36. Komora dvorská předkládá císaři Rudolfovi Il, že by nejvýše bylo potřebné, aby komora česká schopnými sílami osazena byla; máli však to býti na prospěch císaři, še by radové komory museli býti zároveň nejvyššími ouředníky zemskými, zvláště president komory aby byl hejtmanem německých len a některý jazyka německého znalý z rytířstva aby jmenován byl nejvyšším písařem.

VE VÍDNI. 1577, 1 února. — Opis souč. v arch. Třeb.

Euer Kais. Mt. erinnert die Hofkammer gehorsamist, dass die Ersetzung der beheimbischen Kammer hoch von nöthen; wie und mit was Personen aber, desgleichen ob es vor dem angestellten Landtag beschehen solle, davon werden E. Mt. sonder Zweifel mit den Herren Landofficiem zu tractieren und sich darauf ihres gnädigisten Willens zu entschliessen haben.

Es wird aber furnehmblich dafür gehalten, da die Ersetzung ermelter beheimbischem Kammer mit E. Mt. ansehenlichen Nutz beschehen sollte, das zu demselben kein ander Mittel sei, als dass ein Präsident und die andern Kammerräth mit Landämbtern, insonderheit aber der Präsident aufs wenigist mit der teutschen Lehenshauptmannschaft, inmassen hievor auch gewest, versehen werde und solches aus nachfolgenden Ursachen:

Fürs erst, wann man die Lehen ersuecht, dass alsbald ein Präsident mit den andern Kammerräthen berathschlagen und E. Mt. wanmngsweis erinnern kunnt, ob es richtige Lehensersuechungen wären oder nit, damit demselben zu Nachtheil nichts furgenomben, welches sonst ein anderer Hauptmann so der Kammer nit verwandt, thuen kunnt.

Zum andern, dass auch nothwendig, dass ein teutscher Lehenshauptmann an einem gewissen Ort, als aufm Präger Schloss, da das Lehensrecht gehalten wird, residiere, damit er in allen zuetragenden Fällen zu finden und anzutreffen sei.

Fürs dritt, dass auch ein Kammerpräsident solche teutsche Lehenshauptmannschaft gar wohl versehen künne, dann bei demselben des Jahrs wenig und allein zu unterschiedlichen Zeiten was zu verrichten furfalle; zu dem, dass diese Hauptmannsbesoldung dem Präsidenten gleich als ein Zuebussgelt war und dardurch ein guete Ausgabe erspart wurde.

Item, dass E. Mt. auch einen furnehmben des Ritterstandes, es war nun dem Španowský oder einem andern tauglichen, ansehenlichen Mann, so der teutschen Sprach kundig, das Landschreiber Ambt vertrauen und die Sach dahin richten möchten, dass er sich zum Kammerwesen gebrauchen liess.

Wann nun das beschäh, und dies Orts solche Personen wären, so mit Landämbtem versehen und des Landrechts Ordnung und Gebrauch wüssten, so künnten E. Mt. in derselben eignen Sachen desto gewissere Rathschläge zu gewarten auch darauf mit ihrer Resolution und Erledigung desto gewisser zu gehen haben. Es wurde auch ohne Zweifel von solchen Kammerräthen respectu ihrer Landämter bei mancher Partei mehr, als wann sie simpliciter Kammerräth wären, erhalten werden mügen, welches sonst mit E. Mt. Schaden und Nachtheil verbleiben muess.

Ausser des wirdet man besorglich schwärlich guete, taugliche und ansehenliche Leut zur Kammer bringen, weil ein jeder, so ein wenig Verstand hat und das Wesen in der bewussten Noth und Verkleinerung stecken siehet, neben der Mühe, Sorg und Arbeit fast änderst nichts als Ungunst und keiner Befuerderung zu getrösten hat. Darauf nun E. Kais. Mt. derselben eignen Nothdurft nach gebührliche Verordnung zu thuen werden wissen.




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