117. Císař Rudolf II. odpovídá nejvyššímu purkrabímu Vilímovi z Rožmberka a nejvyššímu kancléři Vratislavovi z Pernštejna, že nemůže poskytnouti komoře české žádanou pomoc peněžitou, poněvadž vlastní jeho důchody z království a ostatních zemí koruny České nepravidelně a nedostatečně se mu odvádějí. Císař slibuje si vydatnou pomoc od příštího sněmu jenerálního i napomíná jmenované pány, aby zatímně staré dlužné berně zvyupomínány, nové půjčky učiněny a nejnetrpělivější věřitelově uspokojeni byli.

VE VÍDNI. 1577, 10. prosince. — Koncept v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir haben euern uns vom ersten des laufenden Monats in Unterthänigkeit gethanen Bericht und Guetachten alles in Sachen unser behmisches Kammerwesen, desselben gegenwärtigen Stand und Obliegen betreffend, mit Gnaden angehört und verstanden, wären auch gnädigist geneigt, demselben umb derer dabei angezogenen Ursachen willen aus dem Vererbungsgeld mit ein 16 oder 20.000 Thaler zu Hilf zu kumben; wir mögen euch aber in gnädigistem Vertrauen nit bergen, dass an denen zweien Biergroschen, so in Behmen und desselben incorporirten Landen zu unserm Hofwesen deputiret, nun etzlich Jahr her wenig oder nichts heraus kumbt, dieselben auch ohne das schlecht und bei weitem nit erklecklich, entgegen aber zu Unterhaltung unserer eignen Mund- und Hofsofficia sonst keine andere Gefall noch Einkumben verhanden sein, auch umb gegenwärtiger Lauf willen weder der Kaufleut Hilf zu haben noch in ander Weg zu Anlehen zu kumben, und also dieser Zeit allein das einiche Mittel, was wir etwo aus den verkauften und noch verhandenen Guetern gehaben können, noch übrig ist, bis etwo nach Verleihung des Allmächtigen durch künftige Hauptlandtäg dem Wesen allerseits erspriessliche Hilf gethan werden möge.

So hat es auch mit dem noch ausständigen Vererbungsgeld, furnehmblich aber der glatzischen Gueter halben, die Gelegenheit, obwohl dieselben hievor uber 200.000 geschätzt, dass doch der mehrer Theil sampt dem Schloss unverkauft bei unsern Händen verbleiben, die andern aber einstheils zuvor verpfändet sein, dass sich also von denen zum Verkauf deputirten Stucken einer gar schlechten Summa zu versehen sein wirdet, und können wir noch uber dies gnädigist nit wissen, wie die vollige Verkaufung derselben besehenen, auch wann das Geld dafür noch eigentlich zu erlangen und also in den täglichen Hofsnothdurften sowohl als unserm bevorstehenden Aufbruch von hinnen aufzukumben sein wirdet. Und weil wir dann umb itzo angezeigter und anderer erheblichen Ursachen willen, in solch euer unterthänigistes Guetachten, dass wir sonst zu sondern Gnaden von euch vermerkt, dieser Zeit nit bewilligen mögen, so gesinnen wir demnach ferrer an euch gnädigist begehrend, ihr wollet eurem unterthänigisten Erbieten und unserm zu euch habenden Vertrauen nach berührtem unserm behmischen Kammerwesen allen gueten Beistaud leisten, furnehmblich aber darauf bedacht sein, wie die noch ausständigen alten Steuern und Biergeldsrest forderlich erlangt, zu Contentierung der unwartenden Glaubiger gebraucht, mit den andern aber bestes Fleiss umb längern Stillstand gehandelt, auch soviel muglich neue Anlehen erlangt und dasselb also bis nach verbrachten Hauptlandtägen aufgehalten, die dann verhoffentlich Mittel und Gelegenheit abgeben, dadurch dem Wesen aussem Grund geholfen werden mög.

Was sonst den andern Artikel des Spanowsky Behandlung halben, damit er sich zu einem Kammerrath gebrauchen lassen möcht, betreffen thuet, do haben wir euch noch vom vierten dits uusere gnädigiste Kesolution und dass wir ihne Spanowsky aus dem durch euch angezogenen Bedenken und damit er im Fall der Noth unsern Präsidenten daselbst vertreten mag, selbst vor tauglich darzu achten, nach längs gnädigist zuegeschrieben, darauf ihr dann gleichsfalls die Nothduiit zu befurdern wissen werdet. Es beschieht auch an dem allem unser gnädiger gefälliger Willen und Meinung hinwiederumben in Gnaden gegen euch zu erkennen und zu bedenken. Geben Wien den 10. Decembris anno 77.




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