343. Císař Maximilián II. rytířstvu Chebského kraje a městu Chebu, aby vyšší berni svolili nežli jakou podávají.

V EBRSDORFU. 1572, 10. května. Opis souč. v arch. města Chebu.

... Wir haben euer underthänigs Schreiben und Erbieten, wasmassen ihr euch auf unsern jungst an eure vollmächtige Abgesandten gethanen Befelch in der Contributionshandlung mit der Ständ der Kron Behem jungst gethanen Lanatagsbeschluss gegen unsern verordneten obristen Landofficirern und Räthen daselbst auf unser gnädigste Anordnung verschienen Montag nach Quasimodogeniti ein Tausend funf Hundert Gulden jährlichen auf zwen Termin zu erlegen anstatt des Dreissigisten, Biergelds und Turkensteuer in Pausch gehorsamblich zu erlegen bewilligt, neben Ausfuhrung allerhand furgewenter Ursachen, dass ihr ein mehrers zu thun nit vermocht, gnädiglich vernommen. Ob wir uns nun wohl gegen euch gnädigst versehen, ihr würdet euch in Ansehung der hochbevorstehenden Noth und Ausgaben, damit wir gegen den allgemeinen christlichen Erbfeind, dem Turken, beladen, aus treuherzigem Gemuet und Neigung gegen uns über die so vielfältig gepflegte guetliche Handlung in was mehrers und hohers angegriffen und erzeigt haben; weil aber solches bisher bei euch kein statt finden rnügen und wir gleichwohl soviel Bericht empfangen, dass von euch vor Jahren zu underschiedlichen Zeiten bisweilen, do doch die Noth so gross nicht vorhanden, noch auch die Steuer in Beheim und den incorporirten Landen nit so hoch angeschlagen gewest, viel ein mehrers contribuirt worden: so ist nochmals unser gnädiger Befelch an euch, ihr wöllet euch auf mehrgemelter unserer Landofficirer und Räthe schieriste Tagsatzung durch euere gevollmächtigte Abgesandten vor ihnen gestellen, ferner guetlichen Handlung erwarten und euch, als gehorsamen Underthanen gebuhrt, mit Reichung der angelegten und begehrten Contribution bis zu Austrag und Erorterung dero entstandenen Differenz von wegen eurer vorgewandten Privilegien, weil euch bemelte Contribution daran nichts praejudiciren solle, alles Gehorsambs verhalten und aufs hochst, so immer müglich, unserm zu euch habenden gnädigsten Vertrauen nach besser angreifen. Daran verbringt ihr unsern gnädigen Willen und Meinung.




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