95. Císařská instrukce daná úředníku komory dvorské, Samuelu Gassoldtovi, jenž do Prahy vyslán býti má, aby s komorou českou o zvyupomínání nedoplacených daní a odvedení posledním sněmem svolené berně i těch peněz, kteréž by z dědictví statků duchovních, zástavních a lenních ještě z doby panování císaře Maximiliana II dány býti měly, vyjednával.

VE VÍDNI. 1577, 12. srpna. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Memorial auf unsern Hofkammerdiener Samueln Gassoldt, was er in unsern Namen und von unsertwegen bei unserer behemischen Kammer in etlichen unterschiedlichen Posten und andern Handlungen anbringen, handien und daselbst zu verrichten anhalten und begehren solle.


Und erstlichen wird gedachtem Gassoldt hiermit unser Originalbefehlich an gedachte unsere behemische Kammer sambt Abschrift zugestellt und auferlegt, dass er sich alsobald nach Prag begeben, solchen unsern Befehlich unserer behemischen Kammer antworten solle.

Nachdem nun er Samuel Gassoldt aus der Abschrift zu sehen, dass bei den dreien Abten, als dem zu Plass, Ossek und Strahow noch etlich Rest an ihrer Contribution zu Bezahlung des Chynsky Schuld einzubringen sein, so soll er die behemische Kammer vermahnen, damit sie die Erlegung solcher Rest alsobald befurdern und nicht anstehen, auch für sich selbst daran sein solle, damit diese sowohl alle andere nachfolgende Posten in unser Rentmeisterambt zu Prag eingebracht, zusammengehalten und sobald ein Summa einkommen sein wird, die zu einer Fuhre gnugsamb, an unsern kaiserlichen Hof bringen, sonderlichen aber auch seine Nachfrage und Aufachtung haben solle, damit des Chynsky Schuldverschreibung gelediget und zum Cassieren herausgenommen werde.

Und nachdem unser Appellationrath und getreuer lieber Marcus von Lidlaw noch ein Hundert Thaler an Abrahamb von Stotterheimbs Steigerungsgeld, von habenden Pfanddorfern herrührend, erlegen solle, soll er gleichfalls bei ihr der Kammer anhalten, damit angeregte ein Hundert Thaler von ihme von Lidlaw auch erfordert werden.

Item so ist Hans von Nostitz an der Kaufsumma umb das Gut Weigsdorf benenntlich 457 Thaler zu erlegen schuldig, da soll er nachfragen, wie es umb solchen Rest gewandt, und do derselb nicht eingebracht, denselben durch die behemische Kammer richtig machen lassen solle.

Dergleichen weiln auch der behemischen Kammer hievom angedeutet worden, dass Jan Mar-quart an seinen Kriegsverdienen umb 569 Gulden rheinisch zu viel eingenommen und entpfangen, wird gedachter Samuel Gassoldt anzuhalten haben, dass sie die Kammer solches Geld bei ihme Marquart auch abfordern und forderlichen zur Hand gebracht werde.

Femer sollen die von Ruppau Gebruder für die Erbschaft derer ihnen verkauften Guter noch 4200 Thaler auszählen und wolle er Samuel Gassoldt befurdern, dass solchs mit ehisten beschehe und denen von Ruppau die Einleibung in die Landtafel nicht gethan werde, sie haben dann zuvorn angeregte Summa ausgezählet, welche er auch nachmals zu entpfahen wirdet wissen.

Demnach dann auch Herr Jaroslaw von Schmirzitz für des Guts Skalitz Erbschaft ein Summa Geldes darzugeben schuldig und solche Handlung auf rechtlicher Ausführung beruehet, so wolle gedachter Samuel Gassoldt daran sein und unsere behemische Kammer vermahnen, dass sie bei jetzigen währenden Kammerrecht Bartholomei das Recht durch unsem Kammerprocurator zu End bringen und nochmals treiben solle, das Geld zur Hand zu bringen.

In Gleichnus soll mehrernennter Samuel Gassoldt bei ihr der Kammer anhalten, dass das Recht mit dem Gut Klingenberg bei jetzigen Kammerrecht auch erörtert und darauf die Summa, soviel dem von Schwamberg als Pfandsinhabern zu erlegen zuerkannt wirdet, von ihme erlanget werde.

Ferrer so sollen die beide Georg und Jaroslaw Gebrueder von Sezima Aussig für des Guts Koltosch Erbschaft noch 2000 Thaler herausgeben, die wolle er auch zu der Bezahlung anhalten lassen.

Und nachdem Herr Heinrich von Kurzbach for des Guts Helfenburgs Erbschaft an Georgi nähist verschienen 76. Jahres noch 2500 Thaler erlegen sollen, hierinnen soll sich gedachter Samuel Gassoldt erkundigen, wie es darumben geschaffen, und auf den Fall solch Summa noch ausstehen werde, dieselb durch unsere behemische Kammer alsobald, weiln der Termin zu der Bezahlung schon foruber, einfordern lassen.

Dieweiln wir auch bei der behemischen Kammer daher mehrmales verordenet, daran zu sein, dass der Trczkischen geistlichen Guter durch den Wilhalmen von Oppersdorf beritten und taxieret und mit den jetzigen Inhabern der Erbschaft halber auf die befundene Taxhandlung geschlossen werden solle, so wirdet mehrernennter Samuel Gassoldt solchs alles zu befurdern, auch folgends das Geld zur Hand zu bringen lassen wissen.

Und nachdem auch jetzo ein Jahr vergangen der behemischen Kammer auferlegt worden, das Stift Dobrilug, im Markgrafthumb Niederlausitz gelegen, von neuen bereiten und andere mehrere Erkundigung dabei halten zu lassen, dieweiln uns aber bis auf dato, was diesfalls gehandlet oder fur-genommen sei, nichts zukommen, so wolle gedachter Samuel Gassoldt bei ihr der behemischen Kammer diesfalls Nachfrag halten, und da er befinden wirdet, dass in solcher Commission noch nichts furgenommen sei, alsdann von unsertwegen anhalten, damit alsobald hievorn befohlenermassen fortgeschritten werde.

Als auch der Hauptmann zum Podibrad, Wilhalm Prag, hievorn sich erboten, dass er seine liegende Grund und Guter verkaufen und die daraus gelöste Kaufsumma statt thuen wolle, soll er die behemische Kammer vermahnen, dass sie umb solchs Anlehen alles getreuen Fleisses handien solle, und was erhalten wirdet, uns alsdann dasselbe zuschreiben.

Weiter wird gedachtem Samuel Gassoldt hiermit angemeldet, dass aus unserer Münz im Kuttenberg noch an des von Saliern Geld 4300 Gulden erlegt werden sollen, darauf so wird ihme N. hiermit unser Befehlich an unsern jetzigen Munzambtmann in Kuttenberg, Georgen Schatny, in Original zugestellt, dass er solche Summa ihme alsobald auszählen solle, und wirdet daneben er bei unserer Kammer in Beheimb daran sein sollen, auf dass obberuhrte Summa alsobald und mit dem ehisten von gedachten Munzambtmann zusammengebracht werde.

Und nachdem auf jungst zu Prag gehaltenem Landtag geschlossen, dass die alten Steuers-, Biergeldes- und andere Restanten an Georgi nähist vergangen und die neuen bewilligten Hilfen auf die hierzu gesetzte Termine durch wirkliche Execution eingebracht und erlegt werden sollen, und die obristen Officierer zu Prag sich erboten, auf itzo bevorstehenden Landtag, welcher den 12, ditz zu Prag gehalten wirdet, nicht allein die alten Restanten, sondern auch die neuen Bewilligungen itzo einzubringen: so solle er Samuel Gassoldt bei ihr der behemischen Kammer solchs alles zu befurdern anmahnen und sein fleissig Nachfrag haben, was allenthalben an den Restanten und neuen Gefällen einkommbt, und was die Steuersgelder betrifft, sobald ein solche Summa einkommen sei, die zu einer Fuhre gnugsamb, die soll er alsobald bei Tag und Nacht heraus an unsem kaiserlichen Hof zu Noth-durft des Granitzwesens abfertigen, auch wie sich die Sachen anlassen und von Tag zu Tag von statten gehen werden, jederzeit uns Nachrichtung zu Händen unser Hofkammer zuschreiben. So dann auch das halbe Biergeld von Eingang ditz Jahres zu unsers Hofs Nothdurften vorbehalten und ausgezogen ist, wird ferner ihme unsern Hofkammerdiener, dem Samuel Gassoldt, hiermit auferlegt, dass er alsobald aus unsern Rentmeisterambt ein Verzeichnus alles des Biergeldes erfordern und darauf bei gedachter unserer behemischen Kammer umb Verordenung anhalten solle, dass ihme der halbe Theil sowohl des allbereit erlegten als des künftigen Biergelds, so noch einkommen wird, alsobald ohne Abgang jederzeit zugestellt und neben obberuhrten vorbehaltenen Posten und Gefallen herausgeschickt werde. Jedoch wirdet ihme Samuel Gassoldt hiermit angemeldet, dass aus solchem vorbehaltenen Biergeld zehen Tausend Thaler den Berkischen Erben vonwegen der Herrschaft Melnik auf nähist künftig Galli erlegt werden sollen, die soll er ihr der behemischen Kammer also aus dem Biergeld der zweier Groschen in Händen lassen, in alleweg aber bei ihr anhalten, dass sie auf unsere jungst ergangene Resolution von Tag zu Tag befurdern solle, damit berührte Herrschaft Melnik zu unsem Händen gebracht und weiter hierinnen nicht aufziehen lassen.

In Gleichnus wirdet mehrennelter S. Gassoldt auch umb die Restanten aus Oberlausijz anzuhalten und dieselben zu befurdern wissen.

Und nachdem ihr der behemischen Kammer noch für anderthalb Jahren eine Verzeichnus der in der Krön Beheimb verschiener Jahr vererbten geistlichen, Pfandund Lehengueter, sonderlichen der Summen halber, die noch dafür erlegt werden sollen, uberschickt, zu berichten, ob solche Summen noch bei den Parteien ausständig oder sonst verwendet oder wie es darumben geschaffen sein möge: so wolle gedachter Gassoldt bei ihr der Kammer anhalten, damit sie solchen Bericht mit ehisten und alsobald befordern und an den kaiserlichen Hof uberschicken solle.

Beneben so wolle er auch die behemische Kammer vermahnen, dass sie die Glatzische Handlung mit unsern obristen Officieren wolle alsobald furnehmben und das Gutbedunken erfolgen lassen, damit aus weitem Verzug aller Nachtheil muge verhütet werden.

Wann uns dann an allen obgemelten Posten und Artikeln hoch und viel gelegen und wir daran keineswegs ichts abziehen oder hintersteilig lassen können, ausgenommen, dass die zehen Tausend Thaler für Melnik richtig gemacht mugen werden: so wird ihme S. Gassoldt hiermit in allen Ernst auferlegt und befohlen, dass er ihme dieses alles getreuisten Fleisses zu verrichten angelegen sein lassen solle, und auf den Fall in einem oder dem andern ihme wes widerwärtigs furkommen oder begegnen wollte oder wurde, so solle er solchs alles an uns zu Händen unserer Hofkammer jederzeit neben Beschaffenheit der Sachen gelangen lassen.... Geben Wien den 12. Augusti anno 77.




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