109. Císař Rudolf II. nejvyšším purkrabímu, hofmistru, komorníku a kancléři království Českého v příčině sesazení Joachyma z Kolovrat z úřadu presidenta komory a ustanovení Jana z Lobkovic na jeho místě.

VE VÍDNI. 1577, 17. září. — Konc. v říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir wollen euch genädiger Meinung nicht bergen, dass wir auf des wohlgebomen Joachimen von Kolobrats beid schriftlich und mundlich beschehen Ersuchen und Anhalten ihne seines Kammerpräsidentenambts mit Gnaden erlassen, wie wir dann ihme solchs auch hievom noch von 20. Tag Junii nähisthin zuschreiben lassen und soviel bei ihme erhalten haben, dass er bis auf Bartholomei nähist verschienen dem Kammerwesen noch beizuwohnen bewilliget hat, und ob wir wohl willens gewesen, das Kammerwesen auf itztgemelte Zeit Bartholomei in andere Wege zu bestellen und zu versehen, so hat es sich aber bisher aus andern Obliegen verzogen.

Nachdem wir dann noch hievorn mit dem auch wohlgebomen Jan von Lobkowitz zeitlichen umb Annehmbung solchs Präsidentenambts handeln lassen, seind wir itzo an unserm kaiserlichen Hof selbst mit ihme dahin abkommen, dass er gehorsamist bewilliget, solch Kammerpräsidentenambt anzunehmben, und nun die Nothdurft erfordert, dass er in solchs mit dem ehisten eingeführet werde: so begehren wir an euch, genädiglichen befehlend, ihr wellet von unsertwegen euch sambtlich oder ihr, die ihr zur Stellen sein werdet, forderlichen und aufs ehist so möglichen eines Tags vergleichen, denselben dem neuangehenden sowohl itzigem Kammerpräsidenten ankundigen und sonderlichen gedachtem dem von Kolobrat die furgenommene Ersetzung des Kammerpräsidentenambts neben Zustellung unsers beiliegenden Schreibens, davon hierbei auch Abschrift zu befinden, anmelden, darauf das Ambt an unserer Statt von ihme ubernehmben und folgends ermeltem dem von Lobkowitz eingeben und auftragen, die Räthe, Secretarien, Kammerkanzleiund Buchhalterei-Verwandten und was dem Kammerwesen sonst zugethan, an ihne weisen und beneben vermahnen, dass er ihme das ganze Kammerwesen alles getreuen Fleisses neben seinen ihme zugeordneten Räthen zu verrichten, wie unser Vertrauen zu ihme stehet und er sich gegen uns auch gehorsamist zu thuen erboten hat, wolle angelegen sein lassen, wie wir dann auch gedachten den von Lobkowitz durch beiliegend unser Schreiben vermöge desselben Abschrift auf euch genädigist verweisen.

Und wiewohl itzo nicht mehr dann ein Kammerrath, als der von Nostitz, im Dienst ist und der Rabenhaubt bei dem Dienst, bis dass die Rathsstellen ersetzet werden, abzuwarten bewilligt hat, also die Rathsstellen unersetzt seind, so sein wir genädigist entschlossen, noch drei Personen zu Räthen annehmben und bestellen zu lassen, also dass sambt dem Präsidenten fünf Personen sein sollen. Und wollet hierauf nicht unterlassen, euch mit itzigem angehenden Kammerpräsidenten dem von Lobkowitz zu unterreden und zu berathschlagen, was für Personen vom Herrn- und Ritterstand hierzu möchten gebraucht oder genommen werden; dann obwohl hievorn mit etlichen von Herrn- und Ritterstandpersonen, als Heinrichen von Wartenberg, Georgen von Martinitz, Laslaen von Lobkowitz, Michael Spanowský, dem Schlosshauptmann Hansen von Pubschitz und Ulrichen Dreiling, umb Annehmbung solchs Rathsdienst gehandelt worden, so hat aber sich derer keiner hierzu gebrauchen lassen wollen.

Wann nun durch ansehenliche und im Land angenehmbe Personen unserm Kammerwesen wohl geholfen und in guten Stand gebracht könnte werden, dabei wir sonderlichen den Spanowský, do er hierzu zu bewegen, für einen Rath haben wollten, so wollet uns dergleichen tauglich Personen also benennen und furschlagen, damit wir uns ferner derselben halber mugen entschliessen und die Rathsstellen ersetzen lassen. Und dieweiln anitzo nicht allein in Mangel der unersetzten Rathsstellen, sondern auch von deswegen, dass der angehend Präsident von den vergangenen Handlungen Anfangs nicht ge-nugsamben Bericht haben mag, in alle Wege nothwendig sein will, dass die alten Kammerräthe, als der Wilhalm von Oppersdorf, wo nit drei, doch ein, zwei Monat sambt dem Rabenhaupt zu guter Information und Einrichtung bis zu der Ersetzung der Rathsstellen beiwohnen, so ersuchen wir durch beiliegend unser Schreiben gedachten von Oppersdorf genädiglichen, dass er sich also gehorsamblichen bei der Kammer einstellen und abwarten wolle, in Gleichnus sich auch der Rabenhaupt unterthänigist ein Zeit lang erzeigen solle, mit fernem genädigen Befehlich, ihr wollet ihne von Oppersdorf auf Uber-antwortung unsers Befehlichs sambt dem Rabenhaupt hierzu vermögen und vermahnen.

Damit auch gedachter unser angehender Kammerpräsident bei dem Kammerwesen mehr Lust haben und gewinnen und demselben mit mehrerm Nutz vorstehen müge, so ersuchen wir euch hiermit insonderheit genädiglichen, ihr wollet als unsere gehorsambe getreue Räthe ihme von Lobkowicz in allen unsern Sachen, so oft es die Nothdurft erfordert, und er an euch gelangen wird lassen, alle gute Furderung, Rath, Hilf und Beistand leisten und einrathen helfen, wie dann unser genädiges Vertrauen zu euch stehet, gehorsamblichen thuen werdet.

Und wollen euch genädiger Meinung ferner nicht bergen, dass mehrgemelter der von Kolobrat an uns gelangen lassen, dass wir neben Erlassung seines Dienst, auch verordenen wollten, damit er seiner bei uns nahenden Schulden bezahlet, seiner für unser gethanen Burgschaften entlediget, auch er mit Gnadengaben abgefertiget werden möchte. Hierauf ist unser genädiger Befehlich, ihr wollet ihme von Kolobrat von unserntwegen vermelden, dass wir genädiglichen bedacht, ihne euerm gegebenen räthlichen Guetbedunken nach mit dem itzo vacirenden Burggrafambt zum Karlstein versehen zu lassen, mit genädigen Begehrn, solchs also anzunehmben, bis etwa künftig bessere Gelegenheiten furfallen wurden. So hätten wir euch allbereit ferner verordenet, dass mit ihme von Kolobrat auf unserer behemischen Kammerbuchhalterei ein ordentliche Abraitung aller seiner bei uns habenden Schulden sambt allen verfallenen Interesse, so wohl was er entgegen uns zu thuen, gehalten werden solle; was aber seine geleiste Burgschaften "betrifft, haben wir allbereit unserer behemischen Kammer auferlegt, dass sie mit dem angehenden Kammerpräsidenten sich unterreden und Personen furschlagen solle, mit welchen die Darleiher an sein des von Kolobrats Statt zufrieden sein wollten oder mochten, damit also der Sachen desto wirklicher geholfen und er der von Kolobrat diesfalls enthebt werden müge. Was dann die gebetene Gnad anlangt, in dem soll er sich uns gehorsamist vertrauen, dass wir ihne mit allen Gnaden bedenken wollen, allein dass zuvor gesehen werde, was sich in ordentlicher Abraitung seiner Schulden erfinden wirdet, alsdann solle er unserer endlichen genädigisten Erklärung diesfalls sowohl der Gnaden wirklich gewärtig sein, wie wir dann ihme von Kolobrat vermöge beigelegter Abschrift zuschreiben, und ihne auf euch remittiren und verweisen. Wes er sich nun hierinnen weiter gegen euch erklären wirdet, das werdet ihr uns gehorsamist zu berichten wissen.

Und nachdem auch hievorn bei uns unser Kammerprocurator in Beheimb und lieber Getreuer Albrecht Bruckner umb Erlassung seines Ambts in Unterthänigkeit gebeten, so begehren wir an euch, genädiglichen befehlend, ihr wollet auch auf ein andere Person bedacht sein und uns dieselb neben euern ferneren räthlichen Gutbedunken benennen und furschlagen, damit auch gedachter Bruckner nochmals beschieden muge werden.... Geben Wien den 17. Septembris anno 77.




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