228. Die böhmische Kammer (zur Zeit wegen der grossen Sterblichkeit nach Rakonitz verlegt) an König Ferdinand: der Landtag sei nach Kolin an der Elbe ausgeschrieben und ihr auferlegt worden, das Schloss daselbst zu diesem Ende herstellen zu lassen; sie werde es thun, obwohl sie diese Stadt für die Abhaltung eines Landtags nicht für geeignet hält.
RAKONITZ, 1531, 10. Febr. Orig. im Arch. der k. k. Reichsfinanzminist. in Wien. Böhmen 1530 - 1535.
Durchleuchtigister grossmächtiger Kunig! Euer kuniglichen Majestät sein unser unterthänigist Gehorsam und sonder geflissen willig Dienst allzeit bereit.
Genedigister Herr! Uns ist an gestern den neunten dies Monats ein Schreiben von Euer Mt. Hauptleuten zukommen, darinnen sie uns berichten, dass sie auf Ihr Beratschlagung den Landtag gegen Coln ober der Elbe gelegt und darüber also die Landtagbrief ausgeschrieben und ausgehen lassen. Daneben begehren sie in ihrem Schreiben, wir sollen das Schloss zum Coln, dieweil dasselb fast baufellig, verwahren lassen und dabei notturftig Fursehung thun, auf dass Euer kun. Mt. mit sambt den Landsessen auf gemelt Schloss sicher und stattlich sein und handlen möchte.
Nun befrembdet uns nicht klein, dass die gemelt Euer Mt. Hauptleut den Landtag gegen Coln gelegt, so sie doch gut wissen haben, wie nit allein das Schloss daselbst an Gebäu fast eingangen und übel versorgt, sonder dass auch in der Statt zu der Landschaft oder einer tapfern Anzahl Volks Meiner Kaum vorhanden und Euer Majestät mit derselben Hofhaltung im Schloss des unfursehenen Gebaus halben nicht stattlich, noch on Beisorg Wohnung haben oder sein mag. So ist uns auch dasselb Schloss also in Eil bessern ze lassen, oder darinnen wie wohl vonnoten wäre, Fursehung zu thun, nicht muglich.
Dieweil aber der Landtag kurz halben der Zeit nit umbgelegt, noch die Malstatt verändert werden mag, wollen wir gern Fleiss haben und verfugen, auf dass gemelt Schloss gebessert und an den baufelligen Orten, so viel in Eil zu thun immer muglich ist, Fursehung gethan werde. Solches wollten wir Euer kun. Mt. nicht verhalten.
Datum Rakovnik den 10. Tag Februarii anno etc. im xxxiten.
Euer kun. Mt.
unterthenigist gehorsambe |
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N. die verordneten Cammer Rath im Königreich Beheim. |