120. Nejvyšší úředníci zemští království Českého radí císaři, Se by bylo s prospěchem, aby v příčině příznivého vyjednávání se stavy českými o svolení pomoci na zaplacení dluhů komorních, ještě před rozepsáním sněmu do Čech přijel a stavy získati si hleděl. Prosí, aby taková jich rada v tajnosti zachována byla.

V PRAZE. 1577, 29. listopadu. — Opis souč. v c. k. říš. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigister Hern! Auf E. Kais. Mt. gnädigiste Verordnung haben wir uns einstheils, die wir zuvor nicht allhie gewesen, auf des Grafen von Rozdražow und Pomsdorf Hochzeit hieher verfuegt und die bewuste Sach, wie und durch waserlei leidliche und annehmbliche Mittel und Weg E. Mt. aus dem hochbeschwerlichen Schuldenlast geholfen werden möcht, mit allem getreuen Fleiss in Beratschlagung gezogen und befinden, dass zu dieser hochwichtigen Handlung, daran E. Mt. merklich gelegen, in allbeg vonnöthen sein will, ein eigentlich und grundlich Wissen zu haben, auf was Summa sich der liieigen beheimschen Kammerschulden verlaufen, wie dieselben gemacht, obs alles bar dargeliehenes Geld oder ob auch und wie viel Gnadengeld zu der Hauptsumma geschlagen, wie hoch die verinteressirt werden; item was E. Mt. Herrschaften und andere Gefäll des Jahres uber ertragen und wie denselben furgestanden, sonderlich wie hoch sich die jährlichen auf die behemisch Kammer deputirten Einkoniben und dagegen die ordinali und extraordinari Ausgaben verlaufen, welches wir aber jetzo in Eil darumben nicht grundlich haben muegen, weil die Haltungen nicht alle von den Ambtem aufgenomben, darumben wir uns dahin verglichen, dass solches mittlerweil eigentlich und mit Fleiss ausgesucht werden soll, damit wir es folgends zu der Haupthandlung haben muegen.

Zu dem vermerken wir auch soviel, dass die Stand nach E. Mt. grosses Verlangen haben und dieselb gern allhie wissen und sehen wollten, sie tragen auch einstheils Beisorg, dass es vielleicht in den vorigen Brauch wollt gebracht werden, dass E. Mt. wegen des Kunigreichs Hungarn oder aus andern Verhinderungen wenig allhie sein, sonder nach erlangter Bewilligung sich bald wiederumb von hinnen begeben wurden, wie dann verschiener Jahren gleichermassen mit ihr der Stand nicht wenig Beschwerung solches also im Werk befunden. Derhalben wären wir der unterthänigisten Meinung, dass sich E. Mt. ehe besser und noch vor Ansetzung und Publicierung des künftigen Landtags, der dann allbeg vier Wochen zuvor ausgeschrieben wirdet, hieher verfueget und sich gegen den Ständen und Inwohnern dieser Kron Behem und derselben incorporirten Land, die dann ungezweifelt, wann sie von E. Mt., wills Gott, glucklichen hieher Ankunft vernehmben, allerlei Handlungen halben hieher begeben und bei E. Mt. anhalten werden, mit genädigisten Zuesprechen und Erledigung ihrer Sachen, auch sonst, wie ès die Gelegenheit am fuglichisten geben und schicken wirdet, genädigist insinuirt und ihnen, sunderlich den furnehmben Personen, zu desto mehr Lieb und Zueneigung in gnädigister Erwägung, dass an Gewinnung der Herzen nicht das wenigiste gelegen, Ursach gegeben und also selbst ein guetes Praeparatorium zu Erlangung einer erspriesslichen Hilf gemacht hätten.

Uber das kunnen wir E. Mt. auch dies unvermeldet nicht lassen, dass von den Ständen viel davon geredt und mit Beschwerung gedacht wirdet, dass durch Vererbung und Verkaufung der Lehen, geistlich und Pfandgueter nicht ein kleine Summa Gelds bisher gelöst, und doch solch Geld fast alles ausser Land verfuehrt, die inländischen Glaubiger allhie, die das ihrig aus Lieb dargeliehen, unbezahlt gelassen, die dann hernach, weil ihnen nicht zuegehalten werden muegen, ihre Bürgen gesteckt und deren einestheils viel hin und wieder reisen und Unkosten aufwenden, auch letzlich selbst die Bezahlung ihres Antheils thuen müssen, so doch ihrem Anzeigen nach je billich war, dass solch Geld, welches aus dergleichen Guetern in Behem gelöst wirdet, zu Stillung der Glaubiger allhie angewendet wurde. Damit nun auf künftigem Landtag sich die Stand desto weniger zu beschweren, so wirdet vonnöthen sein, dass E. Mt. die Verkaufung der noch übrigen und doch wenigen Gueter auf jetzo vor dem Landtag gänzlich einstellen.

Und wann nun E. Mt. allhie gegenwärtig sein werden, alsdann kunnen nicht allein der Leut Sachen, deren viel hieher beschieden, noch vor dem Landtag erlediget werden, welche sunst in Landtagshandlungen viel Verhinderungen bringen, zu dem dass auch die Parteien lang allhie liegen und Unkosten aufwenden mussten, dessen sie sich dann bisher nicht wenig beschweret, sonder wirdet auch in weitere Berathschlagung genomben werden muegen, wann und auf welche Zeit der Landtag ausgeschrieben, welches dann unsers gehorsamisten Erachtens in wenig Wochen nach E. Mt. Ankunft besehenen könnt, und worauf die Proposition und Furtrag fumehmlich gerichtet, auch mit was Motiven, Umbständ und Bewegligkeiten solches an die Stand zu gelangen, furnehmblich ob nit rathsamb, dass die Stand ingemein auf dem Landtag uber etlich wenig Tag nicht lang allhie aufgehalten, sonder es dahin angestellt und befurdert wurde, dass etliche Personen deputirt und erkiest wurden, auf solche Mittel und Weg bedacht zu sein, wie etwo dem Schuldenlast ohn wenigiste der Leut Beschwerungen, wirklich und in Grund abzuhelfen, und wann sich nun derselbe Ausschuss eines Guetbedunkens verglichen hätten, dass die Stand alle wiederamb zu Anhörung und endlichem Beschluss des Landtags hieher beschrieben wurden; dann darbei dies bedacht, dass nicht zu rathen, den Schuldenlast und andere E. Mt. Obliegen den Ständen ingemein zu Verhuetung weitläuftiger Ausbreitung namhaft zu machen, sonder E. Mt. möchten solches allein den darzue verordneten Personen genädigist vertrauen, und wirdet hernach die Berathschlagung geben, wie der Anfang, das Mittel und End des künftigen Landtags anzustellen.

Und ob wir wohl E. Mt. auf nichts gewisses vertrösten kunnen, so verhoffen wir doch, do die Sach abgehörtermassen angestellt und E. Mt. selbst darzu thuen und allhie sein und der Leut Herz gewinnen und einnehmben werden, dass es nicht ohn Frucht abgehen wirdet, darzue wir dann unsers Theils höchsten unsers Vermuegens treulich helfen und rathen, auch an uns, was zu gueter fuerderlicher und nothwendigen Erhaltung einer austräglichen Hilf dienstlich und zueträglich sein wirdet, nichts erwinden lassen und indess denselben allen noch weiter nachdenken wollen. Und wie wohl wir auch von allerlei Mittel geredt, so ist doch weder für E. Mt. noch auch für uns auf jetzo weitläufiger davon zu schreiben, sonder am sicheristen der Sachen bis auf E. Mt. Ankunft Anstand zu geben.

Und nachdem wir in Erfahrung komben, wie dass noch bei weiland Kaiser Maximilian, hochlöblichister gottseligister Gedächtnus, und vielleicht auch in Zeit E. Mt. Regierung mit derselben geheimben und andern ansehenlichen Räthen Berathschlagung gehalten sein sollen, wie etwo und mit was Mass und Ordnung der Schuldenlast abzulegen sein möcht, so geruhen uns demnach E. Mt. wo muglich dessen gnädigist zu berichten, auf dass wir uns darinnen zu ersehen und was sich allhie thuen wurde lassen, daraus klauben, und also E. Mt. desto besser, wie wir es zu thuen begierig, helfen kunnen.

Und haben dies unterthänigister treuherziger Wohlmeinung E. Mt. nicht unangezeigt lassen sollen, dieweil auch E. Mt. uns die Sach gnädigist vertrauet, so soll es bei uns in Geheimb und Verschwiegenheit wohl verbleiben; allein erfordert E. Mt. und unser Nothdurft, dass sie dies unser Schreiben in die Weit nicht komben lassen, dann do es offenbar werden sollt, dass wir in denen Dingen E. Mt. rathen, haben sie selbst allergnädigist zu ermessen, dass es E. Mt. in künftigen Landtagshandlungen zu Schaden und uns zu Nachtl gereichen wurde. Darumben werden E. Mt. sich und ans hierinnen allergnädigist zu bedenken wissen, deren wir uns damit zu kaiserlichen Gnaden unterIhänigist und gehorsamist befehlen thuen. Geben Prag den 29. Novembris Anno 77.




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