79. Gutachten des Michael Karg (in Prag) zu Händen der bayrischen Fürsten bezüglich der Leistungen, zu denen sich der künftige König von Böhmen verpflichten muss, sowie seine Meinung über die Art, wie einige einflussreiche Personen aus den böhm. Ständen zu gewinnen wären.

September 1526. K. geh. Staatsarchiv in München, 50/3 fol.

Item diese Artikel sehen mich Michl Kargn für gut und nutzlich an, am notturftigisien iren fürstl. Gnaden zu erzelen und anzuzeigen, die dann itz unter allen dreien Stenden der Cron Benenn unter Herrn, Adel und Stätten und andern gemeinen Volk zu Rede und sadt (sic) get.

Erstlichen wer Kunig werden wolle, oder erweit werden soll, dass derselbig alle alte Schulden, so das Land auf ihm hat und die vorigen Kunig auf sie gemacht haben, abzahlen soll und rein machen, das dann ungeferlichen ob ij hundert Tausend Gulden ist und mehr.

Das ander, dass auch derselbig alle versetzte Schlosser, Kunigsschlosser und Güter, so die vorigen Kunig versetzt haben umb schlecht Geld, die voll und gressers mehrers werd sein, wieder auslöse, das auch ungeferlich mehr als ein Tausend Gulden machen mechte.

Aber an dem wurde einer, der Kunig wurd, wieder zu Hilf haben im ganzen Land die Hauptsteuer und Bern, die man eim Kunig von Stund an geben muss und anders mehrers, zwe Geng.

Auch nachdem etlich Person aus allen dreien Stenden der Cron, Herrn, Adel, Stätten, daran am meisten in der Wahl des Kunigs glegen mecht sein, wieder parteiisch sein mechten, die etwan durch Gabe und Schnüre und Zusagungen etlich Ambter imands zufellig weren, ob man sie auch gegen denselbigen in geheim nach Glegenheit und Geschicklichkeit der Sachen, wie man verstund, mocht hören lassen, die ir f. G. auch zu begeben, zu schmirn und Zusagung zu thun irn Ambtern und andres, damit man sie abrichten und auf den besten Wege bringen mocht, als den sein muss und itz der Brauch ist und man von andern hören thut, thun und thun wollen, auch gethan haben in solchen Sachen, haben sie wollen was fruchtpars ausrichten.

Domit ir f. G. verstehen lassen mit ersten wieder eilends bei Tag und Nacht, was man sie in diesen Artikeln gegen solchen oder denselben, an den Orten, wo sie füglich in Still gepuren will, hören lassen oder thun soll und mechte oder merken. Das ist aller Grund in dem nit säumlich zu sein, dass man das wiss, ehe was im Landtag gehandelt werde, der da werden soll allerst auf Freitag nach Remigii(5. Oct.), damit solchs in etlich Person der Stend gepild getragen und angezeigt werden mochte, das gross von Nötten ist, ir f. G. Gemüt und Willen in dem zu wissen.




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