85. Císař Rudolf II. nařizuje nejvyšším úředníkům zemským, aby proti těm, kteříž vedle usnesení sněmovního h urovnání dlužných berní se nedostavili, exekutivně zakročeno bylo.
V OLOMOUCI. 1577, 9. července. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.
Rudolf etc. Nachdem uns in Unterthänigkeit furkumben, als sollten auf jungst beschechnen Landtagsbeschluss zu Prag viel Personen und Landleut vor die im Landtagsbeschluss Verordneten auf Prager Schloss zu der Abraitung erschienen sein, auch ihre Ausstand erlegen wollen, aber dieweil unser beheimbische Kammer niemand aus ihrem Mittel und von unserntwegen zu des Lands Kommis-sarien verordnet hätte, so wären dieselben Landleut wiederumben mit dem Geld verreiset und sich auf Zehrung nicht aufhalten lassen wollen. Ob wir nun wohl ein solchs unserer behemischen Kammer verweisen lassen, so werden wir aber von ihr der behemischen Kammer itzo in Unterthänigkeit zu ihrer Entschuldigung berichtet, dass ehe und zuvor der zu solcher Abraitung im Landtag angesagt Termin herbeikumben, sie bei euch angehalten hätte, die hierzue deputierte Commissarien geen Prag zu erfordern, welches ob es gleichwohl auf euer Verordenung beschehen, doch derselben nur einstheils erschienen, und weil nicht alle zur Stell kumben, dieselben auch wiederumben verreisen wellen. Sie die behemische Kammer aber hätt ferner bei ihnen soviel erhalten, dass sie zu Prag verharret und den Abraitungen beigewohnet, darzue sie dann unsern Kammerrath ihres Mittels, Johann Rabenhaubt den altern, und zween aus unserer Buechhalterei verordnet und sei mit denen Landleuten allen, so erschienen, darunter aber keiner, der uns, sonder allein diejenigen, denen wir schuldig, fürkumben, ordenlich abgerait, etliche auch, mit denen nichts schliesslichs abgehandelt werden mugen, auf das Landrecht, wie solchs der Landtagsbeschluss mitbringt, gewiesen und sei keiner, so geen Prag erschienen, der nit fürkumben, gehört, auch die Abraitung mit ihme wäre gehalten worden, wie ihr dann aus bei verwarter gehaltener Abraitung mit mehrern zu sehen.
Und dieweil dann dem also, wie verstanden, so haben wir euch solches hiemit erindern wellen und befehlen euch darneben gnädiglichen, ihr wellet wider die Säumigen und die, so aussen geblieben, die wirkliche Execution furnehmen, damit die Restanten erlangt und die darauf verwiesnen Parteien, welche umb ihre Bezahlung heftig anhalten, entricht werden mugen.... Geben Olmütz den 9. Juli anno 77