326. Aufzeichnung des mündlichen Vortrages, den König Ferdinand I. an die in Prag versammelten Stände Böhmens wegen der begehrten Türkenhilfe am 5. Februar 1545 gehalten.

(Mit Ferdinands eigenhändigen Zusätzen).

Original - Konzept im Archiv des k. k. Minist. des Innern in Wien. IV. H. 3.

Der römischen zu Hungern und Beheim etc. kuniglichen Mt. unsers allergenedigisten Herrn muntlich Rede und Vermahnung an die Stand Ihrer Mt. Kunigreichs Beheim von wegen der Turkenhilf Dornstags nach Purificationis Mariae anno etc. im fünfundvierzigisten Jahre in Ihrer Mt. kuniglichen Schloss Prag gethan kurzer und summarischer Begriff.

Erstlich haben Ihr kun. Mt. mit der Kurze repetiert und erholt den Inhalt der Bewilligung, dero sich die Stand Ihrer kun. Mt. Kunigreichs Beheims in der Landtagsversammlung, so derzeit daselbst gehalten worden, auf Ihrer kun. Mt. genedigen Proposition und Furtrag entschlossen und Ihrer Mt. zu unterthäniger Antwurt gegeben und darauf genediglich zu verstehen geben, dass die jetzig ihr der Stand Bewilligung viel weniger und geringer sei, dann andere vormahlen von ihnen bewilligten und geleisten Hilfen. Derhalben könnten und möchten Ihr Mt. solch Bewilligung nicht annehmen.

Dann sie wüssten sich zu berichten, dass sie im verschienen xliii. Jahr (wie auch Ihr kun. Mt. noch nechten gelesen) bewilligt hätten, von ihr jedes Tausend Schock Werth Güter zu Steuer und Anlag wider den Türken zehen Schock und dass die Unterthanen von jedem Schock Groschen fünf weiss Pfenning zu Anlag zu entrichten, dass auch darzu ein jeder von Tausend Schock Groschen ein gerüst Pferd (dazu Ferdinands I. eigenhändige Randbemerkung: und 4 Fussknechten oder 2 gerüst Pferden) zu halten schuldig sein sollt, das thut zwen Monat lang allein und für sich selbst achtundvierzig Gulden, ausserhalb obberührter Geldbewilligung von Tausend Schock Groschen Werth, zehen Groschen aus ihr der Stand Säckel und dann auch ausserhalb der Unterthanen Anlag, so (wie oben vermeldet) von jedem Schock Groschen fünf weiss Pfenning zu geben belegt worden. Daraus zu vernehmen, dass die jetzig bewilligt Hilf der angeregten vorigen Hilf bei weitem nicht gleich, ja auch wohl den halben Theil weniger seie und nicht mehr dann ungefährlich sechzig Tausend Schock Groschen oder anderthalbmal Hundert Tausend Floren rheinisch ertragen möcht (Ferdinands eigenhändige Randbemerkung: ongefärlich).

Und wiewohl sie itzo etwas mehr vom Tausend Schock Groschen zu geben bewilligen, als vor, nämlich zwölf vom Tausend, da sie vor nur zehen gegeben, so nehmen sie aber dagegen ihnen zu Steuer und gutem ihre Unterthanen.

Zu dem stehe auch in ihrer itzigen Bewilligung Antwurt nichts von einichem Zuzug, darum sei diese ihr jetzig Bewilligung viel geringer dann die vorig.

Nun sei aber öffentlich am Tag, dass jetzo die Noth viel grösser dann vor jemals, dann es seien gewisse Kundschaften vorhanden, dass der Turk ungefährlich den 28. Octobris des verschienen 44. Jahrs von Constantinopel gen Andrinopel ausgezogen und mit ihme ein grosse Anzahl Volks geführt mit sammt einer treffenlichen Summa Gelds oder Theil seines Schatz in Meinung, daselbst sein Winterlager zu haben und sich gegen jetzigen Frühling mit seinem gewaltigen Anzug also zu befurdern, damit er den Vorstreich erlangen und vor uns in das Feld ankommen mög.

Dabeneben sei auch die röm. kais. Mt. schon in ihrem Zug gegen Wormbs zu dem Reichstag in Meinung und Willen Ihrer Mt. und des heiligen Reichs Stand jüngstem Speyrischen Reichsabschied nach die bewilligte Offension in endliche Richtigkeit und Wurkung zu bringen.

Wann nun Ihr kais. Mt. daselbst ankommen, sei wohl zu vermuthen und zu bedenken, dass sie und gemeine Reichsständ nicht unterlassen werden, Ihrer kun. Mt. zu dem Reichstag verordnete Räth und Commissarien zu befragen, was Ihrer kun. Mt. Kunigreich und Land in dieser furstehenden Noth für Hilf und Rettung zu thun entschlossen seien.

Und wo alsdann Ihr kais. Mt. und des Reichs Stand erinnert wurden, das die Hilfen deren Land so diesem Feind viel nährer gelegen, also klein Fug und gering wären, so möchten die Reichsständ wohl bei ihnen gedenken, dass die Noth also gross nicht wäre, als furgewendt wurd und dass es um Ihrer Mt. Kundschaften viel anders geschaffen wäre, dann von Ihrer Mt. wegen angezeigt wurd und also auch desto weniger wo nicht gar nichts gegen diesem Feind thun wellen.

Wann nun Ihr kun. Mt. obberührte jetzt bewilligte geringe Hilf von ihnen den Ständen ihrer Cron Beheim also annehmen sollt, so können Ihr kun. Mt. nicht anders bei Ihr finden noch bedenken, dann dass sie dardurch hochgedachte kais. Mt. neben Ihr kun. Mt. auch Ihre Land und Leut selbst verführte, in Betrachtung dass solche Hilf itzo, so die Noth grösser ist dann vor, viel weniger ist, dann die vorig Hilf gewesen, die zu der Zeit geleist worden, da die Noth geringer ist gewesen.

. Dann daraus wäre höchlich zu besorgen, dass die Hungern, welche nach Gott dem Allmächtigen, der kais. Mt. und dem heiligen Reiche ihr Hoffnung und Trost am meisten auf dieser Ihrer kun. Mt. Cron Beheim setzten, dardurch nicht wenig Entsitzens und Schreckens empfahen und (wie zu besorgen) sich vielleicht dem Türken gar untergeben wurden; da doch Ihr kun. Mt. wissten, dass sie sich sonst und nemlich, wo man sie mit Hilf und Rettung nicht verlasst, als fromme getreue Christen und Unterthanen beweisen und halten wurden.

Sollte dann nun der Turk ganz Hungern in seinen Gewalt bringen, so wurden Ihrer kun. Mt. und ihren Land und Leuten vielerlei Beschwerungen und Schaden daraus erfolgen.

Namblich und zum ersten, dass sie die leichten Rüstung und geringe Pferd, ohne welche man gegen diesem Feind keinen Krieg wohl führen mag, zusammt dem Kunigreich Hungern verlieren.

Zum andern müsste man alsdann diejenigen so vormalen Freunde und Mithelfer gegen dem Türken gewesen, zu Feinden haben, welches alles der Allmächtig genediglich abwenden und verhüten welle.

Zu dem möchte auch diese ihr der Stand geringe Bewilligung dahin zu Nachtheil und Schaden reichen, dass der Cron Beheim incorporirte Lande dardurch Ursach nehmen möchten, sich auch um soviel desto geringer anzugreifen.

Nun haben Ihre kun. Mt. niederösterreichischen Land von dem Türken durch Brand, Raub und Wegführung des Volks darunter manchem sein Weib und Kinder weggetrieben worden und in ander mehr Weg manigfaltigen Schaden erlitten, wie dann auch meniglich bewisst, dass in Barer kun. Mt. Fürstenthum Crain etliche Bauern bei Menschengedechtnuss über zwainzig Häuser nacheinandern wieder gebauen


[eigenhändiger Zusatz Ferdinand L.: das mehr von den Turken sein verbrannt worde].

So seien sie auch von der Freunden Kriegsvolk in ihren An- und Abzügen nicht wenig beschwert und beschädigt worden.

Und solcher Beschwerungen und Schäden müssen dieselben Ihrer Mt. niederösterreichische Land noch täglich gewarten.

Aber wie dem allem, so haben sie doch zu dieser jetzigen Hilf in Betrachtung der vorstehenden Noth viermalhundert Tausend Floren zu entrichten gehorsamlich bewilliget und daneben von jedem Hundert Floren jährlichs Einkommens auf drei Monat lang ein gerüst Pferd zu halten und darüber auch im Fall der Notturft noch ein mehrers zu thun sich erboten.

Über das werden auch Ihrer kun. Mt. oberösterreichische Land ohne Zweifel auch ein stattliche Hilf thun (Ferdinands I. eigenhändiger Zusatz: wie vor auch gethan haben).

So werde auch die Papstl. Heit. Ihrer kun. Mt. und derselben Kunigreichen und Landen zu Hilf kommen; und der Kunig zu Frankreich ein ansehenliche Hilf schicken, also dass auch jetzo zu diesem christlichen notwendigen Werk etliches Hilf und Macht kommen werde, welche vor dawider gewesen.

Und als vorgemelt wurden auch die röm. kais. Mt. mitsammt des heil. Reichs Ständen wider diesen Feind den Türken helfen.

So wellen Ihr kun. Mt. mit Gottes Hilf auch eigner Person bei ihnen den Ständen in dieser christenlichen Expedition als ein getreuer Vater und gnadiger Kunig selbst im Feld sein, es werde dann Ihr kun. Mt. (welches der Allmächtig verhüten welle) durch Leibskrankheit daran verhindert, und Ihr kun. Mt. seien genediglich bedacht an Ihrer Mt. eignen Person und allem Ihrem Vermugen nichts erwinden zu lassen noch zu sparen, sonder genediglich zuzusetzen und mit und neben ihnen böses und guts zu gedulden und zu erfahren, darzu auch Ihrer kun. Mt. Kinder hierin nicht zu verschonen, sonder auch ihrer geliebten Sühn einen mitzunehmen, damit er auch als ihr der Stände Herr etwas nützlichs bei solchem thun, sehen und lernen mög. Darob die Stand vernunftiglich zu ermessen, dass Ihr kun. Mt. von ihnen ihres Kunigreichs Beheim Ständen nichts zu thun begehrten, dass Ihr kun. Mt. mit und neben ihnen nicht auch selbst zu thun genediglich urpittig wären.

Ferrer und neben dem allem haben dieser Ihrer Mt. Cron Beheim Stand zu bedenken, dass die türkisch Gränitz heutigs Tags nicht über fünfzig Meil Wegs von diesem Ihrer Mt. kuniglichem Stuhl Prag entlegen und demnach den Unterthanen und Zugehörigen dieser ihrer Cron Beheim so näher gegen Hungern gesessen, umso viel desto näher gelegen.

Und wo nun Hungern von dem Türken (wie dann ohne stattliche Rettung und Hilf endlich zu besorgen) gar verloren sollte werden, so wurde diese Cron Beheim und derselbeu incorporirten Land weiter kein oder doch gar wenig Bettung haben mögen, dann die leichten Pferd so in Hungern zu bekommen, wurden Ihr Mt. und diesen ihren Landen gar abgehen.

Und wiewohl in dieser Ihrer Mt. Cron Beheim redlich und tapfere Leut von Herren, Ritterschaft und andern sein, so führen doch dieselben eitel schwere Rüstung, dardurch sie die Streifzug dieses Feinds nicht wohl wehren noch furkommen künden und möchte der Turk nicht destoweniger umbler brennen und rauben, unverhindert, obgleich wohl dieser Cron Beheim Kriegsvolk auf Hundert Tausend Mann stark wären, welches auch bei dem abzunehmen, dass verschiener Jahr, als die kais. Mt. sammt des heil. Reichs Hilf zu Rettung Ihrer kun. Mt. Stadt Wien im Anzug gewesen und Ihr kais. Mt. sammt des Reichs Kriegsvolk ob vierzig Tausend stark schon in Österreich gewesen, hab sich doch der Türk solches nicht irren lassen, sonder auf der andern Seiten der Thunau streifen, brennen, morden und die Christenheit wegtreiben lassen, bis gar an die Enns gegen Linz wärts, welches Streifs Läng von der türkischen Gränitz anzureiten sich über fünfzig Meil Wegs erstreckt.

So habe sich zu hochlöblicher Gedächtnuss Kaiser Friederichs Zeiten der Turk in einen Zug begeben und zu streifen ausgeschickt, dieselben haben durch Ihrer Mt. Fürstenthum Steyr und Kärnten gestreift, dass sie doch grosse Geburg und Hölzer unterwegen wider sie gehabt, darüber man (wie sie sonst anzusehen) nicht wo zu Fuss gehen sollt mögen, zugeschweigen mit einer solchen Anzahl zu Ross durchkommen; aber des unverhindert seien die Türken durchkommen und mehr dann sechzig Meil Wegs lang gestreift und solches auch zu einer solchen Zeit vollendet, da noch das ganz Kunigreich Hungern auch Crabaten und Windischland unverderbt und gegen dem Türken Feind gewesen und solcher Streif sei, wie bemelt, viel weiter von der türkischen Gränitz angegangen, dann von des Türken jetzigen Gränitz dieser Ihrer kun. Mt. kuniglicher Stuhl Prag gelegen ist. Darzu habe der Turk numalen von jetziger seiner Gränitz in diese Land gar kein Verhinderung noch Aufhaltung weder an Wasser, Geburg, Gehulz, noch in einichen andern Weg, sonder habe nun ein gut glatt eben Feld, wie es Ihr kun. Mt. selbst etlich Mal geritten.

Zu dem sei auch kein Befestigung mehr in Hungern, die einen solchen gewaltigen Feind aufhalten mög, nachdem Gran, Stuhlweissenburg und andere Schlosser von ihme erobert und Pressburg, Altenburg und Raab nicht Flecken sein, die sich lang mögen vor einen solchen Feind aufhalten.

Und obwohl Comorn etwas verwahrt, so sei es doch noch zur Zeit, wie es sein soll, zu der Noth nicht vollkommenlich gebaut und verwahrt.

Sollte dann (da Gott der Allmächtig vorsei) das Land Hungern also vom Türken erobert werden, so wurde diesen Landen die Profant gar abgestrickt, ohne welche aber diese Land nicht können noch mögen geschützt werden (Ferdinands 1. eigenhändiger Zusatz: und kein gewaltig Zug wider den Turk geschehen).

Daraus wohl zu vernehmen, dass die Noth itzo grösser ist, dann hievor jemalen. Dass wir auch weniger Befestigung für uns haben weder vormalen, darum sei auch nun zur Zeit einer grössern Hilf dann vor jemalen umsoviel desto mehr vonnöten.

Darum sei Ihrer kun. Mt. väterlich und genedigs Begehren und Vermahnen an bemelter Ihrer Cron Beheim Stände, sie wellen dieses alles bedenken und beherzigen und sich einer mehrern und grössern Hilf vergleichen, welche doch Ihr kun. Mt. nicht bestimmen, sonder sich genediglich versehen wellen; sie die Stand werden Grosse der Noth stattlich wohl betrachten und zum allerwenigisten selbst nicht weniger bewilligen, thun und leisten, dann sie bievor auch gethan haben, damit die röm. kais. Mt., das heilig Reich und auch andere dieser Cron eingeleibte Lande dardurch auch bewegt werden, soviel desto stattlicher zu helfen und das damit den Hungern Ursach gegeben werde, desto mehr getrost und beherziget zu sein.

Und solche Hilf sollen sie die Stand also fürnehmen, das sie zum Theil in Geld und zum Theil an Volk geleist werde, damit des Gelds ein Theil zu Notturft der Schiffung und des Geschütz angewendet und dann der übrig Theil als nemlich bis in zwainzig oder fünfzehen Tausend Floren zu Erbauung und Befestigung Comorn verordnet und angelegt werden möge, ohne welches nichts ausgericht werden möge. Ihr kun. Mt. begehren zu ihren Händen weder Haller noch Pfenning zu empfahen. So solle das Geld auch nirgend anderswohin, dann zu Abwendung dieser höchsten Noth und ihr der Stand selbst Notturft und zu Erhaltung dieser Ihrer Mt. Kunigreich und Landen gewendet und durch ihren der Stand eignen Zahlmeister mit Rath der obristen und verordneten Kriegsräth angelegt werden.

Ihr kun. Mt. wollt der Stand gern verschonen, es sei aber in Ihrer Mt. Cammerguts Vermögen nicht mehr, dann Ihr Mt. haben bisher ihr Einkommen und Cammergut für sie als Ihrer Mt. getreuen Unterthanen als ein getreuer Vater und genedigister Kunig gern dargestreckt, das wollten Ihr kun. Mt. noch gern thun, wo es in ihrem Vermugen wäre. Dann solches wäre Ihrer kun. Mt. gegen Gott verdienstlich und bei aller Welt rühmlich und ehrlich, es sei auch je offenbar und unvernehmlich, dass Ihr kun. Mt. ihr Cammergut und Einkommen nicht verspielt noch mit übrigem Panketieren und Zehren verthan, sonder vielmehr allen Pracht und übrigen Unkosten abgestellt und Ihren Hof dermassen geringert, dass wohl ein Kunig in der Christenheit zu finden, dem jährlichen mehr auf seinen Wollust als Gejaid und Waidwerk laufet, dann Ihr kun. Mt. auf ihren ordentlichen Hofstaat legen, welches Ihr kun. Mt. allein darum furgenommen und thun, dass sie um soviel desto besser Ihrer Mt. Land und Unterthanen schützen und schirmen mögen.

Dem allen nach wellen Ihr kun. Mt. sie die Stand genediglich ersucht und vermahnt haben, sie wellen bedenken, dass die jetzo vorstehend Noth und Gefahr nicht allein Ihr Mt., sonder ihr der Stand eigne Seelen, christenlichen Glauben, auch Leib, Weib, Kinder und Gut mit einandern antrifft und demnach Ihr Mt. und sich selbst retten helfen, in Betrachtung, dass Ihrer kun. Mt. ohne ihr der Stand und anderer Ihrer Mt. getreuen Unterthanen Hilf und Zuthun solch Rettung und Beschützung zu verrichten je nicht möglich sei.

Und sie die Stand sollen in dieser vorstehenden Noth auch zu Gemüth und Herzen führen, wo sie schon kein Haupt oder Kunig hätten, dass sie dannoch ihnen selbst schuldig wären, sich selbst zu retten und handhaben und zu verhüten, dass ihnen nicht begegne, wie es sich zu Constantinopel und in Hungarn zugetragen, da sie mit dergleichen Hilfen auch also lang verzogen, dass letzlich, da sie gern mit höchster Macht und Vermögen geholfen hätten, alle ihre Hilfen viel zu spät und so lang damit verzogen gewesen, dass ihnen dem Übel und Verderben dardurch zu wehren unmöglich gewesen.

Des alles seien Ihr kun. Mt. als ihr der Stand Haupt und gnedigister Kunig ihres obliegenden kuniglichen Amts, Pflichten und Gewissen halben schuldig, sie die Stände zu erinnern und zu vermahnen, wo auch Ihr kun. Mt. solch väterlich und genedige Erinnerung, Ersuchen und Vermahnen unterliessen, könnten sie solches weder gegen Gott dem Allmächtigen noch der Welt, sonderlich aber gegen kais. Mt. und andern christenlichen Potentaten verantwurten.

Dass aber sie die Stand ihr Bewilligung conditioniren und nämlich dahin stellen, soferr die kais. Mt. oder Ihr kun. Mt. eigner Person in das Feld ziehen, solches sei Ihrer kun. Mt. Nicht entgegen, dann Ihr kun. Mt. wellen mit der Hilf Gottes nicht der letzte sein, sonder alles das bei ihnen den Ständen zusetzen und darstrecken, das Ihr kun. Mt. haben und vermögen, auch Ihr Mt. eigne Person und geliebteste kunigliche Kinder nicht sparen, sonder mitziehen und zusetzen, Ihr kun. Mt. werde dann durch tödtliche Leibskrankheit verhindert, oder breche einen Schenkel, welches alles in der Hand Gottes stehe, der es auch genediglich verhüten welle.

Wo nun aber sie die Stand über solch Ihrer kun. Mt. väterlich und genedig Erinnern, Ersuchen und Vermahnen nichts weiters thun werden, so solle doch die Schuld Ihrer kun. Mt. nicht sein, sonder Ihr kun. Mt. wellen also das, das an ihr ist gethan und sich damit gegen Gott und der Welt entschuldiget haben.

(Auf der Aussenseite der Schrift von Ferdinand I. eigenhändig bemerkt).

Mein mundlich replica auf der Ständen Antwort den 5. February 1545.

Mein mundlich replica auf der Stände Schrift den Ständen geschehen am 5. February 1545.




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