271. Komora česká podává císaři své dobré zdání o ústní relaci stavuv, jich návrzích a konečně o artikulích sněmovních.

1570, 18. ledna. Konc. v arch. česk. místodržitelství.

Die behmisch Cammer hat sich in der Stände der Kron Beheim mündlich gegebnen Antwort und gethanen Fürschlägen in Sachen die Landtagsartikel betreffend, soviel in Eil beschehen mügen, ersehen. Und wiewol ihnen beschwerlich, weil sie weder bei den Landtagshandlungen, Ratschlägen noch andern Bedenken gegenwärtig sein oder pro et contra anhören mügen, hierinnen also in Tag hinein zu raten, so haben sie doch zu unterthenigsten Gehorsamb der Röm. Kais. Mt. ihnen beschehenen Befehles zu Beförderung der Sachen, soviel an ihnen, nicht underlassen, ihr Einfalt hierin, doch alles auf Ihr Mt. gnedigstes Wolgefallen und Verbesserung, wie der Cammer Erachtens die Ständ darauf zu beantworten und was darin abzuleinen sein möcht, in beigelegte Schrift stellen und verfassen lassen, mit angehengter unterthenigster Bitt und Entschuldigung, ob sie nicht alles, wie sie gern gewollt und es die Notturft erfordert, getroffen, Ihr Mt. geruehen es von ihnen treuherzig und in Gnaden zu verstehen und zum besten zu deuten, dann darunter werden sich nun Ihr Mt. darinnen zu ersehen und derselben Willen und Gefallen nach, was in einem und andern auszulassen oder hinzuzusetzen sei, allergenedigist zu entschliessen haben; wann sie auch in diesem oder andern weitern Bericht empfahen, wöllen sie an ihnen und ihrem fleissigen Nachdenken nichts erwinden lassen.

Ob sich auch die obern zwen Ständ der jungsten Landtagsbewilligung gemäss mit ihren Underthanen bekennt, und wie viel Häuser derselben, sowol der Burger in Städten allenthalben befunden, wie viel auch deren sein, so sich noch nicht bekennt haben; item, was die Steuer derjenigen, die ihre Bekanntnusszettl eingelegt, ausgetragen, wie hoch sich auch die Anlag von dem ausgeliehenen Geld verlaufen möcht, das alles geruhen Ihr Kais. Mt. aus beigelegten Auszügen allergenedigist zu vernemben.

Wie und wasgestalt auch diejenigen, so sich zur Steuer nicht bekennt haben, zu Erlegung der Schatz- und Bekanntnusszetteln auch der Steuer gebracht werden möchten, davon ist Ihrer Kais. Mt. von den Herrn obristen Landofficirern allhie und der behemischen Cammer sammentlich vermüg hiebeigelegten Artikels unter andern vorlengst rathsambes Guetbedunken zugeschrieben, bei dem es die Cammer noch verbleiben lässt.

Daneben erindert die behmisch Cammer Ihr Kais. Mt. hiemit gehorsamist, was sie an dieselb vermüg beigelegter Abschrift under anderm noch vom 15. Novembris jetzo verschienen 69. Jahrs in Underthenigkeit gelangen lassen, als nemblich Anrichtung halben besserer Ordnung bei Einbringung der Steuer mit Bestelluug eines Gegenhandlers und dass sie die Steuereinnember Ihrer Mt. sowol als den Ständen mit Eidspfíichten verbunden wären, desgleichen vonwegen Handlung mit dem Egerischen und Elbognischen Kreis und Grafschaft Glatz, unangesehen ihrer Freiheiten, welcher sich die Kron Beheim diesfalls in mehrern begeben, mit den andern Ständen der Kron Beheim in Reichung der Steuer und Biergelds Gleichheit zu halten und sich von ihnen nicht abzusondern; item Versteuerung der teutschen Lehengueter halben; mehr, was mit den obristen Herrn Landofficirern zu berathschlagen vonwegen Heraussengebung etlicher Anszüeg, dessen sich die Steuereinnember, weil sie hievor Raitung gethan und von dem Land quittirt sein, weigern, so man doch derselben zu Revidirung der hievor aufgenombnen behmischen Steuerraitungen notturftig, insonderheit aber mit den Ständen dahin zu handlen, andere Commissarien zu verordnen zu Aufnembung der noch hinderstelliben behmischen Steuerraitung, so von 65. bis zu Ausgang des 69. Jahrs noch ausständig sein, in welchen gleichwol ein hohe Notturft, dass Ihr Kais. Mt. neben denselbigen vom Land erkiesten auch sondere Personen, die bei Aufnembung solicher Raitung von Ihrer Mt. wegen bei und gegenwärtig sein, allergnedigist verordnen, auf dass nicht vonnöten sei, dieselben hernach wie die vorigen Raitungen von neuem zu revidiren, sondern bei eins Richtigkeit darin gemacht und die Rest eingefordert und andern Mängeln umb soviel desto eher abgeholfen werden möcht.

Derhalben werden die Kais. Mt. allergenedigist darauf bedacht zu sein wissen, damit jetzo erzählte Artikel noch vor Beschluss des Landtags in Vollziehung gebracht werden.

Was dann die Juden (an welchen nichts guets ist und die nach oft beschehener Erwegung viel besser aus als in dem Land wären) belangt, sofern sie je gelitten werden sollten, ist billich, dass sie nicht leer ausgehen, sondern aufs höchst sie zu bringen geschätzt werden, wiewol alles das, so sie geben, sie ninderst anderstwoher haben noch nemben mugen, als was sie den Christen durch jammerlichen Betrueg und unchristlichen Wucher aussaugen, weil sie sonst weder Gueter, Grund noch Boden haben, sonder ihr meiste Arbeit und Handwerch ist Münzfälschen, Silberverfueren, Pagamentiren und die armen Christen, fürnemblich aber die jungen Leut von Herrn- und Ritterstand durch böse List und Praktiken umb das ihrig zu bringen und allerlei Gctteslästerung und Verrätherei zu treiben. Derhalben dieser Artikel zu weiterer Erwegung gestellt wird, und worauf sich Ihr Mt. entschliessen, das kann hernach in die Antwort, so Ihr Mt. den Ständen geben lassen, auch mit eingebracht werden.

Was auch die Juden jährlich für Zins verschiener Jahren erlegt und warumben sie denselben. bisher nicht in die Cammer geben, das ist aus beigelegter Schrift aus den hieigen rentmeisterischen Raitungen gezogen, desgleichen ihrer der Juden übergebnen schriftlichen Bericht zu befinden. [Ein Verzeichniss vom J. 1570 nennt nachstehende (hier in alphabethischer Ordnung zusammengestellte) Städtchen, Märkte und Dörfer in Böhmen, in denen Juden wohnten: Zur Aichen, Ausch, Backofen, Bechyně, Bečow (Petschau), Benatek, Beneschau, Bohdaneč, Brandeis, Březnic, Brosen, Budin, Bydžow, Chlumic, Cirkwic, Čižkowic, Dobrowic, Domašin, Elnbogen, Falkenau, Gebele (sic), Haid (Bor), Hlubokowic (sic), Hořic, Hrsin, Jirkow (Görkau), Jistebnic, Jungbunzel, Kasowic, Katzengrün, Kisch, Klášterec (Klösterle), Kolin, Kinsperg, Kopidle, Kosowa Hora, Kostelic, Kulm, Kuttenplan, Labic, Ledeč, Leitomyschl, Leweč (sic), Libčowes (Libschowic), Libochovic, Lichtenstadt, Lippe, Lissa, Loučen (Lausche), Lüben, Maštow (Maschau), Městce, Milauschkt (sic), Mirowic, Náchod, Načerad, Notalic (sic), Neuhaus, Neustädtl furm Walde, Oudlice (Eidlitz), Pacowa, Pardubic, Pelhřimow, Pětipes, Pilen, Platen, Polen, Pomeisl, Puschwitz, Radischt, Raudnic, Roždalowic, Rudich, Rychnow, Schönlind, Schwihau, Skuče, Slawatový Kostelec, Soběslaw, Sobotka, Stranow (Strejnic), Tachau, Teplitz, Thein, Tiesse, Turnau, Weisswasser, Wele (sic), Welhot, Wilemic, Wlašim, V ojtic, Zruč, Žebrák.]

Desgleichen so die Wiedertäufer bleiben sollen, ist besser, man nembe etwas tapfers von ihnen als nichts, und nachdem sie sonst und wie Bericht fürkombt vermuglich und des Lands wol geniessen, möcht nach gleichmässiger Erhöhung auf sie umb soviel desto mehr gelegt werden. Jedoch alles zu höchstgedachter Kais. Mt. genedigisten Walgefallen gestellt.




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