39. Zlomek královské proposice, nìmeckým jazykem napsané, na snìm dne 5. února 1577 zahájený.
Bez datum. (1577, 5. února). — Souè. opis v král. èesk. arch. zemském.
Die Röm. Kais, auch zu Hungern und Beheimb Kunigl. Mt. unser allergnädigister Herr, nehmben derselben gehorsamben und getreuen Stände dieses Königreichs Beheimb auf Ihr Kais. Mt. genädigistes Ausschreiben dieses gegenwärtigen Landtags unterthänigistes Erscheinen zu sondern genädigisten Gefallen an. Und obwohl Ihr Mt. der Stand mit Ausschreibung und Haltung dieses Landtags genädigist gerne verschonet hätten, so sei doch Ihr Mt. Eingangs ihrer Eegierung aus allerhand unvermeidlichen Ursachen und von der Christenheit und dieses Kunigreichs selbst Bestens und Wohlfahrt wegen, wie folgends zu vernehmen, insonderheit darzu unumbgänglich bewegt worden.
Und haben sich anfangs die gehorsamen Stände unterthänigist und mitleidenlich zu erinnern, wie Ihr Mt. geliebter Herr und Vater Kaiser Maximilian, hochlöblichister Gedächtnus, den zwölften Octobris nächstverschienen sechsundsiebenzigisten Jahrs zu Regensburg durch den tödtlichen und unzeitlichen Abgang von dieser Welt verschieden, welches die ganze gemeine Christenheit billich nit wenig zu beweinen und zu beklagen hat; dann es Ihre Kais. Mt. durch die treuherzige vaterliche vorgestandene Sorgfältigkeit und hochvernünftige Regierung, die sie ganz fürsichtiglich gefuhret, uinb Ihr. Mt. Königreich, Lande und getreue liebe Unterthanen ganz wohl verdient, weil sie zu Förderung Gottes Ehr, des christlichen Glaubens, auch Rettung desselben christlichen Namens und Bluets in Ihrer Mt. langwierigen Schwachheit mit allerhand Tractation, unverschonet ihres Lebens, hochlich bemuhet gewesen und solches gleich sambt des Reichs Abschied und Beschluess auch mit Ihre Mt. Abschied aus diesem zeitlichen Leben ebnermassen beschlossen und bezeuget hat, welche Gott der Allmächtige nun sonder allen Zweifel aus diesem Jammerthal zu der ewigen Freud und Seligkeit abgefordert und Ihr Mt. eine freudenreiche Auferstehung verleihen wird.
So dann die jetzo regierende Kais. Mt. in Ihrer Mt. geliebten Herrn und Vaters, hochlöblichister Gedächtnus, Kunigreich und Land ordenlicher Weise succedili und derselben Vorfahren einen hochberumnlichen gueten Namen als Liebhab der Christenheit und gemeines Vaterlands hinter ihnen verlassen, also wollen die jetzo regierende Kais. Mt. gleichfalls gern und nit weniger in derselben Fusstapfen treten, der ungezweifelten Hoffnung, der allmächtige Gott werde Ihr Kais. Mt. auch mit seinem heiligen Segen beistehen und dies geben und verleihen, was zuvorderist zu Vermehrung seines heiligen Namens und Ehr, gemeiner Christenheit, auch Ihrer Mt. Kunigreichen, Landen und Leuten zum besten Aufnehmen und Frommen gereichen und erlangen möge, und es werden sonder Zweifel Ihr Mt. getreue Stand und alle derselben Unterthanen neben Ihr Mt. umb solches alles durch Ihr treuherziges christ-lichs, innigs und andächtigs Gebet und Vertrauen zu Gott und sonderlich umb Ihr Mt. gluckliche Regierung, langes Leben und Wohlfahrt zu Trost, Schutz und Aufnehmung derselben Kunigreich und Lande embsig bei Gott anhalten, es auch hoffentlich und ungezweifelt bei seiner göttlichen Allmacht erhalten.
Und damit nun Ihre Kais. Mt. solchen ihren löblichen christlichen Fursatz im Werk erweisen, haben Ihr Kais. Mt. gegen dem nächsten Aufbruch von Regensburg aus derselben obristen Officier des Kunigreichs und sonst etzliche ansehenliche Räth und Unterthanen von andern Landen und mehr Orten in Ihrer Mt. damals zugestandenen Truebsal, Klag und Kummernus zu einem Trost zue sich gen Linz erfordert und von Stund daneben in Eintretung Ihrer Mt. Regierung mit ihnen genädiglich vertraulich, wie und welchergestalt ein gueter Anfang ihrer Regierung zu machen und Ihr Mt. Land und Leute Bestes furzunehmen sein möcht, úeissig Berathschlagung gehalten. Darauf folgends, ob sie gleich vielfältig Ursach gehabt, sonderlich von wegen Bestellung des ungerischen Kriegswesens und ander noth-wendigen hochbeschwerlichen furgefallnen Handlungen sich von Linz aus an andere Ort zu begeben, doch unangesehen desselben aus kaiserlicher und kuniglicher Liebe, so Ihr Mt. furnehmblich zu derselben Kunigreich Beheimb und incorporierten Landen tragen, vor allen Dingen und erstlich hieher gen Prag genädigist begeben haben, mit ihnen den Ständen
[V rukopisu jest napsáno "Landen", v autentickém èeském textu však èteme: "Ständen".] ferner, was Ihr Mt. und derselben getreuen Unterthanen Nutz und Wohlfahrt erfordert, zu handeln, den Ständen ihre Privilegia, Freiheiten, alte guete Herkommen und Gewohnheiten confirmieren, die vacierende Landund andere Ambter zu bestellen, guete christliche Polizei anzurichten, der Stand generai und privat gravaminibus und allem andern, soviel muglich und die Zeit leiden wird, nach Billicheit abzuhelfen und uber dies den gehorsamen Ständen und den incorporierten Landen femer auch mit mehrern Gnaden, soviel sich gebühren wird, nach Muglicheit entgegen zu gehen und genädigist zu erscheinen, wie dann an solchem allem gedachte Stände gar keinen Zweifel haben, sondern dessen unterthänigist gewiss sein und sich in
Ihrer Kais. Mt. als ihrem Kunig und Herm dies und sonst aller Gnaden und Guets endlichen getrösten und versehen sollen
[Mezera v proposici nìmeckým jazykem napsané doplòuje se jiným zlomkem v archivu èeského místodržitelství chovaném v tato slova: Wie dann Kaiser Maximilian seeliger Gedächtnus die ganze Zeit Ihrer Mt. Regierung durch höchsten embsigisten Fleiss gethan, solchs auch auf jungst gehaltenem Regenspur-gischen Reichstag, unangesehen höchster IhrMt. Leibsschwaohheit, mit derselben todtlichen christlichen Abgang bis an sein End bewiesen, also seind die jetzo regierende Kais. Mt. demselben löblichen Exempel nach dergleichen Sorgfältigkeit vor ihre getreue Kunigreich und Lande zu gebrauchen, auch mit der Hilf Gottes im Werch höchstes Vermugens zu erweisen nit weniger endlichen entschlossen und bedacht und haben darauf diesen Gemeinen Landtag zu halten und des Landes, auch gemeiner Christenheit Bestes darauf zu handien und zu befodern furgenommen.
Und so nun den Ständen aus vielen zuvor furgebrachten Furträgen gnugsamb eingebildet und wohl bewusst ist, zu was grossem Schutz, Fried und Sicherheit ihnen, auch ihren Weib, Kindern und Unterthanen es gereicht, wann die ungerischen Granitzen und das Kriegsvolk daselbst der Nothdurft nach erhalten, mit der Besoldung ordentlich versehen, die Granitzhäuser und Flecken mit Munition, Artollerei wohl versorgt und das ganze un-gerische Kriegswesen also in Acht gehalten werde, dass dardurch dem Erbfeind zu seinem Raub und zu Ver-giessung des christlichen Bluets, so auf den Fall schwerlich gegen Gott dem Allmächtigen zu verantworten sein wird, keine Ursach gegeben, noch durch dergleichen Abgang und Mangel der Gränitzversorgung zu Verderb, Vertilgung und Untergang ihrer, der Stände, und der ihrigen was versehen oder verwahrlost werde; und aber Ihrer Kais. Mt. Herr Grossvater und Herr Vater fast durchaus all ihrer Kammergüeter sowohl in Friedstands-als Kriegszeiten nicht verschont, sondern die zum äussersten angriifen und zu Widerstand oder Aufhaltung des tyrannischen Erbfeinds derselben nit verschont, doch auch seiner grossen Macht, Falsch, hinterlistigen Praktiken und Raubs auch in dem von ihm geschlossenen Friedstand, den er mehrmals vergessentlich gebrochen, allerdings nit sicher gewesen, wie dann Ihr Mt. etzliche Häuser, als Plackenstein, Tibin, Fonedt, Somosko und andere Flecken, die er unlängst über Ihr Mt. muglichiste angestellte Fürsehung und gebrauchte Fürsorg durch Überfall, Verbrennung und Verheerung, auch Niederhauung vieler christlichen Seelen nit haben vor ihme erhalten mugen. Zu welchem und dergleichen Verrath dieses auch nit die wenigiste Ursach gibt, dass das Kriegsvolk an den Granitzen ordentlich nit bezahlt werden kann, sondern in Armut und Dürftigkeit gelassen werden muss, darumb dass die bewilligte Türkenhilfen und Termin nit allerdings richtig oder je langsam einkommen und Ihr Mt. nur durch Anticipation und andere Geldspildungen mit grossem Schaden weiss ihnen zu Zeiten mit wenigem zu Hilf und Rettung kommen. Wann dann nun das armbselige Kriegsvolk entweder aus Armut die Granitzen verlässt oder aus Hunger verschmacht und stirbet, haben die gehorsamen Stände vernunftig zu erachten, des Feindes Frevel und Muthwillen dardurch gestärkt, dass sie auch ohne alle Mühe die Flecken, darumb sie sich annehmen, in ihren Gwalt bekommen. Zu dem sei jetzo nit viel darvon zu melden, wasmassen die jungst verstorbene Kais. Mt. durch die so stattliche türkische Verehrungen und andere unvermeidliche und fast [unerträgliche Ausgaben so hoch und tief erschöpft worden sein und dardurch in grossen Schuldenlast gerathen, wie die gehorsamen Stände solches zuvor mehr als zu viel in vorgehenden Landtagen vernommen, und so der Erbfeind ohne Unterlass je länger je mehr von unser Sund willen als ein Straf des Allmächtigen mit und neben andern Ungläubigen zu Verfolgung der Christenheit zuegenommen, also dass er seinen Fuess schon gar nahend an die Österreichischen und andere Ihr Mt. der Krön Beheimben Lande gesetzt, darzue mit Kriegsvolk, Munition und aller andern Nothdurft wohlgefasst ist, dass man keines Augenblicks fast nit sicher ist, sich auch auf seinen zuegesagten Friedstand aus öfter Erfahrung gar nicht zu verlassen, dass hoch von-nöthen sei, dass man gnuegsame Fürsehung zue Gegenwehr und Rettung zeitlich für die Hand nehmen soll. Welches aber Ihr Kais. Mt. sowohl als derselben löblichen Vorfahren allein vor sich selbst, weil sie gar in ein viel beschwerters Regiment, als sie gewesen, jetzo kommen, ohne Zuthat derselben getreuen Kunigreich und Lande auszustehen unmuglich, sintemal den gehorsamen Ständen wohl bewusst, welchergestalt nit allein jetzo hochgedachtist Ihr Kais. Mt. Vorfahren, sondern auch fürnehmblich Ihr Mt. selbst in ein beschwerlich und hoch mitleidenlich Wesen in Eingang jetziger Ihr Kais. Mt. Regierung eingetreten und kommen.]
und Vermugens, sonder auch ihrer Leib und Person zu Erzeigung treuer Lieb
in Unterthänigkeit bei Ihrer Mt. zuegesetzt, welches dann ihnen bei allen christlichen Potentaten und sonderlich bei den bedrängten Nachbarn des Erbfeinds zum höchsten Lob und Ruhmb reichet, also dass Ihre Kais. Mt., do es nur immer muglich, wohl Ursach hätten, ihrer weiter gnädig zu verschonen; dieweil aber Ihr Mt. sowohl den getreuen Ständen gegen dem Allmächtigen nit verantwortlich sein will, das unschuldige christliche Blut in das viehische Joch des machametischen Glaubens zu Verlust derselben Seel, wie gedacht, kommen zu lassen und den gehorsamen Ständen sowohl als Ihr Mt. selbst sonder allen Zweifel auch mitleidenlich bewusst, welchergestalt nit allein Ihr Mt., sondern auch derselben hochlobliche Vorfahren furnehmblich unter anderm dieser Ursachen halber in grossen Schuldenlast gerathen, dardurch ihre Kammergueter und Einkommen erschöpft und dermassen von derselben Kräften und Vermugen kommen, dass Ihre Kais. Mt. ohn derselben treuen Unterthanen treuherzige Zuethat solchem grossmächtigen Feind, wie obgemelt, Widerstand zu thuen und ihr Land und Leute zu erretten unmuglich sein will, sonderlichen auch, weil den Ständen unverborgen, dass Ihre Kais. Mt. im Eingang dieser ihrer bekümmerten Regierung gar viel näher als zuvor ihre lobliche Vorfahren bedrängt: so versehen sich Ihre Kais. Mt. gnädigist, sie die gehorsamben Stand werden mit Ihrer Mt. dieses ein treuherziges Mitleiden tragen und Ihr Mt. in Erwägung des geneigten Willens und Lieb, damit sie ihnen als ihren getreuen Unterthanen zugethan, mit ihrer weiteren treuherzigen Beisteuer nochmals umb soviel mehr zu Hilf kommen, wie dann Ihr Kais. Mt. auch mit ihrem Vermugen in Zeit der Noth ohne Verschonung derselben Guets und Bluets gegen ihnen allergenädigist hinwiederumb erbietig und beflissen sein wellen.
Und nachdem Ihr Mt. geliebster Herr und Vater hochlöblichister Gedächtnus alle solche Bewilligung allein, dahin sie gehörig, gemeiner Christenheit zum besten angelegt und vor derselben Tod nächstbewilligte Reichshilf, so numehr auf die jetzo regierende Kais. Mt. von den Reichsständen guetwillig transferiert worden, den bedrängten und dem Feind nahend gesessenen Kunigreichen und Landen zu Hilf und Trost erhalten, also werden sich die gehorsamen Stände dies Kunigreichs Beheimb Ihr Kais. Mt. unzweifelicher Zuversicht nach, wie allewege von ihnen ruehmblich und treulich beschehen, jetzo auch höchstes ihres Vennugens guetwillig angreifen und Ihre Lieb gegen Ihrer Kais. Mt. als ihrem genädigisten Herrn in Eingang derselben wirklichen Regierung damit erzeigen, welches nit allein den eingeleibten Landen zu gleicher Mitleidung und Hilf ein guetes Exempel und Ursach geben, sonder Ihr Kais. Mt. wellen auch nit feiern, bei andern christlichen Potentaten, die dann umb soviel geneigter darzue sein werden, sowohl bei dem Kunigreich Ungern und andern Ihr Mt. Erblanden embsiges Fleisses gleiche Hilfen, so viel immer muglich zu erhalten sein wird, zu ersuchen und zu sollicitieren, damit also die Gefahr des Erbfeindes nach höchster Vermuglichkeit desto stattlicher Widerstand, der Verlust der Granitzhäuser, auch Abtreibung des christlichen Volks weiter verhüetet, die armen unbezahlten Kriegsleut, so von wegen Ausstehung vieler Restanten und mit ordentlicher Zuhaltung der Terminen nit vergnüegt, derowegen auch Ihr Mt. durch vielerlei Anticipierung zu mehrern Schaden kommen, contentiert und bezahlet und das ungerische Granitzwesen dermassen, dass sich nit derselben Verlust, sonder vielmehr Wiedergewinnung der vom Feind eingenombenen Häuser zu versehen, besser und nothdurftig bestellet werde. Wann auch der Feind hören und sehen wird, dass sich Ihre Mt. bald Anfangs ihres Regiments umb das ungerische Kriegswesen mit Hilf, Rath und Zuthat des Römischen Reichs und derselben Land und Leute so embsig und treulich annehmen, wird es ihnen ein mehr Furcht machen, dass sie so liederliche Streif und Einfall in Ihr Mt. Land nit werden thuen dürfen, sonder mehr im Zaum und Ansehen halten.
Und weil sich dann die jüngste Bewilligung der Stände dieses Kunigreichs Beheimb jetzo Lichtmess endet und sie auf nächst beschehen Landtag ein benannte Summa als ein hundert und fünfzig Tausend Schock meissnerisch Turkenhilf bewilligt, sich aber nun aus obbemelten Ursachen die Ausgaben je länger je mehr häufen und wachsen, demnach so begehren Ihr Kais. Mt. an die gehorsamben Stände genädigist, sie wollen jetzo wiederumb ein benannte Summa, doch auf zwei Jahr lang, jedes Jahr zweimal hundert Tausend Schock meissnerisch, jährlich auf zwene unterschiedliche Termin, wie hievor gebräuchig gewesen, unterthänigist reichen, und wollen Ihr Kais. Mt. den Ständen selbst gnädigist heimsetzen, auf solche und dergleichen Mittel bedacht zu sein, woher dasselbe Geld mit wenigister Beschwer in gueter Richtigkeit und Gleichheit zu erlangen und durch ihre selbsteigene Anordnung zu rechter Zeit gewisslich einzubringen und darüber zu exequieren sei, damit sich Ihr Kais. Mt. auf dieselben zwen unterschiedliche gewisse Terminen jedes Jahrs endlich zu verlassen, es bei den Ständen ohne allen Abgang auch weitere Sorg und Bekummerung zu versehen haben und weiter darüber nit zu Schaden kommen. Entgegen aber, da dieselbigen Mittel ein mehrers ertruegen, seind Ihr Mt. auch gnädigist zufrieden, dass solches den Landständen durch richtige Ordnung, so sie wohl werden anzustellen wissen, zu des Lands Nutz und Nothdurft in ihren Händen verbleibe.
Anreichend die Biergelde zu Erhaltung Ihr Mt. Hofstaats, damit es auch auf ein gewisses gerichtet werde und sich Ihr Mt. nit weniger eigentlich worauf zu verlassen haben, so begehren Ihr Kais. Mt. gleichfalls von den gehorsamben Ständen jedes Jahr ein benennte Summa, soviel dieselbe ungefährlich in gemeinen Jahren austragen mögen, auf zwei Jahr und jährlichen in unterschiedlichen zweien Terminen, wie zuvor die Biergeld einzubringen gebräuchig gewesen, doch ausser Ihr Kais. Mt. eigenthumblichen Herrschaften und des Erbgroschen, auch mit obbemelter Condition, wie in der Turkenhilf, da das Biergeld ein mehrers austruege, dass der Überschuess den Ständen zu des Landes Nothdurften verbleiben, im Fall aber auch etwas mangelte oder abginge, dass es zu jeder Zeit auf gesetzte Termin der Kais. Mt. ohne Abbruch auch ohne alle Saunibnus und Verzug unterthänigist erstattet und gereicht werden solle.
Und obwohl die Bergstädt in der Kron Beheimb von wegen des Bierschanks privilegiert, so erachten doch Ihre Kais. Mt., dass es mit der Stände Bewilligung jetzo gemelten Bergstädten ohne sondern Nachtheil und Schaden sein solle, wann Ihrer Kais. Mt. darvon sowohl als von den andern gehorsamen Ständen das Biergeld gleicherweis gereicht wurde, welches sonder Zweifel die gehorsamben Stände Ihr Kais. Mt. gnädigister Zuversicht nach auch auf ein richtigen Weg und gebührliche Gleichheit werden erhandlen helfen.
Die Stände haben sich auch gehorsamblich zu erinnern, wie geringe und schlechte Einkommen Ihr Kais. Mt. zu Erhaltung jetzogedachts ihres Hofwesens und täglich aufwachsenden Ausgaben haben und was grossen Schuldenlast sie von Ihr Mt. Vorfahren, wie zum Theil auch obgemeldet, ererbet, und wiewohl Ihr Kais. Mt. höchste Noth erfordert, dieselb auch grosse Ursach hätt, diessmal bei den Ständen von wegen dieser beider Artikel umb ihre gehorsambe Hilf uud Beisteuer auch in Gnaden anzusuechen, dieweil es aber jetzo die Zeit und Gelegenheit nit wohl leiden will, mit ihnen darvon zu tractieren, Ihr Kais. Mt. auch ihre der Stand, so lang es immer muglich, damit zu verschonen geneigt ist: so wellen es Ihre Kais. Mt. bis zu einer andern gelegenern Zeit zu diesemmal einstellen, sie die Stände aber dennoch genädigist ermahnet haben, weil es Ihr Kais. Mt., auch derselben treuen Unterthanen im Lande höchste Nothdurft erfordert, sie wollten darauf künftig Ihr Mt. gnädigisten Vertrauen nach guetherzig und mitleidenlich, wie solches ins Werk gerichtet und vollzogen werden möchte, unterthänigist bedacht sein.
Neben diesem wissen auch die Stände gehorsamblich, wasgestalt ihnen nit allein in jetzt gehaltenem Landtage, sondern auch zuvor zu Gemueth gefuhret worden, damit die offenen Päss und übel erbauten Gränitzhäuser, sonderlich der incorporierten Lande, so gegen dem Erbfeind am nächsten und furnehmblich an den Bergstädten gesessen, erbauet werden möchten, und wie ein Anschlag auf eine Anlage darzue zu machen sein wurde. So dann die Gefahr je länger je grösser werden will, haben Ihr Kais. Mt. vor ein Nothdurft geachtet, solches die Stände wiederumb genädigist zu erinnern, darauf mit dem fleissigisten bedacht zu sein, wie demselben zur Verhüetung solcher vorstehender sorglichen Gefahr zeitlichen furzukommen, damit man sich besser Sicherheit vor dem Feind umb soviel mehr zu getrösten haben.
Wasmassen auch nit allein hievor mehrmals ein gewisse Defensionordnung, so stets in Friedens und Unfriedenszeiten fest und unverbrüchlich in esse gehalten und zu furfallender Noth gebraucht werden möchte, an die Stände gnädigist begehret worden, das seind sie sonder Zweifel noch wohl ingedenk, und weil es dann augenscheinlich, dass der Erbfeind den mehrern Theil an allen Orten Ihrer Mt. Lande angrainzt, man nindert oder wenig vor ihm sicher und sonderlich die Gränitzen an den Bergstädten, wie jetzo gemeldet, sehr offen ist, die Macht und Geschwindigkeit des Feindes aber so gross, dass ihme ohne sondere nothwendige Fursehung beschwerlich Widerstand zu thuen, auch da schon die umbliegende Lande ihre Macht zusambenstossen wurden, doch bei noch unvergleichner Gewissheit des Widerstands und Defension gar wenig den Landen erspriesslich sein kunnt; derhalben so haben weiland Ihrer Kais. Mt. geliebter Herr und Vater, hochlöblichister Gedächtnus, dies für das einichiste, beste, nützlichiste und tröstlichiste Mittel gehalten, dass sich nicht allein alle Ihr Mt. Kunigreich, Fürstenthumber und Österreichische, sonder auch beider Fürst. Dchten. Erzherzogen Ferdi nandi und Karls Lande mit einander einer gemeinen einhelligen und schliesslichen beständigen und stets währenden Defensionordnung (allein zu dem Fall, da sie die Türken ein oder das ander Land durch Streif oder Heereskraft zu überziehen unterstunden) vergleichen und verbünden und darzue nit allein derselben Lande Vergleichungausschuss auf vollmächtigen Gewalt zusammengebracht wurden,dermassen ein Ordnung zu machen, wann der Feind eins oder das ander Land, wie gemelt, angreife, wie er dann dem Markgrafthumb Mährern und Furstenthumbern Schlesien sehr nahend und gefährlich ist, an denselben
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