231. Císařská instrukcí komisařům Jáchymovi z Švamberka a hraběti Kašparu Šlikovi daná, co by se stavy kraje Loketského vyjednávati měli, aby v příčině odvádění berně a posudného, kteréž stavové čeští jako pomoc proti Turku byli svolili, s ostatními obyvateli království Českého rovnost zachovali.

V BŘETISLAVI. 1567, 5. července. Opis souč. v říšsk. arch. financ. ve Vídni.

... (Sie sollen) erstlich ihnen neben Uberantwortung unsers Credenzbriefs unser Genad und alles guets vermeldenund daneben dits furhalten und anzeigen: dass sie sich ungezweifelt zu erindern und desselben allbereit guet Wissen haben werden, wasmassen die Ständ der Kron Beheimb und zum Thei derselben incorporirten Land auf negstgehaltenen Landtägen uns wider den Erbfeind gemeiner Cristenheit, clen Türken, von einem jeden Haus aufm Land einen halben und in Städten dritthalb Thaler und von einem Tausend Schock Groschen ausgeliehenen Gelds fünf Schock Groschen, desgleihen von jedem Iass vier veiss Groschen Biergeld auf zwei Jahr lang auf unterschiedliche Termin zu gelen einhelliglich bewilligt haben, inmassen aus dem gedruckten neben gelegten Landtag mit mehrerm zu befinclen. Dieweil sie dann auch zu der Kron Beheimb gehörig und derselben eingeleibtes Glied sein, so wär demnach unser genedigs Begern, sie wollten sich darvon und von andern unsern Künigreich und Landen nicht trennen noch absondern, sonder sieh als die getreuen Underthanen hierin mit gleichmässiger Bewilligung gehorsamblich erzeigen und beweisen, in Ansehung, dass solch, Geld, soviel allenthalben gefällt und einkombt, nirgend anderswohin als allein zu Rettung und Bewarung der christlichen Land und Leut, auch ihrer selbst únd des gemeineri Vaterlands angewendet wirdet, damit sie sambt Weib und Kind vor dem tyrannischen Wüeten und Toben, auch grausamen Fürnemben des Türken zu Ruhe und Fried sein und bleiben und ihrer Narung abwarten mügen, darumben sie dann billich als cristliche Mitglieder mit andern unsern Landen und Leuten gleiche Bürd und Mitleiden tragen sollen, fürnemblich weil sie dardurch sowol als andere geschützt und handgehabt werden.

Und do sie sich gleich mit ihren Privilegien und Freiheiten, dass sie kein Steuer zu geben schuldig, auch mit jetziger grossen Theuerung und Unvermügen entschuldigen wollten, wie sie dann allbereit in ihrer Antwort, die sie unsern verordenten Cammerräten im Kunigreich Behaimb verschiener. Tagen gegeben, solchs und anders angezogen haben, inmassen aus der Abschrift, die umb mehrer Nachrichtung willen mitgegeben wirdet, ausfürlicher zu vernemben, so sollen doch gedachte unsere Commissarien ihnen diese und andere ihre Behelf und Weigerung mit gueter Ausfuerung, wie es die Gelegenheit geben und die Notturft erfordern wirdet, ableinen und unter anderm ihnen auch zu Gemüet füren, dass die Ständ der Kron Behaimb diesfalls gleichermassen privilegiert, sie hetten aber nichtsdestoweniger eiri Weg wie den andern, auch ungeacht ihres Unvermügen, Misswachs und Theuerung, die an etlichen Orten wol so gross als bei ihnen wär, obbemelte Hülf fast uber ihr ermügen gehorsambist bewilligt. Zu dem lassen wir von unsern eigenthumblichen Herrschaften im Beheimb die Steuer und Biergeld allermassen wie andere Inwohner auch geben und wäre der durchleuchtig hochgeborn Ferdinand, Erzherzog zu Osterreich, unser geliebter Brueder und Fürst diesfalls nicht exempt, sonder reichet von denselben Seiner Lieb Herr schaften Steuer und Biergeld gleichermassen wie andere. Derhalben sich angeregter Kreis solcher Hülf, welche ihnen selbst auch mit zu guetem kumbt, billicherweis nicht zu beschweren oder davon auszuschliessen haben, sonderlich weil nicht allein die Ständ des heiligen römischen Reichs, welche mit mehrern Privilegien als die im Elbognischen Kreis begnadet, auch dem Feind weit entsessen, desgleichen etliche frembde Potentaten, geistliche und weltliche, wider den Erbfeind ansehenliche Hülf gethan haben und noch thuen, wie dann dies und anders unsere Commissarien ihnen nachlengst fürzuhalten werden wissen.

Im Fall aber, dass sie zu solcher Bewilligung, die allhie in Beheimb beschehen, uber allen fürgewendten menschund müglichen Fleiss nicht zu bewegen wären, alsdann sollen unsere Commissarien mit ernenntem Kreis auf ein Summa im Pausch handlen und dahin sinnen und trachten, damit aufs meist, als sein kann und mag, zu leidenlichen Terminen und Fristen für die zwojährige bewilligte Steuer und Biergeld bei ihnen erhalten werde; wie wir dann in keinen Zweifel stellen, vielbemelte unsere Commissarien werden an ihnen nichts erwinden lassen. Und was sie also hierinnen erhandlen und ausrichten werden, das sollen sie uns zu Handen unserer beheimbischen Cammer neben ihrem Rat und Guetbedunken zum förderlichisten berichten.




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