117. Zwei Artikel, welche der böhmische Landtag beschlossen hat, dass nämlich für den Fall, als K. Ludwig am Leben wäre, oder Ferdinand nach dem Tode des Kaisers den spanischen Thron erben würde, die Böhmen denselben nicht mehr für ihren König anerkennen sollten.

Von Břetislaw von Riesenberg den Herzogen von Bayern mitgetheilt.

Diese Artikel sind auch hehlich bewilligt und verschrieben auf dem Landtag itz gehalten:

Item. So Gott geb, dass unser genedigster Herr Kunig Ludwig noch bei Leben war und sein Mt. kunten erfragen oder selbs wieder zu uns kam, so sollen all Stände wieder verpflicht sein, kuniglich Mt. als ihren naturlichen erblichen Herrn wider anzunehmen und dem Erzherzogen Ferdinand nichts mehr verpflicht sein, ob er schon gekrönt wäre.

Item. Der ander: Ob die kaiserlich Mt. in Hispanien mit Tod abging und der Erzherzog wollt soliche Königreich erben und besitzen und hinein ziehen on Bewilligung gemeiner Landschaft aller Stand, so sollen wir ihme auch nichts mehr verpflicht sein.




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