320. Komora česká předkládá císaři své dobré zdání, že o usnešení sněmovním, dříve než císařem by bylo přijato a na veřejnost dáno, komora by se uraditi měla, jako i prvé bývalo obyčejem.

Sine dato, (1571). Konc. v archivu českého místodržitelství.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Es ist gleichwohl verschiener Jahren dieser Brauch gehalten worden, ehe und zuvor die Landtagsbewilligungen publiciert, dass solches auf der Cammer zu beratsehlagen, was E. Mt. diesfalls zu thun, übergeben; darauf hernach, do etwa erhebliche Mängel befunden, derselben guete treuherzige Meinnng angezeigt und den Ständen nochmals mit Bescheidenheit und Grund abgeleint, welches jetzo vielleicht auch hätt beschehen mügen, ist aber solches underlassen worden. Nun ist aus dem erfolgt, dass ein Artikel in diesen handtag gestellt, der die jetzige Bewilligung dahin restringirt, als nämlich, woferr die gemeinen Landtagshandlungen auf Philippi Jacobi nicht fürgenomben wurden, so soll diese Bewilligung der Steuer und Biergeld, die sich auf Jacobi und Bartholomei zu erlegen gebürt, aufgehoben und nichts sein, darüber sich die Städt und Geistlichen, do mit ihnen auf der Cammer umb ein Anlehen auf die Steuer gehandelt sorden, mit diesem Punkt, weil die Bewilligung conditionaliter und noch zweifelhaftig gestellt, entschuldigen und sich von den andern Ständen zu trennen Bedenken haben. Derwegen wirdet künftig E. M. Notturft erfordern, dass die Landtagsbewilligungen, ehe sie von E. Mt. angenomben und publiciert. zuvor durch die böhmische Cammer, als die umb Gelegenheit der hieigen Landesgebrauch wissen hat, beratschlagt werden. Welches allein E. Mt. zum besten unterthänigist vermeldet wirdet; doch stehets bei derselben gnädigen Meinung und Wolgefallen.




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