114. Rudolf II. komoře české, aby dlužníci starých i nových herní a posudného od nejvyšších úředníků zemských k zaplacení exekucí dohnáni byli, i nařizuje, aby peníze, kteréž z berně a posudného na rozličné výdaje vzaty a vynaloženy byly, opět navráceny byly, poněvadž berně a posudné jen na obranu hranic Uherských proti Turku a na vychování dvoru královského ustanoveny jsou.

VE VÍDNI. 1577, 12. října. — Koncept v říšsk. fin. archivu ve Vídni.

Rudolf etc. Wir haben euern gehorsamben Bericht von 4. dies Monats Octobris, so ihr uns vonwegen der anbefohlenen Geldposten gethan, neben dem uberschickten Restantenauszug entpfangen und daraus in Gnaden angehöret und verstanden, wie es umb dieselben gewandt und geschaffen.

So viel nun erstlich den Steuerrestantenauszug betrifft, haben wir euch allbereit in einem andern unsern Schreiben angemeldet, dass wir unsere obriste Officirer abermals vermahnet, die Execution wider die säumigen Stände wirklich furzunehmben, genädiglichen befehlend, ihr wollet solchs alles itzo sollicitiren und mit Anhalten dahin befurdern, dass die verfallenen alten und neuen Steuern und Biergelder also eingebracht und erlanget mugen werden. Des Auszugs aber vom Biergeld seind wir von euch mit ehisten gewartend. So wollen wir euch auch nochmals unsere weitere Resolution des Auszugs der vorerbten Herrschaften halber zukommen lassen, allein erfordert unsere Nothdurft, dass ihr mit ehisten befurdert, damit uns der Bericht von dem Vererbungsgeld hievor befohlenermassen muge erfolgen und nicht weniger bei den angegebenen Restanten von den vererbten Gutern umb Erlegung ihrer Ausstand anhalten, auch was uns daran gebühret, zu unsern Hofsnothdurften bei unserm Hofkammerdiener und getreuen Lieben, dem Gasoldt, heraus abfertigen.

Was dann von euch angemeldet wird, dass ihr uns die Posten, so ihr aus den vorbehaltenen Steuern und Biergeld ausgegeben, nicht sollet wieder mugen erstatten, fallet uns solchs wes befrembdlichen für, aus Ursachen, dass euch hievorn zeitlichen zugeschrieben, dass wir solchs Geld zu dem höchst benöthigsten Granitzwesen in Hungern und unsern obliegenden Hofsausgaben ausdrucklichen vorbehalten und dasselbe in andere Wege nicht hat verwendet sollen werden. Und hätten uns genädiglichen versehen, wann die Restanten sowohl auch die andern Mittel, so euch eingeräumet seind worden, getrieben wären, dass ihr damit bei dem euch untergebenen Wesen wohl hättet mugen gelangen, und obgleich auch dieselben nicht wären erklecklichen gewesen, dass doch mit Hilf unserer obristen Officirer bei den Parteien wohl Stillstand erhalten und beneben andere und solche Mittel zu finden gewesen sein wurden, dardurch kein Abgang sein hätte mugen. Dieweiln dann die Granitzen in Hungern in so höchster äusserster Noth und Gefahr stehen, da der Erbfeind der Turk von Tag zu Tag die Leut wegführet, das Land verödet und ihme zueigenet, wie dann itzo abermals ein Haus in Krabaten aus Mangel der Bezahlung verloren worden, und wir dem täglich zuwachsenden vorstehenden Übel und unwiederbringlichen Schaden und Nachtheil anderer Gestalt nicht, dann allein von dem, was darzu verordenet und deputiret ist, steuern und verhüten mugen, so habt ihr gehorsamist zu erachten, dass wir anders nicht thuen können, dann solche Gefälle zu erfordern, als da wir in andere Wege nit Mittel haben noch wissen aufzukommen. Derowegen so ist nochmals unser genädiger Befehlich, dass ihr auf alle Mittel und Wege gedenket und euch angelegen sein lassen sollet, auf dass uns die Wiedererstattung vielberuhrter Posten hievor befohlenermassen mit dem ehisten und furderlichsten und ohne ferners Aufziehen muge erfolgen und neben andern Geld an unsern kaiserlichen Hof abgefertiget werden, wie wir uns auch gänzlichen darauf wollen verlassen.... Geben Wien den 12. Octobr. anno 77.




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