3. Zřízené rady na hradě Pražském Vilém z Rožmberka, nejvyšší purkrabě pražský, Ladislav starší z Lobkovic, nejvyšší hofmistr, Bohuslav Felix Hasištejnský z Lobkovic, nejvyšší komorník, a Burjan Trčka z Lippe, podkomoří království Českého, předkládají císaři Rudolfovi II. své dobré zdání v příčině uzpůsobení nového vladařství v zemích koruny České po smrti císaře Maximiliana II.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM. 1576, 14. října. Orig. v arch. česk. místod.

Allergenädigister Herr. Wir haben aus E. Kais. Mt. Schreiben, so uns Zeiger, dieser Currirer, heut dato umb sieben Uhr überantwortet, hochlöblicher Gedächtnus Kaiser Maximilians, E. Kais. Mt. geliebtisten Herrn und Vaters, christlichen Abgangs und Erforderung des Allmächtigen aus diesem Jammerthal sonder Zweifel zue Ihrer Kais. Mt. Seelen Seligkeit und einer fröhlichen Auferstehung mit betrübtem Herzen vernomben. Gott der Herr wolle E. Kais. Mt., derselben geliebsten Frau Mutter Ihr Mt. die Kaiserin, auch E. Mt. geliebten Herrn Brueder in derselben Herzeleid sambt uns allen Ihrer Mt. gewesten treuen Unterthanen mit Genaden trösten, zue ewiger und zeitlicher Wohlfahrt in Ruhe, Fried, Lieb und Einigkeit gemeiner Christenheit zu dem besten erhalten. Doch haben wir uns wiederumb dagegen zu freuen, das der löblich Kaiser Maximilian als ein hochweiser vernünftiger Herr in diesen gefährlichen Zeiten alle die Ding gemeiner Christenheit sowohl als Ihrer Mt. löbliche Vorfahren und fur-nehmblich E. Kais. Mt. Herr Grossvater Kaiser Ferdinand alles wohl disponirt und sonderlich, da sich Ihr Mt. todtlicher Abgang aus des Allmächtigen Willen zuetrüge, dass das heilige Römische Reich, Ihr Kais. Mt. Königreich und Lande ein gewissen Herrn, darauf man sich in diesen gefährlichen Zeiten zu verlassen und sich solchs wiederumb zu getrösten und zu ergötzen hätten, väterlich versehen, und zweifeln also gehorsamist gar nit, wie wir dann auch solchs allreit im Werk befunden, E. Kais. Mt. werden derselben hochlöblichen Vorfahren nachfolgen, uns sowohl als das heilige Reich, derselben Kunigreich und sonderlich diese Kron und derselben incorporirte Lande zue ihrem Aufnehmben, Wohlfahrt und Gedei in genädigisten Befehlch haben; dargegen werden sie sich gegen E. Kais. Mt. sowohl, als bei derselben hochlöblichen Vorfahren geschehen, als treue Unterthanen alles höchst Vermögens unterthänigen Gehorsambs guetwillig erzeigen.

Soviel Anordnung und Bestellung des Regiments allhie anlanget in Abwesen E. Kai-i. Mt. auf den kläglichen E. Mt. geliebten Herrn und Vaters seligen Abgang, kunnen wir E. Kais. Mt. unterthänigist kein anders rathen, dann dass es dergestalt, wie es bei E. Mt. Herrn Grossvaters seligen, Kaiser Ferdinands hochlöblicher Gedächtnus, Absterben und Kaiser Maximiliani seligen angehenden Regierung gehalten worden, auch jetzo gehalten werde. Bei der Kanzlei allhie ist nichts zu befinden; was bei der Hofkanzlei vorhanden, kann ausgesucht und zue E. Kais. Mt. bessern Nachrichtung und Resolution derselben förderlich furgebracht werden.

Und stehet der furnehmbste Punct der Anordnung diese Krön betreffend auf diesem, dass publica mandata in die Kreis, wie der Brauch, zue dem allerschleunigisten gefertigt werden, als nämblich, ob sich wohl durch den leidigen weilend der jungst verstorbenen Kais. Mt. Kaiser Maximiliani seligen, E. Kais. Mt, geliebtisten Herrn und Vaters, todtlichen Abgang alle Officia und Ämbter erlediget, so sollten doch dieselben alle und jede, wie sie Namben haben mögen, als die obristen Officirer, Beisitzer und Räthe, E. Mt. Kanzlei-, Kammer-, Appellationräthe und Diener mit allen ihnen zugethanen Ämbtern bei denselben und E. Kais. Mt. geliebten Herrn und Vaters hochlöblicher Gedächtnus geleisten Eidspflichten bis auf E. Kais. Mt. als des Successoris ferrer Anordnung in allen Treuen, wie sie zu thuen schuldig, verbleiben, und möchten E. Kais. Mt. derselben genädigisten Wohlgefallen nach in derselben offenen Mandaten die obristen Officirer und Räthe, den E. Mt. jungst Befehlich aufgetragen, oder wen sie sonst derselben Willen nach anzuordnen vermeinen, ausdruckenlichen specificiren, dass menniglich mittlerweil ein gewisse Nacbxichtung in E. Kais. Mt. Abwesen haben möchten, an wen sie sich halten sollten. Mt weniger erfordert auch die hohe Nothdurft, dass solches der Krön Beheimb incorporirten Landen per publica mandata zue dem allerschleunigisten insinuirt werde, damit sich E. Kais. Mt. [sie] in Märhern, Schlesien und Lausitz auch nach ihrer vorgesetzten Obrigkeit von weiland Ihrer Mt. Officirern und Räthen richten, als in Märhern nach dem Hauptmann und Unterkammerer, soviel seinem Ambt gebuert, in Schlesien nach dem Oberhauptmann, dem Herrn Bischofen, der Kammer, der Erbfurstenthumber Hauptleuten, und dann in beiden Lausnitz nach den Landtvögten und Landshauptleuten. Und ist an diesen Orten und der Kron Beheimb nit weniger daneben in Acht zu nehmben, dass E. Mt. bei den Nebenschreiben der Mandata E. Kais. Mt. derselben obristen Officirer, Kammer-und Appellationpräsidenten, auch derselben Hauptleuten der Präger Stadt in Beheimb und dann den furnehmbsten Hauptund Ambtleuten der Kron incorporirten Lande auch avisiren, den Dingen mit allem Fleiss und Ernst E. Kais. Mt. sonderm genädigisten Vertrauen nach bis auf E. Kais. Mt. ferrer Anordnung abzuwarten, auch dass nit allein sie den Ambtleuten, sonder auch E. Kais. Mt. furnehmbsten Unterthanen und Dienern in Schlesien, als dem Herrn Bischof, Herzog Georgen zue der Liegnitz, dem Herzog zue Teschen und E. Mt. Kammer auferlegt werde, E. Kais. Mt. und ihnen selbst zue dem besten von wegen der Praktiken in Polen fleissig Aufachtung zu haben, damit nichts E. Kais. Mt. Und derselben Landen zue Nachtail furgenomben, sondern da was im Werch, dass solches E. Kais. Mt. zu dem allerschleunigisten bei Tag und Nacht zu wissen gethan werde.

So sich dann E. Kais. Mt. genädigist in derselben Schreiben vernehmben lassen, da sich solcher leidiger Fall nit zugetragen, dass E. Kais. Mt. der endlichen Meinung gewesen, sich nit lang zue Regensburg aufzuhalten, sonder den nächsten sich wiederumb alliier zu begeben, solcher allergenädigisten treuherzigen Zuversicht sein wir noch zue E. Kais. Mt. und erachten gehorsamist aus allerlei hochbedenklichen Ursachen E. Kais. Mt. nichts zueträglichers sein, dann dass solches zue dem allerschleunigisten geschäch und dass sich E. Kais. Mt. von keinem andern (dann wir es E. Kais. Mt. unterthänigist treuherzig zue dem besten meinen) wollten abfueren lassen, und dass sich also zue dem allerschleunigisten E. Kais. Mt. allher in dies Kunigreich vor allen andern Ländern begebe, die Officia und Ämbter zu bestellen, die Pflichten nit allein allhie altem, löblichem Brauch nach allerlei Bedenkens halben forderlich abzufordern, sonder auch die Erbhuldigungen in den incorporarteli Landen anzunehmen und zuberathschlagen, an welches Ort und in welcher Zeit es am fueglichisten von hinnen aus sein möge, damit darauf in einem Wesen auch das, so die Krön Ungern und Österreich erfordert, E. Kais. Mt. geleist werde. Und solches kann unsers Erachtens desto füeglicher geschehen, sintemal E. Kais. Mt. Herr Brueder und Vetter, Erzherzog Ernst und Erzherzog Carl Ihre Dten. dem ungerischen Gränitz-wesen gegen dieser Winterzeit ohne Gefahr furstehen und eins als dann mit dem andern E. Kais. Mt. Kunigreich und Landen zum besten mag verrichtet werden.

Und erfordert furnehmblich die Nothdurft in diesen hochgefährlichen Zeiten nit allein dies, sonder auch forderlich, wie die Compactata und Erbeinigungen, item der Churund Fürsten, Grafen und Herren Lehensempfahung und sonst das, so E. Kais. Mt. und der Krön Beheimb in Kraft ihrer Privilegien gebührt, schleunig anzuordnen, auch derselben Confirmation zu berathschlagen und ins Werch zu setzen, dieweil solches alles jetzo durch Ihr Kais. Mt. tödtlichen Abgang eingestellt ist.

Anlangend das hieig Landrecht, so zum Theil bis dato gehalten, wiewohl es die Nothdurft sonderlich von wegen der Wittib und Waisen erfordert, dass es vollend continuirt wurde, so wollen wir es doch aus dem hochbekomberten Fall morgen, nitweniger auch alle Kanzleiund Appellationparteisachen einstellen, sonder Zweifel, man werde auch damit gehorsambist und mitleidenlich zufrieden sein bis auf E. Mt. fernem Befehlich.

Wiewohl E. Kais. Mt. in derselben Schreiben nichts vermelden, wohin E. Kais. Mt. geliebtisten Herrn und Vaters hochlöblichister Gedächtnus Leiche zue der Erden bestatt und conducili werden solle, da uns solches nun angemelt, dieweil wir mit grossem Herzenleid ein hochweisen, wohl regierenden, verständigen, fromben Herrn verloren, wollen wir auch alles das neben E. Kais. Mt. getreuen Unterthanen dieses und der andern Kunigreich und Lande thuen, wie zuvor auch beschehen, so wir erfordert werden, und uns alles Gehorsambs in Demuth, wie sich gebührt, erzeigen.

Dieweil auch Ihr Kais. Mt. seliger christlicher Gedächtnuss Ableibung ingemein, eher uns E. Kais. Mt. Schreiben zukomben, offenbar worden, ist heut dato mit dem Läuten, christlichen Ceremonien durch des Herrn Erzbischofs und unsere treue gehorsambe Beförderung alles das, wie es vor Alters gehalten worden, angestellt.

Nachdem allerlei beheiniische Mandat, wie oben vermeldt, und viel Nebenschreiben aus hochdringender Noth eilend muss gefertigt werden, und E. Kais. Mt. zue Vollziehung solches alles niemands bei sich haben, also haben wir dem Secretari Walter auferlegt, sich zue dem allerschleunigisten bei Tag und Nacht unsaumblich auf der Post, solchem neben anderm abzuwarten, zue E. Kais. Mt. zu begeben.

Beschliesslichen haben wir dem obristen Herrn Kanzler zu der Nachrichtung solches alles zugeschrieben, da er villeicht Nebenbefehlch von E. Kais. Mt., wird er sich derselben gemäss zu verhalten wissen, ob er mittlerweil zu E. Kais. Mt. verrücken oder sich bei uns allhier aufhalten wird sollen.

Und wir thuen E. Kais. Mt. uns hiemit zu derselben kaiserlichen Genaden und Hulden unterthänigist und gehorsambist empfehlen. Geben auf dem kuniglichen Schloss Prag den vierzehenten Octobris umb zwölf Uhr am halben Zeiger zur Nacht anno etc 76.

Euer Röm. Kais. Mt. underthänigiste gehorsambiste:

Wilhelm Herr zu Rosenberg. Lasla der ältere von Lobkowicz.

Busla Felix von Hassenstein. Burian Trika z Lippy.

 






 




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