Jednání léta 1573.

[Léta 1572 snìmu nebylo.]

I. Snìm, jenž zahájen byl dne 28. ledna 1573.

349. Císaø Maximilián naøizuje komoøe èeské, aby vedle zprávy, kterouž uèinily k pøijetí poètùv bernièných zøízené osoby, podala své dobré zdání, kdy by snìm v království Èeském rozepsán býti mìl a co by stavùm v pøíèinì zavedení lepšího øádu bernièného pøedloženo býti mìlo.

VE VÍDNI. 1572, 5. listopadu. Orig. v arch. èesk. místodržitelství.

... Was uns anjetzo der wohlgeborn auch ehrnfest, unsere lieben Getreuen Wilhelm von Oppersdorf, Freiherr zur Aich und Friedstein, unser Kammerrath, eures Mittels, und Johann Domaschlizky alš unsere sondere Commissarien, die wir neben dénen durch die Ständ unsers Kunigreichs Beheimb deputierten Personen zu Aufnehmbung der behmischen Landssteuerraitungen verordnet, sambt unserm Gegenhandler des Rentmeisterambts daselbst und getreuen lieben Thomas Wolfen, als ihrem zugeordenten Mitgehilfen, solcher ihrer Verrichtung halber fur ein gehorsame Relation uberschickt, das habt ihr hiebei under dem Einschluss... gehorsamblich zu vernehmben.

Und ob wir wohl genädiglich gern gesehen hätten, das ihr solche Relation sambt denen darzue gehörigen Einschluessen vor unserm Entschluss auch ersehen und uns daruber nachlängs euer gehorsambs räthlichs Guetbedunken zuegeschrieben hättet, dieweil sich aber dasselb besorglich etwas lang verziehen und dardurch bald was versaumbt werden mugen, so haben wir uns zu Gewinnung der Zeit nachfolgendermassen daruber genädigist resolvirt.

Erstlich belangend die 65jährig Steuerraitung, weil uns die Ständ der Kron Beheimb solche Steuer nach der Schatzung auf zwen undorschiedlich Termin, als auf Galli jetzt bemeltes 65. und dann Georgi des 66. Jahrs zu erlegen bewilligt, und sich aber aus dein Auszueg mit A, befindet, dass an solcher Steuer auf Galli, als den ersten Termin 26258 Schock 22 Groschen behmisch einkommen, aber auf Georgi nit mehr dann 7201 Schock 36 Groschen erlegt worden, und obwohl entgegen furgegeben möchte werden, dass diese Minderung von dem personlichen Zuezug ins Feld, umb dessen willen ein jeder sein Gebuehr innenbehalten, herkombe, so hätten wir uns gleichwohl versehen, sie die Stände sollen sich der völligen Erlegung beruerts Termin Georgi (inmassen anderer Orten ungeacht des Zuezugs treuherzig beschehen) nit geweigert hahen, furnehmblich aber darumben, weil solcher Vorbehalt nur auf den Fall, wo sich vor Verscheinung eines oder des andern Steuertermms ein Zuezug zuetrueg, gestellt, dass alsdann ein jeder sein gebührende Steuer in Handen behalten hätt mugen, und aber der Zuezug erst lang nach dem verschienen Termin Georgi im verschienen 66. Jahr beschehen, sie auch hernach auf Galli desselben Jahrs und dann Georgi des 67. Jahrs nichts erlegt, und da sie nun obbemelten Termin Georgi anno 66 auch nit völlig erlegen sollten, so wurden sie also anderhalb Jahr freigelassen sein. Welches aber unsers genädigen Erachtens der Ständ Meinung im 6jährigen Landtag nit gewesen, wie dann, da es die Meinung sollt gehabt haben, den andern Ständen solcher Ungleicheit halber gross Unrecht beschehen, auch uns viel leichter und ringer gewest wäre; ein freies Kriegsvolk darfur zu halten.

Wollet uns demnach mit eurem rathlichen Guetbedunken gehorsamblich berichten, ob solcher Ausstand, der sich dennocht. bis in funfzig Tausend Gulden erstreckt, (dessen wir auch zu Erhaltung der bedrangten Granitzen hochlich wohl bedurftig wären) von den Ständen eingefordert, oder aber ihrer umb der kunftigen Landtagsbegehren willen darmit verschont werden solle; doch muesste auf eim solchen Fall wohl darauf bedacht werden, wie kunftig die Ständ von dergleichen Vorbehalt abzuweisen sein mochten, angesehen, dass solches bei andern Landen einen beschwerlichen Eingang und an der or dinari Underhaltung des Kriegsvolks ein grossen Abgang verur sacht, furnehmblich auch darumben, weil sich die Ständ zuvor von allen ihren Guetern schätzen muessen, welcbes sie aber anjetzo befreit sein, also dass sie den Zuezug, der sich nit allzeit zueträgt, und weil sie aus eignen Beutel selbs nit steuern, billich leisten mugen.

Belangend die 67- und 68ist jährigen Steuerraitungen, allda uns die Steuern vermug des anno 67 ergangenen Landtagsbeschluss nach dem Haus zu reichen bewilligt worden, auch in ernenntem 67. Jahr... 50422 Schock 37 Groschen 5 Pfennig und im 60. Jahr... nur 46431 Schock 5 Pfennig behmisch einkommen sein; dieweil wir aber viel einer mehrern Summa, als nach der Schatzung, vertröst worden, so befehlen wir euch ferner genädiglich, dass ihr uns alsbald mit eurem gehorsamen räthlichen Guetbedunken, woher doch ein solcher grosser Underschied komme, und ob wir es also darbei verbleiben mochten lassen, oder nit, lauter berichten wöllet.

... Was fur Personen sich im 65, 67 und 68isten Jahren geschätzt oder nit geschätzt haben und die Steuern noch schuldig sein, davon wirdet hernach bei dem Artikel der Steuerrestanten Meldung beschehen.

Soviel aber die 70jährig Steuerraitung betrifft, allda uns, sowohl auch fur das 71. Jahr und jedes besonderen 75.000 Schock zuzweien Terminen... bewilligt worden, da hat uns gleichwohl unser Rath, obrister Hofkammersecretari und getreuer lieber Caspar Geizkofler, wie es umb die Erlegung derselben geschaffen und was noch daran hinderstellig ist, zu seiner jungsten Herauskunft von Prag einstheils gehorsamblich bericht; wir haben auch solches aus beiliegenden dreien Auszügen... nach längs verstanden. Dieweil es dann nunmehr allein an dem gelegen, dass derselb Steuerrest mit ehistem eingebracht werde, so befehlen wir euch genädiglichen, dass ihr darumben bei den Ständen in nägstem Landrechten alles Fleiss anhalten, oder, da sobald keines gehalten wurde, sonst auf erspriessliche Mittel und Weg gedenken wöllet, wie wir angemeltes Rests zu Notdurft des Kriegswesens ehist habhaft werden mochten.

Dieweil auch diejenigen Personen, so von den Ständen zu Aufnehmbung der Raitungen verordnet worden, im Befelch gehabt, nit allein die Steuer, sonder auch die dreissigisten Pfennigs Raitungen des 71. Jahrs auf unser Begehrn, und wann wir ihnen einen gelegenen Termin bestimmen lassen, von den geordneten Einnehmbern aufzunehmben, und aber solches bisher nit beschehen: so befehlen wir euch abermaln genädiglich, dass ihr euch alsbald eines gelegenen Tags entschliesset, denselben denen von den Ständen darzue verordneten Personen, auch welche von unsertwegen darbei sein sollen, verkundet, und dasjenige, so sie darbei verrichten sollen, in Schrift verfasset, folgends uns zu der Signatur uberschicket, auch uns der darbei befundnen Mängl furderlich berichtet, und solches alles dermassen befurdert, damit denselben in nägstkünftigem Landtag abgeholfen werden muge.

Gleichsfalls so wollet uns auch furderlich berichten, weil sich das dritte Jahr, darauf uns gleichwohl kein gewisse Summa bewilligt worden, jetztkunftig Weihnachten enden wirdet, zu was Zeit und welcher gestalt dieselb Raitung aufgenomben werden mochte.

Und nachdem der jungst Landtagsbeschluss lauter vermag, dass die Kreishaubtleut und ihre Zuegeordnete noch auf Mariae Himmelfahrt verschienen 71. Jahrs zusammenkommen und berathschlagen, wie und auf was Weg die Beschreibung der angesessenen Landpersonen anzufahen und dieselb zu vollziehen, auch auf Weihnachten darnach solche Berathschlagung den Steuereinnehmbern uberantworten hätten sollen, welches aber bisher nit beschehen: so befehlen wir euch ferrer genädiglich, das ihr nit allem Ernst darob sein wöllet, damit angeregte Berathschlagunb und Beschreibung dem Landtagsbeschluss gemäss alsbald furgenomben und noch vor Ausgang dies Jahrs vollzogen werde.

Also sollet ihr auch die andern noch hinderstelligen Landtagsartikel an allen Orten und Enden dermassen treiben, damit dieselben gleichsfalls vor End dits Jahrs vollzogen werden und wir unser Notdurft in einem und andern auf kunftigem Landtag desto pass furnehmben mugen.

Weil auch die Steuersbewilligung mit Ausgang gegenwurtigen Jahrs ihr Endschaft erreichen wirdet und dann ein hohe Notdurft ist, sich mit demjenigen, so auf einen kunftigen Landtag anzubringen sein wirdet, zeitlich gefasst zu machen, so wöllet alsbald in Berathschlagung ziehen, zu was Zeit ein ander Landtag ausgeschrieben, worauf die Begehrn zu richten, auch was fur Einsehung und bessere Ordnung in einem und anderm anzustellen und bei den Ständen furzubringen sein mochte, und uns folgund dessen furderlich berichten.

Nachdem sich auch die Steuerrestanten, so vom 65., 67., 68. und 70. Jahr bei den Steuereinnehmbern; auch bei etlichen Personen, so sich diese vier Jahr gleichwohl geschatzt, aber nichts erlegt, item denen, so sich nit geschätzt haben und dann bei den Ständen selbst hinderstellig verblieben sein, auf 19005 Schock 2 Groschen 2 Pfenning behmisch, und auf reinisch in 44345 Gulden 5 Kreuzer 2 Pfenning verlaufen, so befehlen wir euch abermaln, dass ihr solchen Rest bei den Steuereinnehmbern und Ständen in dem Landrechten, so wohl auch bei den andern Restierern mit der Execution vermug des Landtagsbeschluss alles Ernst einmahnet. Wöllet auch von gedachten Commissarien Bericht einziehen, weil sie sich under andern in den Auszugen... auf etliche ausgestellte und in margine verzeichnete Mängel referirn, und aber einiche solche Verzeichnung nit befunden wirdet, wie es darumben geschaffen sei, und auch daneben nichtdestominder die Steuereinnehmber fur euch erfordern und solche Mängelsposten in endliche Richtigkeit bringen, auch darauf die befundenen Restanten ernstlich einmahnen und uns alsdann monatlichen ein Auszueg, daraus man sehen mug, wie solche Einmahnung von statt gehe, zu Handen unserer Hofkammer gewisslich uberschicken.

Dieweil auch mehrgedachte unsere Commissarien der Bernschreiber gebrauchten Unfleiss abgestellt, item neue Ordnungen, wie es mit Ubergebung und Annehmbung der Bekanntnussbrief und Empfahung des Gelds gehalten werde, dass auch ein Steuereinbringer jeder Zeit zu Prag sein und wochentliche Auszueg zu euren Handen ubergeben solle, furgenommen haben, wie sie dann daran zu unserm genädigisten Gefallen gehandelt: so befehlen wir euch genädiglich, dass ihr von unserntwegen darob sein wöllet, damit solcher Ordnung alles Fleiss nachgelebt, die wochentlichen Auszueg abgefordert und da darin gesaumet, daran vermahnet, auch uns folgunds die monatlichen Auszueg vorbefohlnermassen jeder Zeit zuegeschickt mugen werden.

Und nachdem furkombt, dass die Herrn von denen Guetern, so sie eintweder vonihren Underthanen erkaufen, oder sonst, wann ihnen dieselben entlaufen, einziehen, kein Steuer reichen wöllen, mit dem Furgeben, dass dieselb nit von der Herrn, sonder der Underthanen angesessenen Guetern bewilligt sein sollen, so sollet ihr alles Fleiss berathschlagen, was ditsfalls auf nägstkunftigen Landtag bei den Landständen anzubringen sein mochte, und uns dessen neben anderm berichten.

Also wöllet auch in Berathschlagung ziehen, weil die Herrn ihre Schatz- und Bekanntnussbrief nit selbs, sonder nur ihre Ambtleut fertigen lassen, wie solches kunftig abgestellt werden mochte.

Aus den Auszugen... befindet sich, dass an den alten Steuerraitungsausständen vom 52. bis zu End des 64. Jahrs uber das, so die Steuereinnehmber im 65. und 66. Jahr denen darzue verordneten Commissarien verraitet, noch ein grosse Summa an solchen alten Steuerrestanten, als nemblichen 46191 Schock 51 Groschen 2 Pfenning behmisch, so auf Gulden reinisch 106114 Gulden 19 Kreuzer 4 Pfenning bringen thuen, ausständig, daran gleichwohl viel verloren und nicht mehr einzubringen sein sollen... Und da nur der Ausstand von obbemelten 65, 67, 68 und 7Oisten Jahren, welcher sich auch auf 44345 Gulden 5 Kreuzer 2 Pfenning erstreckt, darzuegesetzt wirdet, so brachten beide Rest vom 52. bis zu End des 70. Jahrs bis in 150459 Gulden 5 Kreuzer, ausser der Ausständ von der 71. und 72ist jährigen Steuersbewilligung, die in solche nächstbemelte Summa nit geraitet worden. Und dieweil dann unser hohe Notdurft erfordert, dass solche Ausständ bei unsern so beschwerlichen obliegenden Kriegsausgaben und erschöpftem Kammerwesen unverlängt eingemahnt und in Richtigkeit gebracht werden, so befehlen wir euch genädiglich und wöllen, dass ihr solche Einbringung mit allem Ernst nachfolgender Gestalt treibet und verrichtet.

Erstlichen, weil uns die Steuereinnehmber ausser der 65, 67., 68 und 70ist jährigen verbliebenen Restanten... noch darzue 1557 Schock 3 Groschen viertehalb Pfennig behmisch sambt einem Raitungsrest vom 2. bis zu End des 64. Jahrs als 147 Schock 9 Groschen 1 Pfennig behmisch schuldig sein, so wöllet sie fur euch erfordern, umb die Erlegung derselben mit Ernst anhalten und euch der üripassierlichen Mänglspossten halber, so sich in 3840 Schock 11 Groschen 3 Pfennig behmisch verlaufen, allerdings mit ihnen vergleichen, auch die 977 Schock 14 Groschen viertehalb Pfennig, so uns die restierenden Landspersonen... an aufgewendten Schaden imd Unkosten guet zu machen schuldig, einzubringen bei den Einnehmbern verfuegen und daneben berathschlagen, wie das ander noch hinder, stellig Schadengeld, so sich auf 1327 Schock 54 Groschen siebendhalb Pfennig behmisch erstrecken und gleichwohl, wie furkombt, wenig daran einzubringen sein soll, einzufordern, den Einnehmbern befohlen werden mochte.

Und nachdem Isaias Welik an der Einnehmer Statt 2003 Schock 23 Groschen funftehalb Pfennig behmisch bar Geld, so nach Aufnehmbung der vorigen Steuerraitungen in der Cassa verblieben, anjetzo verrait, welches uns aber zu Schaden etlich Jahrlang vorgehalten worden, derwegen dann die Commissarien mit ihrem Guetbedunken dahin gehen, solches den Steuereinnehmbern nicht allein zu verweisen, auch das darauf geschlagene Interesse, als 2014 Schock 36 Groschen behmisch sambt der Hauptsumma, weil wir dessen so lang entrathen und mittlerweil anderer Orten Geld gegen beschwerlichem Interesse aufnehmen muessen, von ihnen einzufordern, sonder sie auch derwegen furzu nehmen, so befehlen wir euch gnädiglich, dass ihr alles Fleiss und furderlich berathschlagen wöllet, ob wir solches Rests und Interesse befuegt sein und bei wem dasselb ersuecht werden mochte.

Gleichsfalls wöllet auch gehorsamblich berathschlagen, ob wir der 8610 Schock 4 Groschen und vierdehalb Pfennig, welche den Steuereinnehmbern... in den alten Steuerraitungen fur unpassierlich und Mängel ausgestellt worden, (darunter gleichwohl der Commissarien Vermeinen nach viel ungewiss sein soll) befuegtsein, bei wemb und welchergestalt wir derselben eheist habhafft werden, ob auch nit die Einnehmber fur euch erfordert und zu Befurderung der Sachen solche Posten mit ihnen verglichen werden mochten, und wie es euch nun am besten ansehen wirdet, dasselb strads ins Werk ordnen und uns Gestalt der Sachen berichten.

Was aber derjenigen Personen Steuerrestanten, so sich gleichwohl geschatzt, aber ihre Steuern nit bezahlt haben, deren Summa sich auf 20.187 Schock 5 Groschen anderthalb Pfennig behmisch, und deren, so sich nit geschatzt, auf 7530 Schock behmisch verlauft, anlangt, da haben wir gleichwohl genädiglich verstanden, wasmassen sich unsere Commissarien derentwegen mit den Steuereinbringern verglichen, nemblich dahin, das sie die gewissen restierenden Personen, so noch im Leben und bei ihren Guetern sein, mit Ernst vermahnen und treiben sollen, ihre Rest inner vierzehen Tagen zu erlegen. Weil aber zu besorgen, dass etwo die Steuereinnehmer diesfarls saumig sein mochten, so befehlen wir euch abermaln genädiglich, dass ihr die Vollziehung alles Fleiss anhaltet und im Fall einer oder der ander under den restierenden Personen ungehorsamb befunden, dass sich alsdann die Steuereinbringer stracks in derselben Gueter einfuehrn und die Execution des Landtags gegen ihnen ernstlich furnehmben lassen. Wurde euch aber fur besser ansehen, ermelte restierende Personen zuvor fur euch erfordern und in Beisein der Steuereinbringer der Erlegung zu begehrn, so wollet solches aufs furderlichist an die Hand nehmben und darinnen fortfahren.

Anlangend die ungewissen Rest, obwohl die Commissarien rathen, weil die Statthalter die Aussuechung derselben den Kreishaubtleuten nit befehlen wöllen, dass solches von unserm kaiserlichen Hof aus beschehen und ihnen den Kreishaubtleuten befohlen werden solle, die Ältisten in jedem Kreis zu erfordern, mit ihnen nach den restierenden Personen zu fragen, dieselben auszusuechen und wie sie es befunden, zu beschreiben, auch bei welchem was oder nichts zu bekommen sei, zu underscheiden und die jetzigen Inhaber der restierender Gueter namhaft zu machen: so befehlen wir euch doch genädiglich, dass ihr zuvor, aus was Ursachen die Statthalter den Kreishaubtleuten die Aussuechung jetztbemeltermassen nit befehlen wöllen, erkundiget und darauf berathschlaget, ob und welchergestalt solche Aussuechung möcht beschehen, und da ihr fur rathsamb befinden wirdet, dass solches öbstehendermassen von Hof aus zu verordnen wär, so wollet alsbald nothwendige Befelch an die Kreishaubtleut sambt denen darzue gehörigen Gehorsambbriefen verfassen und uns zu der Fertigung uberschicken, insonderheit aber daneben berichten, weil zu besorgen, dass vielleicht die Aussuechung durch die Kreishaubtleut gleich so wenig, als die Beschreibung der Gueter dem Landtagsbeschluss gemäss beschehen, oder doch langsamb von statt gehen mochte, ob nit jemands auch von unserntwegen in alle Kreis, die Haubtleut zu treiben, zu verordnen wäre, und uns alsdann auf ein solchen Fall an dieselben Personen die Notdurft neben anderm zu der Fertigung zueschicken, auch solches alles dermassen befurdern, damit es noch vor End dies Jahrs verricht werden, auch wir dieses Handels einsmals ein End sehen mugen.

Und nachdem sich der Freisässen Hilf anstatt des Zuezuegs gar auf ein schlechts und vermug des Auszuegs nur auf 228 Schock 54 Groschen verloffen, so wollet Erkundigung einziehen, ob in Beheimb nit mehr Freisässen als in jetztbemeltem Auszueg begriffen, verhanden seind.

Betreffend das Geld, so in unser Kriegszahlmeisterambt geschickt, auch dem Rueber und etlichen andern Rittmeistern und Reitern aus den behmischen Steuersgefällen an ihren Kriegsverdienen bezahlt worden, da haben wir allbereit bei unserer Hof- und niederösterreichischen Kammerbuechhalterei Verordnung gethan, denselben Posten in der Kriegszahlmeister und andern Raitungen alles Fleiss nachzusehen, ob sie also ordenlich in Empfang verrait und uns diesfalls zu Nachtheil nichts ubersehen worden sei.

Was aber die beschehen Abraitung mit etlichen Personen ihrer Gegenforderungen halben anlangt, und dass sich dieselb Summa auf 40.604 Schock 4 Groschen und 2 Pfennig behmisch verlauft, das haben wir aus dem Auszueg vernommen; weil aber der ander Auszueg, welcher sich auf 41.227 Schock 38 Groschen 1 Pfennig behmisch erstreckt, vermag, dass gleichwohl dieselben Posten auf der behmischen Buechhalterei mit den Parteien abgerait, aber noch darumben aus dem Rentmeisterambt nit quittirt, noch von den Steuereinnehmbern an baar Gelds statt ubernommen worden seien, und sich dann solche Abraitungen, wie vermelt, auf ein hohe Summa erstrecken thuen, aber die Auszueg gar kurz gestellt sein und mit etlichen nur bis auf das zwei-, drei-, vier- und funfundsechzigiste Jahr abgeraitet worden und der ubrigen Jahr, wie es der Steueranforderung halber geschaffen sei, darbei gar kein Meldung beschieht: so befehlen wir euch genädiglich, dass ihr alsbald Verordnung thuet und darob seiet, damit die Quittirung und Ubernehmbung ermelter abgeraiter Posten halber, alsbald gegen einander ordenlichen beschehe, da auch mit etlichen andern ihrer Gegenanforderungen wegen abzuraiten verblieben, dieselben Personen dennägsten fur euch erfordert und diese Sachen an ein Ort bringet, in allbeg aber berathschlaget, was doch fur ein beständiger Weg an die Hand zu nehmben wär, damit die Erlegung der Steuer hinfuran durch dergleichen Gegenforderungen nit verhindert, sonder allein zu Erhaltung des Kriegswesens gebraucht werden möchte, und uns dessen, auch der obbemelten noch unabgeraiten Jahr halber mit eurem rathlichen Guetbedunken furderlichist berichtet.

Beschliesslichen, weil sich aus dem Auszueg befindt, dass etlichen underschiedlichen Parteien auf sondere eure Geschäft und Befelch zur Zehrung und auf guet Raitung in etlichen ihnen anbefohlnen Commissionen einziger weis bis in 2957 Schock 36 Groschen 6 Pfenning belnnisch aus dem Steuergeld gegeben, aber durch sie bisher nit verrait worden, so befehlen wir euch genädiglich, dass ihr darob seiet, damit von denselben Parteien, ob und wie sie solches empfangen Steuergeld uns zu guetem verwendt haben, eheist Raitungen erfordert und aufgenomben werden.

Und wie ihr nun die Sachen in einem und dem andern obstehender unserer genädigisten Verordnung nach befinden und verrichten werdet, dessen wöllet uns von Artikel zu Artikel ausfuehrlich berichten und darinnen, weil uns so hoch und viel daran gelegen, durchaus nit feiern.




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