35. Návrh, v jakém pořádku by pohřební průvod císaře Maximiliana v Praze odbýván býti měl.

Bez datum. [1577 v lednu]. — Konc. v arch. česk. místod.

Derweil die kaiserliche Leich auf den 6. Februarii herkummen soll, vermeint man, es war guet, dass man der Stadt ansagen lassen, dass auf bemeltem Tag die Gassen alle geraumbt und gesäubert und die Burgerschaft in ihrer Rüstung angestelt wuerd, damit das Volk nit eindring.

Dass auch dem Stadtrath anzusagen, dass sie sich fertig und bei Beleitung der Leich finden lassen.

Sunsten vermeint man, Ihr Mt. mochten die Sachen dahin bestellen und Ihren Dten. zu wissen machen, dass die Leich ungefährlich umb ein Uhr bei dem neuen Thor ankäm und daselbst Ihrer Mt. erwart hät.

Dass Ihr Kais. Mt. von Hof aus auch also hinab reiten mochten, dass sie auf dieselbige Stund ungefährlich daselbst sein mocht und soll Ihr Mt. mäniglich auch zu Ross gegleiten und darzue den Botschaften, Papst, Hispania, Venedig und anderen Hofgesind und behmischen Herren angesagt werden.

Mittlerweil soll der Herr Erzbischof und Clerisei sich auch alle in sant Jacobskirchen ver-samblen und fertig machen, dass sie auf dieselbige Zeit in ihrer Prozession auch daselbst ankummen und Ihr Mt. erwarten.

Desgleichen der Eath, also wann Ihr Mt. ankummen, dass man nit weiter warten, sunder allein die Leich von Wagen herab nehmen und also in gueter Ordnung forttragen kunnte.

Zu solichen werden nun die Herren behmischen Officier die Personen verordnen.

Den Priestern sollen allen ein jeglichen ein Kerzen gegeben werden, desgleichen der Cantrei.

Dem Hofgesind allen und anderen von Adel, auch denen von Stadtrath brennende Windlichter.

Vermeint man, möcht in Tragen diese Ordnung halten, dass zum aller ersten der Stadtrath gieng in ihrer Ordnung, auf solchen folget einstheils der Landleut alle mit ihren brenneten Windlichtern folgends die Cantrei, darnach die Clerisei, dass Ihr Kais. Mt. Trauer-Hofdiener beiderseits neben denen mit Windlichtern daher giengen, neben der Bahr aber und auf beiden Seiten die Truchsassen und ander Hofräth, auf die Clerisei folget die Leich, nach der Leich Ihr Kais. Mt., Fürstliche Durchten, die Botschaften, die Herren behmisch Officier, geheime Räth und alsdann ein 20 oder 30 Trabanten, damit man nit auf Ihr Mt. dring.

Weil man die Leicht trägt mochten die Cantrei und Clerisei etzlich Psalm singen.

Wann die Leich in die Kirchen gebracht und Ihr Mt. auch an Ihr Ort gestellt, mocht man ein Respons anfahen und ein Psalm sprechen, als dann die Leich turificieren und aspergieren, folgends ein Collect zwo sagen und Ihr Mt. wieder herauf reiten.

Zu den Kirchenthoren Trabanten zu verordnen, damit das Volk nit hinein dring und jemand von behemischen Herren zu ihnen, die die Leut kennen.

Den Pragern aufzuerlegen, die Kirchen, als lang die Leich da, alle Nacht zuverwachen lassen.

Zu solchen allen anzuordnen directores zu benennen.

Weil Ihr Mt. Töchterl auch mitgebracht, möchte solches auf den Wagen beleiben und also mit den Hartschieren bis herauf begleitet werden, in Sant-Albrechtskapellen gesetzt werden bis auf weitere Verordnung und die Kaiserin ihre Leut darzue verordnen.




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