1. Císař Rudolf II. oznamuje nejvyšším úředníkům zemským království Českého po rychlém poslu, že otec jeho, císař Maximilian, zemřel, i žádá za bezodkladné oznámení, kterak by vláda v Čechách opatřena býti měla, dokud sám opět do Prahy se nenavrátí.

V ŘEZNĚ. 1576, 12. října, — Koncept v archivu českého místodržitelství.

Rudolf der Ander von Gottes Genaden erwählter römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Beheimb Künig etc. Hoch und wohlgeborne gestrenge lieben Getreuen! Nachdem wir uns, wie ihr wisst, hieher gen Regensburg begeben, die Rom. Kais. Mt., unsern geliebten Herm und Vätern, in ihrer Leibsschwachheit zu besuchen, so wellen wir euch gnädigst nit verhalten, dass wir dieselbe fast krank und schwach befunden. Ob wir nun wohl zu Gott dem Allmächtigen ein ganzlichs Vertrauen und Hoffnung gehabt, es wurde es sein gottliche Allmächtigkeit zu einer Besserung schicken, so seind doch Ihre Mt. heutigs Tags [Původně bylo v konceptu napsáno mezi 7. a 8. hodinou, což opraveno na 8 a 9, konečně však škrtnuto a připsáno: "Nota. Die Stunden sein von Ihr Mt., als dieselb den Brief-unterschrieben, selbst ausgelöscht worden."] vor Mittag seliglich verschieden, deren Seelen der ewige gütige Gott gnädig sein und ein fröhliche Auferstehung zu dem ewigen Leben verleihen welle.

Was grosses Herzeleid, Schmerz und Betrubnus nun uns aus solcher Ihrer Kais. Mt. Absterben entstanden, das habt ihr vor euch selbst vernünftig wohl zu ermessen. Und ob wir wohl endlich der Meinung gewesen, uns allhie nit lange aufzuhalten, sonder demnächst wieder nach Prag zu kommen; weil uns aber dieser leidige Fall allhie länger aufhalten thut, müssen wir es dem lieben Gott befehlen. Damit aber gleichwohl nit weniger das Regiment und Wesen darinnen in Beheimb, bis wir wieder hineinkommen, versehen werden muge: so seind wir demnach verursacht worden, diesen eignen Currier zu euch deswegen abzufertigen, und ist unser gnädiger Befehlich an euch, ihr wellet uns euer unterthänigs rathsambs Gutbedunken, wie solchs alles zu bestellen und sonst nothwendig anzuordnen sei, bei demselben unsern Currier Briefzeigern unverzüglich und alsbald bei Tag und Nacht gehorsamblich zueschreiben. An dem vollbringt Ihr unsern gnädigen Willen und Meinung. Geben in unser und des Reichs Stadt Regensburg den 12. Octobris anno 1576.




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