31. Resolucí císařská o dobrém zdání dvorské a české komory na artikule, kteréž sněmu českému, dříve však ještě nejvyšším úředníkům zemským k důvěrné úřadě, předloženy býti mají.
1577, 12. ledna. — Konc. v arch. česk. místod.
Darauf folgt der Rom. Kais. Mt., unsers allergenädigisten Herrn, Resolution:
Wiewohl die Noth gross, der Ausgaben und Schulden viel, dagegen der Einkommen wenig, so sei doch nicht rathsamb, die Stände jetzo bald auf erstem Landtag mit überhäuften Begehren zu offendiren, dann do sie einmal stetig gemacht, wurden sie hernach nicht bald wiederumben herzu zu bringen sein. So hätten auch Ihr Kais. Mt. nicht lang allhie zu bleiben, sondern muessten die incorpo-rirten Länder wegen der Huldigung besuchen. Es wollten aber Ihr Mt. mit drei oder vier vertrautisten obristen Herren Landofficirern, doch mit jedem absonderlich, von denen Landtagsartikeln allergenädigist conversimi und sie hierüber vernehmben, worauf ihres Erachtens das Begehren zu stellen, und was jetzo bei den Ständen nicht zu erhalten, das müsst auf einen künftigen Landtag reservirt werden.
Das Begehren der Gränitzhüf sollt allein auf die anderthalb hundert Tausend Thaler, doch auf fünf Jahr lang gericht werden; desgleichen die Continuirung des Biergelds auch auf fünf Jahr lang.
Von den andern Artikeln aber, als nämblich wegen Darleihung der zweimal hundert Tausend Thaler, item fünfzig Tausend Baugeld, römischen Kaiserin Biergroschen, Mehrung der kuniglichen Einkommen, Schuldenlast, Egerischen, Elbognischen Kreis und der Grafschaft Glatz Contribuirung halben, item förderlicher Einbringung des jetzo bevorstehunden Lichtmesstermins sowohl des Biergelds halben in Bergstädten, Erledigung der übergebenen Steuerraitungs-Relation, auch Aufnehmbung der Steuerund Biergeldsraitung, Eibschiffahrt, Weinbergrecht und wegen der Universität allhie soll mit den Herren obristen Landofficirern tractiert Averden, furnehmblich aber, wie und durch was leidliche und erspriessliche gleiche Mittel und Weg aus dem beschwerten Schuldenlast zu komben sei.
Actum den 12. Januarii etc.77.