13. Císař Rudolf II. odpovídá komoře české na její zprávu v příčině obavy, že by snad stavové, poněvadž s dvorem královským mimo Čechy mešká, posudné odváděti se zpěčovali.
V ŘEZNĚ. 1576, 5. listopadu. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.
Rudolf etc. Auf euern uns gehorsamben gethanen Bericht, die Einstellung des Biergelds betreffend, wollen wir euch genädiger Meinung nit bergen, dass wir uns gleichwohl zu erinnern, dass ein solcher Artikel, wie von euch angemeldet wirdet, in Landtagsbeschluss einkommen; wir haben aber allbereit unsern obristen Officiern zugeschrieben, dass wir uns genädiglich nit versehen wollen, dass die Stände in Beheimb denselben so stricte verstehen und das Biergeld zu geben difficultiren oder gar einstellen sollten, in Bedenkung, dass wir aus ehehaften Ursachen aus unserer Kron Beheimb abwesig sein müssen, und seind also ihrer Antwort darauf gewartend. Da ihr nun vermerken würdet, dass die Stände das Biergeld ganz einstellen wurden, so werdet ihr solchs nochmals an uns gelangen zu lassen wissen, damit weitere Verordnung gethan muge werden. An dem beschieht unser genädiger Willen und Meinung. Geben Regensburg den 5. Novembris anno 76.