123. König Ferdinand ersucht den Kurfürsten Moritz von Sachsen, dessen Truppen gegen die ungehorsamen böhmischen Städte noch länger verwenden zu dürfen.
dd. 29. Juni 1547. - Conc. im Arch. d. k. k. Minist, d. Innern n Wien. Böhm. IV. M. 3.
Ferdinand etc. Wir haben Deiner Lieb Schreiben aus Naumburg den 24. dieses lanfenden Monats Juni ausgangen empfangen und nach der Leng vernommen. Und wie wol die Röm. Kais. Mt. unser lieber Bruder und Herr aus D. L. Landen mit dem Kriegsvolk gezogen und Magdenburg und etliche mehr hinder ihro im Stand der Ungehorsamb verlassen, so hat doch ihr Lieb und Kais. Mt. die rechten Heupter also gediemütiget, dass wir unzweifenlich wol hoffen, dass die überbliebnen wenigeren nit leichtsam etwas gegen D. L. oder andern gehorsamen Churfursten oder Fürsten understeen werden dürfen.
So weiss sich D. L. auch selbs freuntlich wol zeberichten, dass wir nie gern gesehen noch geduldet, dass D. L. Land und Leuten im vergangnen Zug beschediget worden und sovil an uns gewesen, ihr Beschedigung und Verderben gnädiglich gern verhut haben.
Was aber D. L. Kriegsvolk Abfiertigung belanget, mag sich D. L. selbst auch freuntlich erineren, dass wir derselben D. L. Hilf Zuschickung aus unvermeidenlichen noturftigen Ursachen begeren müssen, damit wir die sträflich Ungehorsamb und Entpörung (so sich allein darumb wider uns erhept, dass wir D. L. in ihrem Obligen aus dieser unser Krön in eigner Person zugezogen) wiederumb stillen und zu gepürender Gehorsam bringen mögen.
Daruf nun D. L. Hilf aber doch allererst vorgestern bei uns alhie ankommen, mit welcher wir in so wenig Tagen noch nicht fruchtbare ausrichten könden. Wir sein aber endtlich entschlossen kein Zeit zu versäumen, sonder vermittelst göttlicher Gnaden unsere Sachen also zeordnen und zu-verrichten, dass wir zum fürderlichsten die Ungehorsamen zu gebürender Diemut bringen und gebürende Gehorsamb, Frid und Einigkeit aufrichten. Welches nit allein uns und unsern Landen, sondern auch D. L. und derselben Landen und Leuten zum besten erschiessen wird. Dann D. L. Widerwärtigen werden sich umb sofil desto weniger gegen D. L. etwas thätlichs zehandlen understeen bedürfen, umb wievil mehr Gehorsamb wir in unser Cron Behem und derselben zugehörigen Landen haben werden. Und ob sie auch was understünden, werden wir als dann mit unsern Under-thanen umb sovil statlicher und einhelliger D. L. und den ihrigen zu Redtung und Hilf zu ziehen mögen. Darumben die unvermeidtlich Notturfft erfordert, dass D. L. notturftiglich zu Gmüt füre, zu was Nutz und Gutem uns und D. L. selbs ihr zugeschickt Hilf gereichen mag, wo die vor der Zeit und ungeschaffter Ding nit wider abzeucht; und herwiederumb zu was ífachtheil und unwiederbringlichen Schaden uns und D. L. selbst leichtsam gelangen möcht, wo obberürt D. L. Hilf ungeschaffter Ding gar oder zum Teil von uns wieder abziechen sollt.
Demnach gesinnen und begeren wir an D. L. ganz freuntlich und gnädiglich, die wolle andere ihre Sachen also anschicken und ordnen, das sie diese uns zugeschickte Hilf keinswegs vor Verrichtung unsers notwendigen Vorhabens wieder abfordere. Daran thuet sie nit allein uns sonder ihr selbs ein nutzlich und notwendig gut Werk.
Dagegen wollen wir uns och zum höchsten befleissigen, dass wir D. L. der andern und dritten mehrern Hilfe, soferr es immer möglich, verschonen und unsere Sachen zum eilendisten verrichten und also bestellen, dass wir D. L. in ihm Obligen hernachmalss stattlich helfen mögen. Dann wie auch D. L. verschiner Zeit erfahren, mit was Gnaden und Freundschaft wir zu D. L. in ihren Obligen gesetzt haben, also mag sie sich des auch künftiglich gleichermassen zu uns verlassen, dass wir hinfüro nit weniger, dann zuvor beschehen, geneigt sein mit allen Gnaden und Freundschaft zu D. L. in ihren Obligen zesetzen und sie keinswegs zuverlassen.
Dann so nemen wir D. L. freuntlich Erpieten der dreihundert Centen Pulvers halb gethon zu sonderm gnädigem und freundlichem Dank an und wollen uns innerhalb drei oder vier Tag derselbigen Erhebung und Hereinfurung halb entschliessen und demselben nach gen Dresden schreiben oder iemand schicken.
Beschliesslich versehen wir uns auch zu hochgedachter Kais. Mt. gar freundlich und brüderlich, sie werde sich gegen D. L. mit allen Gnaden beweisen und im Fall der Noth an aller notturfftigen Fursechung nichts abgeen lassen. Darzu auch sich gegen D. L. Vetter und Schwägerdem Landgrafen zu Hessen gnädiglich erzeigen, darab auch D. L. und unser Öhem und Churfurst zu Brandenburg ein gut Benügen haben werden. Was dann wir gegen Ihrer Lieb und Kais. Mt. darzu guts handien und furderen könden, darzu sein wir auch gnädiglich wol geneigt und urpüttig und wolten das alles D. L. uf obberürt ihr Schreiben zur Antwort gnädiger und freundlicher Meinung nit verhalten.
Geben den 29. Juni anno etc. 47.