Votum

des vierten Standes der Städte für die Postulate pro 1848.

Der Stand der Städte beobachtet bei der Abgabe seines Votums die in dem Herrenstand aufgestellte Ordnung, und ist einstimmig der Meinung:

A. Bezüglich der Frage an, tritt der Stand der Städte dem vom geistlichen Stande ad 3 abgegebenen Votum, daß die bereitwillige ständische Erklärung dem Postulate pro anno 1848 entsprechend abzugeben sei, unbedingt und vollkommen bei, weil es in der Gerechtigkeit und Billigkeit liegt, daß fernerhin nicht bloß einigen Städten die alleinige Tragung der Kosten der Criminaljustizpflege allein aufgebürdet bleibe, indem der Zweck dieser Justizpflege auf die allgemeine Sicherheit des ganzen Landes gerichtet ist, und eine längere Hinausschiebung der Vertheilung dieser Kosten auf das ganze Land nur eine Fortsetzung der bisherigen unbilligen Belastung blos einiger Städte sein würde.

B. Bezüglich der Frage quomodo tritt der Stand der Städte dem Votum des Herrenstandes dahin bei, daß die Repartition der für das Jahr 1848 allerhöchst Postulatengesammtsteuersumme nach dem gleichen Maßstabe, wie für d. J. 1847 vorzunehmen sei, ohne in die, im geistlichen Votum enthaltenen Beisätze einzugehen.

Prag, am 20sten Mai 1848.

Josef Müller m/p. Alois Keller m/p. Joseph Tögl m/p.

Joseph Rocos m/p.



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