Fünfte vorberathende Sitzung.

Den 17. Juli 1848. Anfang um 1/2 11 Uhr.

Vorsitzer: Herr Alters-Vice-Präsident Joseph Weiß.

Auf der Ministerbank: Freih. v. Doblhoff.

Vice-Präsident. Ich habe die Ehre, der hohen Versammlung mit Bedauern anzuzeigen, daß der Herr Alterspräsident heute zu erscheinen durch eine Unpäßlichkeit gehindert sei. Vor ungefähr einer Stunde erhielt ich folgende Mittheilung, die ich hier vorzutragen mir erlaube: (er liest.) "Als Sie mir vorgestern so freundlich Ihren Beistand anboten, glaubte ich nicht, denselben sobald in Anspruch nehmen zu müssen Eine Heiserkeit, welche mich gestern schon befiel und noch fortdauert, nöthiget mich, Euer Hochwohlgeboren zu bitten, heute am 17. Juli den Vorsitz im Reichstage zu übernehmen, und mein Ausbleiben bei der hohen Versammlung gefälligst zu entschuldigen. Ich schließe zugleich die vom k. k. Ministeriurn eingelaufenen Stücke vom gestrigen Tage bei." Das Protokoll der letzten Sitzung kann heute nicht vorgelesen werden, weil der Herr Alters-Vorstand mehrere Actenstücke bei sich und sie mir nicht mitgeteilt hat, welche dazu unerläßlich sind. Dieser Vortrag wird demnach wohl verschoben bleiben müssen bis zur nächsten Sitzung. Die Herren Secretäre erklären, daß sie diese Stücke unumgänglich nöthig haben. Vorläufig liegen wohl einige Stücke vor, ich glaube aber, es wäre am zweckmäßigsten, wenn wir unmittelbar zur Tagesordnung schritten, nämlich zum Vortrage der bereits geprüften Wahlacten, und ich lade die Herren Berichterstatter ein, zu diesem Geschäfte zu schreiten.

Von über ersten Abtheilung werden folgende Wahlen vorgetragen: Joseph Schönhansel, für Horaždiowitz in Böhmen; Franz Teufel, für Ybbs in N. Oesterreich, Michael Mayer, für Wels in O. Oesterreich, Cajetan Nagele, für St. Veit in Illirien.

Von der zweiten Abtheilung folgende Wahlen: Leopold Sonntag, für Gmunden in O. Oest., Matthäus Lejczak, für Trembowla in Galizien; Karl Engelhofer, für Leoben in Steiermark.

Von der dritten Abtheilung folgende Wahlen: Hryn Petrijszyn, für Tismienice in Galizien; Gregor Nycziporuk, für Sniatyn; Albert Neuwall, 13. Bezirk von Wien; Max. Mathis, für Hermagor in Illirien, Ferd. Hechenfelder, für Vöcklabruck in O. Oest., Heinrich Fürnkranz, für Krems in N. Oest., Ivan Ryszko, für Kutty, Ceslaus Kobuszowsky, für Zmigrod, Cyrill Blonsky, für Jablonow in Galizien.

Von der vierten Abtheilung folgende Wahlen: Joh. Faschank, für Neu-Titschein in Mähren; Sev. R. v. Smarzewsky für Rohatyn, Georg Fürst von Lubomirski für Lanzut, Ant. Hofer, für Freistadt in O. Oest., Thadd. v. Lanner, für Klagenfurth in Illirien, Jos. Kudler, für Laimgrube in Wien; Marcher, für Großenzersdorf in N. Oest., Rauscher, für Laa in N. Oest.

Von der fünften Abtheilung folgende Wahlen: Adolph Purtscher, Wien, Alservorstadt; Alexander Bach, Wien, Vorstadt Wieden; Franz Nadler, für Kaaden in Böhmen; Bohuslaw Longchamps, für Lisko in Galizien, welcher von 27, 15 Stimmen erhielt. Alle diese Wahlen werben auf den einstimmig Antrag der betreffenden Abtheilungen von der höhnen Versammlung als giltig anerkannt. Von der sechsten Abtheilung folgende Wahl: Ernst Violand, für Korneuburg in Niederösterreich. Der Antrag der Abtheilung auf Giltigkeitserklärung dieser Wahl wird allgemein angenommen. Bei der Wahl des Franz Miklositsch, für St. Leonhard in Steiermark, ergibt sich der Formfehler, daß die Gegenlisten nicht die erforderlichen Unterschriften enthalten, sondern ganz einfach von dem Schriftführer derselben unterzeichnet sind. Dasselbe Formgebrechen ergibt sich bei dem Abgeordneten Leopold Neumann für Leopoldstadt in Wien, daß nämlich die Gegenlisten aller Unterschriften entbehren. Da aber beide Formfehler auf Rechnung der landesfürstlichen Commissäre fallen, welche dieselben nicht für wesentlich und entscheidend gehalten haben mochten, und der Inhalt der Protokolle und Stimmzettel den Willen der absoluten Stimmenmehrheit nicht im Geringsten zweifelhaft erscheinen läßt, so trägt die Abtheilung darauf an, daß die Versammlung diese beiden Wahlen für giltig anerkennen möge. (Dieser Antrag wurde allgemein angenommen.) Ferner hat die sechste Abtheilung den Wahlact des Herrn Abgeordneten Wilhelm Schuster, für den Bezirk Freiberg in Mähren untersucht, und berichtet Folgendes: Die Zahl der Wahlmänner dieses Wahlbezirkes kann aus den Wahlacten nicht erhoben werden, es dürften aber in Berücksichtigung der im Wahlprotokolle angegebenen Seelenzahl von 56,589 nicht mehr als 113 Wahlmänner in diesem Wahlbezirke seyn, von diesen waren bei der Wahl des Herrn Abgeordneten Schuster 108 anwesend, somit mehr als drei Viertheile der Wahlmänner des Bezirks. Das erste und zweite Scrutinium wurde vorschriftsmäßig vorgenommen, jedoch erhielt keiner der Gewählten die absolute Stimmenmehrheit. Im ersten Scrutinium erhielt Herr Wilhelm Schuster die zweite mit 38, beim zweiten Scrutinium die erste relative Stimmenmehrheit mit 51, bei dem dritten Scrutinium wurde aber vorschriftswidrig vorgegangen, indem 83 mündlich, 25 Wähler schriftlich stimmten, von den ersten erhielt der Wilhelm Schuster 46 Simmen, welche aber so wohl bei dem Wahlprotokolle, als auch in den Gegenlisten mit Strichen bezeichnet sind, von den letzten 14 Stimmen, somit zusammen 60 Stimmen, also die absolute Stimmenmehrheit. Sowohl das Wahlprotokoll als auch die Gegenlisten sind von zwei Commissionsgliedern nicht gefertigt. Es wird aber dießfalls im Wahlprotokoll unter der Fertigung des landesfürstlichen Commissärs und des Protokollführers lediglich bemerkt, daß die Commissionsglieder der Stiller u. Bönesch, während der Unterschrift sich entfernt haben. Obgleich nach dem Vorgetragenen die Wahl des Herrn Abgeordneten Wilhelm Schuster nicht nach Vorschrift §. 39 und 46 der Wahlordnung vorgenommen wurde, erlaubt sich doch die sechste Abtheilung, indem Sie die angeführten Formfehler für außerwesentlich hält, gegen diese Wahl kein Protest vorliegt, und Herr Wilhelm Schuster auch bei dem zweiten vorschriftsmäßig vorgenommenen Scrutinium die relative Stimmenmehrheit von 51 Stimmen erhalten hat, jedoch nur mit einer Majorität von 9 gegen 6 Stimmen, darauf anzutragen, diese Wahl für giltig zu erklären. (Dieser Antrag wird angenommen.) Die sechste Abtheilung hat die Acten über die Wahl des Herrn Abgeordneten Kasimir Walczyk des Wahlbezirkes Dembiza in Galizien untersucht und berichtet hierüber Folgendes: von 113 Wahlmännern des Wahlbezirkes Dembiza waren bei der Wahl des Herrn Abgeordneten Walczyk 108 anwesend. Somit mehr als 3/4 der Wähler des Bezirks. Das erste und zweite Scrutinium wurden vorschriftsmäßig vorgenommen, jedoch erhielt keiner der Gewählten die absolute Stimmenmehrheit; bei dem zweiten Scrutinium erhielt Herr C. Walczyk die relative Stimmenmehrheit mit 48 Stimmen, bei dem dritten Scrutinium wurde vorschriftswidrig vorgegangen, indem wieder mündlich gestimmt wurde, und es erhielt Herr Casimir Walczyk die absolute Stimmenmehrheit; in dem Wahlprotokolle wird bemerkt, daß ob Mangel der gehörigen Anzahl der Stimmzettel die Wahl in das Protokoll und in die Gegenlisten aufgenommen wurden. Aber sowohl in dem Wahlprotokolle als auch in den Gegenlisten erschienen die Gewählten namentlich angeführt; übrigens ist das Wahlprotokoll bloß von den Commissionsgliedern, nicht aber auch von 10 Wahlmännern, die Gegenlisten sind weder von den Commissionsgliedern noch 10 Wahlmännern, fordern lediglich von dem Schriftführer gefertigt. Obgleich nach dem Vorgetragenen die Wahl des Herrn Abgeordneten Casimir Walczyk nicht nach Vorschrift der §§. 39 und 46 der Wahlordnung vorgenommen wurde, erlaubt sich doch die sechste Abtheilung, da gegen diese Wahl kein Protest vorliegt, und Herr Casimir Walczyk bei dem zweiten vorschriftsmäßig vorgenommenen Scrutinium die relative Stimmenmehrheit mit 48 Stimmen erhalten hat, jedoch nur mit Majorität von 9 gegen 6 Stimmen, darauf anzutragen, diese Wahl als giltig zu erklären. (Dieser Antrag wird angenommen.)

Abg. Löhner. Ich erlaube mir zu bemerken, daß bei dieser Abstimmung eine Gegenprobe anzustellen sei; ich von meinem Standpuncte kann mich durchaus nicht für überzeugt halten, daß die Majorität sich für die Zulassung dieses Herrn Abgeordneten erklärt hat. (Die Gegenprobe weiset eine bedeutende Minorität aus, es wird daher die Wahl als giltig angenommen.)

Von der siebenten Abtheilung werden folgende Wahlen geprüft: Alois Strasser für Wilten in Tirol, Carl Wagner, für Mährisch-Neustadt, Johann Reimershofer für Wisowiz, in Mähren, Georg Bauer für Waidhofen, Franz Redl für Zwettel in Niederösterreich. Von der achten Abtheilung folgende Wahlen: Johann Müller für Wiener Neustadt, Joseph Fischer für Bruck an der Leitha. Von der neunten Abheilung folgende Wahlen: Joseph Goldmark für Schottenfeld in Wien, Franz Schmitt für Landstraße in Wien, Mathias Suppanz für Cilli in Steiermark. (Nach Antrag der betreffenden Abtheilungen wurden diese Wahlen von der hohen Versammlung als giltig anerkannt.)

Vice-Präsident. Sollte es der hohen Versammlung wünschenswerth erscheinen, daß die Namen der bereits geprüften Wahlacten verlesen werden sohlen, sind die Herren damit einverstanden, so bitte ich es durch Aufstehen zu erkennen zu geben.

Ein Deputirter. Ich glaube, daß bloß die Zahl angegeben werden soll.

Secretär. Bis gestern sind 130 Wahlacte geprüft und als giltig anerkannt worden; heute sind 44 anerkannt worden, also zusammen 174.

Vice-Präsident. Ich habe die Ehre der hohen Reichsversammlung anzuzeigen, daß mehrere Stücke eingelangt sind, und zwar durch die Post ein Exemplar der Prager Zeitung Nr. 13 vom 15. Juli, dann ein Exemplar von der Bohemia Nr. 117 von 15. Juli; beide führen den Titel an die hohe Reichstags-Versammlung; das Siegel ist vom böhmischen Landes-Präsidium. Ferner sind Mittheilungen vom Ministerium, an den provisorischen Präsidenten des constituirenden Reichstages Herrn Regierungsrath Kudler angelangt. Es dürfte erforderlich seyn, daß ich diese Mittheilungen hier vortrage. (Der Herr Vice-Präsident liest die erste Mittheilung vor.) Ich glaube, das ist eine Angelegenheit, die wie die früheren dem dazu bestimmten Comité zugewiesen werden soll. (Der Herr Vice-Präsident liest wieder eine Mittheilung vom Ministerium vom 15. Juli, betreffend das Ansuchen des Ungarischen Ministeriums um 10 permanente Einlaß-Karten zu den Sitzungen des constituirenden Reichstages). Dieses Ansuchen war an den Hrn. Präsidenten Kudler gerichtet. Ich glaube, daß dieß eine Angelegenheit für die Herrn Ordner sein dürfte. (Der Herr Vice-Präsident liest ein drittes Schreiben an den Herrn Präsidenten Kudler gerichtet, vom Ministerium vom 16. Juli). Die provisorischen Ordner des Reichstages haben ein Ansuchen an die hohe Versammlung gestellt, um Nachlaß der Portogebühren in ihren Correspondenz-Angelegenheiten, und um Beigabe eines Postbeamten. Es ist von Seite des Finanzministeriums zugesagt worden, daß das Nöthige verfügt werde. Nur mögen die Herren Abgeordneten auf der Adresse ihrer Briefe schreiben "in Angelegenheiten des österreichischen Reichstages". Es würde insbesondere durch den Herrn Abgeordneten Neuwall ein Gesuch überreicht, für einen jungen Mann der gleichfalls um die Verleihung einer Dienststelle in der Kanzlei des Reichstages sich bewirbt. Ich glaube es ist dieß eine Angelegenheit, die dem späteren Comité zugewiesen werden möge. Hier ist noch vom Deputirten Franz Hein ein Antrag eingegangen, betreffend die Entzweckung einer größeren Ordnung bei den provisorischen Verhandlungen der Reichstags-Versammlung. Sollte es der hohen Versammlung genehm seyn, diesen Antrag in Verhandlung zu nehmen, so werde ich ihn vorlesen.

Ein Deputirter. Dieses gehört ja an die Commission, welche sich mit der Geschäftsordnung befaßt.

Abg. Hein. Die Geschäftsordner haben die definitive Geschäftsordnung zu berathen, bis dieß geschehen ist, ist es nothwendig, daß die Debatten mit mehr Ordnung verhandelt werden, nicht wie es bis jetzt so unregelmäßig geschehen; nur haben es empfunden, indem mitten in der Abstimmung ein Redner aufstand und seine Anträge vorbrachte; es sind auch mehrere Redner unterbrochen worden. Ich glaube daher, daß es nöthig wäre, eine provisorische Ordnung zu bestimmen, damit die Debatte geregelt werde; in meinem Vorschlage sind nur wenige Puncte angegeben, um dieß zu bewirken. Ich glaube daher daß dieser Vorschlag nicht in die Commission, welche über die definitive Geschäftsordnung zu berathen hat, gehört, denn es handelt sich hier um ein nothwendiges und dringendes Provisorium.

Vice-Präsident. Ich glaube, daß meine frühere Frage auf eine solche Weise beantwortet wurde, daß es jener Commission übergeben werde, welcher der Entwurf der provisorischen Geschäftsordnung zugewiesen ist.

Ein Deputirter. Ich erlaube mir zu bemerken, daß diese Frage noch gar nicht gestellt worden ist.

Vice-Präsident. Nun so frage ich, ob es der hohen Versammlung genehm sei, diesen Antrag in Verhandlung zu nehmen.

Ein Deputirter. Ich glaube es wäre am besten, die Frage hinzusetzen, diejenigen Herren, welche dafür sind, mögen aufstehen, und die nicht dafür sind, mögen sitzen bleiben.

Vice-Präsident. Also gut; so wiederhole ich, ob es der hohen Versammlung genehm sei, diese Vorschläge in Berathung zu ziehen oder nicht, ich bitte also diejenigen Herren, welche dafür sind, aufzustehen.

Ein Deputirter. Ich erlaube mir zu bemerken, daß auf diese Art nicht abgestimmt werden soll, sondern, daß diejenigen Herrn, welche dafür sind, daß dieser Antrag der bestehenden Commission übergeben werden soll, daß diese Herren aufstehen mögen.

Vice-Präsident. Ich möchte bemerken, ob dieser Antrag in Berathung genommen werden soll oder nicht. (Dieser wird vorgelesen.)

Ein Deputirter. Ich glaube, daß dieß nicht nöthig sei zu berathen, und daß dieser Vorschlag der Commission zuzuweisen sei.

Vice-Präsident. Es ist also genehm, daß dieser Antrag der Commission, welcher zum Entwurf der Geschäftsordnung berufen ist, übergeben werde. (Dieß wurde angenommen). Es sind mehrere Acten der Wahlen von den anwesenden Deputirten vorhanden, sie könnten vorläufig jedoch nicht in Berathung gezogen werden, weil sich noch nicht alle Herren zur Eintheilung in die Sectionen gemeldet haben. Ich bitte dieses zum Schlusse der Sitzung nicht zu versäumen, ich glaube, daß dieser Act in den Abtheilungen vorgenommen werde, wie dieß das letzte Mal ohne sie geschehen ist, und da wir heute nichts mehr an der Tagesordnung vorzunehmen haben, so würde ich jetzt darauf antragen zur Abstimmung zu schreiten.

Abg. Violand. Der Vorsitzende hat ein Rescript an das Ministerium vorgelesen, in welchem ein Ansuchen des ungarischen Ministers Esterhazy um 10 Eintrittskarten zu den Reichstagssitzungen enthalten war. Dieses wurde den Herren Ordnern zugewiesen, es entsteht jetzt die Frage, ob durch diesen Beschluß den Ordnern das Recht Karten nach eigenem Gutdünken auszutheilen überlassen werde, oder ob sie nicht darüber bloße Berichte erstatten sollen; ich bitte darüber abstimmen zu lassen, indem ich für das letztere stimme.

Ein Ordner. Ich glaube diesen Antrag als Ordner unterstützen zu müssen.

Vice-Präsident. Ich bitte die hohe Versammlung möge ihre Zustimmung durch Aufstehen zu erkennen geben, ob diese Eingabe den Herren Ordnern bloß zur Berichterstattung vorgelegt werden solle. (Wurde allgemein angenommen.)

Abg. Goldmark. Ich glaube auf die Bemerkung zurückkommen zu müssen, welche ich in der letzten Sitzung gemacht habe; ich halte diese Sache zu wichtig und lege sie nochmal der hohen Kammer vor. Der §. 4 der provisorischen Geschäftsordnung sagt, daß die Entscheidung über die Giltigkeit der von den Abtheilungen geprüften Wahlen, von der Reichsversammlung durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt werde; wenn man über die Giltigkeit der Wahlacte entscheiden soll, so müssen von dem Referenten die wichtigsten Momente bei der Wahl in Kürze angegeben werden, sonst ist die ganze Entscheidung bloß eine simple Formfache, ich bitte daher (wurde unterbrochen).

Vice-Präsident. Es möchten nur die wichtigsten Momente beim Referate eines jeden Deputirten angegeben werden.

Deputirter. Meines Wissens ist gegenwärtig über die wichtigsten Momente bei jenen Wahlen referirt worden, wo in den Abtheilungen keine Anstände darüber vorgefunden wurden; demnach scheint es mir bloß eine Verlängerung der Debatte. Wenn die bestimmte Zahl der Wahlmänner angegeben ist, so halte ich es für überflüssig, die Entscheidung hierüber hinauszuschieben; über die künftigen Wahlen muß man dann ganz genau referirt werden, indem wir vorerst mit allen Umständen vertraut seyn müssen, um im Stande zu seyn, über diese Sache jede Aufklärung zu geben, die Jeder zu fordern berechtiget ist.

Deput. Cavalcabó. Es ist in der vierten Abtheilung bestimmt worden, daß über jede beanstandete Wahl worüber die wesentlichen Momente fehlen, Bericht erstattet werde. Dieses habe ich in meinem Berichte zugelegt, wenn die Kammer wünscht darüber mehrere Aufschlüsse zu erhalten, so wird der Berichterstatter in der Lage seyn, darüber nähere Auskünfte zu geben.

Secretär Kudlich. Ich bitte die Herren Deputirten mögen ihre Namen jederzeit bekannt geben.

Deputirter. Ich habe den Antrag stellen wollen. daß der große Zeitverlust, mit welchen hier die Namen der Deputirten vorgelesen werden, vermieden werde, denn die Zeit ist zu kostbar, und wir können nicht genug eilen, um endlich die Verhandlungen über die provisorische Geschäftsordnung zu beginnen. Der Redner vor mir hat noch einen größeren Zeitaufwand beantragt, und ich glaube, die Versammlung kann gar nicht darüber entscheiden, sie hat ihr Vertrauens-Votum ein für alle Mal den Sectionen übertragen, und diese haben die Namen der Deputirten zu unserer Kenntnißnahme bloß vorzulegen; hat Jemand dagegen etwas einzuwenden, so möge er aufstehen, das stillschweigend Sitzen bleiben zeigt eine Genehmigung an. Eben so ist man übereingekommen, alle Formfehler, insoweit sie nicht mit einer unmoralischen Fälschung zusammenhängen, sofort anzuerkennen. Es ist der ganze Act ja nur ein provisorischer, und über die künftigen dergleichen vorkommenden Fälle wird ja ohnehin an die eigentliche zu constituirende Reichsversammlung appellirt werden können.

Abg. Goldmark. Ich erlaube mir bloß die letzte Bemerkung. Über die Giltigkeit Erklärung der Wahlen kann kein Provisorium stattfinden, und über diejenigen Wahlen, welche bereits als giltig erklärt wurden, kann die Kammer später nicht mehr entscheiden; 2. heißt es ganz einfach in dem 4. §. der prov. Gesetzordnung, daß die Entscheidung der Giltigkeit der Wahlen nur der hohen Kammer zu stehe; wenn sie entscheiden soll, muß sie auch die Gründe ihrer Entscheidung kennen. Ich will durch aus nicht irgend einer Section einen Vorwurf machen, ich habe auch keine Ursache dazu; aber es ist nothwendig, damit man darüber entscheiden kann, daß doch die wichtigsten Momente, daß wenigstens das Resultat der Stimmenanzahl bekannt gegeben werde, um Gründe der Entscheidung zu haben, sonst ist es bloß eine formelle Sache, wenn wir das ganz der Section überlassen wollen.

Deputirter. Das wäre nur eine Täuschung; die Acten können wir so nicht einsehen; von der Nothwendigkeit einer absoluten Majorität sind wir bereits abgegangen und haben auch eine relative Majorität für genügend erklärt (wird unterbrochen durch mehreres Rufen: nein, nein.)

Berichterstatter Trummer. In meinem Referate, wo die wichtigsten Momente angegeben sind, habe ich nur deßhalb von der relativen Stimmenmehrheit beim zweiten Scrutinium erwähnt, um zu beweisen, daß obgleich beim dritten Scrutinium in der Wahl dieses Herrn Deputirten nicht gesetzmäßig schriftlich, sondern mündlich vorgegangen wurde, dennoch die Wahl dieses Abgeordneten vollkommen genügend sei, indem derselbe, wenn auch beim zweiten Scrutinium nur die relative Majorität, beim 3. Scrutinium die absolute Stimmenmehrheit erhalten hat, und die relative Stimmenmehrheit beim 2. Scrutinium wurde nur zur Unterstützung angeführt, um zu zeigen, daß es wirklich derjenige ist, den das Volk wählen wollte; es ist aber bis jetzt noch kein Fall vorgekommen, wo der Abgeordnete nicht wirklich die absolute Stimmenmehrheit erhalten hätte.

Abg. Löhner. Ich unterstütze vollkommen den Antrag des Herrn Deputirten Dr. Goldmark, und erkenne es nach meinem Dafürhalten durchaus für unzulässig, daß der Reichstag ein für allemal die Sectionen zur Hauptinstanz in der Prüfung der Wahlen erkenne, und daß der Reichstag nichts anders zu thun habe, als das Votum der Sectionen anzuerkennen; die Sectionen sind offenbar bloß Referenten, und zwar Collectiv-Referenten, und ich bin nicht der Meinung, daß sie mit durchaus unbeschränkter Vollmacht dastehe; zweitens halte ich es für nothtwendig, daß, so lange Sie nicht die Grundsätze über die Art und Weise, wie die einzelnen Sectionen bei der Prüfung der Wahlen vorgehen, wie auch das Princip, nach welchem Sie den einen oder den andern Formfehler beurtheilen, bekannt gegeben haben, sie dieselben erst vorbringen müssen. Allerdings enthalten die Wahlprüfungen, wie die jetzigen sind, einen Widerspruch in sich, da nur die Reichsversammlung über die Giltigkeit der Wahlen zu bestimmen hat. Dieses steht nur der Reichsversammlung zu, und nicht der Section, und doch stimmen wir ohne Einsicht, ja sogar, ohne zu wissen, nach welchen Grundsätzen die Sectionen bei der Prüfung der Wahlen vorgehen; von einer Section haben wir wohl das Beispiel, daß sie allerdings die wichtigsten Momente hervorzog, von den andern aber nicht; wir wissen auch nicht, ob wirklich schriftliche Referate vorliegen. Es wäre jedenfalls dieser Umstand nachträglich sicher zu stellen, ob von allen Sectionen ein gleichmäßiges Verfahren beobachtet wurde oder nicht; endlich was die relative Stimmenmehrheit betrifft, so ist, da bereits von einem Herrn Deputirten eine Bemerkung hierüber gemacht wurde, meines Erachtens um so nothwendiger zu bestimmen, daß diese Grundsätze, welche bis jetzt nicht angenommen wurden, auch künftighin nicht gelten, und daß die Sectionen über eine so wichtige Frage, wie die irgend eines zweifelhaften Formfehlers jedenfalls genau alle Daten bekannt geben müssen. Ich unterstütze vollkommen den Antrag des Herrn Dr. Goldmark, obwohl es auch Zeit kosten wird; ich kann dieß durchaus nicht unbedeutend erklären. Wenn auch die Zeit kostbar, ist es dennoch durchaus nothwendig, diese Formalitäten zu beobachten. Der Reichstag ist es sich selbst, er ist es der Nation schuldig, mit der größten Genauigkeit zu überwachen, ob die Wahlen auch vollständig und gehörig geprüft sind, damit er sich nicht dem Vorwurfe aussetze, er sei leichtsinnig und nur oberflächlich bei der Prüfung der Wahlen vorgegangen, und daß nicht nur durch spätere Reclamationen der constituirende Reichstag noch weiter verhalten wird, wenn eine große Anzahl von Wahlen, welche jetzt gebilligt worden sind, einer neueren Prüfung unterzogen werden müssen. Ich unterstütze daher vollkommen den Antrag des Herrn Dr. Goldmark.

Vice-Präs. Ich ersuche den Herrn Dr. Goldmark, seinen Antrag noch mal vorzubringen.

Abg. Kudlich. Ich ersuche den Herrn Dr. Goldmark um die schriftliche Formulirung seines Antrages.

Abg. Goldmark. (Übergibt seinen Antrag schriftlich.)

Abg. Kudlich liest den Antrag des Dr. Goldmark vor: Die Herren Referenten mögen bei den Berichten über die Giltigkeit der Wahlen die wesentlichsten Motive ihrer Anträge speziell anführen.

Vice-Präs. Diejenigen, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, mögen ihre Zustimmung durch Aufstehen zu erkennen geben.

Abg. Hagenauer. Ich bin weit entfernt, die Gründe nicht anzuerkennen, welche mehrere Herren Vorsprecher angeführt haben, um bei den Wahlen möglichst strenge zu Werke zu gehen. Der Reichstag muß sich ganz legal constituiren und sehr darauf achten, daß keine Fehler bei den Wahlen vorkommen. Ich habe mich dem Anträge des Abg. Goldmark widersetzt, und ich werde die Gründe dafür anführen. Weil ich bemerkt habe, daß sämmtliche Abtheilungen übereingekommen sind, bisher nur über jene Wahlen zu referiren, wobei sie auf Bestätigung antraten konnten, weil sie keine wesentlichen Mängel vorgefunden haben. Der hohe Reichstag hat selbst in der vorigen Sitzung beschlossen, daß die beanständeten Wahlen noch nicht vorgetragen werden, sondern daß wir erst die Constituirung abwarten wollen, um bei solchen Wahlen mitzusprechen, ich glaube also, daß es heute ganz zwecklos sei, diesen Antrag durchzuführen. Alle Abtheilungen haben die nämliche Verfahrungsweise angenommen, daß die Acten zwei oder drei Mitglieder zur Prüfung übergeben werden, und diese machen darüber ihre Bemerkungen. In allen Abtheilungen werden Protokolle geführt und nach diesen schreitet man zur Bestimmung, ob die Wahl zur Bestätigung vorzulegen sei oder nicht. Es ist also nicht nöthig, alle Momente zu verificiren. Ist ein Mitglied zugegen, welches gegen einen Antrag eine Gegenbemerkung zu machen hat, so darf es nur Aufklarung fordern. Ich halte es aber für ganz überflüssig, so weitläufige Referate hier vorzulesen, wenn wir mit Einem Worte sagen können, die Abtheilung habe keine Anstände gefunden (Abstimmung! Abstimmung!)

Ein Deput. Ich muß bitten, daß die Herren Sprecher von den untern Bänken ihr Gesicht gegen die Versammlung wenden, denn hier oben wird nichts gehört, was unten gesprochen wurde.

Abg. Borrosch. Ich möchte dagegen nur ersuchen, lauter zu sprechen, denn in allen parlamentarischen Versammlungen ist es Gebrauch, sich beim Sprechen immer gegen den Präsidenten zu wenden.

Vice-Präs. Ich bitte darüber abzustimmen.

Abg. Fürnkranz. Ich bitte ums Wort. Ich muß noch beifügen, daß der Antrag des Herrn Dr. Goldmark nur für die Zukunft gelten soll, nicht aber für die schon bereits geprüften Wahlen.

Abg. Miklositsch. Wenn dieser Antrag nur für die Zukunft angenommen werden sollte, so wäre dieß eine Ungerechtigkeit, indem die Wahlen der später eintretenden Mitglieder strenger als die der früheren geprüft würden. Uebrigens, wenn wir die wesentlichen Erfordernisse angeben sollen, so bitte ich, diese uns ebenfalls anzugeben. Ich frage: was ist ein wesentliches Erforderniß? - Ich glaube, daß das Mitglied durch absolute Stimmenmehrheit gewählt werden soll, und darauf ist ja immer gesehen worden. Wenn aus der Prüfung hervorgeht, daß das Mitglied mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt wurde, so sehe ich nicht ein, warum hier in der Versammlung bei jedem Mitglied gesagt werden solle: wurde mit absoluter Stimmenmehrheit unter gehöriger Leitung gewählt u. s. w. Ich glaube, das wäre reiner Zeitverlust. (Ruf nach Abstimmung.)

Vice-Präs. Ich bitte diejenigen Herren, die mit dem Antrage des Dr. Goldmark einverstanden sind, daß alle Umständlichkeiten bei den nächsten Wahlprüfungen hier in der Versammlung vorgetragen werden, aufzustehen.

Ein Deput. Ich ersuche, den Antrag des Dr. Goldmark nochmal vorzulesen.

Schriftf. Kudlich. (Verliest den Antrag nochmals.)

Vice-Präs. Ich bitte abzustimmen und durch Aufstehen ihre Bestimmung zu erkennen zu geben (Der Antrag des Abg. Goldmark bleibt in gänzlicher Minorität.)

Ein Deput. Wollen Sie vielleicht die Gegenprobe machen? (Allgemeine Heiterkeit.)

Präs. Ich glaube, das wird nicht nöthig seyn.

Abg. Latzel. Ich habe mir erlaubt, ein Verkerchniß der Acten, welche der ersten Abtheilung vorliegen, den einzelnen Bureaus zu übergeben, im Interesse der Geschäfte ersuche ich die Herren Schriftführer der übrigen Abtheilungen, ein Gleiches zu thun, indem dadurch die Mühe des Aufsuchens der Acten wesentlich erleichtert wird. (Wird beifällig angenommen.)

Vice-Präs. Die Herren Abgeordneten, welche erst angekommen sind, lade ich ein, sich zu melden, um in die Abtheilungen verlost zu werden. Da wir für heute nichts mehr zu verhandeln haben, so wird die heutige Sitzung aufgehoben.

Ein Deput. Ich bitte, die Stunde der nächsten Sitzung bekannt zu geben.

Vice-Präs. Ich glaube, die zehnte Stunde wird morgen der Versammlung wieder die genehmste seyn. Die Herren Mitglieder mögen sich heute um 5 Uhr zu den Sections-Sitzungen einfinden.

Abg. Fischhof. Ich habe nur die Bemerkung machen wollen, es könnten die Namen derjenigen neu angekommenen Abgeordneten, deren Wahlacte schon vorliegen, den Abtheilungen eingelost werden, ihre Gegenwart ist nicht nöthig, und es würde dadurch die Wahlactenprüfung beschleunigt.

Vice-Präs. In diesem Momente dürfte es schwierig seyn, da ein Verzeichniß derselben nicht vorliegt. In diesem Augenblicke können sie nicht eingelost werden.

Abg. Fischhof. Das kann nachträglich durch die Acten geschehen.

Vice-Präs. Wir haben die Acten nicht complett in Ordnung.

Abg. Fischhof. Das Verzeichniß derselben kann, aber schnell angefertigt werden.

Vice-Präs. Wie werden uns bemühen, es zu thun und auf dieses Ziel hinwirken.

Abg. Jonak. Es ist der Fall vorgekommen, daß Abgeordnete nicht mit der gehörigen Achtung, sondern mit einiger Mißachtung begegnet wurde. Wollen wir, daß uns die Welt achte, so müssen wir uns selbst achten. Ich fordere daher das geehrte Mitglied von Tetschen auf, über den ihm bekannt gewordenen Fall die nöthigen Mittheilungen zu machen.

Abg. Zimmer. Mit Entrüstung mußte ich bemerken, daß die Empfangscommission den sich anmeldenden Mitgliedern nicht mit der Achtung begegne, die ihnen als Vertretern gebührt. Ich mußte Augenzeuge seyn, wie einem Abgeordneten, der die Ehre hat, ein Bauer zu seyn, welcher als österreichischer Deputirter eine Quittung vorlegte, dieselbe mit Hohnlachen zerrissen wurde. Man ließ diesen Deputirten, welcher verlegen da stand, ohne ihm an die Hand zu gehen, wie er diese Quittung auszufertigen habe, beschämt da stehen. Ich muß daher wegen der Ehre des souveränen Volkes, welches wir vertreten, den Antrag stellen, daß die Empfangscommission mit mehr Achtung den Vertretern begegne. (Vielstimmiger Ruf: Gut, Bravo!)

Ein Deput. Ich unterstütze diesen Antrag.

Vice-Präs. Wäre es vielleicht der hohen Versammlung genehm, daß darüber die nöthigen Schritte than werden? (Ruf: An das Bureau!)

Ein Deput. Ich glaube, es ist die Sache des Bureau, zu ermitteln, wo und wie dieß geschehen ist; denn audiatur et altera pars.

Abg. Scherzer. Ich glaube, das ist Sache der Ordner. (Mehrere Abgeordnete. Nein, es ist die Sache der ganzen Versammlung.)

Abg. Goldmark. Ich glaube, das geehrte Mitglied ist glaubwürdig genug, wir können nicht in Zweifel ziehen, was der Herr gesagt; jedenfalls verdient die Empfangscommission einen Verweis von Seite des Präsidiums für dieses Benehmen.

Vice-Präs. Ich werde es mir angelegen seyn lassen, die Sache zu untersuchen, und wenn es nothwendig seyn sollte, darüber einen Bericht zu führen. Da wir heute keinen Gegenstand mehr an der Tagesordnung haben, so glaube ich, die Sitzung aufheben zu können.

Abg. Szábel. Ich erlaube mir eine Bemerkung. Es wurde schon in der vorigen Sitzung die heutige angesagt, ohne daß Gegenstände an der Tagesordnung waren, außer einigen Referaten über die Wahlen. Wenn wir für den morgigen Tag neuerdings eine Sitzung ausschreiben, so kommen wir in dieselbe Lage wie heute, daß wir wieder nur wenige Wahlprüfungen vornehmen können. Ich ersuche daher, auf morgen keine Sitzung auszuschreiben, sondern mit derselben zu sistiren, bis eine hinlängliche Anzahl von Wahlen geprüft sind, was aus den Sectionen zu erfahren seyn wird, und zur Constituirung der Kammer und überhaupt Gegenstände an die Tagesordnung gebracht werden können.

Abg. Neuwall. Wir haben nur mehr noch 18 Wahlen zu prüfen und diese werden gewiß bis morgen geprüft seyn. Was die Tagesordnung betrifft, da keine Gegenstände für dieselbe vorhanden, weiß ich nicht, woraus wir sie zusammenstellen sollen.

Vice-Präs. Ist die hohe Versammlung geneigt, morgen zu erscheinen, so bitte ich, durch Ausstehen es erkennen zu geben. (Wird angenommen: die Sitzung wird um halb 12 Uhr aufgehoben und die nächste Sitzung auf morgen den 18. Juli um 10 Uhr anberaumt.



Pøihlásit/registrovat se do ISP