199. König Ferdinand zeigt seinem Sohne dem Erzherzog Ferdinand an, dass er seine Entscheidung auf die Bitte der böhmischen Städte um Linderung ihrer Noth bis zu seiner Ankunft in Böhmen verschiebe. Dem Landhofmeister wird ein Urlaub ertheilt.
dd. WIEN, 21. Oktober 1548. - Böhm. Statthalterei-Archiv. K 1/128.
Durchleuchtiger etc. Wir haben Deiner Lieb Schreiben des Datum den zwöliften dits Monats, so uns Dein Lieb auf unser Schreiben der von Glatta und andern von Städten in Behaim halben gethan, nemlich weil dein Lieb sowol als wir von ihnen angeloffen, dass Dein Lieb zu einer Zubereitung auf künftige Handlung und unsern weitern Entschluss, den Commissarien, welche Zubereitung der Güter in Behaim verordent, aufgelegt, sich aller der Städt Mängl und Gebrechen eigentlich zu erkundigen und ein Gutbedunken, wie und was gestalt wir ihnen den Städten mit Gnaden entgegen geen möchten, zu verfassen und in Schrift zu stellen, so dass besehenen und solches Dein Lieb zu berichten Willens, daneben Deiner Lieb Rath und Wolmeinung, den Entschluss und Erörterung dieser Sachen bis auf unser glückliche Ankunft zu Behaim anzustellen nach lengs angehört, und lassen uns solch Deiner Lieb den Commissarien in diesem Fall auferlegten Befelch, auch Deiner Lieb Gutbedunken, dass die Erörterung bis zu unser Ankunft verschoben werde, genedig gefallen, väterlich begerund, do eine oder mehr Stadt an Dein Lieb kumben, sie auf ihr ferrer Ersuchen darauf zuverabschieden, gleichsfals wir, do wir auch ersucht, ze thun gesonnen. Mit der Commissarii Gutbedunken mugen Dein Lieb bis wir in Behaim kumben auch verziehen, doch solchen Bericht und verfasste Beratschlagung wol aufzuheben verschaffen, damit ditz nit verlegt.
Nachdem uns unser Beheimischer Landhofmeister jetzt durch sein Schreiben diemutig angelangt, ime bis auf Martini genedigist anheim zu reisen zu erlauben, wellen wir in Ansehung, dass es ein kurze Zeit auch do gleich was wichtigs furfiele, dami Dein Lieb seiner notturftig, dass er in wenig Stunden zu erreichen und bei Deiner Lieb gesein kann, genedigist dami willigen, aber wo umbgangen werden kann, mit einicher Erforderung in bestimbter Zeit seiner zu verschonen. Und ist darauf unser väterlich Begern, die wellen unserm Landhofmeister auf jetzgemelte Meinung, die gepetne Zeit anheimbs erlauben, das kumbt uns von Deiner Lieb zu freuntlichem angenemben Gefallen.
Geben in unser Stadt Wien den 21. Okt. anno im 1548 etc.