324. Antwort, welche die Stände dem König bezüglich der Bereitschaft und einiger andern Gegenstände gegeben haben, 1545.
(Für den König angefertigte Übersetzung). Archiv des k. k. Minist. des Innern in Wien. IV. H. 3.
Auf etzliche Artikel von der kun. Mt. den Ständen überreicht geben Ihrer kun. Mt. die Ständen nachfolgende Antwurt.
Erstlich die gemeine Bereitschaft betreffend, weil wir uns bei grosser Anzahl nicht anders vergleichen haben mugen, dann wie es Ihrer kun. Mt. angezeigt, und unserer Vereinigung, so in Schriften übergeben worden, mit sich bringt, sollten wir nun auf diesmal dasselb etwo in ander Weg in so kleiner Anzahl verandern, kunnen wir nicht abnehmen, dass wir damit etwas guts oder fruchtbars schaffen, sonder eher dasselb auch, was also angeordent, verderben und zu nicht machen möchten.
Soviel aber den andern Artikel belanget, nachdem Ihr kun. Mt. wir die verschienene Steuer, was derselben verhanden und noch ausständig ist, desgleichen auch die lm fl. rh., darumben wir von dem von Eitzing ein Verschreibung und Vergwissung haben, gegehen doch mit Unterscheid, inmassen wir solches Ihrer kun. Mt. angezeigt, dass aber hochgedachte kun. Mt. dasselb nicht anzunehmen vermeinen, sonder Ihr. kun. Mt. begehren, dass wir des Zbinko Berka auch Karl von Zierotin untergegebenen Kriegsvolk selbs Bezahlung thun; darzu in Ansehung des Schadens, so Ihr kun. Mt. am Profand gelitten, die Verschreibung über die 1m fl. rh. lautund, wiederum der kun. Mt. zustellen und dieselbe Summa Ihrer kun. Mt. nachlassen wollten: sein wir der gänzlichen Zuversicht zu Ihrer kun. Mt. gewesen, Ihr kun. Mt. werden solches von uns genedigist und zu Dank annehmen, dann wir es darfur geacht, wann Ihr kun. Mt. die aus Märhern, Schlesien und Lausitz zu der Gleichheit der Schätzung und Erlegung der Steuer, wie sie sich mit uns verglichen und sich verschrieben (wie billich) darzubringen und solches an ihnen erhalten werden, dass nach Bezahlung beides Kriegsvolks nicht ein kleiner Rest Ihrer kun. Mt. zu Nutz überbleiben würde, auch dardurch der nagst Weg zu einer Gleichheit uns desjenigen, was die obbemelte Lande bewiligt, zu Vollziehung und Herauszugebung sein mochte. Weil aber Ihr kun. Mt. dasselbe von uns anzunehmen nicht vermeinen und nach, wes wir uns also zuvor in einer grossen Anzahl verglichen und unser Freund nicht anders gedacht, dann Ihr kun. Mt. solches von uns zu Gnaden annehmen werden, sein sie also damit verritten. Derhalben dass wir in solcher geringen Anzahl Ihrer kun. Mt. den Schuldbrief über 1m fl. rh., so wir über den von Eitzing haben, wiederum zustellen, dieselbe Summa nachlassen und nach über alles das dem Dienstvolk, so Zbinko Berka gelegen (sie) Bezahlung thun sollten, können wir und mugen solches mit nichte thun, erkennen auch nicht, dass dasselb also beständig und von unsern Freunden sollt gehalten werden.
Dann Ihr kun. Mt. ungezweifelt nach in genedigister und frischer Gedachtnuss halten, dass von Ständen im Anfang dieses Landtags in der Handlung wegen der Hilf wider den Türken, in Beiwesen der Märhern, Schlesier und Lausitzer die Stände dieser Cron Ihr kun. Mt. darfur gebeten. Nachdem sich die Schlesier und Lausitzer in den vorigen Schätzungen weder Entrichtung der Steuer mit uns neben der einträchtigen Vergleichung und mit dem Landtag Verschreibung nicht verglichen, dass Ihr kun. Mt. sie darzu (auf dass sie vermug solcher mit uns Vergleichung demselben ein Vollziehung thäten und thun müssen) halten wollten, desgleichen auch in jetziger unser vorhabenden Hilf dass die aus Märhern, Schlesien und Lausitz, sich gleichsfalls als wir verhielten, mit dieser Protestation, wo beides nicht geschah, dass auch weder die Stände dieser Cron solche Bürde über ihnen allein tragen möchten, noch mit diesem, so sie also bewilligen wurden, nicht schuldig noch pflichtig sein wollten, dann solche Protestation und Condition soll und muss neben andern Artikeln mit diesem Landtag verzeichnet werden.
Demnach dass Ihr. kun. Mt. solches genedigist und billich erwägen wollten, wie es uns wohl geziemen will oder muglich ist, ausserhalb gemelter Condition und vor in grosser Anzahl der Personen Vergleichung in was anders einzugehen oder willigen, auch wo Ihr kun. Mt. dasselb zu einer Gleichheit nicht bringen werden, wie fast solches nützlich und erspriesslich sein wird, das wollen Ihr kun. Mt. genedigist erwägen. Derhalben und aus diesen Ursachen bitten Ihr kun. Mt. wir aufs demuthigist, wo es anders muglich, was wir also Ihr kun. Mt. bewilligt und warein uns eingelassen, dass es Ihr kun. Mt beleiben und solches von uns genedigist annehmen geruhen.
Wo es aber Ihr kun. Mt. nicht zu thun gedachten, sonder dass wir fort bei dem Dienstvolk, das ist denen unter dem Zbinko Berka und dem von Zierotin bezahlen müssen, weil man vernimmt, dass sich die aus Märhern ferrer Bezahlung dem von Zierotin und seinem Kriegsvolk äussern und sich daraus ziehen und dann die aus Schlesien und Lausitz sich mit uns in nichten vergleichen, und also dieselben alle, kein Verschreibung vermug des gemeinen Landtags Bewilligung dem von Zierotin und seinem Dienstvolk aufgericht und von sich geben, allein wir selbs neben welchen sie nur allein zu uns um die Bezahlung sehen, daraus folgt, dass wir wegen solcher Ungleichheit Beschwer haben und tragen. Derhalben Ihr kun. Mt. wir solches hiemit anzeigen, dieweil wir nicht kunnen auch nicht wissen, von wannen dem Kriegsvolk so wir schuldig völlige Bezahlung zu thun, dass wir auch den xiic Pferden, so nach von wegen Erhaltung des Markgrafthums Märhern besolden, Dienst aufsagen müssen.
Was aber Erbauung und Befestigung Komorren betreffend, haben wir uns in dem vorigen Landtag ersehen, dieweil aber dieselb Summa der viiim Schock Gr. sich auch auf alle andere incorporirte zu dieser Cron Lande lenden und referieren thut, und daneben befunden wird, dass man niemals darauf vim Schock Gr. ausgeben und aber wir darumben kein Wissen haben, ob auch die aus der Schlesien und Lausitz etwas darzu oder aber gar nichts geben und können also nicht abnehmen, an weme doch solche Unentrichtung mangelt. Was aber ein mehrere Summa auf gedachten Bau Komorren zu bewilligen und zu begeben betreffend, zu gleicherweis als auf die vorigen Artikel in so kleiner Anzahl und Versammlung der Personen, wissen wir nicht, was Ihrer kun. Mt. zu Antwurt zu geben, weder in etwas, das beständig sein möchte, bewilligen.
Wegen der Probierung der lignitzischen Münz kunnen wir auch nicht bei uns befinden, das wider die vorigen auch jetziges Landtags Bewilligung uns was zu thun oder zu handeln wohl geziemen wollte, sonder, wo Ihr kun. Mt. selbst für sich solche Münz probieren und dann auf künftigem Landtag etwas ferrers derhalben an die Stände gelangen wellen lassen, dass sei in Ihrer kun. Mt. Willen gestellt.
Und nachdem auch die kun. Mt. Meldung thun, dass ohn Beisein Ihrer kun. Mt. etzliche Artikel und sonderlich Ihrer kun. Mt. Hoheit und Autorität betreffend, zu Ort und End nicht wohl gefuhrt werden mugen, bitten Ihr kun. Mt. wir darfur, dass Ihr kun. Mt. bei derselben Reformirung und dem gemeinem Landtag selbst genedigist sein wollten.
Als auch Ihr kun. Mt. begehren, dass die Stände darein bewilligen, wo Ihr kun. Mt. ein Herrschaft oder Güter gegen Podiebrad oder Köllen gelegen, mit der eigen Geld abzulösen gedachten, dass auch zu gleicherweis auf derselb Herrschaft oder Güter wie es mit Köllen zugelassen, Ihr kun. Mt. Verschreibungen und Vergwissungen aufrichten möchten. Wiewohl wir nun erkennen, dass Ihr kun. Mt. allda nichts unbillichs begehren, jedoch weil Ihr kun. Mt. solches zuvor an ein grössere Anzahl gelangen haben lassen und von den Ständen nichts weiter dann allein auf die Herrschaft Köllen bewilligt, wissen wir darüber jetziger Zeit Ihrer kun. Mt. in so kleiner Anzahl, damit es einen Bestand haben möcht, kein Antwurt zu geben.
Letzlich belangend Ihr kun. Mt. Begehren, dass ein Abschrift des Landtags und unserer Vergleichung, ehe dann die Relation geschehe, Ihrer kun. Mt. zugestellt wurde, wollen wir uns der kun. Mt. Begehren nach gemäss verhalten.