151. Rudolf II. komoře české: lituje, ze za příčinou peněžitých její nesnází dlužné herně a ostatní na vychování dvoru císařského a opatření válečnictví určené důchody obdržeti nemůže; i nařizuje pilnou péči o to míti, aby dlužné berně a vybývající ještě peníze za propuštění zástavních statků, v dědictví, zvyupornínány a bez odkladu mu zaslány byly, poněvadž se peněz na vychování dvoru císařského nedostává a také by ani na sněm ke dni 1. srpna rozepsaný osobně přijeti nemohl.

V LINCI. 1578, 4. července. — Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Kudolf etc. Wir haben euer zwei uns vorn 13. und 18. Juni nächsthin in Unterthänigkeit gethane Schreiben, alles in Sachen die Herausfertigung der Steuer und anderer zu unserm Hof- und Kriegswesen vorbehaltenen Gefall betreifend, gleichwohl empfangen und doraus nach längs gnädigist verstanden, was ihr derwegen vor Beschwer und Entschuldigung furwenden thuet.

Nun wissen wir uns zwar des, was unsers behmischen Kammerwesens gegenwärtigen Stands und Gelegenheit halben durch euch hievor mit gleichmässiger Ausführung zu mehrmalen furbracht worden, gnädigist wohl zu erindern, wollten auch nichts liebers, dann dass wir desselben euerm Begehren nach mit Gnaden verschonen kunnten; was uns aber dagegen zu Abforderung angeregter vorbehaltenen Gefäll vor Noth und Obliegen verursachen thuet, das habt ihr aus hievor an euch gethanen gnädigisten Schreiben nach längs gehorsamblich vernomben, achten auch dasselb zu wiederholen unnoth sein.

Dieweil aber ungeachtet dessen allen weder die ausständigen Steuern erlangt, noch auch wir dasjenig, so zu unserer selbst kaiserlichen Person und unsers Hofs Unterhaltung unvermeidlich deputiret, umb deren willen wir auch unsere eigne Pfand- und Kammergueter angreifen und veralieniren müssen, nit habhaft werden noch auch in ander Weg Gelegenheit darzu erlangen mögen, sondern bisher zuesehen müssen, dass ungeachtet unsers gnädigen und ernsten Schreibens und Ermahnens einen Weg als den andern darein griffen, auch die Einbringung der Ausstand mit keinem fruchtbarlichem Effect getrieben, sondern wir einen Weg als den andern mit höchster Gefahr der christlichen Granitzflecken auch sondern unserm Abgang und Mangel gelassen werden, so habt ihr selbst gehorsamblich zu erachten, dass es uns nit unbillich zu Missfallen und Beschwer gereichen müssen. Aber wie dem allem so ist euch solchs von uns gar zu keinen Ungnaden, sondern allein unserer und gemeines Wesens unvermeidlichen Nothdurft nach gemeint, wollen uns auch gnädiglich versehen, ihr werdet eurem gehorsamben Erbieten nach an dem, was zu forderlicher Erlangund Einbringung oberwähnter uns vorbehaltenen Gefall dienstlich, künftig nichts erwinden und uns alsdann dieselben unsaumblich bei Tag und Nacht an unsern kaiserlichen Hof zuekumben lassen.

Was dann berührte eure gehorsambe Schreiben in specie und erstlich die 4.766 Schock Steuergeld, so ihr unserm Hofkammerdiener Samueln Gassolt zuegestellt haben sollet, betreffen thuet, daran ist uns mehrer nit als 3.566 Schock zuekumben, wie ihr dann aus beiliegender des Gassolts Entschuldigung, dass er ein mehrers nit empfangen, nach längs zu vernehmben und darauf bei dem Bern, oder wo es sonst vonnöthen, Erkundigung zu halten, auch die Erstattung des Abgangs zu verordnen wissen werdet.

So seind wir auch nuemehr der ausständigen Vererbungsposten, unter andern aber derer von Rupau Schuld, weil sich unser Kammerprocurator noch vor längs in ihre Gueter einfuhren lassen, furderlich gewärtig.

Dass sich aber der Beneda, als der uns wegen der Trczkischen Gueter auf verschienen Georgi ein Theil des Kaufgelds zu erlegen schuldig gewest, mit dem Doctor Mehl seines Gefallens Vergleichung zu machen unterstanden, das gereicht uns zu sonderm Missfallen, können auch gar nit gestatten, dass dasjenig, was wir aus Verkaufung unserer eignen Herrschaften mit Muhe und Ungelegenheit erlangt und zu unsern selbst eignen Hofsnothdurften deputiret, zu Abzahlung der Parteien bewilligten Gnadengelder gebraucht werden sollt, wie dann auch gedachtem Mehl die Bezahlung seiner von uns erlangten Gnad nit aus baren Gefällen, sondern dergestalt zu thun gnädigist bewilligt, dass er pro rata derselben etzliche seine Glaubiger, die ihre Schulden auf uns stehen und gegen leidlichen Interesse und Versicherung ein Zeit lang anstehen lassen möchten, anweisen sollt. Und befehlen euch demnach gnädigist, ihr wollet bei ihme Beneda endlich darob sein und verfugen, damit er dem getroffenen Kauf wirkliche Vollziehung thue und das Geld ohne Abgang zu euern Händen erlege und auszähle, dagegen aber der Doctor Mehl bis zu anderer Gelegenheit mit bestem Glimpf zu Geduld vermahnet und uns also in unsern unvermeidlichen Nothdurften, darzu wir dieses Geld, wie gemelt, unentbehrlich deputiret, kein mehrer Ungelegenheit gemacht werd.

Also wollet auch bei den andern Kaufern der Trczkischen Guetern alles Ernstes und embsigs Fleiss darob sein, damit ein jeder dasjenig, was er derwegen schuldig, forderlich richtig mache und ihnen kein ferreiAusflucht verstatten, insonderheit aber wollet uns berichten, wie es des ausständigen Rabensteinerischen Kaufgelds halben beschaffen, auch bei den von Kolobrat und Kokorzowecz mit Ernst darob sein, damit derselb auch unsaumblich richtig gemacht werd. Und was ihr also an diesen und andern vorbehaltenen Gefällen allbereit bei Händen habt oder noch erlangen oder auf den äusseristen Fall bei andern, es sei nun viel oder wenig, darauf anticipiren werdet, das wollet uns hievor bemeltermassen alsbald bei Tag und Nacht und einer vertrauten Person allher uberschicken, dann wir, gegen euch in gnädigisten Vertrauen zu melden, ausseides weder unsern nothdurftigen Unterhalt allhier gehaben noch auch den behmischen Landtag, so wir auf den ersten nächstkumbenden Monats Augusti, wills Gott, selbst persönlich zu halten angestellt, besuchen, sondern mit unserm und gemeinen Wesens höchsten Nachtel, Schimpf und Verkleinerung allhier aufgehalten werden mussten, darzu ihr es verhoffentlich nit kumben lassen, sondern als unsere getreue Räth, zu euch habenden gnädigisten Vertrauen nach das Best thuen werdet.

Dass ihr auch und sonderlich du Präsident mit Behandlung und Erhaltung längers Stillstands bei Waczlaw von Werssobicz, Adam Hrzan, Heinrichen von Schwanberg und den Dubanskischen Erben euern unterthänigen treuen Fleiss gebraucht, das vermerken wir von euch zu sondern Gnaden, haben auch Joachimben von Kolobrat sein ungebuehrlichs Furnehmben und dass er sich ungeachtet der Dubanskischen Bewilligung ohne Noth wider euer und unserer Officirer Vermahnen aus eignem Trutz und Furnehmben uns und unserm behemischen Kammerwesen zu sonderai Schimpf und Verkleinerung beim Unterburggrafambt eingestellt, durch beiliegend Schreiben verwiesen, welches ihr ihme ferner anzuhändigen, ihne auch von euch selbst von solchem seinem Unfueg abzustehen zu ermahnen wissen werdet. An dem allen vollbringt ihr unsern genädigen, gefälligen Willen und Meinung. Geben Linz den 4. Juli anno 78.




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