211. Ferdinand I schreibt den böhmischen Landtag nach Budweis auf St. Kilian (8. Juli 1529) au.
Konzept im Archiv des k. k. Minist, des Innern in Wien. IV. H. 3.
(Das Datum, wann Ferdinand dieses Schreiben erlassen hat, fehlt im Konzepte.)
Des Landtags in Behem Ausschreiben gen Budweis auf Kyliani anno 29.
Wir Ferdinand etc embieten etc. Uns zweifelt nit, euch allen sei unverporgen und in guter Gedächtnus, in was Sorgen und beswerlicher Gefährlichkeit alles Nachteils und Verderbens unser Kunigreich und Land nach weilend des durchlauchtigen Furstens unsers freundlichen lieben Brüdern und Swegers Kunig Ludwigen löblicher Gedächtnus, eingefallner Niederlag und unzeitigen Falls der Türken halben gesetzt und für und anher gestanden und noch seien, wie auch das genugsamlich durch die That erschienen und gespurt, und gemelten unsern Landen von demselben Türken nit kleiner, sonder unmesslicher und langer Zeiten nit wiederbringlicher Schaden und Verderbung zugefügt ist, welchs sich dann nichtminder noch in solcher Gestalt und wo dermassen zugesehen und kein Widerstand beschehen sollt, zutragen möcht. Darumben wir als ein gnediger Herr und Vater, geursacht sein worden, mit allen Gnaden und vaterlicher Treu nachzugedenken, wie solcher Gefährlichkeit und beswerlichem täglichs mehr einreissendem Last furzekummen war, uns deshalben in ein notturftige und tapfere Gegenwehr anzurichten und zu schicken und zu derselben, damit die in eia fruchtbar und ansehenlich Wurkung kummen mocht, umb erspriesslich Hilf nit allein bei unsern getreuen Landen und Unterthanen, sondern auch bei päbstlicher Heiligkeit, Rom. Kais. Mt., im heiligen Reich und andern Fürsten, Potentaten, Nachpern und Verwandten zu bewerben und anzusuchen, darinnen wir auch nit allein keinen Fleiss, sonder unser selbst eigen Person, Leib und Kraft nit gespart noch angesehen und diese verschienen Winterszeit nit on klein Beswerung und anderweit treffenlicher unser Geschäft und Handlungen Verabsaumung hin und wieder gereist und verzehrt, alles unsers Kunigreichen, Landen und gemeiner Christenheit zu gutem. Und damit wir uns zu Erhaltung und Rettung derselben überzahlter Sorg und Gefährlichkeit, die uns alltag von dem Türken zugeschrieben sein worden, möchten entgegen gehen und uns also mit guter Vorbetrachtung und zeitlicher Handlung in Widerstand nach Stetten richten könnten, wiewol wir dennoch dazumal nit ganz endlich wissen, sonder allein Warnung und embsigs Anhalten und Ermahnen unserer Unterthanen, so der Gefährlichkeit itz am nägsten gesessen sein, gehebt, so wir dann an allen obbemelten Orten in angezeigter unser selbst Person trefflichen Bemühung und Bewerbung dennoch etwas tapferer Hilf in Bewilligung erlangt, die sich doch mit Einbringung derselben auf Zeit und Fristen erstreckt, haben wir dennoch zuvor, und weil wir noch kein ganz grundlich Wissen von des Türken Auszug, sonder allein Warnung und Mahnung hätten, mit unsern Räthen und Landleuten unserer Kunigreich und Land wellen unterreden und berathen, wie und was Gestalt die obermelten bewilligten und erworben hilfen, uns, unsern Landen und Unterthanen, auch E. und allen andern anstossenden Landen auch ganzer teutschen Nation und gemeiner Christenheit zu Nutz und bester Wolfart angericht und angelegt werden möcht. Nun will uns aber die Zeit solchs nit mehr zulassen aus dem, dass der Turk sein Anzug mit seinem Kriegsvolk in eigner Person in grosser Anzahl und starker Macht des itzverschienen Monat Mai aus Constantinopol genommen und in kurzer Zeit anf unser Kunigreich Hungern zu und als unser Kuntsehaften lauten, willens stracks durch die Krön Hungern auf unser Kunigreich und Erbland zu überziehen; dann wir des nit von einem Ort, noch durch ein Schreiben, sondern durch unser eignen Kuntschafter, welchen wir selbst in die Türkei abgefertigt und ein Zeit lang, damit er uns des Turks Wesen und Anzugs ein gruntlichen Bericht bringen könnt, liegen und bleiben lassen, itzo hie mündlich erinnert und erfahren haben, nach demselben noch durch mehr Schreiben und dann aber durch ander Kuntschafter mundlich Anzeigen bericht sein, die sich all einhelliglich von itzangerurtem des Türken Auszug und Reis auf unser Kunigreich Hungern in ihren Kuntsehaften vergleichen, also dass es also gewiss und daran ganz kein mehr Zweifel ist. Darumben wir in unserm vorangezeigten Furnehmen und Handlung ganz verhindert, übereilt und verkürzt und nunmehr dass wir all erlangt Hülfen in Eil oder jächling nit werden zusamm und in forderlich Wurchung bringen können, die Zeit nit zugeben mag, wiewol wir dennoch an steter und embsiger Übung und Handlung auch nit unterlassen wollen. Aber damit durch den Verzug und solche Eil nicht verabsaumbt, werden wir geursacht, in unsern Kunigreichen und Landen furderlichist von neuem Landtag auszuschreiben und zu halten lassen, darauf bei unsern Unterthanen zu handlen und mit ihnen trefflich zu bewegen und zu ratslagen, wie der vor und jungist bewilligten Hilfen halben Mittel und Weg furzunehmen, dass dieselben in nutzlichist und best Wurchung und Vollziehung gebracht, auch weiter Gegenwehr und wes Not ist, angericht werd, dass dem Türken stattlicher Widerstand und Abpruch beschech, unser heilwertiger Glauben, auch unser Kunigreich und Land und ganzer Christenheit Wolfart erhalten werd. Nun weren wir wol gnediglich bedacht, den Landtag, so wir in unserm Kunigreich Prag (sic) zu halten furgenommen in unser Stadt Prag dem gemeinem Brauch und Herkommen nach auszusetzen und zu bestimmen; aber dieweil wir an allen andern Orten, do wir ausserhalb unserer Kunigreich und Land Hilfen erlangt, in täglicher und embsigen Handlung, die zum eilendisten so muglichen einzubringen sein und sonderlich itzo auf Sant Johanns Gottes Täufers Tag negstkunftig in eigner Person gen Regenspurg zu ziehen Willens sein und daselbst zuvorderist zu bemuhen, die Hilf, so vorn römischen Reich bewilligt ist, in Gang und Vollziehung zu bringen, darinnen dann etlich Zeit verflissen würdet; so kann demnach obengerurter Landtag ditzmalen mit keinem guten Fug in unser Stadt Prag gesetzt werden, wir wollten dann unfruchtbar Handlung, die aber numehr kein Verzug haben soll und nit unnutz die Zeit verfleissen, welche aber mit dem höchsten zu suchen und zu gewinnen und nemlichen in diesem Fall, so der Turk nun mit allein auf dem Fusz, sonder fast zu rechnen nahent an unserm Kunigreich Hungern ist und aber wir dagegen noch in keiner rechten Bereitung, wie es gegen seiner Macht wol Not were, seien die Zeit viel edler und besser dann viel tausend Guidein und derhalb keins Wegs zu verlieren ist, angesehen, dasz ein verseumbter oder verzogner Tag mehr dann sonst ein Monat und ein Monat mehr dann ein Jahr zu achten und daraus der höchst Nachtheil zu sorgen ist. Demnach haben wir diesen Landtag in unserm Kunigreich Behem in unser Stadt Wudweis zu halten furgenommen, denselben auch dahin hiemit auf den n. Tag nach Sant N., das ist den n. Tag des Monats Julii itzkommend bestimbt und angesetzt, welchen wir mit Gottes Hilf in eigner Person halten und zu solcher Zeit deshalb daselbst ankummen wellen, der gnedigen Zuversicht, in kurzen Tagen und hofflich in einem Tag fruchtbarer als an andern Orten in mehrern mit E. und andern unsern getreuen Unterthanen zu handlen und zu sliessen, so dann die Sach dermassen gestallt und nit änderst daran ist, dann dass gegen einen solchen vorwesenden gefährlichen und sorglichen Last darauf nichts gewisses, wo darinnen Fursehung gethan, dann Verderben Leib und Seel, Verlierung Ehr, Weib, Kind, Hab und Guter berurt, dass ein Widerstand und Gegenzug angericht werden muss, daran nit allein uns und unserm Kunigreich Hungern, sondern E. allen und ganzer teutschen Nation und gemeiner Christenheit daran gelegen ist. Wir uns auch versehen, ihr als getreu Unterthanen und Christenleut, auch als Nachpern, an denen die Gefährlichkeit am negsten kummen mag, in solchen Nöthen Rath, Hilf und Rettung zu erzeigen geneigt seid: so ermahnen wir euch all und jeden in Sonderheit in Bewegung des alles zum höchsten und befelhen euch mit allem Ernst, dass ihr die vom Herrn und Ritterstand in eignen Personen und ihr die von Städten und Märkten, durch E. Gesandten mit vollkummerlichen Gewalten versehen zu obgemeltem unserm Landtag, den wir auf n. Tag in unser Stadt Wudweis angesetzt haben, gewisslichen ankummen und keineswegs aussen bleiben, welche aber aus Gottes Gewalt und ehrhafter Noth nit erscheinen könnten, dieselben den andern, so ankummen werden, ihr vollmächtig Gewalt geben und euch an solchem nicht irren noch verhindern lassen, dass dieser Landtag nit in unser Stadt Prag, welchs detch aus oberzelten Ursachen mit keinem Fug dieser Zeit sein können, sonder in unser Stadt Wudweis angesetzt sei, daselbst wir der alten Gewohnheit, Gebrauch und Herkommen nach mit denen unsern Landleuten und Unterthanen, so ankummen und erscheinen werden, in obermelter hetchwichtigen Sach und Obligen der trostlichen Zuversicht alles des handeln, furnehmen, sliessen und in Vollziehung bringen wellen, was Gott dem allmächtigen zu Lob und Ehr, Erhaltung unsers heilwertigen Glaubens, Errettung unser, unser Kunigreich und Land auch derselben Unterthanen Hab, Gut, Weib, Kind und Ehr, darzu teutscher Nation und gemeiner Christenheit und euch selbst zu Wolfart und Nutz reichen mag.
Das wellen wir uns zu E. allen und jedem in Sonderheit in Beherzigung obangezeigter Noth und Last und des armen christlichen Volks erparmlich und jämmerlich Schaden, Hinfurung und Verderbens und als getreuen Unterthanen ganz ungezweifelt versehen und verlassen. Ihr thut auch daran sament und sonderlich unsern ernstlichen Willen und Meinung. Geben etc.