Snìmy I. 1542.


1. Zprávy o poradách, kteréž dály se v Praze v mìsíci bøeznu 1542, mezi vyslanými z Èech a horních i dolních Rakous za pøíèinou zjednání pomoci proti Turku.

Die ständischen Verhandlungen des J. 1542.


1. Nachrichten über eine Berathung, die von Abgeordneten der böhmischen und ober und niederösterreichischen Länder in Prag im Monat März 1542 bezüglich einer Türkensteuer gepflogen wurde.

296. Beschluss der Abgeordneten der böhmischen und österreichischen Länder über die zum Türkenkriege zu leistende Hilfe der einzelnen Länder.

PRAG, 3. März 1542. Gleichzeitige fehlerhafte Kopie im Archiv des k. k. Reichs- Finanz- Ministeriums in Wien.

Anno domini im 1542 Freitag nach dem Sonntag Inuocauit durch uns Johanns Burggrafen von Donau, Ladislau von Lobkowitz auf Khlinnegg der röm. kais. Mt. in der Cron Beheim Hofmarschalch als verordenten Personen der Herrn-Standes; Pironnea (?) Khuphan von Schweikhau, Johann von Witenncz auf Tschochewicz aus der Ritterschaft; Merta von Nellehenaw, Johann Senno von Carlsberg aus den Prag Stetten und anstatt allen Stetten des Königreichs Beheims; Heinrichen Viczeczimký von Náchod auf Thunawicz von den Herrn; Wenzel Cheuteusi von Malawan auf Misliwog aus der Ritterschaft; Johann Schmidel von Obenharg aus den Stetten des Markgrafthums Marheren; Hanns Raimisperg von Dierspowitz auf Khlingkhenhause aus der Ritterschaft des Fürstenthumen Schweinitz und ich auch Detctor Ulrichen von Nostitz auf Ruperstorf von der Ritterschaft; Hannsen Englmann, Johann Waldstainer von den Stetten Ober und Niedern Lausitz; Reinprechten Herrn von Eberstorf Erb Cammerer in Österreich und Comentheur zu Tiwelperg, Herren Andrea von Prag Freiherrn zu Windehag von den Herrn; Sigmunden von Weixlberg aus Ratschlag aus der Ritterschaft des Erzherzogthums Ober und Niederösterreichischen Lande als Gesandten vermüg des Artikels der auf dem gemeinen Landtag, so den Montag nach Barbara im 1541 Jahr auf dem Pragerischen Geschloss gehalten, beschlossen worden diese Verordnung, Austheilung und Überschlag, wie hernach folgt, aller Schätzungen beschehen, wie wohl aus Verhinderung und darumb, dass die Zeit zu kurz gewest aus allen dieser Cron Weichbildern und Kreisen des gleichen andern zugethanen Landen und aber auch aus Ihrer kun. Mt. unsers allergenädigisten Herrn Erblanden allen Schätzungen für voll nicht eingebracht noch eingenommen worden, uns auch auf das Prager Schloss nicht zu Händen kummen mögen, aber nichts weniger in Ansehung der jetzigen hochwürdiger obliegende höchsten Notturft, so als sich unser und der ganzen Christenheit grimmiger Feind von Tag zu Tag immer macht stärken und seine Macht mächtiglichen zunehmen thut, haben wir zu diesen Mal so viel, als wir der Schätzung in der Summa befinden, beiläufig unserm Gutbedunken nach, dermassen in jedlichen Lande ausgetheilt und angelegt, wie wohl die Herrn Fürsten dessgleichen andere Stände des Fürstenthums Schlesien im vergangen Lichtmesstag kein Person allher in dies Kunigreich abgefertigt, weil sie aber ihr Schätzungen geschickt, dieselben haben wir gleichwohl als die andern in die Summa bracht, doch mit sonderlichem dieser Cron gleichwohl auch allen andern Landen Vorbehalt, so obgedachter Schätzungen alle eingebracht und eingenommen und nachmalen bei gehaltener Kaittung die Summa des Kunigreichs oder andern Lande wie dieselb auf jedes Land angeschlagen, nicht so hoch befunden, dass alsdann dieselbigen an alle Widerred demselben Land abgezogen, so aber dieselb höher in dieser Cron oder andern Landen erkannt, dass dieselb auch nicht vorgehalten, sonder an dies göttlich Werk und löblich Fürnehmen (weil christliche und brüderliche Schätzung bewilligt, darumben sich alle die Land an alle Forti zugleich vorhalten sollen) angelegt werde, wie dann solches von uns Gesandten und darzu verordenten Personen auf die erheissliche Kriegs-Notturft für das aller fürderlichste anzuwenden angesehen und zu höchsten Notturften befunden und dass also alle die Schätzungen so unabschlägig und endlich in dieser Cron gleichwohl auch allen andern obgedachten Landen einkommen sollen von einem dem Lande dem Dornstag nach den Osterfeiertagen auf das Prager Geschloss den Herrn und andern in diese Cron auf den gemeinen Landtag darzu verordenten Personen an allen ferern Verzug übersandt und eingelegt, herwiederumb sollen auch obgedachte Herrn und andere darzu verordenten Personen allen den Geschickten so aus dieser Cron und andern Landen mit oftgemelten Schätzung erscheinen einem jeden Land insonderheit gründlich und endliche Schätzung zu stellen und überreichen. Was aber die acht Tausend geringe Pferd so also allda nach gehaltenem dieser Cron Landtag zu Verhütung allerlei der Türken Einfälle auf die Granitz abgefertigt sollen sein worden belangend, dieselben sollen endlich den Montag nach dem Suntag Judica schierist künftig auf den Granitz, da es vonnöten wurde erscheinen und sich aus einem jeden Land finden lassen, nichts weniger auch der gewältig Haufen aus aller den Länden den Montag nach den Suntag Quasimodogeniti zwischen der Weisskirchen und Skölitz zusammenrucken ausgenommen Ihrer kun. Mt. Erbland, dann die bemelte Erbländer sollen auf den Granitz bei Rab zusammenrucken, es soll auch der obrist Feldhauptmann gleichwohl alle andere jedes Lands Hauptleut fleissig Aufsehen haben und verordnen, damit redliche und taugliche Kriegs Personen aufgenommen und solidi beider Parteien zusammenrucken mit Erwägung des edlen und wohlgebornen Herrn Herrn Zuslaw Gerkhau von der Daub auf Leib und Werchstett des Kunigreichs Beheim und Ihrer kön. Mt. beider erbahr obristen Hofmeister und Markgrafthum in der Lausitz Landvogt als obristen Feldhauptmann beschehe, derhalben allen den obgedachten Landen ein Verzeichnus unter des Herrn und unsern Petschien dieser Handlung überreicht werden.

Der Cron Beheim Schätzung bringt dreimal Hundert Tausend fünf und siebenzig Tausend Gulden rheinisch.

Item, drei Tausend gemeiner Pferd auf eines monatlich sechs Gulden, bringt acht Monat lang in einer Summa ein Hundert Tausend vier und neunzig Tausend.

Item, auf sechs Tausend Fussknecht, auf ein monatlich vierthalben Gulden, thut acht Monat lang ein Hundert Tausend und acht und sechzig Tausend Gulden.

Item, zu Unterhaltung des Geschütz Pulver, Kugel, Büxenmeister und ander Notturft monatlich sechs Tausend Gulden thut acht Monat lang acht und vierzig Tausend Gulden.

Summa des alles vierthalb Hundert Tausend zehen Tausend Gulden.

Bleibt aber des zu Unterhaltung des obristen Hauptmanns seines Leitenambts und andern Personen funfzehen Tausend Gulden.

Des Markgrafthum Märhern Schätzung bringt anderthalb Hundert Tausend Gulden rh.

Item, zwei Tausend geringen Pferd, auf eins monatlich sechs Gulden, thut acht Monat lang vier und zwainzig Tausend Gulden 9600 fl. rh.

Item, drei Hundert gerüster Pferd, auf eins monatlich zehen Gulden, thut acht Monat lang vier und zwainzig Tausend Gulden.

Item, fünf Hundert Fussknecht einem monatlich vierthalben Gulden thut acht Monat lang vierzehen Tausend Gulden.

Zu Unterhaltung des Geschütz, Kugel, Pulver, Büxenmeister und ander Notturft dreizehen Tausend vier Hundert und zween und achtzig Gulden und auf den Feldhauptmann.

Summa des alles Hundert Tausend sieben und neunzig Tausend vier Hundert und zween und achtzig Gulden.

Bleibt über das alles dritthalb Tausend und achtzehen Gulden und das zu Unterhaltung des Hauptmann und seines Leutenambts.

Fürstenthum Schlesien. Schätzung Hundert Tausend sieben und sechzig Tausend Gulden ausserhalb der Fürstenthümer Schweidnitz und Jaur.

Ein Tausend geringer Pferd, auf eines monatlich 6 Gulden, thut acht Monat lang 48 Tausend Gulden.

Fünf Hundert gerüster Pferd, auf eines monatlich 10 fl., thut acht Monat lang 40 Tausend Gulden.

Ein Tausend acht Hundert Fussknecht, einem monatlich 3% Gulden, thut acht Monat lang fünfzig Tausend und vier Hundert Gulden.

Zu Unterhaltung des Geschütz, Pulver, Kugel, Büxenmeister und ander Notturft monatlich 3 Tausend Gulden thut acht Monat lang 24 Tausend Gulden rh.

Summa des alles Hundert Tausend zwei und sechzig Tausend 400 fl. rh.

Bleibt Überschuss 4 Tausend 600 Gulden und dass zu Unterhaltung des Hauptmanns und seines Leutenambts.

Der Fürstenthümer Schweidnitz und Jaur sammt der Stett Schätzung 33 Tausend Gulden 100 siebenzehenthalben Gulden.

Item, ein Tausend Fussknecht, einem monatlich vierthalben Gulden, thut acht Monat lang 28 Tausend Gulden.

Item, 100 geringe Pferd, auf eines monatlich 6 fl., thut acht Monat lang 4800 fl.

Summa des alles 32 Tausend und 800 fl. rh.

Bleibt Überschuss drei Hundert siebenzehenthalben Gulden und darauf den Hauptmann Fendrich Thürchen und ander Darlehen.

Ober und Nieder Laussnitz 50.000 Gulden rh.

Item, aindlift halb Hundert Fussknecht, einem monatlich vierthalben Gulden, thut acht Monat lang 29 Tausend 4 Hundert Gulden.

Item, 400 geringe Pferd, auf eines monatlich sechs Gulden, thut acht Monat lang neunzehen Tausend zwei Hundert Gulden.

Summa des alles 48 Tausend sechs Hundert Gulden, bleibt Überschuss ein Tausend vier Hundert Gulden und das auf den Hauptmann und sein Leutenambt.

Österreich und anderer Ihrer kun. Mt. Erblanden Schätzung 4 Hundert Tausend Gulden.

Item, vierthalb Tausend geringer Pferd, auf eines monatlich 6 fl., thut acht Monat lang ein Hundert Tausend 68 Tausend Gulden.

Item, 500 wälischer Pferd, auf eines monatlich 10 fl., thut acht Monat lang 56 Tausend Gulden.

Zwei Tausend Fussknecht, auf einen monatlich 3 V2 Gulden, thut acht Monat lang 56 Tausend Gulden.

Ein Tausend Martholosen, einen monatlich 4 fl., thut acht Monat lang 32 Tausend Gulden rh.

Zur Unterhaltung des Geschütz, Pulver, Kugel, Büxenmeister und andern Notturft, monatlich 8 Tausend Gulden, thut acht Monat lang 64 Tausend Gulden.

Summa des alles dreimal Hundert Tausend sechzig Tausend Gulden.

Bleibt Überschuss 40 Tausend Gulden rh. und des zu Unterhaltung des Hauptmanns und seines Leutenambts.




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