145. Císař Rudolf II. napomíná důtklivě komoru českou, aby nedbajíc nesnází svých vymáhala zapravení dlužné berne proti Turku i posudného, jakož i neodvedené ještě peníze za propuštění některých statků komorních v dědictví, nebo aby zálohami a jakýmkoli jiným způsobem vydatné sumy peněz opatřila, poněvadž nouze a nebezpečí na hranicích Uherských jest veliká; a kdyby hranice Uherské náležitě opatřeny nebyly, že by sám (císař) z Vídně se vzdáliti a bez dostatečné sumy peněz na cestu k sněmům vypraviti by se nemohl.

VE VÍDNI. 1578, 6. června. — Orig. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir haben eure zwei unterschiedliche uns vom 28. Mai und den andern dits bei eignen Currirer in Unterthänigkeit gethane Schreiben gleichwohl empfangen und daraus nach längs genädigist verstanden, was es mit Einbringung der Steuer und Biergefäll sowohl auch den aufgesagten Schulden und sonst mit dem drinnigen Wesen allenthalben vor ein Gelegenheit hat, vermerken auch solches alles zu eurer Entschuldigung, als war euch dieser Zeit zu Verrichtung der unvermeidlichen Granitz- und Hofsnothdurften was von Geld herauszuschicken unmuglich, vermeint sein. Nun will uns aber nit allein beschwerlich, sondern auch zum höchsten bedenklich und verwunderlich fallen, weil die Noth und Gefahr, so uns, unsern getreuen Landen und Unterthanen, ja auch der allgemeinen Christenheit des Erbfeinds halben männiglich mehr dann gnug bekannt, dass doch dasselb so übel bedacht und dasjenig, was ein jeder zu sein selbst Heil und Erhaltung guetherzig bewilligt, auch nach so langer Zeit und uber so vielfaltigs Ermahnen, Bedräuen und Anhalten nit geleistet werden soll, und ist zu besorgen, do es länger also anstehen und nit mehrer Ernst und Eifer dabei gebraucht, dass es vielleicht (welchs Gott gnädig verhuet) dahin gereichen mocht, dass ein jeder den daraus bevorstehenden Nachtel an ihme selbst mit später Reu erfahren und dergleichen Hilfen alsdann nit mehr erspriesslich sein werden.

So ist uns auch unsers behmischen Kammerwesens Gelegenheit und beschwerlicher Zuestand aus gleichmässigen hievor zu mehrmalen schrift- und mundlichen gethanem Furbringen nit weniger bekannt, wären auch gnädigist geneigt, desselben euerm unterthänigem Begehren nach nit allein zu verschonen, sondern ihm auch mit noch mehrer Hilf zu begegnen; dass es aber der Sachen Gelegenheit dieser Zeit nit geben, daneben aber in allbeg dahin zu trachten und zu arbeiten sein will, dass das Hauptwesen gebuehrlich versehen und bedacht und also eins neben dem andern bis nach Verleihung des Allmächtigen mehrer und erspriesslichere Mittel zu erlangen, vor endlichem Fall und Untergang erhalten werd, das alles ist euch selbst gehorsamblich bekannt.

Soviel nun oberwähnte eure gethane Bericht in specie und erstlich die Steuerrest betreffen thuet, da wollen wir uns gnädigist versehen, ihr werdet euerm so öftern gehorsamben Erbieten und erheischender Nothdurft nach die angestellte Execution und Ausritt mit gebuehrenden Ernst und Fleiss uuaufhörlich treiben und endlich darob sein, damit wir des, so uns von den Ständen unser Krön Beheimb ingemein zu ihrem selbst Schutz und Bestem unterthänigist und guetherzig bewilligt, einsmals, wie billich, habhaft und umb etzlicher Privatpersonen Ungehorsambs willen länger damit nit aufgehalten und zu noch mehrern Schaden und Nachtel gefuhrt werden mögen.

Daneben aber werdet ihr euch sonder Zweifel gehorsamist erindern, dass wir euch die völligen Ausstand an den Steuern allein bis zu Ausgang des 75. und die Biergefäll bis zu Eingang des nächstverflossenen 77. Jahrs in Händen zu lassen bewilligt, die hernachfolgenden Steuern und halben Biergefäll aber zu unserm Hofsund Kriegswesen immediate vorbehalten haben. Dieweil sich aber aus der Einnehmber uberschickten Verzeichnus befindet, dass an den 76jährigen 593 Schock 59 Gr. 2 Den., an den neuen Steuern aber uber des von Dohnau Bezahlung 741 Schock 50 Gr. 4 Den. alles behmisch verhanden, so wollet dieselben unserm bei euch habenden Hofkammerdiener Samueln Gas sold uns alsdann ferrer neben anderm Geld herauszufertigen alsbald zuestellen lassen. Also werden uns auch nit allein an denen itzo auf Georgi gefallenen 14.243 Thalern sondern auch dem dorfur ein-kumbenem Biergeld der Halbtheil gebuehren und ausstehen, der wir dann nit weniger ohne Abgang gewärtig seind, daran wir auch durchaus nichts nachsehen konnen.

Soviel dann die ausständigen Vererbungsposten und erstlich derer von Rupau 3.450 Schock anlangt, weil es an dem stehet, dass der Sachen anders nit dann durch die Einziehung des verkauften Guets geholfen werden kann, so werdet ihr dasselb euerm gehorsamben Erbieten nach mit ehesten zu befurdern wissen.

Des Abts von Milau jährlichen 60 Schock halben und woher ihme dieselben hinfuro gereicht werden sollen, kunnden wir uns dieser Zeit endlich nit entschliessen, sondern habens bis zu unserer, will Gott, glucklichen Ankunft gegen Prag und also zu ferrer Erkundigung und Berathschlagung mit Gnaden eingestellt. Dieweil wir aber genädigist dafürhalten, es werd der von Schwanberg auf fleissige Behandlung und gegen euer unserer Kammer Assecuration die inbehaltenen 2.802 Schock 16 Gr. zu gegenwärtigen unsern hohen Nothdurften auszugeben kein Bedenken haben, wie wir dann auch der Sachen alsdann auf ein oder den andern Weg zu endlicher seiner Befreiung gebuehrlich abzuhelfen bedacht, so wollet alles Fieiss mit ihme dorauf handeln oder, im Fall wider unser Zuversicht dasselb je bei ihme nit zu erhalten, alsdann auf diese und derer von Rupau Schuld in ander Weg anticipieren und uns also auch mit diesen Posten zu Hilf kumben. Dass dann durch ihne Gassold die Relationen zur Landtafel der Trczkischen verkauften Gueter halben etwas langsamb eingeantwortet worden, das wird vielleicht aus Eil und Übersehen beschehen sein; dieweil aber die Kaufer ohne das gewisst, dass die Erlegung des Kaufgelds auf Georgi eigentlich beschehen sollen, auch zeitlich genug darzue ermahnt worden, so zweifelt uns nit, sie werden sich zeitlich damit gefasst gemacht und nun also mit diesem Irrthumb kein Verhinderung bringen.

Wiewohl wir uns auch selbst gnädigist zu erindern, dass unserm beheimbischen Kammerrath Jan Rabenhaupt der Wiederbezahlung seiner dargeliehenen 4.000 Thaler aus diesem Vererbungsgeld vor gwiss vertröstet worden, so wollen wir uns doch gnädigist versehen, er als unser Rath und Diener, dem auch gegenwärtige Noth und Ungelegenheit vor andern bekannt, werde sich dieser Zeit gehorsambist gedulden und uns zu unterthänigisten Gehorsamb und Gefallen mit der Zahlung gegen vorigem Interesse und Versicherung bis zu Erlangung des Nachstands an diesen Guetern guetwillig aussem halten. Dorauf ihr dann alles Fleiss mit ihme handeln auch alsdann der endlichen Bezahlung wie gemelt, gewisslich vertrösten sollet.

Also seind wir der Schwendi Verweisung gleichfalls gnädigist indenk, müssen auch geschehen lassen, im Fall kein länger Stillstand, dorumben ihr ihne nit weniger alles Fleiss ersuchen sollet, zu erhalten, dass er solcher seiner habenden Verweisung nach gebuehrlich befriedet werd.

Was aber des Jan Popels insonderheit uns zu guetem gethanes Aufbringen der 23.000 und erstlich des von Wrssowicz 15.000 Thaler anreicht, do ist gleichwohl nit weniger, dass er dieser Post halben auf alle und jede Gefäll und Einkumben unser Kammer in Behemben (doch ausser der Steuer) verwiesen worden; er hat sich aber unlängst in seiner Gegenwart allhier soviel vernehmben lassen, do sich diesfalls einer andern Versicherung mit ihme verglichen, wie wir ihme dann auch desselben zu unserer Ankunft in Beheimben also zu vollziehen vertrösten lassen, dass alsdann diese und vielleicht ein mehrer Summa auf leidliche geraumbe Frist bei gedachten Wrssowicz zu erhalten sein werd, wie dann er Popel damals auch mundlich angezeigt, dass gedachter von Wrssowicz allbereit bis auf Michaeli kunftig Frist bewilligt, auf welchen Termin dann auch an den Trczkischen Guetern wiederumben ein ansehenliche Summa fällig sein wirdet. So ist er auch der andern 8.000 Thaler halben expresse auf das Kaufgeld, so uns künftig aus weilend Hansen Tscheschen verfallen Lehenguet zuekumben wirdet, verwiesen, dass also dieser zweier Posten halben von gegenwärtigen Vererbungsgeld nichts innebehalten werden darf, wie wirs dann auch gnädigist darfur halten, do er Popel bei Verfertigung euers Berichts selbst gegenwärtig gewest sein, dass es vielleicht dieser Difficultät nit bedurft haben wurd.

Sonst berichtet uns unser Hofkammerrath und 1. G. Anselmb von Fels gehorsambist, dass er an dem glatzischen Biergeld mehrers nit als 3.100 Thaler empfangen. So kunnden wir uns auch nit anders erindern, dann dass uns des Vorbehalts halben an dem halben Biergeld allein" gebuehret, sollte aber was, so euch zu der Kammer Nothdurft davon eingeraumbt, dabei verhanden gewest sein, so wisst ihr doch selbst gehorsambist, dass ihr uns an den hievor gefallenen halben Biergeld und euerm daran be-schehen Eingriff viel ein mehrers zu erstatten schuldig seid.

Was dann die andern in euerm Bericht berührten Parteien betreffen thuet, da wollen wir uns gnädigist versehen, ihr werdet sie aus dem euch eingeraumbten halben Biergeld und andern Kammergefällen zu contentiren oder die Sach durch fleissige Behandlung, Einbildung gegenwärtiger unserer Ungelegenheit und andern hierzu dienstlichen persuasionibus eurer beiwohnenden Discretion nach bei ihnen dahin zu richten wissen, damit sie sich soviel muglich auf längere Termin oder, im Fall es anders nit zu erhalten, nur bis zu unser, will Gott, schieristen Ankunft gegen Prag gehorsamblich gedulden und also Weiterung verhuet werden mög, wie es dann an unserin kaiserlichen Hof und an andern Orten auch besehenen muss.

Und weil dann nun die Sach des nothleidenden ungerischen Granitzwesens halben oberwähntermassen auch mit unserm Aufbruch und Haltung der angestellten Landtäg also beschaffen, dass wir, ehe und zuvor zu Verhuetung mehrers und unwiederbringlichs Nachtheils bei den Granitzen gebuehrliche Fursehung beschicht, von hinnen nit verrücken noch auch ausser eurer Hilf und einer ansehenlichen Summa Gelds unsern Aufbruch befurdern können, wie wir dann allein umb dieser Ursachen und Verzuegs willen den oberenserischen Landtag nun zum drittenmal und endlich bis auf den 22. dits laufenden Monats transferiren und nuemehr ohne unsern und gemeines Wesens merklichen Nachtel und Verkürzung, furnehmblich weil die vorigen Bewilligungen allbereit vor längs aufgehört, länger keinswegs anstellen, sondern uns ein guete Zeit darvor und also in wenig Tagen von hinnen erheben müssen: so wollen wir euch dem allem nach hiemit nochmals mit Gnaden vermahnt und auferlegt haben, ihr wollet nit allein obbenennte Posten und was seither an dem halben Bier- und andern vorbehaltenen Gefällen noch mehrers einkumben, gedachtem Gassold alsbald zuestellen, sondern auch daneben sammt und sonderlich allen getreuen Fleiss anwenden, damit auf die Ausstand anticipieret oder sonst durch andere erspriessliche Mittel alsbald ein erkleckliche Summa erlangt, auch eins und das ander unsaumblich bei Tag und Nacht herausgefertigt und die Sach so zeitlich befurdert werd, damit wir solches alles vor unserm von hinnen Verreisen endlich haben mögen, wie wir dann in euch als unsere getreue Räth und Diener unser gnädigistes Vertrauen setzen, auch unserm Hofkammerdiener, dem Gassold, auferlegt haben, derwegen embsig bei euch anzuhalten und ausseides Gelds von dannen nit verrücken. Doran vollbringt ihr unsern genädigen gefälligen Willen, befurdert auch dabei unser und gemeines Wesens unvermeidliche Nothdurft, hinwieder in Gnaden gegen euch zu erkennen und zu bedenken. Geben Wien den 6. Junii anno 78.




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