236. Königliche Proposition an den Generallandtag zu Budweis 1531.

Konzept im Arch. des k. k. Minist. des Innern in Wien. IV. H. 3.

Beheimisch Furtrag zu Wudweis 18. Juli allen Ausschüssen der zugehörigen Land zu Beheim, 1531.

Die römisch, hungrisch und beheimisch kun. Mt. etc. unser allergnädigister Herr hat den Ausschüssen oder Geschickten von Seiner kun. Mt. Kunigreich Beheim und andern desselbigen zugehörigen Landen, welch itzo hie auf Seiner Mt. Erfordern ankummen und in Gegenwurt sein, genädigister Meinung nachfolgend Anzeigen wellen thun:

Nämlichen, dass Sein kun. Mt. der genädigisten Zuversicht ist, bemelt Ausschuss werden noch in guter Gedächtnus haben, wie Sein kun. Mt. zu den Landtagen, welch in jedem Land negst und vorhin gehalten sein, den Landschaften jeglichs Land gnädiglich hat lassen berichten, was schwerer und grosser Gefährlichkeit sonderlich von wegen Einzug, Überfall, Beschädigung und Verwüstung, die Seiner Mt. und derselben Land durch die Turken beschehen, von Stund an im Eingang Seiner kun. Mt. Regiments ihrer Kunigreich und Land zugestanden, was grossen und gnädigen väterlichen Mühe und Arbeit Sein kun. Mt. unverschont Seiner Mt. eigen Person jederzeit gehabt und gebraucht, dass Sein Mt. zu Rettung und Bewahrung der Land Hilf erlangen möcht, was trefflicher Unkosten Seiner kun. Mt. darüber gangen und geloffen ist.

Daneben hat auch Sein Mt. den Landschaften angezeigt, was merklicher und trefflicher Schulden, welch doch nit von Seiner kun. Mt. gemacht, sonder von Seiner Mt. Vorvordern auf Sein Mt. kummen und gefallen sein, bezahlen müssen.

Und solch Anzeigen alle darumben und aus der Ursach gethan, dass Seiner Mt. getreuen Landschaften sehen und merken könnten, dass Sein kun. Mt. alles derselben Vermugen und was auch Seiner kun. Mt. von bemelten Landschaften je zu Zeiten Hilfen beschehen und gegeben sein, in keinen andern Weg weder zu solchen notturftigen unvermeidlichen Sachen und den Landen zu Rettung, Bewahrung, Nutz und Gutem angelegt.

Sein kun. Mt. hat auch den Landschaften weiter mit gnädigen Willen zu verstehen geben, wie Sein kun. Mt. ihrer Land und Unterthanen merklich Darlegen und daraus folgend Unvermugen jederzeit in gnädigstem Bedenken gehabt und darumben gnädiglich nachgedacht, wie Sein kun. Mt. dieselben ihr Land mit besten Fug davor kunftiglich verhüten und gnädiglich verschonen möcht, deshalben auch furgenommen mit dem Turken eines beständigen Friedens halben zu handlen lassen, wie dann Sein kun. Mt. derwegen ihr trefflich Botschaft zu Constantinopel gehabt und den Landschaften vorhin von Seiner Mt. auch angezeigt ist.

Ehe aber dieselb Botschaft ihr Handlung verricht und noch Seiner Mt. weder von Frieden oder Unfrieden mit dem Turken einichs Wissen gewest, hat Sein kun. Mt. als der urnb seiner Land und Unterthanen willen getreue und gnädige Sorgfältigkeit getragen, sich bei röm. kais. Mt. Seiner kun. Mt. lieben Brüdern und Herrn, bei päbstlicher Heiligkeit, andern christenlichen Kunigen, Häuptern und Potentaten und in sonders bei kais. Mt., Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs gnädiglich bemühet und angehalten, dadurch Sein kun. Mt. zu Widerstand und Gegenwehr dem Turken, dardurch auch Seiner Mt. Land in Beschutzung und Erhaltung belieben, ein ansehenlich und tapfer Hilf erlangen könnt.

Was Sein kun. Mt. dazumal bei solchem Reichstag von den Ständen des Reichs erlangt und erhebt, das hat Sein kun. Mt. den Landschaften Seiner kun. Mt. Königreichs Beheim und andern desselbigen zugehörigen Landen zu vorigem Landtag auch nach lengs ausführen und dabei ferrer mit Gnaden zu erkennen geben lassen, was Sein kun. Mt. zu Erhebung solcher Hilf allein ihren Landen und Unterthanen zu Gutem und dass die nit unbewahrt und vor dem Turken nit unversehen belieben, swerer Darlegen und Zuthun zu bemelter Reichshilf uber sich genommen und darunter allein Seiner Mt. getreu Land angesehen.

Wiewol nun Sein kun. Mt. als itztgemelt vom Reich ein tapfer Hilf erlangt und dieselb ungezweifelt auch, wo der Turk anzogen, in Wurchung und den Landen zu Nutz kummen war, so hätt doch Sein Mt. allwegen mehr den Landen zu Frieden und Ruhe zu helfen gedacht und nachgetracht, aber mehrers hat Sein Mt. nit erlangen können, weder dieweil Sein Mt. aus etlichen tapferen Handlungen mit Graf Hansen von Zips ein Anstand auf ein Jahr lang angenommen, dass der Turk auch in denselben jährigen Anstand bewilligt hat; von solches jährigen Anstands wegen ist aber Sein kun. Mt. noch derselben Land und Leut nit in beständige Ruhe oder Sicherheit gebracht und nit änderst zu gedenken, wann dass der Turk dieselb sein Verwilligung zu bemeltem jährigen Anstand arglistiger und keiner getreuen guten Meinung.gethan, allein dass er sich zu künftigen Krieg, Überzug und Beschädigung kun. Mt. Land dest stattlicher, fuglicher und besser zu bereiten und richten möcht, wie dann die kun. Mt. nun desselben und dass er auf negst Jahr gewisslichen wieder seinen Zug auf kun. Mt. Land thun wirdet und ze thun vor hat, gut Kundschaften empfangen.

Was dann der Turk für ein Feind, was sein Macht, was sein gewaltig Thaten, was sein grausam, blutdurstig Handlungen sein, also dass da weder die Ehre Gottes, die Lieb des Nägsten, unser heilwertiger christenlicher Glauben, noch einiche Creatur Gottes angesehen oder verschont, sonder alles gleich mit Feuer und Schwert jämmerlich vermuscht (sic) wird, ist leider nit eins, sonder zu etlichmalen und jungist in Hungern und Österreich an den armen christenlichen Volk erbärmlich erschienen, den Ausschüssen wohl wissend und auszuführen nit noth.

Aus solcher des Turken Macht und viel tyrannischen Thaten hat gefolgt, dass er ein Herrscher vieler Kunigreich und Land in kurzen Jahren worden, und so ihm auch von etlichen andern, die sich Christen wellen nennen und achten, nit allein Furschub und Hilf gethan, sonder er der Turk von denselben gereizt, bewegt und auf die Christenheit geführt wird, so ist es nun dahin kummen, dass der Turk nit wie vor ferren und weiten Weg auf kun. Mt. Kunigreich und Land zu ziehen hat, sonder derselben Anstosser und Nachper ist.

Davon wird ungezweifelt folgen, wo ihm nit zeitlich entgegen gangen und notturftige Widerstand besehenen, dass er dieselben für und an angreifen, belästigen, verheeren, verwüsten und zuletzt gar in sein Dienstperkeit und Jetch bringen wird.

Wie viel edler christenlicher Seelen und Leut dardurch verderbt, verloren und ermordt, und was ander jämmerlicher Thaten darunder begangen werden, kann jeglicher leichtlich ermessen.

Ob nun solchs nit billich einen jeden christenlichen Menschen ehrbars Gemüts und auch die kleins Verstands sein, soll zu Mitleiden der erbärmlichen Mord, die an den Christenmenschen begangen werden, zu Erhitzung wider einen solchen Feind zu kriegen und ihme zu Erhaltung Land, Leut, Weib, Kind und auch des christenlichen Glaubens bewegen und reizen soll, will kun. Mt. den Ausschüssen zu bedenken heimstellen, aber dabei nit ungeniert lassen, dass billich ein jeglich Christenmensch jung und alt, welches Leibs halben vermuglich wären, mehr aus eigner Bewegnus zu ziehen, weder sich darzu ermahnen sollen lassen.

Darumben hat die kun. Mt. Seiner Mt. getreu Unterthanen dieses Kunigreichs Beheim und der andern zugehörigen Land, als die auch die Gefährlichkeit nit wenig zu sorgen haben, zeitlich umb Fursehung anhalten und gnädiglich ermahnen wellen, wie auch von Seiner kun. Mt. beschehen und aus solchem Ansuchen gefolgt ist, dass dieselben Seiner Mt. Land durch ihr Ausschuss einträchtiglich zu handlen notturftig und deshalben ein Zusammenkunft für gut angesehen und gebeten haben, welche Sein kun. Mt. als die der Land Notturft mit Gnaden bedacht und derselben gut Beschutzung und wesentlich Erhaltung gern mit Gnaden sehe, gnädiglich zugelassen, die allher auf diesen Tag benennt und angesetzt, der Zuversicht, es werd da furgenommen und gehandelt, das zu Bewehrung der Land und in ander Weg denselben zu allem Guten gereichen werd. Nimbt also die kun. Mt. der Ausschuss gehorsam Erscheinen mit gnädigen Willen und zu Gefallen an, und ist darauf Seiner kun. Mt. gnädigs Begehren, die Ausschuss wellen die Sach also für sich nehmen, darzu greifen, und von Ordnung, Mittel und Weg zu der Gegenwehr rathschlagen und handeln.

Wiewohl aber nun die kun. Mt. von Anfang derselben Regierung dieses Kunigreichs und zugehörigen Land ihrer getreuen Land, Leut und Unterthanen allwegen gern und mit Gnaden hat verschont und verhüt, dass sie von Seiner Mt. umb Hilf oder Steuern nit angesucht wurden, das auch noch mit allen Gnaden zu thun geneigt war, so ist doch den Ausschüssen gut Wissen, dass allwegen die Lauf und Wesen allenthalben so beschwerlich, sonderlich der Turken und ander Kriegslauf halben furgefallen und ander unerträglich Nebenausgaben und Kosten Seiner Mt. zugestanden, dass Seiner kun. Mt. das eigen Vermugen zu Verrichtung solcher schweren Kriegssachen benommen worden und die gross Noth erhaischt und vorhanden gewest ist, dass Sein kun. Mt. die Ansuchung bei ihren Unterthanen nit hat umbgehen können oder mugen. So hat Sein kun. Mt. alle Hilf, so ihre Land bisher getreulich dargeben, allein dahin, darumb dieselben beschehen, wieder verwendt und zu Ihrer Mt. sondern Nutz nichts anlegen lassen, aber gegen der Macht des Turken und zu den vielfältigen Kriegsläufen nicht erklekt.

Nun itzo, so der Turk ohn allen Zweifel das künftig Jahr, wie obangezeigt, wieder auf kun. Mt. Land ziehen, dass auch allen Anzeigen und Bedenken nach mit viel grösser Zubereitung und Apparat von Volk und Munition, weder von je beschehen, thun wirdet, kann Sein kun. Mt. ihr getreue Unterthanen abermalen desterminder unangesucht bleiben lassen.

Und wiewohl Sein kun. Mt., als die bisher je und allwegen in väterlich getreu Gemüt gegen ihren Kunigreichen und Landen in dem und andern erzeigt und sonderlich als obgemelt elusiglieli bearbeit hat, dass Sein Mt. von den Ständen des heiligen römischen Reichs ein tapfer Hilf erlangt und nicht minder von röm. kais. Mt. gnädigist Vertröstung derwegen empfangen hat, itzo wiederumben in solchem nit feiern noch ablassen, sonder von neuem zu dem Reichstag, der in kurz weren soll, anhalten und versehenlich, wo nit mehrers noch anders, doch die vorig Reichshilf in gewiss und forderlich Vollziehung und Wurchung bringen will, so will doch merklich vonnöthen sein, dieweil diese Gefährlichkeit, Sorgfältigkeit und Noth nach Hungern diesem Kunigreich und desselben zugehörigen Landen neben den andern Seiner Mt. österreichischen Landen zuvorderst und am ersten anliegt und vor der Thur ist, dass die Ausschuss von der gemelten Seiner kun. Mu Kunigreichs und zugehörigen Land wegen die Grosse der Sach bedenken und notturftiglich bei ihnen erwägen und darumben auch dest williger und geneigter auch minder beschwert sein, sich in ein tapfere Hilf zur Gegenwehr und notturftigem Widerstand einzulassen.

Und dieweil zu solcher Gegenwehr nit allein Kriegsvolk, sonder auch Geschütz und ander Munition, Schiffungen, der obrist Feldhauptmann und Kriegsräth zu unterhalten, auch das Geschütz und Schiffungen mit ihrer aller Zugehör zuzurichten und zu bereiten ist und dann die kun. Mt., wie oben gemeldt, und den Landschaften zu vorigen Landtagen angezeigt ist, aus den Ursachen dabei auch vermeldt, dasselbig zu thun auf sich geladen hat, und nicht weniger darzu Seiner Mt. gebührenden Auslag von dem Haus Österreich auch halten und noch mit Profant Fursehung thun muss, auf welchs alles ein unerschwinglicher grösser Kosten und nemlichen ausserhalb aller Zubereitung allein die Unterhaltung des Geschütz und Schiffungen ein Monat, welcher in achte sein sollen, mehr als hundert Tausend Gulden treffen wird.

Was dann auf den obristen Feldhauptmann, Kriegsräth, Profant, Kundschaften, Gebati der Befestigung, Versehung etlicher Grenitzen und in ander extraordinari Weg, die in Kriegsleuften zustehen und furfallen, Ausgaben besehenen müssen, wirdet auch nit ein kleine Summa und nit viel geringer weder die obbemelt sein.

Und dann solches alles nit zu Seiner kun. Mt. eigen Nutz, sonder allein zu Widerstand dem Turken, Rettung Seiner Mt. getreuen Land und Leut und ganzer Christenheit zu Wohlfart kumbt und unser heilwertiger christenlicher Glaub damit erhalten wird, Sein kun. Mt. auch solch Bürden von sich zu leinen und zu wenden keinen Fleiss gespart, aber aus den Ursachen den Landen zu negsten Landtagen ausgeführt nit umbgehen noch absiahen können, sonderlich dass Sein Mt. die Hilf vom Reich damit erheben müssen und allweg zu ihren getreuen Landen die tröstlich Hoffnung tragen, die als die es mehr weder Sein Mt. angehet wurden Sein Mt. darin nit verlassen. So will sich kun. Mt. gnädiglich zu den Unterthanen Ihrer Mt. getreuen Land und den Ausschüssen zugegen an derselben Statt versehen und in keinen Zweifel haben, sie werden soviel mehr geneigt und begierlicher sein, sich dest tapferer und ansehenlicher anzugreifen und mit ihrer Hilf zu erscheinen.

Sein kun. Mt. hat auch nit zum wenigisten umb der Ursach willen, dass sich Sein kun. Mt. mit diesen und andern Landen von wegen notturftiger und stattlicher Gegenwehr und Hilf unterreden und mit denselben bedächtlich davon handeln, auch berublich damit verfassen und zurichten möcht, den jährigen Anstand mit Graf Hansen, davon obsteht, angenommen und hernach zu Vollziehung der Artikel, die deshalben abgeredt und vergleicht sein, sonderlich itzo mit Zustellung zweier Seiner Mt. Schlosser in Hungern zu kun. Wiird zu Polen und Herzog Georgen von Sachsen als der dritten Hand Commissarien verordent und fertigen und sonst an Ihr Mt. getreuen embsigen Fleiss, Handlung und Darthun nichts erwinden lassen, allein darumben, dass Sein kun. Mt. ihren Landen etwas Ruhe und mehreren Luft zu der Zurichtung in Gegenwehr machen möcht.

Dem allen nach ist kun. Mt. gnädigs Ansinnen und Begehrn, die Ausschuss wellen solch obbegriffen kun. Mt. gnädigist Anzeigen, Bedenken, gross Gefährlichkeit und Obliegen der Land, das getreu väterlich und gnädig Bemühen, Fleiss und Arbeit, welchen Sein Mt. in Erlangung Hilfen und Bewahrung der Land gebraucht und ander erzählt Beweglicheiten und Grosse der Sachen bei sich wohl erwägen, berathschlagen und erkennen und darumben zu künftiger Gegenwehr und Widerstand dem Turken, auch aller Zubereitung und Zurichtung aller Kriegszugehör und Notturft und dann derselben Unterhaltung und damit Sein Mt. dester fuglicher mug vollziehen das, so Sein Mt. in des Reichs Hilf uber sich genommen, sich gehorsamlich erzeigen, angreifen und Seiner kun. Mt. sechsmal hundert Tausend Gulden rheinisch halbs zu n. Zeit und den andern halben Theil zu n. Zeit zu Hilf zu reichen einlassen und verwilligen, und dieweil noch Sein kun. Mt. die geraum Zeit dieses jährigen Anstands, soviel der noch verhanden ist, gehaben mag, sich mit der Zahlung dermassen befurdern und richten, dass Sein kun. Mt. die Schiffungen, Geschütz und Kriegszugehör vor Zukunft des Turken zu richten, verhanden und bereit haben mug und daran nit Mangel oder Abgang, so die Reichshilf beschäh, gesehen werd.

Und ob bei den Ausschüssen gedacht wollt werden, welchs sich doch kun. Mt. nit versehen will, dass keinem Seiner kun. Mt. Vorvordern, Kunigen zu Beheim, solch und soviel Hilfen beschehen und gegeben worden waren, welchs gleichwohl sein mocht, so will doch Sein kun. Mt. nit zweifeln, es werd daneben auch bedacht und angesehen, dass dergleich gefährlich Lauf und sorgfältig Wesen, wie bei keinem Seiner Mt. Vorvordern je gewesen sein, noch sich dergleichen schwer und vielfältig Krieg, sonderlich von einem so gewaltigen Feind, als der Turk ist, der auch sider her und in kurzer Zeit viel mächtiger und gewaltiger worden ist, zugetragen, noch einichem Kunig vorhin begegent, nie chau keiner ein solchen Feind also an der Hand und allwegen an der Seiten und gleich zu einem Nachpern gehabt, und werd darumben dest weniger beschwerlich bei ihnen befunden, ein solche Hilf, die allein zu der Land Befriedung und zu aller Wohlfart ihrer selbst und ganzer Christenheit kumbt, zu verwilligen und zu geben und werde weiter bei ihnen angesehen, wo sich diese kun. Mt. Kunigreich und ander Land, als die nagst der Gefährlichkeit gesessen, nit wurden mit ansehenlicher und erschiesslicher Hilf einlassen, dass solchs bei andern frembden Landen und sonderlich dem Reich, als da hierauf ungezweifelt Achtung gehalten wird, ein Scheuch bringen und die dest weniger geneigt oder Lust haben wurden, sich mit ihrer Hilf ansehenlichen einzulassen.

So auch die röm. kais. Mt. dieses Kunigreichs und gehörigen Land tapfer und scheindlich Hilf spuren, wird Sein kais. Mt. dest mehr geneigt und zu bewegen sein, fruchtbar und mehr furträglich Hilf zu thun.

Derwegen so will kun. Mt. die Ausschuss abermalen gnädiglich ermahnt haben, dass sie also von der Land wegen zu diesen notturftigen christenlichen Werch diese begehrt Hilf nit abschlagen noch darob Beschwerd tragen und auch dermassen damit schliessen, dass die gewiss sein und in endlich auch furderlich Vollziehung kummen und sich die kun. Mt. (wie sie auch thun will) darauf verlassen mug.

Dann wo solches nit beschall und eintweder die Hilf zu unerschiesslich oder die so erschiesslich (wie sich kun. Mt. gnädiglich versieht) bewilligt, nit gewiss noch furderlich und zu rechter, fuglicher Zeit gereicht wurd, so mugen die Ausschuss wohl erkennen, zu was merklicher Zerrüttung das mit des Reichs und anderer Land Hilf und dann davon zu unwiederbringlichen Nachtheil, Schaden und Verderben nit allein dieses Kunigreichs und zugehörigen Land, sonder auch ganzer Christenheit gereichen und gewisslich folget. Sein kun. Mt. will daneben geschweigen des grossen Schimpf und Spotts, welcher Seiner Mt. und allen ihren Königreichen und Landen bei kais. Mt., den Ständen des römischen Reichs und sonst meniglich daraus entstund, hören und gedulden müsst.

Vor dem allen aber Sein kun. Mt. auch die Land zu verhüten, werden die Ausschuss der kun. Mt. gnädigsten Zuversicht nach mit getreuem Gemüt und geneigten christenlichen Willen sonders Zweifel begierig sein.

So sollen dieselben Ausschuss nit Zweifel haben, Sein kun. Mt. neben solcher dieses Kunigreichs und desselben zugethanen Landen, auch anderer Seiner kun. Mt. Landen Hilfen, auch alles Seiner Mt. Vermugen, Leibs und Guts treulich, väterlich und gnädiglich zusetzen, dass nit spuren noch in allem dem, das Sein Mt. für dieselben Seiner Mt. Kunigreich und Land Nutz, zu Rettung und Wohlfart ansehen wird, etwas erwinden, noch dieselben in einichen Weg verlassen wird; und dass die Ausschuss oder die Landschaften auch sehen und wissen mugen, Sein kun. Mt. die Hilf, so sie willigen werden, in keinen andern dann diesen begehrten Weg zu Widerstand dem Turken, Zubereitung der Schiffungen, Geschütz und derselben auch anderer Kriegszugehör und des alles Unterhaltung anlegen und verwenden zu lassen gedenkt und vorhat, so will Sein Mt. nit wider sein, sonder mag gnädiglich leiden, dass von jeglichen Land zu der Hilf, welcher sich jeglichs verwilligen und die sich jeglichen zu reichen geburen, ein Zahlmeister neben dem Zahlmeister, welchen Sein kun. Mt. darzu verordnen wirdet, schicken und demselben, wohin solch Geld ausgegeben, zu sehen befelhen mugen.

Weiter, dieweil der Turk ein behender, schneller und unversehener Kriegsmann, auch am meisten Theil seines Kriegsvolks mit geringen Pferden versehen ist, und mit derselben durch seine Streif, die er weit gehen lässt, insonders so ihme, welchs Gott der allmächtig mit Gnaden well verhüten, ein Sieg sollt zustehen, viel Land gähling und bald einfallen und beschädigen, das sich auch in den Kriegszug begeben und zutragen mag, dass die kun. Mt. oder derselben und ander Kriegsvolk, welchs doch auch Gott mit seiner Barmherzigkeit versorgen well, belagert, oder sonst ein Schaden zugefügt werden mag, dass deshalben Bestärkung, Ersatzung oder Ledigung noth sein wurd, damit demnach die Ausschuss davon notturftiglich wellen reden, rathschlagen, Weg und Ordnung furnehmen, ob und wie in diesem Kunigreich Beheim und desselben zugehörigen Landen ein Rüstung von geringen Pferden für die schnellen Einzug und Streif, so die beschehen wurden, aufgericht, dass auch ein ansehenlicher und tapfer Zuzug von Volk in die obangezeigten zwen Weg (einer zufälligen Belagerung oder anders genommenen Schadens) auf eilendist uud stärkist mit guter Ordnung beschehen mug.

Wo dann die Ausschuss weiter in dem, dass zu obgemelter Gegenwehr, Rettung und Befriedung der Land, zu Verhütung der Streifzug, Ledigung eines belagerten Volks und andern gewaltigen Zuzugs selbst etwas räthlichs wissten, oder wollten Seiner kun. Mt. anzeigen, dass will Sein kun. Mt. von ihnen als getreuen Unterthanen, die es auch zu thun schuldig sein, hören und vernehmen, sich auch darauf in Handlung mit ihnen und sonst in allem, das Sein Mt. für sich und gemelt ihr Land gut und nutzlich ansieht, dermassen erzeigen, dass Seiner kun. Mt. gnädigs getreues und väterliches Gemüt wahrgenommen und befunden, und Seiner Mt. ganz unverweislich sein wird.

Und beschliesslichen, so ist kun. Mt. Begehrn, dass die Ausschuss die Handlung dermassen angreifen und sich also darzu halten, dass sie zum lengesten in n. Tagen darinnen beschliessen, fertig werden und derselben ein Ort machen; dann Sein kun. Mt. kann und mag aus trefflichen hochwichtigen Ursachen und sonderlich dass Sein Mt. itzo zu dem Reichstag, welcher gen Speier auf den 14. Tag Septembris von röm. kais. Mt. angesetzt ist und dabei Sein kais. Mt. selbst personlich sein wirdet, auch von Seiner kais. Mt. darumb ein Zeit vor dahin zu kummen erfordert und beruft ist und Sein kun. Mt. wohl ein Monat lang den Weg zu ziehen hat, sehr eilen und sich furdern muss, sich länger nit enthalten noch säumen, daselbst doch Sein kun. Mt. auch alles das Seiner kun. Mt. Kunigreichen und Landen mit der Hilf wider die Turken und in ander Weg zu allem Guten und Wohlfart gereichen kann, zu handeln gedenken und unzweifelich etwas nutzlichs schaffen und ausrichten wird.

Und darumben die Ausschuss Sein kun. Mt. mit Handlung billich nit verziehen noch sich darinnen säumen, sonder furderlich und doch mit Frucht und dass es ein Ansehen hab, auch den Landen zu Nutz kumb, beschliessen sollen, und dieser begehrten Eil und Furdrung keinen Beschwer tragen, dieweil die Schuld bei ihnen selbst allein gewesen und von ihnen geursacht ist, aus dem dass Sein kun. Mt. diese Zusammenkunft gern zeitlicher und eher gehalten, aber derhalben öfter Schreiben, Ermahnung und Anhalten thun und dass die Ausschuss von etlichen Landen aufgebracht und hergefertigt wurden, die Landschaften bewegen müssen.

Actum Wudweis.




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