230. Königliche Landtagsproposition an den Landtag von Böhmen, der gehalten wurde zu Reminiscere.
5. März 1531. Koncept im Archiv des Minister. des Innern in Wien IV. H. 3.
Die Römisch, Hungrisch und Beheimisch kun. Mt. etc. unser allergnädigster Herr, hat derselben Landleuten und Unterthanen der dreier Stand von Herren, Ritterschaft, Prägern und Städten dieser Cron und Kunigreichs Beheim zu diesem ausgeschrieben und angesetzten Landtag gnädiger Meinung wellen anzeigen:
Zum ersten, dass Sein kun. Mt. bemelter Stand und Unterthanen gehorsam Erscheinung und Ankunft zu gnädigem Gefallen angenommen.
Und weiter, dass Sein kun. Mt. gleichwohl für notturftig bedächten, derselben itzo wiederumben anzuzeigen lassen, in was grossen und schweren Last und Betrübung von Turken Sein kun. Mt. und derselben getreu Land, zuvor aber die Erbland bald von Anfang Ihres Regiments derselben umbfangen gewest, was grossen Unkost auch solchs Ihrer Mt. gebracht und den bisher, wiewohl nit mit kleiner Beschwer, Hilf und Darstrecken, Ihrer Mt. Unterthanen tragen müssen, was trefflichen Ausgaben auch sonst Ihr Mt. neben dem allen zu Bezahlung viel unerschwinglicher grosser Schulden, so von weilend derselben Ihrer Mt. Vorvordern an sie gewachsen, darzu in andern Sachen, die Ihrer Mt. und ihren Kunigreichen, Landen und dem Haus Österreich zu Ehren, Nutz und Wolfart furgenommen und kummen sein, erlitten und nit umbgehen mugen und in Summa wie sonst auch Ihr Mt. nichts gespart oder angesehen haben aufzubringen und darzustrecken, das zu Beschutzung Ihrer Mt. Land und Leut gelangen hätt mügen, so haben doch Ihr kun. Mt. solchs hievor ihren Landleuten und Unterthanen dieser Cron Beheim gnediglich lassen anzeigen und eröffnen, derhalben es itzo zuvernehmen für einen Uberfluss angesehen ist.
Und wiewohl die Stand dieser Cron neben andern Ihrer Mt. getreuer Land Unterthanen mit ihrer getreuen Hilf oftmals erschienen und Ihr kun. Mt. die auch zu Nutz und Befriedung der Land angelegt, so ist doch solch ihr Hilf zu einem solchen grossen Darlegen, des wie obsteht auf Ihr Mt. von Stund Eingang ihrer Regierung gefallen und sider täglich mehr gehäuft und nichts gemildert hat, auch zu dem, dass Ihrer Mt. bisher in Unterhaltung ihres Kriegsvolks, welchs Ihr Mt. nun etlich Jahr in Hungern, auch an den Grenizen etlicher Ihrer Mt. Erbland zu Befriedung aller Land gehalten, aufgangen ist, uit viel erklekt. Dann Ihr Mt. wohl berechnen möcht, dass derselben neben und ausserhalb aller ihrer Kunigreich und Landhilfen in kurzer Zeit auf die Kriegssachen und Befriedung der Land uber viermal Hundert Tausend Gulden aufgangen sein.
Nun hat Ihr kun. Mt. wohl befinden können, dass solcher Last und Burd Ihrer Mt., derselben Landschaften und Unterthanen dergestalt länger zu tragen und zu gedulden ganz unmuglichen war, und darumben von guter und langer Zeit gnediglich gedacht auf Handlungen, die zu einem Frieden für Ihr Mt. derselben Land und Leut dienen und die also in Ruhe bringen vor solchen schweren Burd verhuten und der entladen möchten. Darumben auch Ihrer Mt. ansehenlich Botschaft mit notturftigem Gewalt und Befelhen, wie Ihr Mt. die für sich Ihr Land und Leut und ganze Christenheit zum besten und nutzlichisten befunden und angesehen, in die Türkei gefertigt.
Neben dem auch zwischen Ihrer kun. Mt. und Graf Hansen von Zips durch kun. Word in Polen und Herzog Georgen von Sachsen ein gutlich Handlung zu Breslau zu beschehen zugelassen; die folgends gen Posen in Polen überlegt und daselbst die Sach zu einem Anstand derselben Zeit gehandelt und vergleicht worden ist, und wiewolen kun. Mt. ihres Theils zu Nutz ihren Landen und ganzer Christenheit, damit die dest eher zu Ruhe bracht und des beschwerlichen Kostens abgeholfen und in Frieden gesetzt wurden, angenommen, so hat doch Graf Hans denselben, als solchs von kun. Würd zu Polen au ihne gesunnen, nit angenommen, noch annehmen können, sonder ausdrücklich angezeigt, dass er solchs ausserhalb des Turken keinen Gewalt noch Macht hat und ohn desselben Zulassen und Willigen keins Wegs thun könnt; daraus abzunehmen, was sein Macht und Gewalt oder Herrschung in Hungern Ansehen hab und guts wurchen mug.
Also hat doch Ihr kun. Mt. an allem dem, dass Ihr Mt. immer hat kunnen und mugen thun und nachgeben, dass den Landen und Christenheit zu Wolfart und Sicherung gereichet, an ihr, ob es gleich mit Nachtheil hat beschehen sollen, nichts erwinden lassen.
Uber das, dieweil kun. Mt. nit wissen hat können und gleichwol Sorg getragen, als auch hernach also befunden und erschienen ist, ob der Turk einen Frieden oder Anstand auf kun. Mt. gesandt Potschaften, Werbung und Handlung annehmen oder nit wurd, auch der ander Anstand mit Graf Hansen von Zips, wo dergleich furgangen war, ausserhalb Verwilligung und angenommen Friedens oder Anstand wenig erschiesslich oder nutz angesehen, wie auch in Graf Hansen Antwort, so er deshalb gegeben, hernach erschienen und befunden ist, so hat darumben Ihr kun. Mt. zeitlichen wollen die Noth, Obliegen und Gefehrlichkeit der Land bedenken und zu Erlangung einer Hilf und Gegenwehr Fursichtigkeit gebrauchen.
Und darumben zu negstgehaltnem Reichstag mit kais. Mt. etc. ihrem lieben Brüdern und Herrn, embsig Anhalten und Übung soviel gehandelt, dass zuletzt Churfursten, Fürsten und Stand des heiligen Reichs ein gemeine lleichshilf zu Widerstand den Turken zuthun gewilligt, solcher Gestalt, wie die Stand hiebei durch ein sonder Schrift mit A bezeichent vernehmen werden.
Und damit kun. Mt. solche Hilf soviel dest eher und leichter erlangen und erheben hat mugen, hat sich Ihr kun. Mt. darzu in etlich Bewilligung nachfolgendennassen eingelassen:
Nemlichen, dass Ihr Mt. unterhalten soll und woll zum ersten 100 (1c) Stuck Puchsen, sambt Puchsenmeistern, Schiff, Brücken, Schanzmeistern, Für und ander Zugehör.
Zum andern die Schiffungen auf dem Wasser mit ihren Schiffleuten und Zugehörung.
Zum dritten den obersten Feldhauptmann mit allen seinen zugeordneten Kriegsräthen.
Zum vierten muss Ihr kun. Mt. die Anlag, die dein Haus Österreich in des Reichs Turkenhilf geburt, neben andern Ständen bezahlen und halten, welchs alles ausserhalb andern Unkosten der kun. Mt. auf Kundschaften, Versehung anderer Gränitzen und Profant, auch ausserhalb alles Bau und Befestigung etlicher Flecken, so Ihr Mt. ze thun lassen furgenommen, und ausserhalb derselben Besetzung und Unterhaltung, die trefflich gegen solchen Feinden geschehen muss, unerschwinglich Summa treffen, und monatlich mehr weder hundert Tausend Gl. laufen wird. Und wiewohl gemelte Reichshilf, wie in der beigelegten Schrift verstanden, ausdrucklich allein auf 6 Monat... (Dieser Satz ist nicht vollendet.)
Und wiewohl diese kun. Mt. Bewilligung derselben zu vollziehen im Anfang ganz beschwerlich angesehen, auch darumben wohl Weigerung darin hätt suchen mugen, so hat doch Ihr Mt. die Noth und Gefährlichkeit ihrer selbst und ihrer Kunigreich und Land die denselben von den Turken am höchsten und ersten obgelegen ist, in Bedenken furgesetzt und darumben dest lieber darein begeben, als es auch röm. kais. Mt. Willen gewest und mit Seiner kais. Mt. Rath beschehen ist, der gnädigen Zuversicht, Ihrer Mt. getreuen Landschaften aller Kunigreich und Land wurden in gleichem Bedenken, unangesehen ihrer vor oft erzeigten Hilfen, auf solchen gemachten der Reichsständ Beschluss und von kun. Mt. beschehen Bewilligung in aller Gehorsam zu Ihrer Mt. treten, die Hilf und Kosten, so Ihrer Mt. darinnen aufgelegt ist, zu tragen verhelfen, in Ansehen, dass Ihr Mt. zu Gott verhofft, diese Hilf ihren Landen nit allein itzo, so die in Wurchung gehen wirdet, zu Gutem kumbt, sondern auch ihren Erben und Nachkommen zu beständiger Ruhe und Frieden helfen mag.
Demnach so sei kun. Mt. gnädigist Ermahnen, die Stand wollten dies Ihrer Mt. gnädigs und väterlichs Anzeigen und Bedenken der Gefährlichkeit von Zukunft des Turkens, desselben grossen Macht und tyrannischen Furnehmen, zu Herzen und Gemüt fassen, und sich darumben zu dest tapferen und erschiesslichern Widerstand und Gegenwehr mit einer tapfern und mannhaften Hilf angreifen und deshalben Seiner kun. Mt. zu einem so notturftigen christlichen Werk dreimal hundert Tausend Gld. zu geben und zu bezahlen einlassen und verwilligen.
Dann wiewohl kun. Mt. an gemelt Stand viel lieber hätt ein Hilf von Volk begehrt und haben wellen, dardurch dass in diesen Kunigreich in mehrer Kriegsbreuch und Erfahrung kam, so hat doch Ihr kun. Mt. nit mugen noch können finden, dass Ihr Mt. die Vollziehung der Bewilligung, so von Ihr Mt. den Reichsständen beschehen, ausserhalb dieser und anderer Ihr Mt. getreuen Landhilfen thun mugen, auch so von den Ständen dieser Cron ein Hilf von Volk furgenommen werden oder beschehen sollt, keinswegs zu vollziehen müglichen war.
Derhalben so ist kun. Mt. weiter gnädigs Begehren, ermelt Stand wollten solch obbegert Hilf in Geld und nit mit Volk thun, dieselb auch solcher Gestalt furdern, damit die Zubereitung von Geschütz, Schiffungen und ander Kriegszugehör zeitlichen und noch vor Zukunft des Turken beschehen und zu der Gegenwehr vorhanden sein und gebraucht werden mug, und so des Reichs Hilf ankummen soll, daran nit Mangel oder Abgang gesehen werd; dann so das nit geschehen sollt, dass kun. Mt. ausserhalb Ihrer getreuen Unterthanen Zuthun sonst unmuglich ist, so hätten die Stand bei sich selbst wohl zu erachten, dass es nit wenig Zerruttlichkeit mit des Reichs Hilf gebären, dieselb zu besorgen, damit aufgeschoben oder gar abgestellt und kun. Mt. Landen zu Nutz und Rettung nit zukummea wurd, geschweigen der Verkleinung und Spott, die bei den Reichsständen deshalben kun. Mt. und ihren Landen zugemessen und erfolgen wurd. Was das für Nachtheil und entlichs Verderben allen Landen bracht, hetten die Stand auch wohl zu bedenken.
Ob aber, das sich doch kun. Mt. nit will versehen, von den Ständen gedacht wurd, warumben sich Ihr kun. Mt. in ein solche Bewilligung, die allein mit Geld zu verrichten sein kann, begeben und eingelassen, und nicht auch von einem Volk zu schicken auf sich geladen hätt, so will kun. Mt. den Ständen gnädiger Meinung nit pergen, dass solchs bei Ihrer Mt. zeitlichen und wohl bedacht und bewogen gewest, aber die Stände des Reichs haben für Ursachen gehabt und angezeigt: erstlich des Geschütz halben, dieweil kein Fürst im Reich so viel Geschütz hätt, als sich bei kun. Mt. zu versehen, so musste dasselb von mehr Orten genommen und gebracht werden, welchs so es beschäh ein gesammelten ungleichen Zeug bringen, und aber bei kun. Mt. alles in gleicher Zurichtung gefunden wurd, dass auch Ihr Mt. den nägsten mit solchem Geschütz gesessen und am gelegensamisten zu der Hand und der schwer Kosten, so sonst, wo das von weiten Orten aus dem Reich von andern Fürsten und Enden gefurt werden soll, verhut und vermieden war; zum andern, dass kein Fürst mit Zugehör und Zeug, davon Schiffungen za bereiten, noch mit Werchleuten versehen, dergleich die Schiffpersonen von frembder Ort und Nation zu bringen, von keinem andern Fürsten als kun. Mt. fuglicher zu erlangen wären; zum dritten, dass kun. Mt. als der mit ihren Kunigreichen und Landen die Hilf wider den Turken zuerkannt und bewilligt ist, billichen den obristen Feldhauptmann mit seinen Kriegsräthen unterhalten soll; und zum vierten, dass Ihr Mt. derselben gepurenden Theil in die Reichshilf von ihrem Haus Österreich zu halten auch nit abschlagen noch umbgehen kann.
Derwegen dass auch die kun. Mt. solche Reichshilf soviel dest eher und gewisser erhebet und in Bewilligung brächt, hat sich Ihr Mt. in solch Artikel begeben und einlassen müssen.
So will auch neben dem kun. Mt. gleichwohl für nutzlich und gut dem Land ansehen, dass die Stand ihr Hilf mit Geld thun und das Volk in dem Land bleiben lassen, dardurch so indert aus Verhängnus des Allmächtigen die Kriegsthäten mit dem Turken widerwärtig begegnen, und so es zu einer Schlacht kummen, dieselbe, welchs doch Gott der Allmächtig verhüten well, verloren, das Land dennoch an Volk nit bloss noch unbewehrt, sonder also dester eher in Versammlung kummen, sich zu der Gegenwehr schicken und wieder erholen, auch dest leichter Widerstand thun und das Land, dergleich Stadt, Flecken und Schlosser besetzen, und ob ein mehr Gefährlichkeit dem Kriegsvolk zustund, mit solchem Volk ein stattlicher und mehrer Ersetzung beschehen und Zuzug gethan werden möcht.
Ob aber die Stand dieser Landschaft an des Turken Zukunft ein Zweifel setzen und derhalb in Bewilligung einer Hilf dester verzuglicher zu sein, oder aber dest geringer anzugreifen gedächten, so hat kun. Mt. ihnen weiter gnediger Meinung nit wellen verhalten, dass itzo kurz vergangen Tag Ihr kun. Mt. oratores, die Ihr Mt. bei dem türkischen Kaiser gehabt, wiederkummen und ihrer Handlung kein ander Relation gethan, weder dass sie uber ihren höchsten und muglichisten Fleiss, den sie darinnen auf kun. Mt. Befelh und Gewalt, bei dem Turken einen Fried zu erlangen, gebraucht, nichts ausrichten, noch der Turk einichen Frieden oder Anstand annehmen wellen, sondern sein Meinung und Furnehmen, das Kunigreich Hungern einzunehmen, zu besitzen, ferrer ander Land zu beschädigen gewiss gestellt sei.
Daneben zeigen etlich Kundschaften und sonderlich der Gritti selbst an, wie der Turk insonders auf Beheim ein Heer schicken und ziehen lassen well.
Soll es nun, welchs Gott der allmächtig gnädiglich well behüten, zu dem kummen, dass der Turk das Kunigreich Hungern in sein berublich Herrschung bringen und innhaben soll, können die Stand der Landschaft dieser Cron leichtlich abnehmen, was guten Nachpern sie und ander Land daran haben, und ob sie nit mit täglichen und stundlichen Einfallen belästigt wurden.
Wo dann etlich vermeinten, als auch kun. Mt. anlangt, von etlichen dennassen Reden gehört werden, soferr kun. Mt. das Kunigreich Hungern nit angefotchten, sonder Graf Hansen von Zyps berublich gelassen hätt, dass dardurch ein Frieden bei den Turken zu erheben verhofflich und er anheims zu erhalten gewest war, wollt die kun. Mt. dawider dieses notturftig und gegrundt Anzeigen zu thun auch nit unterlassen, dieweil Sein kun. Mt. und derselben liebst Gemahel zu demselben Kunigreich recht Nachfolgen, Nachkummen und Erben, auch hernach mit ordenlicher Wahl darzu erkoren und geKront gewesen, das ganz für beschwerlich angesehen will sein, dass sich Ihr Mt. desselben ihres rechten Erbtheils und angefallen Kunigreichs begeben und durch so geringe Person davon imbillich nichtiger Weis dringen lassen soll, wiewol ausserhalb des, und so diese billich Handlung kun. Mt. nit gewest, sondern Graf Hansen von Zips bemelt Kunigreich Hungern inzuhalten berublich zugelassen war, dennoch keinswegs zu vermuthen noch zu gedenken, dass er dasselb erhalten und dabei bleiben hätt können, angesehen dass sein eigne Macht gegen dem Turken viel zu gering und schwach und von auslandischer Hilf wenig zu versehen gewest, nachdem alles Kriegsvolk, so jezuzeiten hinab geschickt worden, nicht weniger von den Freunden als von den Feinden in Sorgen hätt stehen müssen, darzu, so er das Kunigreich durch den Turken und mit Zug, Hilf oder Verstand desselben hätt vermeint zu erhalten, solchs viel beschwerlicher und verderblicher ganzer Christenheit und das Kunigreich dester mehr in des Turken Gewalt zu (rechnen?, erscheinen?), und darumben durch ihne keineswegs zu erhalten gewest, soviel mehr itzo, so er gar keines Ansehens noch Gewalts in Hungern, sonder allein des Turken, wie sich dann derselb also gegen kun. Mt. oratores hat hören lassen, dienet, ihme auch darumben Ludovicus Gritti zu einem Gubernator gesetzt und von Graf Hansen gar nicht ohn Wissen und Zugeben des Turks, als mit Bewilligung des Anstands itzo liegst befunden und erfahren, und ob angezeigt worden, zu handlen, darumb viel dester weniger einicher Erhaltung des Kunigreichs zu hoffen ist.
Dem allen nach so ist abermals kun. Mt. weiters gnedigist Ermahnen, die Stand der Landschaft dieses Kunigreichs Beheim wollten solchen beschwerlichen Last und gross merklich vorwesend Gefährlichkeit, die ihnen und andern Landen des Turken Zukunft halb öffentlich vor Augen und ganz an der Hand ist, notturftiglich und mit gerechtem gutem Gemüt und Willen bedenken und zu Herzen führen, in Bewilligung der obbegehrten Hilf und Summa Gelds kein Beschwer noch Weigerung haben, sonder gutwilliglich folgen lassen und reichen, hierinnen auch soviel dester mehr und weiter ansehen, dass die Stand in jungisten Landtagshandlungen die kun. Mt. angesunnen und gebeten, dass Ihr kun. Mt. bei kais. Mt. und den ßeichsständen gnädiglich wollt umb ein Turkenhilf ansuchen und dieselb befurdern, dabei unterthäniglich erboten, so das beschäh und ein Hilf vom Reich bewilligt wurd, dass sich die Stand als christenlich Leut mit dem allerhöchsten angreifen und ihr Vermögen, Leibs und Guts nit sparen wollten. Und darumben itzo sich mit Bewilligung der obbegehrten Hilf ohn Beschwer oder Weigerung dermassen darein schicken, dass die kun. Mt. das Werch und Vollziehung darauf von den Ständen auch sehen und erkennen, auch dieselb Hilf zu Bereitung und Zurichtung des Geschütz, Schiffungen, ander Kriegszugehör und das auch derselben aller Unterhaltung mit dem furderlichisten gehaben mug.
Und dieweil kun. Mt. gnädiglich bedenkt, so die Hilf durch die Stand dermassen bewilligt, dass dennoch in den Anschlägen und Ijnbringung derselben ein Zeit gebraucht und zu Verzug gereichen wirdet, und aber kun. Mt. des Gelds auf die Zubereitung aller Kriegsnotturft, welch eher alle Reichshilf und Kriegsvolk auf den Beinen ist, in Bereitschaft und verhanden sein soll, merklich und von Stund bedürfen: so ist kun. Mt. weiter gnädiges Begehren, die Stand wollten derhalben das Hilfgeld der 50.000 Gulden, so jungist auf Georgi verschienes negst Jahrs Ihrer kun. Mt. bewilligt und ungezweifelt nun angeschlagen und eingebracht ist, reichen und dargeben, und dann dagegen, bis die itzig Hilf gefallen und einbracht wird, soviel Erstattung thun, so will Ihr kun. Mt. unangesehen, dass die vorhin darauf antieipirt Geld aufbracht hat, solches gnädiglich geschehen und umb der Noth willen zu Furdrung aller Zurichtung zulassen.
Dass auch die Stand wissen haben mugen, dass ihre Hilf in keinen andern Weg weder auf Zurichtung und Unterhaltung obangezeigter Stuck angelegt und verwendet wirdet, so mag kun. Mt. gnädiglich leiden, ist auch Ihr Mt. gnädigs Begehren, die Stand wollten ihren eignen Zahlmeister mit dem Hilfsgeld bei Ihrer Mt. haben und dasselb in solch angezeigt Weg ausgeben lassen, und in all obgemelt Weg dermassen getreulich erzeigen und verhalten, wie es die Gefährlichkeit auf ihr trägt und die Stand ungezweifelt zu Erhaltung ihrer Leib. Kind, Weib, Seelen und Gut ganz geneigt und begierlich sein werden.
So sollen sie gar keinen Zweifel tragen, die kun. Mt. neben ihnen und andern ihrer Landhilfen alles ihr Vermögens, Leibs und Guts nit sparen, noch in allem dem, so Ihr Mt. ihren Landen und Leuten zu Gutem und Bettung handeln und thun werden können, ichtes erwänden lassen, sonder gnädiglich, väterlich und treulich zusetzen wirdet.
Ihr kun. Mt. hat auch darumben nit unterlassen die Anzeigen und Kundschaften, die derselben Oratores von Constantinopel bracht, päpstlicher Heiligkeit, röm. kais. Mt. ihren lieben Brüdern und Herren, auch andern christlichen Häupteru und Potentaten zuzusenden und zu verkünden, bei welchen allen und sonderlich den Ständen des Reichs Ihr kun. Mt. umb die Hilfen embsiglich anhalten und zum bäldisten in Gang zu bringen gedenken, der Zuversicht, es werd bei denen allen in forderlich Wurchung bracht, und in Sunderheit röm. kais. Mt. als das Haupt der Christenheit, sich dermassen erzeigen,. und auf Ihrer kais. Mt. gnädig und trostlich Bewilligung Seiner kun. Mt. besehenen mit Hilf solchergestalt schicken, dass Sein kun. Mt. als die neben kais. Mt. des Geblüts von Österreich ist, mit ihren Königreichen und Landen nit verlassen bleiben, dann Ihr kais. Mt. hat mit begierlichen Gemüt Seiner kun. Mt. solch gnädigist Vertröstung und Anzeigen gethan, dass Sein kais. Mt. darumben heraus im Reich und teutschen Landen dies Jahr bleiben und warten, ob der Turk sich weiter Beschädigung und Überzug der Christenheit unterstunde, denselben mit Ernst begegen wollt.