127. Císař Rudolf II. odesílá Vilímovi z Rožmberka dobrozdání některých nejvyšších úředníků zemských (ze dne 31. prosince 1577 a 3. ledna 1578) v příčině obnovení starých smluv s královstvím Polským, i žádá, aby také svůj soud o tom projevil.

VE VÍDNI. 1578, 12. ledna. — Orig. v arch. Třeboňském.

Rudolf der Ander u. s. w. Hoch und wohlgeborner lieber Getreuer! Welchermassen verschiener Monat durch gemeine unser Kron Beheimb Stände, so damalen zu Prag versamblet gewesen, fuer guet angesehen worden, nachdem beschwerlich sein wollte Polen halben dermassen in Ungewissheit zu sitzen, dass wir von dem Kunig daselbst, sowohl auch den Ständen ein lautere Erklärung, wess man sich zu ihnen zu versehen, durch Schreiben begehren möchten, dessen weisst du dich guetermassen zu erinnern. Nun haben wir gleichwohl bald auf die von ihnen den beheimbschen Ständen zu uns deshalben beschehene Schickung zwei Concepta an bemelten Kunig und die Stände in Polen stellen lassen, wie du ab der Copi mit A. zu sehen hast, daneben aber nit umbgehen wollen, solche Concepta wohlgedachter unserer Kron Beheimb obristen Landofficiern umb ihr Bedenken noch im verschienen Monat Septembris zuzuschicken.

Dieweil aber solich ihr der Landofficier Bedenken etwas lang ausblieben und gleichwohl inmittelst uns Zeitungen und Bericht der polnischen Sachen und sonderlich des nächst vorstehenden Warsawischen Landtags halben einkomben, und dann wa mit beruehrtem Schreiben furzugehen und etwas frachtbars auszurichten, dasselb nit fueglicher als mit der Gelegenheit solches Landtags besehenen kann, so seind wir daher verursacht worden, bei ermelten Landofficiem von wegen beruehrts ihres Bedenkens zu etlichmalen anzumahnen. Darauf uns gleichwohl diese Tage von unserm geheimen Rath und obristen Kanzler, dem von Pernstein, und unserem Landschreiber, dem Španowský, ein Entschuldigung und auch bald darnach mehrberührts Bedenken zukommen, wie die Copien mit B. und C. mitbringen, neben welchem du auch das durch sie geändert Concept mit D. zu empfahen hast.

Nachdem dann daraus zu sehen, dass sie die Landofiicier zur Zeit solches überschickten Bedenkens in fast geringer Anzahl beisamben und ihrer mehr nit als drei daselbst gewesen, und aber diese Sach ganz hochwichtig und weittreffend, derwegen dann eine hohe Nothdurft, darinne wohlbedächtlich und mit guetem Rath furzugehen, so haben wir nit unterlassen wollen, dir berührts unser erst gestellt und durch gedachte Landofficiere geändertes Concept also bei gegenwärtigem allein dieser Ursachen zu dir abgefertigtem Currier zuzuschicken, genädiglich begehrend, dass du der Sachen deinestheils auch ihrer Hochwichtigkeit nach bestes Fleiss nachgedenken und uns dein räthlichs Guetachten auf ein und das andere Concept, und was du sonst bei dieser Handlung für rathsamb und guet erachten wirdest, bei jetztgemeltem unserni Currier, dieweil je die Sach nunmehr keinen längern Verzueg erleiden mag, wollest zukomben lassen.

Sonst wirdest du zweifelsohne allbereit vor diesem vernommen haben, dass sich der Referendari Stanislaus Czarnkowský wiederumb in Polen begeben. Dieweil wir dann berichtet werden, dass gleich wie er sich gegen weiland unserm lieben Herrn und Vater, Kaiser Maximilianen, hochseliger Gedächtnus, uns und unserm löblichen Haus Österreich jederzeit ganz wohl und also erzeigt hat, dass wir änderst nit befinden können, als dass er Ihrer Mt. und Lieb, uns und demselben Haus mit aufrechten Treuen zugethan seie, also auch nochmaln daselbst in Polen allerlei guet officia praestiere: so haben wir dahin gedacht, ob vielleicht nit undienstlich sein möchte, ihne zu ersuchen, dass er auch in dem, was beruehrter Erklärung halben dem Kunig und den Ständen zu schreiben sein wird, ebenmässige guete officia praestieren wollte; jedoch hierunter zuvor dein Bedenken zu vernehmen, ob solches zu thuen sein und es durch uns selbst oder etwan ein andere dritte Person und durch wen besehenen solle, oder auch dasselb gar zu unterlassen besser sein möchte, dem sondern genädigen Vertrauen nach, so wir zu dir tragen, nit umbgehen wollen. Und seind demnach auch desselben deines Guetachtens bei mehrgedachtem Currier gewärtig und dir daneben mit kaiserlichen und kuniglichen Gnaden jederzeit ganz wohl gewogen. Geben etc.




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