177. Komora dvorská podává císaři své dobré zdání o zprávě komory české v příčině vydlužení se peněz od Jana Popela z Lobkovic a Vřesovce. Komora česká zrazovala císaři, aby vedle obyčejných úroků ještě nějaká dala se provise Vřesovcovi, poněvadž by bylo proti zřízení zemskému a působilo by v neprospěch při dalším svalování stavit: komora dvorská však poukazuje císaři na rostoucí nedostatek peněžitý při dvoře a na nemožnost jiným způsobem než půjčkou sehnati peníze na nejnutnější potřeby. - Na konci připojeno rozhodnutí císařské.

1578, 15. prosince. - Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Auf E. Mt. gnädigste Verordnung ist derselben beheimischen Kammer Präsident Herr Jan Popel schriftlich ersuecht worden, ob er sein angebotenes Anlehen auf ein Generalversicherung, so auf alle und jede E. Mt. Gueter und Kammergefäll gerichtet, darleihen und wo nit länger, doch nur ein Jahr lang und bis E. Mt., wie dann Hoffnung verhanden, zu einer Gelegenheit, darauf er in specie vergwisst werden kunnt, kumben möchten, gehorsambist vertrauen [wollte], daneben auch der behmischen Kammer auferlegt worden, durch ein zwen ihres Mittels mit dem von Wrzesowiz wegen seiner 14000 Thaler Handlung zu pflegen.

Soviel nun erstlich den Präsidenten anreicht, der hat sich ausdrucklich erkläret, dass er ausser der hievor gethanen Furschläg nichts darleihen kunnt, sondern bittet sich unterthänigist entschuldigt zu halten. Was aber des von Wrzesowicz Behandlung anreicht, dawider hat die behmische Kammer nachfolgende Bedenken. Erstlich weil ihme in jüngster Handlung nit allein die 200 Thaler Provision, sondern auch noch darzu 2000 Thaler und dieselben mit 6 per cento zu verzinsen angeboten worden und er dannocht nichts eingehen wollen, dass ers anjetzo umb soviel weniger thuen werde, furnehmblich weil sie bisher erlernet, wie schwer mit ihme in dergleichen Sachen zu handien und sie ihme auch ohne das nit allerdings annehmblich wären.

Und do gleich wider ihr Verhoffen wes bei ihme erlangt, so war doch dagegen zu bedenken, do E. Mt. ihme uber das gewöhnliche Interesse was mehrers, es sei nun die Provision oder etwas anders, bewilligen, dass es E. Mt. in künftigen Geldhandlungen bei andern ein schädliche Nachfolg verursachen wird, wie sich dann allbereit etzliche gegen ihnen vernehmben lassen, weil dem von Wrzesowicz, wie gemelt, dergleichen Gnad angeboten worden, ihnen von grössern Summen, die sie bei E. Mt. stehen hätten, billich ein mehrer Ergötzung ohne weniger Bedenken beschehen sollt, und wurden also künftig die Anlehen mit schlechtem E. Mt. Frumben zu erhandlen und zu erhalten sein. So war es auch der Landsordnung stracks zuwider und bei Veiiierung Leib, Ehr und Guets ernstlich verboten, uber das Interesse was mehrers, wie das Namen haben möcht, zu fordern, darumben auch ihr der Kammer nit wenig bedenklich fallen wollt, sich dergleichen Handlung, so, wie gehört, hochlich verboten, zu unter-fahen, angesehen, dass diese Ding nit verschwiegen bleiben konnten, sondern mit Fertigung der Obligation an Tag kumben mussten. Daneben auch zu besorgen, dass sich die Stand desselben beschweren möchten, dass durch E. Mt. Kammer selbst dasjenig, so andern verboten war, furgenumben, welches dann künftigen Landtagsbewilligungen schlechte Befurderung bringen wurde. Und hat sie die Kammer dieses alles ihren Pflichten nach anzeigen müssen, und das umb soviel mehr, weil sie hievor die furnehmbsten aus den Ständen derwegen beschwert zu sein vermerkt, ihnen den Kammerräthen auch dergleichen Schulden halben nit wenig zuegeredet und die Verantwortung bei ihnen zu suchen venneint worden war.

Allergnädigister Kaiser und Herr! Soviel erstlich des Herrn Popels Anlehen anreicht, do haben E. Mt. hievor allergnädigist vernumben, aus was Ursachen er mit demselben weder auf die Biergefäll noch auch die Trczkischen oder andere Gueter, so allein zu E. Mt. eignen Hofsunterhaltung deputiret, verwiesen werden kann, dass auch dieselben zu seiner Versicherung nit gnugsamb sein, noch E. Mt. einichen Nutz oder Vortel dabei haben wurden, wann er sich solchs seines Anlehens, so er heut aufzählet, gleich Morgen alsbald von dem allbereit verhandenem oder gegenwärtigen wiederumben bezahlt machen sollt. So haben E. Mt. auch der durch ihne Popel begehrten Pürglitzischen Dörfer halben gleichfalls allergnädigist Bedenken gehabt, und mag wohl sein, weil man ihne des begehrten Hauses halben auf nichts vertrösten können, dass es dieser Verweigerung nit die wenigiste Ursach geben haben werd.

Soviel dann die anbefohlene Handlung mit dem von Wrzesowicz anreicht, die hätten sie der Hofkammer unterthänigisten Erachtens gleichwohl versuchen und Fleiss haben sollen, weil die Conditiones je so beschwerlich und bedenklich, damit es auf andere und leidlichere Weg gerichtet werden hätt mögen, wie es dann wohl dahin zu dirigiren, dass ihme E. Mt. Bewilligung der Gnad und Provision halben nit umb des Anlehens, sondern seiner Dienst willen gereicht wird; dieweil es aber der Henl Präsident uber E. Mt. gnädigiste Resolution hievor vor sein Person allein und itzo neben der Kammer zum drittenmal widerrathen thuet, so wollt die Hofkammer auch ihres Theils nit gern darzu dienen, das E. Mt. ein nachtheiligen Eingang oder in künftigen Landtagshandlungen Nachtel und Verhinderung verursachen möcht, und war wohl guet, dass sie die beninische Kammerräth, als die im Land angesessen, befreundet und bekannt sein, auf bessere und annehmblichere Geldhandlungen bedacht wären. Aber unter des ist und wird die Noth und Beschwer umb soviel grösser, auch in die Läng nit muglich sein, dass man mit E. Mt. eignem Unterhalte gefolgen solle, dann vor eins seind die Einkumben nit verhanden, so stehet es mit den verhoffenden Landeshilfen noch in weiten terminis, also es bewilligen gleich die Land, was sie wollen, dass doch E. Mt. zum wenigisten in einem Jahr nit darzu kumben werden.

Was es nun mit den Anlehen als dem äusseristen Mittel zu Erhaltung der Hofsofficier vor ein Gelegenheit hab und dass derselben gar nit mehr oder je ohne sondere beschwerliche Conditiones und genugsambe Burgschaft oder Versicherung auf liegende Gueter nit zu erlangen, das gibt die täglighe Erfahrung, und wann schon Burgen zu haben, so will doch ein Jeder hinwiederumb gleichfalls mit Guetem schadlos versichert sein. Wann es nun an demselben erwinden soll, so ist unmuglich, anderergestalt wes zu erlangen, viel weniger die Officier an Kuchl, Keller, Stall und anderer E. Mt. eignen Nothdurften, der Fürstlichen Durchl. und des armen Hofgesinds, so auch täglich anhalten thun, ge-schweigen gebuehrlich zu versehen und zu unterhalten. Welches E. Mt. die Hofkammer abvermeldeter zweier vorgestandenen Geldhandlungen halben zu Bericht und ihrer unterthänigisten Entschuldigung gehorsambist anmelden sollen. Die werden sich nun ihres gnädigisten Willens darauf zu entschliessen, und im Fall sich künftig einicher Mängel oder Beschwer, welches doch die Hofkammer, soviel nur immer muglich, unterthänigist gern verhueten wollt, auch diesfalls an ihrem gehorsambisten treuen Fleiss und Fursorg nicht erwinden lässt, zuetragen sollt, alsdann nit ihr sondern dem Unvermögen und angedeuter Ungelegenheit die Schuld und Ursach zuemessen.

Imperator conclusit: Man solle noch auf alle leidliche Weg mit dem Herrn von Popel handien es musste es aber der Herr von Pernstein oder Landkammrer, als die ihme angenehmb sein, thuen Mit dem Wrssowicz in simili durch den Spanowsky handien zu lassen. 15. Decembris 78.




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