61. Entgegnung der schlesischen Botschaft auf die Antwort des Königs Ferdinand I, die dieser auf die ihm vorgelegten Artikel gegeben.
1526. Copie im Archiv des k. k. Ministeriums des Innern. (I. A. 1. Mähren.)
Auf den ersien Artikel der Antwort, so kunigliche Mt. uns uf unser Antragen gegeben, ist unser unterthänig Pitt, seine kun. Mt. wolle uns denselbigen Artikel, unsere Freiheit und Privilegien betreffende, allenthalben dermassen wie er seiner Mt. Rethen zu Lubschiz mitgegeben, vorneuern und durch ir Brief und Sigel genadiglich zu confirmiren zusagen.
3. Auf den dritten Artikel, anreichende die Wahl, bitten wir unterthäniglich, seine kun. Mt. wolle uns im Falle nach Form gestaltet Copeien genediglich Vorsorgen.
4. Auf den vierten Artikel, die Vorschreibung gen Hungern betreffende, wollen wir solche seiner kun. Mt. Wolmeinung dem ganzen Lande Schlesien anzeigen und uns darin, soviel zu Ehren geziemend, gehorsamlich vorhalten.
5. Auf den Artikel der Münz seint wir willig, unser Beschwer darinne in Schrift zu siellen, und dieselbige seiner kun. Mt. noch bequemer Zeit zu überreichen.
6. Auf den Artikel, die Geistligkeit betreffende beruhen wir: allein ist unser unterthanig Bitt, seine Mt. wolle genediglichen zulassen, damit wir uns selbst christlich und freundlich vereinigen mögen. Wo aber Artikel vorfielen, darumb wir uns selbst nicht vortragen konnten und seiner Mt. Ankunft in das Land Schlesien nicht vorzuge, dass seine kun. Mt. uf unser ferner Ansuchen unvordechtige gelarte Personen abfertigen und uns derselbigen Beschwer christlich voreinigen und vortragen wollte lassen.
7. Belangende den Artikel der Sperrung der Hantirung zwischen Polen, Schlesien etc. dass wir unser Beschwer deshalb auch schriftlich siellen und daneben unser Gutdunken anzeigen wollten, lassen wir bei seinem Wert, aus was Ursachen gemelte Sperrung sich begeben, sonder beruhen uf deine, weil wir nun seiner kun. Mt. Unterthane sein, und dasjenige wider des Landes Schlesien Privilegien und Vortrege ergangen, dass seine kun. Mt. kuniglicher Würden von Polen Reihen mitgeben, seine kun. Mt. zu bitten, dass sie solche genediglich abwenden wollt.
8. Auf den Artikel, berurende die Handelsleute in Schlesien, damit denselbigen durch Osterreich gen Venedigen zu ziehen und zu hantiren etc. vorgunst wurde, wird seiner kun. Mt. ein unverdechtiger Brief vorgetragen und angezeiget werden, dass das Land Schlesien solcher guten Fug haben.
9. Auf den siebenden Artikel bitten wir, dass nach dem Worte Dienstleistung hierzu gesatzt werde und Irrungen zwischen Land und Stetten im Schweidenitzen und Glogischen Fürstenthumb belangende etc. Und nach Ende desselbigen Artikels, dass seine kun. Mt. niemanden in Rucken oder unverhort was ausgehen noch bestetigen wolle lassen. Wo sich auch seiner Mt. Ankunft in das Land Schlesien vorzuge, dass seine kun. Mt. ire Botschaft ins Land vorfertigen, obgemelte Irrungen zwischen Land und Stetten beizulegen.
10. Uf den achten Artikel der Reihe halben ist dies unser Bitt gewest, dass seine kun. Mt. in des Landes Schlesien Sachen, dieselbigen Landsassen zu Rethen geprauchen weite. Wo aber darüber seiner kun. Mt. gefiele, auch am Hofe schlesische Rethe zu haben, wollen wir dies an das Land heimtragen, werden sie sich ungezweifelt darin untertheniglich und gepurlich vorhalten.
11. Die Offenung der Oder belangende ist an dem, dass nun von vielen Jahren oftmals beschlossen ist worden, dass ein jeder dasselbige Fluss auf seinen Gründen offnen sollte, welches doch noch plieben. Darumb bitten wir, seine kun. Mt. wolle zu bequemer Zeit schaffen, dass es voriger Vereinung nach vorkomme.
12. Zum zehenden, den Zustand des Herrn Bischofs sampt desselbigen Geistligkeit belangende, ist unser Bitt, seine Mt. wolle zu Ende desselbigen Artikels anhengen lassen: und zu irem gepurlichen Zustand geholfen werde; wo sich niemand zu Unpilligkeit dawider setzen, dass die Hauptleute denselbigen seiner Mt. anzeigen.