert werden, daß durch eine unzweckmäßige Vertheilung der Karten eine zu große Menschenmasse während der Verhandlungen vor dem Hause sich versammelt, und daß Ruhe und Ordnung auf den Gallerien oder auf den Gängen dadurch gestört werde.

Um diesem vierfachen Zwecke zu entsprechen, stellen wir diese Anträge nur als Provisorium, und die Erfahrung wird uns lehren, ob wir dabei bleiben oder eine Aenderung eintreten lassen sollen.

Wir provisorischen Ordner des Hauses erklären auf das Bestimmteste, daß wir den freien Eintritt auf die Gallerien ohne Eintrittskarten als unzweckmäßige Maßregel erachten.

Abg. Miklositsch. Ich bin vollkommen einverstanden mit dem Antrage des Herrn Deputirten Gobbi, u. z. aus dem Grunde, weil ich glaube, daß, wenn später die Verhandlungen von größerem Interesse seyn werden, der Zutritt für uns selbst unmöglich wäre. Ich glaube diesen Vorschlag unterstützen zu müssen, weil dadurch jeder Schein von Parteilichkeit (denn auch jeder Schein muß vermieden werden) vermieden werden wird.

Abg. Lubomierski. Ich wäre der Meinung, daß auch der Unterschied zwischen denen, die aus den Provinzen kommen, und den Hiesigen nicht gemacht werden solle. Ich habe die Ansicht, daß, wenn von Gleichheit die Rede seyn soll, kein Unterschied gemacht werde. Es wird dann jedes Deputirten Sorge seyn, daß diese Fremden Billeten erhalten, und ich glaube wenigstens, daß keine Provinz diesen Vorzug verlangen werde.

Abg. Schneider. Ich glaube, daß der Fremdling der mit den hiesigen Verhältnissen nicht so vertraut ist, den kürzen ziehen müßte, daß eine so heilsame Einrichtung, die der Herr Abgeordnete Gobbi angeordnet hat, angenommen werden müsse, weil dadurch dem Mißtrauen der Landleute, gegenüber den Intellectuellen am besten vorgebeugt würde, und ich glaube, daß die Deputirten aus der Fremde allerdings eine gewisse Berücksichtigung verdienen.

Ein Deputirter. Ich glaube, sie haben dasselbe Recht, und wenn die Fremden sich an die Deputirten wenden, so werden sie wissen wo sie dieselben zu holen haben.

Abg. Kudlich. Wenn die Herren Sprecher ihre Namen nicht laut und deutlich nennen, so werden weder wir, noch die Herren Stenographen ihre Namen zu dem Gesprochenen hinzusetzen können, und sie werden sich der Gefahr aussetzen, daß die Reden von Mehreren, als von einem einzigen Redner gehalten, gedruckt erscheinen.

(Mehrere der frühern Herren Sprecher nennen ihre Namen.)

Präsident. Hat noch Jemand der Herren etwas zu erinnern?

Abg. Fischhof. Wenn der frühere Herr Sprecher, Deputirter Lubomierski, den Bewohnern der Provinz das Recht nicht vorbehalten will, einige Plätze zu haben, so ist dieß illusorisch, denn um diese Stunde werden sich so viele hindrängen, daß es unmöglich seyn wird daß um diese Zeit die Herren Deputaten eine Karte erhalten werden. Es wird also factisch unmöglich seyn, daß die Fremden einen Platz auf der Galerie erhalten werden, und die Deputirten werden kaum Zeit und Muße haben, um eine halbe oder ganze Stunde, durch das Zudrängen, um ein Billet zu erhalten, verbringen zu können.

Abg. Lubomierski. Es müßte bestimmt seyn, die Zahl der Billeten und aus welche Weise die einzelnen Karten erhalten werden können.

Abg. Gobbi. So viele als sich melden.

Wir müssen sehen, wie viele Plätze auf diesem für die Provinzen bestimmten Drittheile der Gallerien bestehen werden, dann die Deputirten auffordern, die Billeten nach der Reihe als sie sich melden, auszutheilen.

(Mehrere Stimmen: Zur Abstimmung.)

Präs Die erste Frage dürfte wohl die seyn —

Abg. Violand (unterbrechend). Ich bin auch der Meinung, daß eine gewisse Anzahl Karten für die aus den Provinzen reservirt erhalten werden solle, daß aber die andern zwei Drittheile gänzlich frei bleiben sollen, so zwar, daß keine Vertheilung stattfinden möge. (Die Gallerien rufen Beifall zu.)

Präs. Die Gallerien haben hier keine Befugnis, sich einzumischen.

Abg. Violand. Die Vertheilung der Karten hat einen zweifachen Zweck, erstens was früher widersprochen wurde, um einer Protection auszuweichen, wenn nämlich Leuten von höherer Stellung der Zutritt gestattet wird, andere dagegen ausgeschlossen werden sollen, und zweitens um den Andrang zu vermeiden. Wenn wir Karten austheilen, so wird der obige Vorwurf nicht zu verhindern seyn, so wie es heute geschehen, indem die Kartenaustheilung um 8 Uhr begonnen, und die Sitzung erst um 10 Uhr eröffnet wurde. Ich habe mehrere Herren gesehen, die sich wegen Protection bei der Kartenastheilung beklagten; eben so wurden auch wieder Karten verkauft; so wurde mir erzählt, daß heute Karten um 4 Zwanziger und letzthin um 2 Zwanziger verkauft wurden. Es wird, glaube ich, kein Gedränge auf den Gallerien entstehen, wenn wir an die Thore Wachen stellen, und dann können die Ordner nachsehen, ob die Gallerien schon angefüllt sind; sind sie angefüllt, so wird Niemand mehr eingelassen. Der Andrang vor den Thoren ist nicht zu verhindern, das finden wir alle Tage, weil die Leute die Herren Deputirten von Angesicht zu Angesicht zu sehen wünschen. Ich glaube daher, daß zwei Drittheile der Gallerien frei bleiben sollen, dadurch wird auch die Verkäuflichkeit der Plätze unmöglich seyn; denn sind sie angefüllt und hat wirklich Jemand mit einem Andern, der früher da war, ein Uebereinkommen getroffen, so werden sie die Plätze nicht wechseln können, indem der Eine den Andern nicht wird finden können.

Präs. Es liegen also 2 Anträge vor; der erste, daß man keinen Unterschied machen soll zwischen den Fremden und Einheimischen, und zweitens, daß nach dem Antrage des Herrn Deputaten Gobbi 2 Drittheile der Gallerien frei bleiben sollen.

Abg. Prokopczyc. Es könnte sich aber der Fall ereignen, daß weniger aus den Provinzen sich melden, und daß nicht der für sie bestimmte Raum ganz angefüllt würde; in der Hinsicht würde das hierortige Publikum in seinem Rechte beschränkt werden, weil sie auf die Plätze, die für die Fremden bestimmt sind, nicht hinkommen könnten.

Abg. Gobbi. Um diesem Uebelstande vorzubeugen, schlagen wir vor, den Antrag zu stellen, daß die Billeten den Tag vorhinein ausgetheilt werden, damit das Publikum am Tage der Sitzung in kein Gedränge komme, und zwar aus dem Grunde, damit ein Drittheil für die Fremden übrig bleiben könnte, die andern zwei Drittheile für das Publikum verwendet werden könnten. (Ruf: Zur Abstimmung.)

Abg. Bittner. Ich schlage überhaupt vor, diese Frage fallen zu lassen, indem wir über diesen Gegenstand erst eine Erfahrung sammeln müssen. Diese Erfahrung kann nicht in einem Tage gemacht werden, ich stimme diesem vollkommen bei, was mein Vorgänger gesprochen, daß die Karten den Fremden den Tag vorher ausgetheilt werden, damit sie nicht in das Gedränge kommen.

Abg. Gobbi. Wir provisorischen Ordner verwahren uns feierlich, dagegen oder dafür etwas zu bestimmen, und bitten daher eine hohe Versammlung möge darüber abstimmen, ob mit oder ohne Eintrittskarten der Eingang auf die Gallerie gestattet werden könne.

Abg. Löhner. Ich stimme diesem Beschlusse aus demselben Grunde bei, welcher angeführt wurde gegen die Austheilung der Karten, und zwar wegen dem Grunde der Gleichheit.

Die Gleichheit muß für jeden giltig seyn, und ich finde zu bemerken, daß man an diesem Grundsatze fest halten müsse, und daß kein Unterschied in der bürgerlichen Stellung und der ärmeren Classe stattfinden dürfe, denn, würde dieser Unterschied wirklich stattfinden, so dürfte ein Wettstreit der physischen Kräfte nicht zu verhindern seyn; und ich bemerke, daß sich jeder davon selbst überzeugen kann, denn ich habe schon jetzt einen Andrang gefunden, wo die physische Kraft angewendet wurde. Man müsse jeden, so lange der Raum es erlaubt, den Zutritt zu jeden Verhandlungen gestatten, dieses erfordert der von uns aufgestellte Grundsatz der Gleichheit, und nur auf diese Art könne diesen Uebelständen vorgebeugt werden. (Allgemeiner Ruf: Zur Abstimmung.)

Abg. Fischhof. Bei der Frage, ob die Karten ausgetheilt werden sollen, stelle ich den Antrag, daß dieselben an verschiedenen Plätzen ausgetheilt werden sollten, damit der Andrang nicht zu groß und zu stark sei. (Ruf zur Abstimmung.)

Präs. Die nächste Frage, welche zur Abstimmung gebracht werden soll, ist die, ob ein Drittel der Karten für Fremde auf die Gallerie vorbehalten werden soll, und ich bitte, die Bemerkung machen zu dürfen, ob über diese Frage abgestimmt werden soll, denn es haben sich verschiedene Meinungen geäußert; soll ein Drittel für die Zuhörer aus den Provinzen vorbehalten seyn?

Abg. Fischhof. Ich bin dafür, sich über die Frage bestimmt auszudrücken ob überhaupt Karten ausgetheilt werden sollen.

Abg. Mayer. Ich bin der Meinung, daß man die Ordner ersuchen möge, in Bezug auf die Provinzen ihre Anträge vor die hohe Versammlung schriftlich zu bringen, denn wenn wir über die Anträge debattiren, so müssen dieselben schon schriftlich eingebracht seyn. Denn man sieht, daß wir uns schon in verschiedene Meinungen gespalten haben, und auf diese Weise Gefahr laufen, uns noch mehr zu spalten, ich glaube, es möge über den Antrag abgestimmt werden, ob der Eintritt gegen Karten oder ohne Karten gestattet sei, und daß ferner darüber abgestimmt werde, die Ordner zu ersuchen, ihre dielfälligen Vorschläge schriftlich an die hohe Versammlung zu bringen.

Präs. Ich bitte darüber abstimmen zu lassen, ob der Eintritt mit oder ohne Karten stattfinden solle. Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, daß die Karten ausgetheilt werden sollen, mögen aufstehen. (Einstimmig angenommen.) Die Herren Ordner haben bereits den schriftlichen Antrag eingebracht. (Dieser Antrag wird vorgelesen.)

Abg. Hagenauer. Ich sehe, daß wir diese kostbare Zeit mit Ordnungsfragen verlieren, und ich stelle deßhalb den Antrag, dieses Project der Ordner an die zur Geschäftsordnung bereits creirte Commission zu verweisen, und von ihr den weiteren Bericht zu gewärtigen.

Abg. Fischhof. Wir haben uns über die Karten angesprochen, es entsteht nun die Frage, ob ein Raum für die Fremden und welcher Theil der Gallerie angewiesen werden soll.

Ein Abg. Ich muß aufmerksam machen, daß wir uns über Kleinigkeiten zu lange aufhalten. Es ist schon gesagt worden, daß die Ordner zwei Drittel der Eintrittskarten für Hiesige und ein Drittel für Fremde austheilen wollen. Doch mache ich aber die Bemerkung, ob nicht die Sache für die Herren Deputirten darauf zu beschränken wäre, daß ein Drittel Eintrittskarten für die Bekannten der Deputirten bestimmt werden möchte.

Ein Abg. Wir werden nicht den Deputirten zumuthen, daß sie diesen Ordnern ihre Einwilligung geben sollten, über diese Angelegenheiten möge sich der Reichstag aussprechen. Ich glaube auch bemerken zu müssen, ob nicht ein Drittel der Gallerte abgesondert werden sollte. Jeder Deputirte, der sich meldet, wird eine Karte bekommen, und die später sich melden, werden eingeschrieben, damit sie das nächste Mal mit der Karte betheiligt werden könnten.

Abg. Popiel. Ich mache den Antrag, daß ein Drittel der Deputirten Billeten bekomme.

Präs. Ich glaube, daß über die Austheilung der Billeten ohnehin schon ein Beschluß gefaßt worden ist, es wäre nun darüber abzustimmen, ob ein Theil der Galerie für Fremde aufbewahrt werden solle.

Abg. Trzecieski. Ich glaube, diese Abtheilung auf der Galerie wäre nicht nöthig, man solle nur einen Theil der Billeten für die Deputirten lassen, und wenn sich kein Fremder bei den Deputirten Abends meldet, die übrigen austheilen.

Präs. Der Antrag geht dahin, ob ein Drittel der Billeten den Deputirten eingehändigt werden soll. Ich ersuche die Herren, welche damit einverstanden sind, aufzustehen. (Mehrere Stimmen beantragen, diese Frage zu wiederholen.) Ist eine Absorderung der Gallerien gewünscht, so bitte ich diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, aufzustehen.

Abg. Fürnkranz. Es handelt sich nicht darum, ob eine Absonderung auf der Gallerie stattfinden, sondern ob ein Drittel der Karten den Deputirten überlassen werden soll.

Ein Abg. Es wäre dieß schon darum wünschenswerth, weil der Zugang zu den Gallerien durch das Gedränge erschwert würde, indem diejenigen — (Wird durch mehrere Stimmen unterbrochen).

Abg. Mayer. Ich erlaube mir, den Antrag des Abgeordneten Herrn Hagenauer zu unterstützen. Nachdem der Beschluß gefaßt worden ist, diesen Antrag auch schriftlich zu formuliren, welcher Theil bloß gegen Karten auf die Gallerie zugelassen werden soll, dem Ausschusse, welcher mit der Verfassung der Geschäftsordnung beauftragt ist, zu überlassen, denn sonst verlieren wir die kostbare Zeit mit unnützen Debatten.

Präs. Ich bitte darüber abzustimmen. (Wurde unterbrochen.)

Szabel. Ich unterstütze den Antrag von dem vorigen Herrn Deputirten, daß diese Frage bestimmt dahin gestellt werde, ob dieser Gegenstand an die Abtheilung zur Ausarbeitung des Entwurfes der Geschäftsordnung zugewiesen werden sollte oder nicht, damit wir einmal darüber klar werden und das Haus nicht in solches Schwanken verfalle, und daß wir nicht die kostbare Zeit damit verlieren. Ich bitte daher um die klare Stellung der Frage: Soll dieser Gegenstand an die Abtheilung zum Entwurfe der Geschäftsordnung zugewiesen werden oder nicht.

Präs. Der Antrag geht also dahin, ob dieser Gegenstand an Die Abtheilung zum Entwurfe der Geschäftsordnung verwiesen werden solle. Ich bitte darüber abzustimmen. (Einstimmig angenommen.) Es dürfte nun passend seyn, zur Tagesordnung überzugehen, und die Berichte der einzelnen Abtheilungen zur Prüfung der Wahlen zu vernehmen. Ich ersuche daher den Herrn Berichterstatter der 1. Abtheilung das Resultat ihrer Prüfung mitzutheilen.

Der Berichterstatter der ersten Abtheilung betritt die Tribune; Die 1. Abtheilung hat alle ihr zugewiesenen Wahlacten geprüft und ihr Resultat ist folgendes: (Es werden die Namen der Herren Deputirten, welche diesem Herrn Berichterstatter zugewiesen sind, vorgelesen.) Alle diese Wahlacte sind von der 1. Abtheilung für anstandslos befunden worden; es wolle daher eine hohe Versammlung entscheiden, ob diese Wahlen als anstandslos erklärt werden können.

Präs. Wird der Antrag angenommen, daß diese Wahlen als anstandslos erklärt werden? (Wird mit Majorität angenommen.)

Ein Abg. Ich glaube ein für alle Mal annehmen zu müssen, daß die von den einzelnen Sectionen als unbeanständet erklärten Wahlen auch von der hohen Versammlung als unbeanständet anerkannt werden.

Abg. Goldmark. Ich glaube, es dürfte zweckmäßig seyn, wenn die Herren Berichterstatter die wichtigsten Momente über die Resultate der Prüfung vorbringen möchten, da die Beurtheilung der Giltigkeit oder Ungiltigkeit einer Wahl nur der Kammer zusteht. Die Section hat bloß die Voruntersuchung zu führen, aber noch nicht definitiv darüber zu urtheilen; sie hat bloß den Antrag auf die Giltigkeit dieser Wahlen zu stellen. Die Herren Berichterstatter mögen hierbei wenigstens die Stimmenzahl bei den Wahlen und die andern wichtigen Momente angeben.

Ein Abg. Ich halte diesen Antrag für überflüssig, da uns dieses nur einen zu langen Aufenthalt verursacht; ich glaube vielmehr, daß wir auf dieselbe Art, wie wir bei der 1. Abtheilung verfahren sind, auch bei der folgenden verfahren sollen, denn sobald sich ein erheblicher Anstand ergibt, wird uns denselben der Herr Berichterstatter ohnehin mittheilen. (Der zweite Herr Berichterstatter für die I. Abtheilung betritt die Tribüne und liest den Bericht über die Prüfung der vorgenommenen Wahlen.)

Die Commission hat die Acten genau geprüft und diese anstandslos befunden. Ich trage darauf an, sie für giltig anzuerkennen, da die hohe Versammlung auf diese Abtheilung, die sie mit ihrem Vertrauen beehrt hatte, sich vollkommen verlassen könne. Nur hinsichtlich der Wahlacten der Herren Abg. Podlewski und Popiel haben wir die Bemerkung gemacht, daß die Unterschriften von zehn Wahlmännern, wie es die Wahlordnung vorschreibt, abgehen. Die Acten wurden den Mitgliedern der Prüfungsabtheilung zur Durchsicht vorgelegt, und von denselben der Beschluß gefaßt, die Wahlen für giltig anzuerkennen, und nur in Bezug auf die Wahl der zwei benannten Herren Deputirten die Bemerkung über den Abgang der Unterschriften der zehn Wahlmänner vor die hohe Kammer zu bringen.

Ein Abg. Ich stelle den Antrag, alle Wahlen für giltig anzuerkennen und über diesen Punkt ganz hinauszugehen.

Präs. Ich bitte die verehrte Versammlung, zu erklären, ob sie auch diese Wahlen für anstandslos annehme, und besonders, ob sie über den Anstand, der sich bei den Wahlacten der erwähnten zwei Herren Deputirten ergibt, hinausgehe, da dieses nur eine unwesentliche Sache ist. Diejenigen Herren, die damit einverstanden sind, bitte ich aufzustehen. (Wird mit Majorität angenommen.)

Abg. Neuwall. Nachdem das Gesetz bestimmt hat, daß 10 Unterschriften zur Giltigkeit der Wahlen nothwendig sind, so glaube ich, obwohl wir von der Giltigkeit dieser Wahlen überzeugt sind, daß diese Acten, um doch dem Gesetze zu genügen, zur Ergänzung der fehlenden Unterschrift zurückgegeben werden sollen. (Mehrere Stimmen: Schon abgestimmt; Mißbilligung von mehreren Seiten.)

Abg. Mayer. Die Kammer ist autonom; ich glaube daher, daß wir über Formgebrechen hinausgehen und von allen Nebensachen absehen, welche der eigentlichen Giltigkeit der Wahlen keinen Abbruch thun, da es weder von wesentlichem Nutzen ist, noch es uns die Zeit gestattet, uns mit weitläufigen Schreibereien und Bureaugegenständen zu befassen. Ich trage daher darauf an, diesen Anstand ganz fallen zu lassen, und daß diese Acten auch ohne Ergänzung der Unterschriften als giltig anerkannt werden.

Präs. Sollen wir über diesen Anstand völlig hinweggehen? (Mehrere: Schon abgestimmt.)

Abg. Gredler. Referent der 2. Abtheilung. Die Abtheilung hat in der Sitzung vom 14. Juli nachfolgende Wahlacte geprüft, und ihre Meinung über dieselben dahin zu Protokoll gegeben (liest die geprüften Wahlacten vor). Diese sämmtlichen Wahlen sind von der Commission nach genauer Prüfung der Acten für unbeanstandet befunden worden; und ich stelle daher den Antrag, daß auch die hohe Reichsversammlung dieselben ohne weiteres als vollgiltig gewählt zulassen wolle.

Präs. Ich bitte diejenigen Herren Mitglieder, welche die Wahlen der Genannten als vollgiltig anerkennen, aufzustehen.

Die genannten Wahlen werden einstimmig als vollgiltig angenommen.

Abg. Gredler. Wir haben nun noch einen Wahlact unserer Prüfung unterzogen, sind aber bei demselben auf solche Bedenken und Anstände gestoßen, daß wir keineswegs auf eine unbedingte Annahme, sondern auf die vorläufige Erhebung gewisser Thatsachen, die zu unserer Kenntniß gelangt sind, und welche, wenn sie sich bewähren würden, nach unserer Meinung, die Zurückweisung dieses Abgeordneten zu Folge haben dürften, antragen müssen. In Bezug auf diese Frage hat sich eine zweite Meinung sogar für die sogleiche unbedingte Zurückweisung ohne vorläufige Erhebung der Bedenken ausgesprochen. Diese Sache ist ziemlich kitzlicher Natur, und ich frage mich daher bei der hohen Versammlung vorläufig an, ob es heute schon an der Zeit ist, in die Beanständigung einzelner Deputirten einzugehen, oder ob vielleicht die Anstände, falls sie sich bei mehreren Abtheilungen gegen einen oder den andern ergeben sollten, entweder in einer eigenen Sitzung gemeinschaftlich vorzutragen, oder ob vielleicht ein Auskunftsmittel aufzufinden und zur Beurtheilung dieser Vorgänge zu treffen sei, oder ob die ganze Versammlung als solche ohne weiteres über diese Anstände belehrt werden und auch abstimmen wolle, oder ob sie vielleicht ein besonderes Comité zu einem solchen ziemlich delikaten Vorgange ernennen will, wie es an andern Orten geschieht, z. B. bei der deutschen Versammlung in Frankfurt, wo derlei geheime Abstimmung durch die Präsidenten der Abtheilungen gepflogen werden; ich stelle daher den Antrag dahin, die hohe Reichsversammlung wolle bestimmen, ob dieser einzelne beanständete Wahlact schon jetzt und heute noch zum Vortrage und zur Abstimmung gebracht werde, oder ob gewartet werden soll, bis zur Zeit, wo die Anträge über mehrere oder alle beanständete Wahlen gemacht wurden.

Abg. Löhner. Ich erlaube mir, den Antrag dahin zu stellen, daß die hohe Versammlung in die Verhandlungen darüber sogleich eingehe. Es scheint mir durchaus nicht der Würde der hohen Versammlung angemessen zu seyn, daß sie Beispiele gebe von geheimen Verhandlungen eines Gegenstandes, der äußerst wichtig ist, und der besonders der Oeffentlichkeit anheimfallen muß. Wir sind es dem Vertrauen des Landes schuldig, daß wir entschlossen find, jede derlei Angelegenheit, wo es sich um das Vertrauen der Wahlmänner handelt, sogleich und vor den Augen Aller vorzunehmen. Ich glaube, daß ein Grund der Kitzlichkeit nur ein solcher seyn kann, der den öffentlichen Anstand verletzt, und einen ändern Grund, den Gegenstand geheim zu halten, verstehe ich nicht, in einem Staate, dessen Panier die Öffentlichkeit ist. (Beifall.)

Abg. Mayer. Ich glaube, daß ein Mißverstand obwaltet.

Abg. Gredler. Das wollte ich eben aufklären.

Abg. Mayer. Die Versammlung ist autonom. Von der Tribüne ist nicht gesagt worden, daß der Gegenstand geheim gehalten werden solle, sondern es ist bloß die Frage alternativ dahin gestellt worden ob er heute in die Oeffentlichkeit komme vor der ganzen Kammer und der Gallerie.

Abg. Gredler. Das war meine Frage.

Abg. Mayer. Unser nächster Zweck muß seyn, daß wir uns als Versammlung constituiren, was aber nicht früher geschehen kann, als bis 192 Wahlen als vollgiltig anerkannt sind; ich glaube, eine natürliche Consequenz daraus ist, daß wir uns so viel als möglich bemühen, diese Zahl zusammen zu bringen; wenn wir jetzt einzeln beanständete Wahlen in Verhandlung nehmen, so ist es leicht möglich, daß wir wochenlang über diese Angelegenheit debattiren. Ich stelle daher den Antrag dahin, über beanständete Wahlen sei heute kein Kammerbeschluß zu fassen, und motiviere diesen Antrag mit dem Grunde, damit wir so schnell als möglich 192 giltige Wahlen haben; übrigens erlaube ich mir zu bemerken, daß eine Commission niedergesetzt wurde zum Entwurfe einer Geschäftsordnung; wahrscheinlich dürfte auch sie über diesen Gegenstand einen Antrag vor die hohe Versammlung bringen, bis dahin wollen wir darüber keine Debatte führen. Keinesfalls aber soll dieser Gegenstand der Öffentlichkeit entzogen werden, um so mehr, als die Wahl Männer wissen müssen, warum ihr Deputirter zurückgewiesen und nicht anerkannt worden ist.

Abg. Borrosch. Es hat der Herr Redner vor mir bemerkt, daß diese Versammlung autonom sei; sie wird jedenfalls nur nach Gerechtigkeit urtheilen, da die Autonomie keine Willkür voraussetzen darf. Nun sind wir im Ganzen noch Wenige hier und zum Theile selber noch hinsichtlich der Richtigkeit unserer Wahl in Frage gestellt; ich setze daher voraus, daß jedenfalls ein Mitglied, welches wir für nicht zulässig erkennen, das Recht hat, an die Plenarversammlung appellieren zu können; ad interim muß es, wenn erhebliche Bedenken gegen seine Zulässigkeit vorliegen und von der hohe Versammlung provisorisch verneinend darüber entschieden wird, sofort auch inzwischen von der Versammlung ausgeschlossen bleiben.

Abg. Brestel. Ich glaube, wir entfernen uns von der eigentlichen Frage, denn diese ist dahin gestellt worden, ob über den beanständeten Wahlact heute noch referiert werden soll oder nicht; ich unterstsüße den Antrag des Herrn Abgeordneten Mayer und bitte den Herrn Präsidenten, darüber sogleich abstimmen zu lassen, damit wir über solche Sachen nicht zu, viel Zeit verlieren.

Abg. Neuwall. Ich glaube wieder, daß es der Stellung der Versammlung angemessen und nothwendig erforderlich sei, einen solchen Fall der Beanständigung unmittelbar, wie er zur Kenntniß gelangt, der hohen Versammlung vorzulegen; es können Fälle eintreten, wo einzelne Handlungen zur Kenntniß gelangen, die den Abgeordneten, wenn sie constatirt vorliegen, der Ehre und des Vertrauens hier zu stimmen, unwürdig machen, sollen wir dieß verschieben und ein Mitglied in der hohen Versammlung lassen, welches des Vertrauens unwürdig ist? Wir müssen nicht aus Eile einen wichtigen Zweck aus den Augen verlieren und uns überstürzen, ein jeder solcher Fall muß der hohen Versammlung vorgelegt werden, und es ist Sache derselben, darüber zu entscheiden.

Abg. Szabel. Ich finde es nicht geeignet, diese Vorgänge der Kammer jetzt zuzuweisen. Es ist die Notwendigkeit ausgesprochen worden, daß die Kammer sich sobald als möglich constituire; sie kann sich jedoch nur dann constituiren, wenn die Wahlprüfungen bald vorgenommen, und die bestimmte Anzahl Mitglieder erreicht ist. Und dieses ist nothwendig zur Prüfung der beanstandeten Wahlen; denn nur einer constituiren Kammer vindicire ich das wichtige Recht, über Wahlacte ein definitives Urtheil abzugeben. Ich unterstütze daher den Antrag, alle Verhandlungen über die beanständeten Wahlen zu vertagen, bis die Kammer constituirt ist.

Abg. Langie. Ich unterstütze auch den Antrag des Herrn Mayer, daß alle Verhandlungen über beanständete Wahlen bis nach erfolgter Constituirung der Kammer verschoben werden, denn bedenken Sie, meine Herren, daß wir jetzt nur provisorische Beschlüsse fassen. Man kann wohl eine provisorische Geschäftsordnung beschließen, denn die kann man wieder abändern, aber provisorisch über Ehre und Rechtlichkeit eines Mitgliedes abzustimmen, das kann nicht wieder verbessert werden.

Abg. Smolka. Als Mitglied der Commission für den Entwurf einer provisorischen Geschäftsordnung muß ich bemerken, daß wir bereits den Grund angenommen haben, daß die definitive Ausschließung eines Abgeordneten nur von der bereits constituirten Versammlung ausgesprochen werden kann; daß demnach, wenn eine Wahl jetzt schon beanständet wird, die Entscheidung darüber verschoben werde, bis die Kammer constituirt ist. (Auf nach Abstimmung.)

Präs. Ich erlaube mir auf Etwas noch aufmerksam zu machen; wenn der unglückliche Zufall es wollte, daß nicht 192 Wahlen unbeanständet befunden werden, so könnte sich die Kammer nicht constituiren? (Nein! nein! das wird nicht geschehen! — Abstimmen! abstimmen!)

Präs. Ich bitte demnach abzustimmen, ob über diese Anstände gegenwärtig sogleich entschieden werden soll?

Wurde beschlossen, die Entscheidung über die beanständeten Wahlen dis nach Constituirung der Kammer zu vertagen.

Präs. Ich bitte die dritte Abtheilung.

Referent. Die dritte Abtheilung hat bei Prüfung der Wahlen dieselben anstandslos befunden und stellt den Antrag, die Richtigkeit derselben anzuerkennen. Bei einer Stelle des Verlesenen, betreffend die Wahl des Edmund Krainski, macht Referent die Bemerkung: Es ist nämlich ein so unbegründeter Einspruch, daß ich glaube, dieser Fall fällt nicht in die beanständeten Wahlen, rücksichtlich welcher eben jetzt der Beschluß gefaßt wurde.



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