37. Jáchym z Kolovrat, Vilím z Opersdorfu a Jan Rabenhaupt připomínají císaři, jaké škodné následky, zvláště ale úplnou ztrátu důvěry, by to mělo pro komoru českou, kdyby vedle nařízení císařského polovice posudného, jako až dosavad, pro potřeby do komory České odváděna nebyla.

V PRAZE. 1577, 4. února. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergenädigister Kaiser! Was E. Kais. Mt. uns wegen der zweier Biergroschen durch derselben Befehlch genädigist auferlegt, das haben wir unterthänigist vernomben. Und ob uns wohl änderst nicht gebührt, als E. Kais. Mt. in dem und andern zu gehorsamben, so dringen uns doch unsere Pflichten und E. Mt. selbst eigne Nothdurft und des behamischen Kammerwesens bevorstehunder Abfall, auch allerlei schimpfliche nachtheillige Reden dahin, dass wir nicht umbgehn mügen, E. Kais. Mt. zu künftiger unserer Entschuldigung in aller Unterthänigkeit dits anzumelden und zu Gemüeth zu führen, nämblichen do die zween Biergroschen der beschehenen genädigisten Verordnung nach von der behamischen Kammer anderstwohin verwendet, dass uns nicht muglich ist, die Parteien, denen wir gewisse Bezahlung ihres hinterstelligen und verfallenen Interesse zugesagt, etlichermassen zu stillen, dann sie sich nun mehr mit blossen Worten und Vertröstungen, wie diese Jahr her beschehen, nicht aufhalten werden lassen, sonder stracks ihr Bezahlung haben wollen, inmassen E. Mt., dass allbereit ich, Johann Rabenhaupt, gesteckt und wo die Erlegung des Gelds nicht folgen würdet, mich auf den Thurn gestellen muess, welches, da es geschehe, E. Mt. in mehr Weg zu Schimpf und Schaden gereichen wirdet, heutiges Tags mündlich von uns gehorsambist angebracht. Do auch die andern Glaubwiger nicht vergnüegt, so werden sie sich auf jetzigem Landtag und hernach desselben zum höchsten beschweren und unter die Stand ausbreiten und dits verursachen, dass fast jedennänniglich noch mehr Abscheuch gemacht, ihr Geld darzuleihen, noch sich in Bürgschaft einzulassen; zu dem, dass einer nach dem andern sein Summa aufsagen und die nicht länger würdet warten noch uns künftig in wenigisten auf unser Handlung, Wort und Zusag, weil ihnen jetzo von uns nicht zugehalten, trauen wollen. Und wann wir sie gleich gern noch weiter aufhielten, welches doch bei ihnen uber die vorigen Fristen nicht zu erlangen, so könnten wir sie doch mit guetem Gewissen durchaus auf nichts vertrösten, noch ihnen zur selben Zeit so wenig als jetzo zuhalten, sonder muessten uns nothdringentlich gegen ihnen entschuldigen, dass es in unserm Vermügen nicht war, sie zu contentiren, dass also männiglich spüren möcht, dass die Schuld mit Billigkeit nicht uns zuzumessen.

Dann haben wir die Glaubwiger ihres Interesse hievor, do wir die völligen vier Biergroschen gehabt, nicht vergnüegen können, wie ist uns nun müglich, jetzo bei denen immer zuwachsenden Ausgaben und Verweisungen, die haufenweis eine nach der andern auf uns komben, do uns nun der halb Theil der Biersgefäll entzogen werden will, solches zu verrichten und den Leuten gerecht zu werden.

Uber das wirdet man dergestalt den armen unvermügigen Personen, die sonst nichts, als die blosse Besoldung zu ihrer Unterhaltung haben, dieselb [nicht] reichen, noch andere unvermeidliche täglich furfallende Ausgaben verrichten mügen.

Dardurch dann die Kammer, wann also den Leuten nicht zugehalten, grosse Verkleinerung und von Tag zu Tag je länger je mehrer Abfall und Untergang zu gewarten. Derhalben, do E. Kais. Mt. je auf dem ihrigen stehen und die zween Biergroschen zu derselben Hofhaltung haben wollen, so können wir nicht furuber; würdet aber von jemanden einiche Beschwerung wider uns bei E. Kais. Mt. fur-kommen oder Unrath und schädliche Zerrüttligkeiten und Unordnungen in einem und andern folgen, so wollen wir uns hiemit bei E. Kais. Mt. unterthänigist angegeben und protestiert haben, dass die Schuld nicht unser, noch solches durch uns verursacht, sonder wir haben oft und vielmals umb genä-digistes Einsehen in Gehorsamb angehalten, wie dann neulichen in der Audienz des ganzen behami-schen Kammerwesens Gelegenheit E. Mt. ausfuhrlicher furgebracht, aber bisher unangesehen, dass wir mit grossen Verlangen auf E. Kais. Mt. glückliche Ankunft in Beheimb gewartet und das Wesen bisher aufgehalten, nicht allein kein Hilf erlangt, sonder es wollen uns zu allem vorigen grossen Abgang, der allhie ist, auch die zuvor hieher deputirten Biergefallen, deren wir uns zu länger Aufhaltung am meisten getrost, entzogen und die behamisch Kammer fast ganz und gar emplösst und zu Boden getrieben werden, wie wirs dann für unser Person, do uns nicht geholfen, länger nicht erhalten mügen. Ob aber solches für E. Kais. Mt. sein wirdet, furnehmblich, weils nicht uns, sonder allein die selbst betreffen thuet, das wirdet hernach das Werk ausweisen und uns bei E. Kais. Mt. künftig entschuldigen. Actum Prag den vierten Tag Februarii anno im siebenundsiebenzigisten. Euer Rom. Kais. Mt. unterthänigiste gehorsamiste Joachim H. v. Kollovrat, Wilhelm von Oppersdorf, Johann Rabenhaupt.




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