147. Císař Rudolf II. žádá nejvyšší úředníky zemské za dobré zdání, zdali by před sněmem jenerálním "malýl" sněm držán býti nemohl, na kterémž by stavové pro nutné potřeby Uherských hranic a královského dvoru zatímně berni ještě na jeden termín a posudné až do sv. Havla svolili.

VE VÍDNI. 1578, 14. června. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Wir erindem uns gleichwohl gnädigist, was auf vorgehend unser noch vom 10. Martii nächsthin beschehenes gnädigistes Ansinnen alles in Sachen Continuation der jüngst bewilligten Steuer und Biergefäll in unserer Kron Beheimben und wie dieselben bis auf einem künftigen Landtag, den wir, geliebts Gott, in Kurzen selbst persönlich zu halten entschlossen, bei den Ständen ermelter Kron zu erlangen sein möcht, betreffend, euer gehorsambiste Antwort und Bedenken gewest.

Wiewohl sichs nun umb etlicher furgefallenen Ursachen und Verhinderung willen mit unserer Ankunft dohin in Böhmen wider unser gnädigistes Verhoffen bisher verzogen, so seind wir doch dieselb numehr ferrer gar nit anzustellen, sondern so zeitlich zu befurdern bedacht, damit wir nach Verleihung des Allmächtigen zum längsten mit Ausgang künftigs Monats Julii zu Prag sein und alsdann dasjenige, was zu Befurderung eines gemeinen Landtags dienstlich, an die Hand nehmben mögen. Dieweil wir aber die gnädigiste Fursorg tragen, dass sichs nit weniger einen Weg als den andern mit Ausschreibung eines dergleichen Landtags, und ehe derselb ins Werk und zu Beschluss gerichtet, etwas verziehen, auch vielleicht darumben damit nit zu eilen sein wirdet, damit es nit etwo das Ansehen gewinnen möcht, als war unser Ankunft und Gegenwart mehr umb der verhoffenden Hilfen als gemeines Lands und der Ständ Nothdurften willen angesehen, und ihr aber selbst gehorsamblich zu erachten, wann wir der Hilfen unter dess und bis künftig die neuen Bewilligungen erlangt, entrathen sollten, wie dann das Biergeld allbereit auf Georgi nächsthin aufgehört, auch leicht wiederumben ein Steuertermin vergeblich verfliessen möcht, was es umb des nothleidenden hungrischen Granitz- sowohl auch unsers bedrängten Hofwesens willen vor merklichen Nachtel und Ungelegenheit verursachen wurdet: so ist dem allem nach unser gnädigs Begehren, ihr wollet euch mit dem furderlichisten zusamben verfuegen, auch unsern Jan Popel [sic] zu euch ziehen und ungeachtet euers derwegen hiervor gehabten Bedenkens noch ferrer othdurftig erwägen und berathschlagen, ob nit unterdess ein sonderer kleiner Landtag anzustellen und bei den Ständen soviel zu erhalten sein sollt, dass sie uns umb angezeigter Ursachen willen unterdess bis der Hauptlandtag ins Werk und zu Beschluss gerichtet, zum wenigisten noch einen Steuer Termin und das Biergeld bis auf nächstkünftig Galli zu reichen bewilligt hätten, damit also gemeinem Wesen etzlichermassen Hilf und Rettung geschafft und dorauf beruhender Schaden und Nachtel verhuet werden mög, wie wir dann diesfalls zu euch als unsere furnehmbe Räth und Officierer unser sonder gnädigistes Vertrauen setzen und hierüber euers gehorsaraben räthlichen Guetachtens forderlich gewärtigen thun….Geben Wien den 14. Junii anno 78.




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