40. Zpráva o zahájení snìmu èeského císaøem Rudolfem II. dne 5. února 1577.

1577, 5. února. — Opis souè. v arcib. arch. v Praze.

Kurzer Extract der Kais. Mt. den 5. Tag Februarii dies 77ten Jahrs zu Prag in Beheimb gehaltenen Landtagsproposition und wie sichs dabei verloffen.

Erstlich seind die Stände, als die sich in der Landstuben gesambelt, aus derselben zwischen 9 und 10 Uhr nach der Kais. Mt. in die Kirchen gegangen, von derselben sie Ihr. Mt. stracks nach zuvor gehörten Ambt und Läutung der grossen Glocken wiederumben dahin in die Landstuben beleitet, und do Ihr Mt., welchem Herr Jan von Wartenberg das Schwert vorgetragen, dahin ankumben, haben sie sich in dero zubereitete Session und Stuel mit zuvor Abthuung gegen den Ständen dero Huet niedergesetzt und erstlich durch den obristen Landhofmeister in Beheimb, Herrn Ladislawen von Lobkowitz, den Ständen in Kurz, doch mit gueter Ausführung die Ursach dero alido Ankunft und Anstellung dieses Tages behmisch vermelden lassen.

Nachmals hat ein behemischer Hofkanzleiverwandter, Erhard Toupowecz genannt, die Proposition von Wort zu Wort beschrieben verlesen, welches Inhalts und darinnen begriffenen Begehren ungefähr in Kurz also gewest:

Erstlich obwohl die Kais. Mt. der Stand mit dieses Landtags Ausschreibung gern verschonet, so sei ihnen doch als getreuen Unterthanen die Ursachen und Noth (nämblich der Kais. Mt. gottseliger Gedächtnus Ableiben, dardurch willen Ihr Mt. ins Regiment gesetzt und also alle Schulden und andere Last und Bürden, sowohl die Erhaltung der Gränitzhäuser in Hungern wider den Türken auf sie geladen worden, welchem allem Ihrer Mt. ohne der getreuen Unterthanen Hilf zu dieser anfangenden Regierung abzuhelfen und zu erschwingen unmüglich) wohl wissend, derowegen dann Ihr Mt. auch etliche Landofficierer aus Beheimb jungstlichen nach Linz, sich mit ihnen dero und anderer Ihr Mt. Obliegen willen, auch was zu Nutz dies Kunigreichs fürgenumben werden möchte, zu unterreden und zu berathen, erfordert haben, der gänzlichen Zuversicht, die getreuen Stand werden dies alles beherzigen und mit Bittung gegen Gott dem Allmächtigen umb Ihrer Mt. glückliche Regierung sich also der Reichsund anderer Stand auch ihrer Vorfahren Exempel nach gehorsambist erzeigen, unzweiflich, wann sie sich also andern gleich halten und von der Christenheit Widersachern und Feinden, sonderlich dem Erbfeind dem Türken, dass die Christenheit und alle Länder gleich einig und einhelliglich zusammenstimmen und halten, verspüeret, ihnen nicht weniger Abscheuch gemacht wird werden, mit angehängtem Ihrer Mt. gnädigsten Erbieten, sie wollten mit Gottes Hilf nicht weniger als ihre Vorfahren bei und ob ihren getreuen Unterthanen mit dero getreuen Sorg, Fleiss und Mühe Schutz und Schirm halten und alles das, was zu Aufnehmbung und Wohlfahrt der Christenheit und dieses Kunigreichs gedeihen möchte, betrachten.

Und begehren demnach Ihr Mt. an die Stand zu desto stattlicherer und besserer Besetzung und Erhaltung der Gränitzhäuser in Hungern zu Widerstehung dem Türken anstatt der hievor bewilligten Haussteuer auf 2 Jahr lang ein jährlich gewisse Summe Gelds, darauf sich endlich zu verlassen, als 200000 Thaler, zu welcher Summa die Stände unter einander, wie es ihnen gefällig, ein Anlag machen mügen, mit dero Bewilligung, im Fall ihnen solche ihr machende Anlag und Steuer jährlich ein mehrers als obbemelte 200000 Thaler ertragen wurde, dass sie ihnen dasselb zu ihren Landsnothdurften behalten mügen.

Fürs ander begehren Ihr Mt. auch das hievor bewilligte Biergeld noch auf 2 Jahr lang, doch dass die Stand solches selbst einbringen und Ihrer Mt. darfür ein benennte Summa Gelds, darauf sich für gewiss zu verlassen, heraus geben und zu unterschiedlichen Terminen erlegen sollen.

Zum dritten, ob Ihr Mt. auch wohl bei obbemelter ihrer höchsten Noth, Last und angehunden Regierung nothdringend verursacht wären, zu dest besserer Unterhaltung dero Hofs und etwa Ablegung der ganz überhäuften Schulden die Stand umb ein mehrere stattlichere Hilf anzulangen, so wollten sie doch ihr der Stand diesmals gnädigst verschonen und solches auf ein andere Zeit anstellen.

Zum vierten, wollen die Stände bedacht sein, wie mit denen an dies Kunigreich rainenden benachbarten Ländern der Defensionhilf wegen Vergleichung getroffen und wo man möchte etlich Gränitzschlösser und Häuser für unversehenliche Einfall in dies Kunigreich und andere Länder erbäuen, Ihr Mt. hierüber ihr Guetbedunken zu geben.

Zum funften sollen sie die alten und versessene Steuerrest ein- und in Richtigkeit bringen.

Zum sechsten sollen sie auch berathschlagen, wie man die lang hievor begehrte und diesem Kunigreich wohl nutzliche Eibschiffahrt einsmals anordnen und in Vollziehung bringen möchte.

Und zum siebenten begehren Ihr Mt., die Stand wollen sich unter einander vergleichen und berathschlagen, wie man zu Lob und Ehr Gottes guete Polizei und Ordnung in diesem Kunigreich und dessen Städten und Flecken mit Abstellung der überflüssigen Banketen und andern anordnen und erhalten müge.

Beschliesslich begehren Ihr Mt. an die Ständ, sie wollten sich in diesem allem zum furderlichsten entschliessen, dann Ihr Mt. auch andere Königreich und Fürstenthuniber umb Enipfahung willen der Huldigung und sonsten zu Abhelfung dero lang her währunden Beschwerungen besuchen muessten.

Nach vollendter Verlesung dies alles, darinnen nun keine andere Begehren, als wie jetzt kurz gemelt, haben Ihr Mt. gegen den Ständen mündlich teutsch geredt, dero Noth selbst klagende dessen Erbieten weitläufig furgebracht, von welcher derselben Hofsecretari Herr Oswald von Schönfeld gegen den Ständen mit allzeit Abwechslung der Sentenzen gedollmetscht.

Darauf die Stände zusammengetreten und nach gehaltener kurzer Unterredung hat der Herr von Rosenberg wiederumb von den Ständen der Kais. Mt. behemisch geantwortet mit diesem ungefährlichen bei einer Viertelstund lang ganz ausfüehrlichen Vermelden: wie dass die Stand dies der Kais. Mt. Furbringen und Begehren unterthänigist angehört, trügen erstlich ob der Kais. Mt. gottseligen tödtlichen Abgang herzlichs Mitleiden und Leid, wünschten auch Ihrer Mt. von Gott dem Allmächtigen zu dero angehunden Regierung alle glückliche Wohlfahrt und Benedeiung und sie wollten sich als getreue Unterthanen gegen Ihrer Mt. höchstem Vermügen nach unterthänigist erzeigen und verhalten, mit angehängter Bitt und gänzlicher Hoffnung, Ihr Mt. wollen und werden sich auch gegen ihnen Ständen der Voreltern Exempel nach erzeigen und in dero Schutz gnädigist befohlen haben.

Dies nun obgedachter Secretali Schönfeld allwegen sentenzenweis ordenlich, inmassen es der von Rosenberg furbracht, der Kais. Mt. verteutscht.

Nach verbrachter Antwurt seind die Kais. Mt. wieder aufgestanden ihren Huet, abermalen ab-gethan, vielen Personen aus den Ständen die Hand geboten und wiederumben in dero Zimmer uber den Saal gangen.

Also hat sich ungefährlich dieser Propositionscasus verloffen, doch alles über 3/4 Stund lang nit gewährt.




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