326. Resolucí císaøská na podání, kteréž uèinìno bylo v pøíèinì odvádìní snìmem svolené bernì, dluhù královských a jiné finanèní správy komory èeské.

NA HRADÌ PRAŽSKÉM. 1571, 29. èervna. - Souè. opis v MS. arch. èesk. místodržitelství.

Wir haben euren gehorsamben schriftlichen Bericht von Dato den 23. Tag Aprilis und die darüber den 24. Tag gegenwärtigen Monats Junii beschehen Erläuterung, alles das beheimbisch Kammerwesen betreffend, mit Gnaden angehört und vernomben, und folgt darauf unser gnädige Resolution und Antwort.

Und nemblich fürs erst den angezogenen Abfall und Mängel bei angeregtem unserm beheimischen Kammerwesen anlangt, der ist uns gleichwol beschwerlich gnug anzuhören; entgegen habt ihr euch aber selbs zu berichten, dass die saumig und unordenlich Aufnehmbung der Raitungen und Einbringung der Restanten nit die wenigist Ursach daran sei, darumben dass man umb der gemachten Rest willen zu Verrichtung der furgefallnen Ausgaben in ander Weg Geld aufzubringen und das Wesen mit Schulden verstecken müssen, indess auch der mehrer Theil der restierenden Personen gestorben uud verdorben, deren Schulden numehr verloren, also dass jetzt dem Wesen fast zu heissen von neuem geholfen werden muess, inmassen ihr dann solche Mängel in einer sondern unsern gnädigen Resolution uber die Restantenauszüg numals mit mehrerm vernommen habt, ihr auch denen darbei angehängten underschiedlichen Befelchen gehorsamblich nachkommen werdet wissen.

Wie aber nun dem Wesen, wo nit gar, doch etlichermassen auf diesmal zu helfen sei, befinden wir dem gemachten Uberschlag nach soviel, wann euch zusambt den ordinari Gefällen, die ihr jährlich auf Underhaltung des beheimbischen Kammerstats zu empfahen habt, auch der ein Biergroschen, welcher euch hievor ohne das eingeraumbt worden, gelassen und nachfolgundermassen mit den jaihrlichen Interesse ein Hilf und Enthebung beschicht, dass ihr fast darmit gefolgen sollet und des andern begehrten Biergroschens (dessen wir ohne das zu unserer Hofhaltung durchaus nit entbehren mügen) desgleichen unserer beheimbischen Herrschaft Gefäll, darauf die Fugger von wegen des hispanischen yVeYel verwiesen, bei welcher Verweisung es unverändert beleiben muess, nit bedörfen werdet.

Dann was für eins die inländischen Schulden, welche nach Abzug der 52.475 Gulden und auch der 8.283 Gulden 20 Kreuzer, die zu dem Aufbruch aufgebracht und von den Steuers- und Biergefällen wieder bezahlt müssen werden und derhalben in den Schuldenlast nit gehören, 616.042 Gulden rheinisch bringen und die darauf laufende Interesse der 51.534 Gulden 12 Kreuzer antrifft, da haben wir bei uns diesen Überschlag gemacht, weil wir noch den andern Dreisaigisttermin, auf nägstverschienen Medardi verfallen, zu empfahen haben, uns auch noch daruber der dreissigist Pfennig auf zwei Jahr, die sich wiederumben auf Medardi nächstkommends dreiundsiebenzigisten Jahrs enden werden, länger bewilligt worden, dass in solchen dritthalben Jahren, das ist in fünf halbjährigen Terminen, von solchem dreissigisten Pfennig, wann gleich des Jahrs nit mehr als 100.000 Schöck meissnisch geraitet werden, in 250.000 Schock meissnisch oder 291.666 Gulden rheinisch gefallen möchten; dass demnach nit allein auf die noch bevorstehenden zwei Jahr lang das inländisch Interesse, als das erst Jahr 31.534 Gulden rheinisch und das ander Jahr, weil das Hauptguet minder sein wird, ungefährlich auf 26.424 Gulden angeschlagen, wohl bezahlt und aus dem Rentmeisterambt hinweg gewiesen, sonder auch an den inländischen Hauptguetern diese Zeit hinumb bis in die 233.708 Gulden rheinisch abgelegt mügen werden, restierenden also noch an den inländischen Schulden bei 382.334 Gulden. Da wirdet mit denselben Parteion gehandelt mussen werden, dass sie sich gegen ordenlicher Reichung des Interesse bis auf drei oder vier Jahr länger gedulden, indess verhoifentlich weitere und mehrere Hilfen zu erlangen, als dann dieselben Hauptgueter auch eingeworfen und bezahlt mügen werden, wie dann verhoffenlich wohl so statthaft Parteien darunter begriffen werden sein, die ein solche Zeit gegen dem Geniess der Verzinsung Geduld tragen mügen, allein dass ein fleissige Handlung darzue gehört, deren ihr euch je ehe je besser gehorsamblich underfahen werdet, wie dann hiemit unser gnädiger Befelch ist, dass ihr dem vorangedeuten Uberschlag nach ein Austheilung, welche Hauptsumma in Zeit der währenden Dreissigistbewilligung der unvermeidlichen Notdurft nach, und wie eine für die ander und zu jedem halbjährigen Termin bezahlt werden müessen, und bei welchen Parteien längerer Termin verhoffenlichx zu erlangen, zusammen tragen und uns folgund mit angehängtem euerm räthlichen Guetbedunken gehorsamblich berichtet, alsdann gestracks nach unserer daruber erfolgten Resolution mit solcher Handlung furgehet, daneben aber bedacht seiet, woferr uber euer fleissige Handlung je nit soviel zu erhalten, dass die völligen anstehunden 382.334 Gulden zu längerm Termin und Fristen still liegen zu lassen bewilligt würden, dass ihr in ander Weg soviel aufbringet, damit dieselben unwarten Parteien contentiert mügen werden.

Alsviel aber die ausländischen Hauptsumma und Interresse anlangt, darüber habt ihr allbereit der Interresse halber aus einer andern hievor angezognen Resolution uber der Ambtleut Restanden soviel Bescheids, dass ihr solche Interesse aus berurten täglichen einkommenden Restanten zu jeder rechten Zeit entrichten lassen und umb soviel mehr auf Einbringung derselben und nit allein der gewissen, sonder anch alsviel müglich der zweifligen Rest trachten und dringen sollet. Aber von wegen der ausländischen Hauptsummen wöllet uns mit dem furderlichisten einen lautern particular Auszug derselben alsbald hinnach gen Wien schicken und nit allein die Namen und Summen, sondern auch die Termin, wann sich ein jede Post verfällt, gehorsamblich anmelden; so soll alsdann unser Hofkammer bedacht sein, nach Ersehung und Erwägung desselben Auszugs mit den Glaubigern umb längern Stillstand Handlung zu pflegen und diesfalls mit euch guete Correspondenz zu halten, des ungezweifelten gnädigen Versehens, wo also die Bezahlung der Hauptsummen und Interesse von den ordinari deputierten Kammerstaatsgeiällen abgesundert, es werde die bisher geschwebt Zerrüttlichheit und Unordnung des Kammerwesens guetestheils abgestellt, der Kammer Credit wieder gepflanzt und forthin viel besser auch ordenlicher und ruehiger hausgehalten mügen werden, wie wir dann endlich mit Gnaden darauf bedacht sein wöllen, ermelts beheimbischen Kammerwesens mit andern oder mehrern Verweisungen, als viel immer müglich, zu verschonen und in weiter solche Beschwerung nit mehr gedeien zu lassen. Daneben aber viel an eurem embsigen und eiferigem Fleiss gelegen sein wird, das Wesen durch beständige Gelebung der neuen Instruction mit Ordnung zu handlen und wesenlich zu erhalten.

Und damit auch euer Reputation und Credit desto mehrers angerichtet und gepflanzet werde, so seind wir gnediglich dahin entschlossen, euch zu unserer, wills Gott, glücklichen Wiederhineinkunft in diese unsere Kron Beheimb in furfallenden wichtigen Kammersachen neben unserer Hofkammer nach Gelegenheit selbs in Audienz mit euren mundlichen Berichten und Rathschlägen euerm gehorsamen Begehrn nach zu hören und zu vernemben, also, wann euch dergleichen Sachen furfallen, darinnen ihr eures mündlichen Berichts und Beiseins vonnöten zu sein erachten werdet, dass ihr euch eintweders bei uns, unserm obristen Hofmeister oder unserer Hofkammer mit Specificirung derselben Sachen anzeiget und weiters Bescheids gewartet.

Dass ihr euch dann auch under anderm beschwert, als ob etwo von unserer Hofkammer in die Dreissigistgefäll, welche den beheimbischen Kammerschulden zu guetem kommen sollen, gegriffen worden sei, das weiss sich gedachte unser Hofkammer durchaus keines andern Eingriffs zu erinnern, allein dass dem Kysl zu Enthebung der Prager Städt in Abschlag seiner bei uns habenden und mit ihnen den Prägern verbürgten Schuld zehen Tausend Gulden erlegt seind worden, welches in allweg beschehen müssen, wie sich dann dessen bei unserm beheimbischen Rentmeisterambt und den Berneinnehmbern wohl zu erkundigen.

Beschliesslich befehlen wir euch gnädiglich, ihr wöllet alsbald einen lautern Auszueg verfassen und uns hinnach gen Wien uberschicken, was die Biersgefäll in Beheimb des nächstverschienen siebenzigisten und dieses halben einundsiebenzigisten Jahrs ertragen, wieviel uns davon auf die vorbehaltenen drei Biergroschen sonbar und dann auch euch besonder von wegen des einen eingeraumbten Groschens gebühre, wieviel jedweder Theil daran und zu wess Handen particulariter erlegt worden, wie viel die Geistlichen, Städt und andere sondere Personen von wegen ihrer Furlehen in specie daran innenbehalten, auch ob und was uns zu unserm Theil noch per resto in Vorrath bleibe, und wo derselb Rest zu finden sei, uns ferner daruber mit Gnaden zu entschliessen haben. Es beschicht auch daran unser gnädiger Willen und Meinung.




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