306. Nejvyšší úřadníci zemští kárají město Cheb pro jeho nesousedské chování k rytířstvu Chebského kraje a pro jich zúmyslné odkládání složení berně, kterouž vyslanci jich dáti se uvolili, i nařizují jim, aby takovou berni ihned odvedli.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1570, 16. prosince. Orig. v archivu města Chebu.

Ehrbare, guete Freund. Ihr habt euch gueter Meinung zu erindern, wasmassen auf der Röm. Kais. Mt., unsers allergnedigisten Herrn, gnedigen Befelch wir nicht allein mit der Ritterschaft und euch, damit ihr mit der Kron Behem zu einhelliger Erlegung dero jungist verschienen Landtags bewilligten Steuer, Biergelds und Dreissigisten gebracht hetten iverden mögen, alles Fleiss Handlung gepflogen, sondern auch nachmals die hierauf erfolgte Ihrer Kais. Mt. Resolution, auf dass solche beschehne Bewilligung eheists ins Werch gericht und zu dem benennten Termin erlegt wurde, ermelter Ritterschaft und euch sammet und sonderlich mit eignem reitenden Cammerboten uberschickt. Ob wir uns nun wol anstatt höchstgedachtister Kais. Mt. keines andern versehen, dann ihr wurdet auf soliche euer Abgesandten beschehne Bewilligung die ernennte Summa nit allein auf jetzo kunftig Weinachten, šondern auch ferner ohne sondern Zwiespalt eingebracht haben, berichten uns doch die edlen, gestrengen, ehrnfesten N. die Ritterschaft des Egerischen Kreis, dass unangesehen Ihrer Kais. Mt. diesfalls gefertigten Compulsorials und entlichen geschafften Willens ihr euch gegen ihr der Ritterschaft ganz unnachbarlich uhd unfreundlich in manicherlei verhalten, zu allem Widerwillen auch langsamer Erlegung der Steuer Ursach gegeben haben und mit dero zwischen euch und mehrernennter Ritterschažt schwebenden Irrung behelfen sollet. Welches dann uns mit sonderer Befrembdung furkumbt, angesehen, dass euere diesfalls und sonsten mit der Ritterschaft mehrernennts Egerischen Kreis habenden Differenzen zu der Kais. Mt. wills Gott schieristen glücklichen Ankunft in die Kron Behem angestellt und als dann sonder fernern Verzug Ihrer Kais. Mt. furbracht und erledigt werden sollen; derowegen euch auch euere Behelf, im Fall ihr diesfalls einiche furwenden würdet wollen, keineswegs furtagen werdet künnen. Wellen demnach in Namben und anstatt mehrhochstgedachtister Kais. Mt. euch mit allen Ernst und endlichen befohlen haben, ihr wellet euerstatts die Sachen dermassen anstellen, auf dass die Ihr Kais. Mt. von euch bewilligte Steuer zu den bestimbten Terminen, sonderlich die auf jetzo kunftig Weinachten verfallen, gwisslichen erlegt und Ihr Mt. zu anderm Einsehen (im Fall hierinnen einicher Saumbsal erscheinen sollt) nicht verursacht werde; dann wir gleichfalls auch ermelter Ritterschaft in Namben höchstgedachtister Kais. Mt. gnediglich auferlegt, an ihrem Theil nichts erwinden zu lassen, sondern als die getreuen Underthanen Ihrer Mt. und der ganzen Christenheit hocherscheinende Notturft zu bedenken und diesfalls mit einichen Saumbsal nicht zu erscheinen, auf dass Ihr Kais. Mt., do ihr mit langsamer Erlegung uber diese unsere Ermahnung verzogen werden wollt, zu anderm Einsehen nicht Ursach geben wurd.




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