163. Císař Rudolf II nařizuje komoře české, aby vybývající část berně a posudného, kteréž neoprávněně byla zadržela, ihned odvedla a zprávu podala o nedoplatcích za -propuštění duchovních, lenních a zástavních statků.

VE VÍDNI. 1578, 18. srpna. — Koncept v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Rudolf etc. Ihr werdet euch gehorsamblich erindern, dass wir uns noch hievor zu unsers Hofsund Kriegswesens unvermeidlichen Nothdurften die Steuern, wie uns die von den gehorsamben Ständen unserer Krön Beheimben bewilligt worden, von Eingang des 76., an den Bieigefällen aber vom 77. Jahr an zu raiten und hinfuro den halben Theil ohne Mittel vorbehalten und euch die ander Hälft neben den ansehenlichen Steuerund Biergeldausständen auch andern ordinari und extraordinari Gefallen und Einkumben zu Verrichtung der Kammerausgaben deputiert und in Händen gelassen haben.

Dieweil uns aber nach Besag der bisher einkumbenen Auszug und wie derselben noch von der übrigen Zeit, do noch keine Auszug verhanden, ein Überschlag gemacht worden, bis auf dato dem Vorbehalt und durch euch beschehenem Eingriff nach an Steuern 50.000, an dem Biergeld aber bis in 38.547 Thaler zu erstatten ausständig sein wirdet, des wir dann, wie ihr selbst gehorsamblich zu erachten, bisher mit sonderer unser Ungelegenheit entrathen, auch in Mangel desselben gegen hohem Interesse und andern beschwerlichen Conditionen dorauf anticipieren mussten, so befehlen wir euch demnach gnädiglich, ihr wollet endlich dahin bedacht sein, damit uns solcher Ausstand in einem und andern mit ehestem vollkumblich und ohne Abgang erstattet, auch hinfuro zu Verhuetung dergleichen Beschwer und Unrichtigkeiten die Ordnung halten, solches auch vor euch selbst, inmassen von uns gleichsfalls beschehen, bei dem Verwalter unsers behmischen Rentmeisterambts verordnen, damit dasjenige, was uns dem Vorbehalt nach am Biergeld gebuehret, jederzeit, sobald es einkumbt, in eine sondere Truhel gelegt und bis auf unser Erfordern verwahrlich gehalten, desgleichen auch die Steuern, als die wir dem durchleuchten unsera frundlichen lieben Brüdern und Fürsten, Ernesten Erzherzogen zu Osterreich, zu dein ungrischen Kriegswesen ohne Mittel deputieret und abgetreten, also in Bereitschaft gerichtet, damit sie J. L. jederzeit, so oft es vonnöthen, unzergänzt hinaus richtig gemacht und weder in eins noch das ander durchaus ferrer kein Eingriff gethan, uns auch monatlich zu Haaden unser Hofkammer ein ordentlicher Auszug uberschickt werde, was zu jeder Zeit an einen und den andern einkumben, inmassen euch solches hievor gleichsfalls auferlegt worden.

Also habt ihr euch auch gehorsamblich zu bescheiden, dass uns an den bisher umb unserer unvermeidlichen Hofsnothdurften und Unterhalts willen vererbten Guetern gleichsfalls ansehenliche Rest und erstlich bei Jaroslaw von Kolobrat und Georgen von Kokorzowecz an der Rabensteinerischeu Kaufsumma 3171 Schock 23 Gr. 6 Den., bei denen von Rupau, so, wie furkumbt, allbereit zu euer der Kammer Händen richtig gemacht worden sein soll, 3450, bei Christofen von Schwanberg per Klingenberg 2802 Schock 16 Gr., denen von Aust 800, Casparn von Schönberg 5041 Schock 17 Gr. 5 Den., Niklasen Has 3399, Zdenko Malowecz 600, Heinrichen Talaczko 39, Bohusla Felix von Hasenstein 734 Schock 45 Gr., item, wie furkumbt, bei Adamen von Schwanberg bis in fünf Tausend, desgleichen auch bei denen von Hrditschs an den 8200 Th. und dann bei Jan Marquarten wegen einer zur Un-gebuehr empfangnen Kriegschuld 569 Gulden rh. ausstehen. Und weil wir dann derselben bisher nit weniger zu sonderer unserer Beschwer entrathen und nuemehr länger gar nit nachsehen können, so wollet uns demnach zu Händen unserer Hofkammer mit dem förderlichsten und gueter Ausfuehrung berichten, ob und was daran bei euch einkumben oder wie es sonst umb ein und die andere Post in specie beschaffen sei. Dann ob wir uns wohl des Rabensteinerischen Ausstands halben euers unlängst gethanen Berichts dahin gnädigist erindern, als sollt derselb von dem Kokorzowecz darumben innebehalten werden, dass der Stand Bewilligung dieses Kaufs halben noch nit vorkommen sein solle, dieweil wir uns aber gnädigist erindern, dass derwegen die Relationes zur Landtafel und andere Noth-durft von uns noch vor längst gefertigt und euch uberschickt, auch im Fall noch uber dies einiger billicher Mangel verhanden, derselbige seither oder zum wenigsten bei jetzigem Landtag gebuehrlich erstattet worden sein würdet: so wollen wir uns gnädigist versehen, es wer[de] sich gedachter Kokorzowecz dergleichen Verweigerung mit Billigkeit nit zu gebrauchen haben, furnehmblich, weil er des Guets halben allbereit in richtiger Possess und Geniess ist, sich auch bei der beschliesslichen Abhandlung und unsers Hofkammerraths, des von Fels, Gegenwart dergleichen Behelfs gar nit gebraucht, sondern die Richtigmachung des Ausstands auf verschienen Georgi endlich und gewisslich zu thun bewilligt. Darüber dann auch also zu halten und ihme mit unserm Schaden nit zugleich das Geld sambt dem Guet länger in Händen zu lassen sein würdet.

Gleichergestalt werdet ihr euch gehorsamblich zu erindern, auch aus bei verwahrtem Einschluess zu vernehmben haben, dass uns an den 6 vererbten Trczkischen Guetern uber die in unser Hofzahlmeisterambt erlegten 3000, sowohl auch des von Pernsteins dargeliehene 4000 noch 21.885 Schock m. ausstehet, doran gleichwohl, wie furkumbt, uber itzt gemelte zwo Posten bisher noch bis in 5637 Thaler zu der Kammer erlegt worden sein sollen, darüber wir dann gleichsfalls euers Berichts und furderlicher Erstattung gewärtig seind. Dann ob wir uns wohl euers hievor gethanen gehorsamben Berichts und der Vergleichung, so der Beneda mit unserm Rath, teutschen behmischen Vicekanzler und g. 1. Doctor Georgen Mehl ihrer zwischen einander habenden Schuldsachen halben getroffen haben sollen, zu erindem, so will uns doch solches alles nichts zu schaffen geben, wie wir denn auch an diesem Vererbungsgeld umb derer euch hievor zugeschriebenen Ursachen willen durchaus nichts abgehen lassen kunnen, inmassen wir uns dessen euers selbst gehorsamben Wissens noch hievor beides gegen dem Beneda und Mehlen auf ihr gleichmässigs beschehenes Anhalten ausdrucklich also erklärt. Ist nun darüber von dem Beneda was besehenen, so entgielt er desselben billich; im Fall es aber mit euern Willen und Zuelassen erfolgt, so ist daran unserer genädigisten Verordnung zuwider gehandelt und werdet ihr uns die Wiedererstattung desselben neben andern empfangnen Posten zu thun und dergleichen Eingriff in diese und andere Gefäll, so uns Immediate zu unsern selbst eignen Nothdurften und Hofsunterhaltung deputiert sein, endlich zu verhueten wissen.

Nachdem euch auch noch vor längst genädigist auferlegt worden, dass ihr des Klosters Dobrilueg und der darzu gehörigen Gueter halben eine forderliche Bereitung anstellen und uns desselben Stands und Gelegenheit allenthalben nothdurftigen Bericht thuen solltet, und uns aber seither nichts zuekumben, so befehlen wir euch hiemit gnädiglich und wollen, dass ihr die Sach ferrer keineswegs einstellet, sondern die Bereitung hievor befohlenermassen noch vor angehender Winterszeit endlich be-furdert, uns aber mittlerweil der Ursachen des Verzuegs gehorsamblich berichtet.

Also ist uns auch zu wissen vonnöthen, wie weit in der Schwambergischen und Skaliczen Rechtfertigung bisher verfahren, worauf ein und die andere Sach dieser Zeit beruhe und wie bald wir derselben gebuehrliche Endschaft erlangen mögen.

So werdet ihr auch aus bei vewahrtem unsers Raths, obristen Munzmeisters unserer Krön Beheimben und 1. G., Wilhelm von Opprsdorfs euch noch hievor ubergebnen Bericht mit gehorsamblich vernehmben, dass durch Wenzln Rabenhaupt von seinem inhabenden Guet Woheb einem andern mit Namen Gindrzich Chotochowsken zwei Dörfer verkauft, die er Chotochowski weder bereiten noch sich derwegen in Vergleichung einzulassen willens sein soll, und dass wir ihne derwegen mit Recht furnehmen lassen möchten. Welches ihr also an unserer Statt mit dem Kammerprocurator verordnen, in der Sachen schleunig procedieren und uns alsdann auch diesfalls Bericht und Guetbedunken zukumben lassen wollet.

Neben diesem erindem wir uns auch gnädiglich, dass uns wegen des Guets Geiersberg uber die obbenennte 5041 noch 3300 Schock gebuehren und dass diese lezte Post den Erben wegen zweier Meierhöf im Dorf Hotowitz gelegen, bis so lang dieselben beritten und unserer Nothdurft nach inquisition gehalten werdet, in Händen zu lassen bewilligt worden; dieweil wir aber nit wissen können, was die Jahr her dorauf erfolgt, so wollet uns desselben gleichsfalls gehorsamblich verständigen, auch zu Abhelfung der Sachen und Erlangung unser Gebuehrnus nochmals die Nothdurft in Acht nehmben und befurdern.

Also seind wir auch wegen Bereitund Verkaufung des Guets Ambtitz in Niederlausitz auf der Commissari einkumbene Relation, desgleichen auch, was seither auf dieselb Kaufsumma und unsere Verordnung in ander Weg anticipieret worden, euers forderlichen Berichts und Guetachtens mit Gnaden gewärtig, und werdet ihr euch die Sachen aus angezeigten Ursachen und erheischender unser unvermeidlichen Nothdurft nach in einem und andern alles getreuen gehorsambsten Fleiss angelegen sein und uns zu Händen unser Hofkammer unverzüglich ausfuhrlichen grundlichen Bericht zu thun, das ander aber diesem unserm gnädigistem Entschluess gemäss in wirkliche Vollziehung zu bringen wissen. Geben Prag den 18. Augusti anno 78.




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