110. Komora česká zasílá císaři Rudolfovi II. seznam dlužníků berně, i omlouvá se, že z příčiny veliké peněžité tísně, aby někteří věřitelové uspokojeni býti mohli, část peněz z posudného vzíti musela, kterouž však nyní nahraditi nemůže.

V PRAZE. 1577, 4. října. — E. Konc. v arch. česk. místodr.

Allergnädigster Herr! Zu unterthänigster Vollziehung E. Kais. Mt. an uns vom 14. Septembris ausgangenen gnädigsten Befehlen uberschicken wir hiemit derselben ein Steuerauszueg, daraus zu befinden, wer am meisten restiert.

Soviel aber die Biergeldrestanten betrifft, davon können E. Mt. wir jetzo nichts grundliches berichten, sonder haben den Einnehmbern in die Kreise geschrieben, uns Auszueg aller Restanten zu uberschicken; wann die einkomben soll E. Mt. davon ausfuehrlich berichtet werden.

Daneben schicken E. Mt. wir heut ein Verzeichnus, daraus zu sehen, wer noch was an dem Vererbungsgeld restiert.

Dass aber E. Mt. uns die Wiedererstattung der Geldposten, so aus der Steuer und den zween Biergroschen genomben worden, ernstlich auferlegen, wollten wir demselben unterthänigist gern nachkomben, es ist uns aber solches zu thun keineswegs müglich, dann E. Mt. aus unserm mehrmaln schriftlichen und mündlichen gethanen unterthänigsten Bericht selbst gnädigst wissen, in was grossen Nöthen und Bedrangnussen das behemisch Kammerwesen ein guete Zeit her gestanden und noch steht, und dass wir uns bei E. Mt. hievor angegeben und in Gehorsamb protestieret, da kein Einsehen noch gnädigiste Hilf von E. Mt. erfolgt, dass wir dergestalt bei diesem nun von etlichen Jahren her je länger je mehr erschöpften Wesen den Gläubigern weder Hauptsumma noch Interesse bezahlen würden können. Und mügen E. Mt. uns genädigist wohl glauben, do wir von den hieher auf die Kammer deputierten Einkomben oder mit Aufbringung Gelds der Sachen Rath schaffen und die Glaubiger stillen hätten können, wollten wir diese Gefäll wohl unangegriffen verbleiben haben lassen; nachdem aber die Glaubiger zum heftigisten bei uns umb Bezahlung angehalten und wir sonst nirgend anderstwo kein Mittel noch Hilf gewusst, so hat uns die grosse Noth darzue bracht und verursacht, das Geld, so vor Händen gewesen, zu Verhuetung E. Mt. Schaden und Nachteis und Verursachung Aufsagens mehr Summen, auch Steckung und Beschwerung der Bürgen darzue zu gebrauchen und anzuwenden.

Furnehmblich aber hat nicht allein der Lasky, sondern auch die obristen Herren Land-officierer bei uns heftig angehalten, ihnen die Bezahlung zu thun, dann er sonst von hinnen nicht hätt wegkomben mügen; darumben wir aus allerhand Bedenken, bevorab weil dits ein extraordinari Ausgabe ist und wir nicht so viel Einkomben haben, davon die hiesigen ordinari Ausgaben verricht werden könnten, die Bezahlung aus den zweien Biergroschen verordnet.

Und dieweil uns dann nicht möglich, eine solche grosse Summa, die wir allein E. Mt. zu guetem und nicht zu unsern Nothdurften ausgeben lassen, wiederumben zu erstatten, so gelangt demnach an E. Mt. unser unterthänigistes Bitten, die geruhen uns hierin also entschuldiget zu halten, und weil Galli vor der Hand, do man allein zu Bezahlung der Interèsse nicht kleine Summa bedürfen wird, zu geschweigen der Hauptsumma, darauf etliche, so das Recht bei dem Burggrafambt erhalten und bei denen kein länger Stillstand zu erlangen gewest, vertröst worden, die aber, do die zwen vor-behaltnen Biergroschen nicht allhie gelassen und in ander Weg dem benöthigten Wesen geholfen, von den hiesigen Einkomben, davon sich der Abgang jährlich auf etlich und 60.000 Schock m. verlauft, nicht vergnüegt werden mügen, uns allergnädigist zu bescheiden, woher und von welchen Gefällen die Bezahlung beschehen sollt, auf dass gleichwohl die Hauptsummen bei E. Mt. noch länger anstehe verbleiben und sonst allerlei Beschwerungen, mehrer Steckung der Bürgen und ander Unrath verhütet werden möchte, des unterthänigsten Versehens, E. Mt. werden nicht allein mit dieser unsrer begründten Entschuldigung allergnädigst zufrieden sein, sondern sich auch der künftigen Hauptsumma und Interesse halber gegen uns gnädigst resolviren.... Geben Prag den 4. Octobris anno im 77.




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