240. Zpráva poslů Chebských Petra Knolla a Adama Kesslera o vyjednávání jich při komoře české v Praze 18. února 1568 v příčině svolené pomoci proti Turku a posudného.

1568, 18. února. Konc. v arch. města Chebu.

... A di 18. Februarii vor die Herrn Cammerräth vorkummen. Herr Burggraf [Joachim von Schwanberg, Burggraf zu Eger.] anstatt und von wegen der Herrn Räth in Namen der Kais. Mt. angefangen, was unser Begern sei. Herr Doctor angezeigt: Ihr Gn. westen sich zu erindern, was der Turkensteuer imd Biergelds halben etlichemal muntlichen und schriftlichen vorkummen, dass es nun bei den nechsten Zuschreiben der gebetenen und vorgeschlagenen Fristen sein Bleibens und ein mehrers mit einander zu geben unmuglichen, wie dann das Schreiben, so die Edelleut und der Rath an die Herrn Cammerräth gethan, vermogen. Darauf lassen entweichen.

Do wir wieder hinein, hat Herr Joachim von Schwanberg angezeigt, wir sollen uns erklären, ob wir von wegen der Edelleut, daweil keiner aus ihrem Mittel verhanden, sowol auch von der Stadt mit voller Macht abgefertiget, alsdann wollten die Herrn Cammerräth ferner sich vernehmen lassen.

Darauf die Gesandten: Wir hetten uf diesmal keinen andern Befelch, dann dass wir umb die Fristgn, wie zuvor zugeschrieben, von den Edelleuten und Rath zu bitten, darbei nochmalen in Genaden zu bedenken; mehrers kunnt man uf das mal nicht thun. Wieder lassen entweichen.

Do wir wieder hinein kummen, nochmals gefragt nach der Vollmacht. Darauf wir, wie dann zuvor, gebeten und angezeigt, dass wir keinen andern Befelch bei ihren Gn. zu bitten, dass Ihr Gn. uns gnediglichen anzeigen, was sich die Röm. Kais. Mt. der Steuer halben entlichen resolvirt und was sie auch wegen Peter Selzners zu handlen fur Befelch hetten, so wollten wir dasselbige alsbalden an die vom Adel und den Rath gelangen lassen; die wurden sich an Zweifel unverzuglichen gegen Ihren Gn. etwas entlichs in Schriften erklären oder uns ein Vollmacht, etwas entlichs mit Ihren Gn. zu schliessen, zuschicken.

Darauf Herr von Schwanberg geantwort: Sie haben von Ihrer Mt. nicht Befelch, dass sie uf Hintersichbringen handlen, sundern die von Eger mit voller Macht für sich citirn und entlichen mit ihnen ohne. einiges Hintersichbringen schliessen sollen. Daweil dann wir kein Vollmacht hetten, so kunnten sie nicht mit uns handlen; sollten derowegen uns alsbalden anheims verfugen und solchs unsern Principalen anzeigen. Und der Herr Burggraf mit geschwinden Worten den Verzug, welcher der Kais. Mt. mit unsern der Stadt weitleuftigen Aufziehen, die 5000 fl. nicht mit einander zu erlegen, ernstlichen der Kais. Mt. Nachtheil und Schaden vorgehalten, dass sich Ihr Gn. entlichen hetten versehen, wir sollten mit Vollmacht verhanden sein; daweil es aber nicht wär und sie Ihr Gn. vernehmen, dass wir wegen der Edelleut und sunsten kein Vollmacht oder vollen Gewalt, so sollten wir wieder anheims und ufden Tag, den Ihr Gn. uns hiemit ernennen wollten, mit Vollmacht, diese bewilligten Turkensteuer und Biergeld mit einander zu erlegen, erscheinen. Zu mehren Bericht so soll hiemit; was die Herrn Cammerräth sowol die Stadt Eger selber Ihr Mt. berichtet, darauf Ihrer Kais. Mt. genediger Befelch derselb Artikel verlesen werden, darnach wir uns mit unser Anheimskunft die Edelleut sowol die Stadt desto mehr berichten und ferner ohne Verzug zu der Bezahlung der 5000 fl. trachten.

Herr Lidl Secret. angefangen den Befelch zu verlesen, des Inhalts, dass Ihr Kais. Mt. uf Bericht der Herrri Cammerräth sowol der Stadt Eger selber gebetenen Fristen halben, wie die 5000 fl. zu bezahlen, nach lengs vernummen. Darauf befelhen Ihr Mt., daweil der Egrische Kreis aus guten ermugens auch stattliche Burgerschaften und also unter ihnen wol ein solche Summa 5000 fl. zusammen tragen mugen, mit einander zu erlegen und die 2000 fl. Anlehen nicht abzukurzen; die Herrn Cammerräth sollen solches mit dem Egrischen Kreis abhandeln. Was sunst mehr in dem Befelch, wie dann auch viel darinnen geschrieben, ist geschwiegen, bis auf vollgewaltige Erscheinung solches zu erklären.

... Darauf zum Beschluss die Gesandten: daweil wir nicht voruber und uf diesmal kein mehrers erlangen, dann die bestimbten Tagzeit zu besuchen, wollten wir solches anheims brengen, unsern Principalen vermelden; wurden sich one Zweifel, was ferner muglichen, gehorsam erzeigen. Herr Joachim vom Schwanberg, Burggraf, hat aufgestanden in der Cammer mit Herrn Doctor und mir das geret: wir sollten unsern Herrn S. G. nachbarlichen Willen vermelden, nach dem dass er vernehm in der von Eger Schreiben, dass die Bauern vorn Walden sich mutwillig machten, daran gescheh S. G. kein Gefallen, dass sie sich andern gerichten unterthan und Schutz suchen thäten; er hett auch seinem Haubtmann allbereit befolhen, sie sollten sich gehorsam und geburlichen verhalten....




Přihlásit/registrovat se do ISP