178. Instrukcí daná Rudolfem II. komisaøùm královským na snìmy dne 1. ledna 1579 v markrabství Moravském, knížetstvích Slezských a markrabství Horno- i Dolno-Lužickém, v pøíèinì vypravení vyslancù na snìm jenerální do Prahy a svolení další pomoci a posudného. [Koncept byl sepsán pro komisaøe na snìm moravský, na okraji jsou mutata mntanda. Moravský snìm byl svolán do Olomouce, Slezský do Vratislavi, Horno-lužický do Budyšína a Dolno-lužický do Lubna. Komisary byli jmenováni pro Moravu: Zdenìk z Vartmberka a Jan z Leskovce, pro Slezsko Jindøich z Kurcbachu a Dr. Lorenc Heugel, pro Horní Lužici Jindøich z Vartmberka a Dr. Marek z Lidlova a pro Dolní Lužici Krištof Šlejnic a Melchior z Rechenbergu.]

NA HRADÌ PRAŽSKÉM. 1578, 23. prosince. - Konc. v arch. èesk. místod.

Rudolf etc. Instruction auf die wohlgebornen und gestrengen Zdenko von Wartenberg auf Bu-schtiehrad, Hauptmann der Neuen Stadt Prag, and Johann von Leskowecz auf Czerekwicz, unser verordnete Commissarien, was sie auf itzo zum neuen Jahrstag scHerist künftig ausgeschriebnen Landtag in unserm Margrafthumb Märhern, den Ständen daselbsten in der Stadt Olmütz nach Uberantwurtung unsers Credenzschreiben in unserm Namben gehorsamblich furbringen, mit ihnen handeln und endlich verrichten sollen.

Erstlich sollen sie ihnen unser kaiserlich Gnad und alles Guets vermelden und ihnen darneben anzeigen, dass wir ihrer als unserer getreuen Stand und Unterthanen gehorsambs Erscheinen auf bemeltem ausgeschriebnen Landtag zu sonderam genädigen Gefallen annehmben, mit diesem ferrerm Anhang.

Ob wir wol der Stände mit Ausschreibung und Haltung soliches gemeinen Landtags genädigist gerne verschonen wollten, so haben wir aber soliches aus hochwichtigen, uns und die ganze Christenheit angelegenen Ursachen genädigist nicht umbgehen mögen, und nachdem sich dieser Zeit die Läuft nicht allein von wegen gemeiner Christenheit Erbfeind und bluetdurstigen Tyrannen, des Turkens, sondern auch in ander viel mehr Wege sehr gefährlich, schwer und sorglicher anlassen, also dass wir aus väterlicher Fürsorge, Lieb und treuherziger Neigung, die wir zu gemeiner Christenheit und dann sonderlichen unsern Königreichen, Furstenthumben und Landen, auch derselben getreuen Unterthanen genädigist tragen und dessen auch nit weniger von kaiserlichen und kuniglichen Ambts wegen uns schuldig erkennen, zum höchsten und unumbgänglich verursacht worden, mit den Ständen der Krön Beheim und deren zuegehörigen Landen etzliche hochangelegne nothwendige Sachen, als vonwegen mehrer Hilfen zu Erhaltung des Kriegsvolks auch Stärkung des Gränitzwesens in Ungern und etliche noch andere hochnothwendige, uns, unser Kunigreich und Lande betreffende unterschiedliche Artikel, und dann auch die Berathschlagung und Vergleichung einer gewissen Defensionordnung, wie ein Land dem andern in der Noth und feindlichen Einfällen zu Hilf und Rettung komben, auch zu Friedenszeiten eine richtige gewisse Ordnung, wie es mit dem Zuezug und der Bereitschaft beständiglich angestellt, auch wie und an wen sich männiglichen auf den Nothfall halten soll, geschlossen werden muge, ihnen selbs zu guetem gnädigst zu tractiren, und zu handeln, welche Tractation, wie obgemelt, seintmal die-selb nach Gelegenheit und Hochwichtigkeit der Sachen particulariter an den unterschiedlichen Orten, wie sonsten die Landtage gemeiniglich pflegen gehalten zu werden, fueglich und mit Frucht nicht wohl beschehen kann, sondern die höchste Nothdurft erfordert, dass soliches mit einhelliger gedachter Kron Beheim und der andern incorporierten Lande Fürsten und Stände Vergleichung und Bewilligung vollzogen werde.

So haben wir nun den Dingen mit allem Fleiss wohl nachgedacht, und befinden keinen andern bessern und zuetreglichern Weg, als dass die Stände der incorporierten Lande bei diesen itzo ausgeschriebenen Landtagen, weliche wir sowohl in Schlesien und beiden Markgrafthumbern Lausitz als in Märhern auch itzo zugleich halten lassen, einen vollmächtigen Ausschuess ihres Mittels auf den Landtag, den wir auf den Montag nach Lichtmess nächstkunftig des angehenden 79 Jahrs und also vonwegen solicher sammentlichen Zusammenkunft und einhelligen Vergleichung wes langsamber in der Krön Beheim angestellt, hieher geen Prag zu den Ständen daselbst gehorsamblich in Unterthänigkeit abfertigen und sie solichen obermelten gemeiner Christenheit, uns und sie insonderheit selbs mit angehenden Handlungen und Tractation beiwohnen und abwarten lassen.

Und es sollen derwegen unser verordnete Commissarien bei diesem itzigen Landtage soliche Abfertigung des vollmächtigen Ausschuess bei den gehorsamben Ständen in Märhern mit allem guetem Fleiss suechen, werben und endlichen erhandeln, dann wir wollten alsdann dieselben hoch angelegnen Artikel und Nothdurften ihnen den versambleten Ständen der Krön Beheimb und den vollmächtigen Abgesandten aus den incorporierten Landen ingemein ferner mit notwendiger Ausfuhrung furtragen und erzählen lassen, auf dass folgends die einhellige Vergleichung aller Lande darauf beschehen und derselben gemeine Wohlfahrt mit gueter Gelegenheit befordert werden müge.

Und weiln dann solichs unser itzigs Begehren der ganzen Christenheit und ihnen den Landen Selbsten, wie gedacht, zu allgemeinem Nutz, Wohlfahrt und Schutz gereichen wird, so machen wir uns gar keinen Zweifel, sie die gehorsamben Stand in Märhern, sowohl auch die andern mehrgemelte zu der Kron Beheim gehörende Lande, an weliche wir gleichergestalt die Abfertigung ihres vollmächtigen Ausschuess nit weniger, wie obgedacht, begehren lassen, werden hierzue ganz wohl geneigt sein und es ohne alle Verweigerung gehorsamblich bewilligen, dann ihnen soliche Abfertigung an ihren Privilegien und Freiheiten ganz unnachtheilig und sine praejudicio sein soll, wir wollen sie auch darüber mit gebührlichem Revers in Gnaden versehen.

Ferrer sollen unsere Commissarien den Ständen des Markgrafthumbs Märhern furbringen nachdem der Termin der Steuer, welche uns die Stände beruhrts Markgrafthumbs Märhern auf jüngstem Landtage bewilligt und itzo auf Weihnachten



[In margine: Nota: Allhie fleissig die unterschiedlichen Ausgang der schlesischen und beider Lausitz Turkensteuer zu sehen und es in specie in jede Proposition zu setzen.] ausgehet, und es sich mit der Landtagstractation [In margine: Nota: Dies Wort "Landtag" bleibt in der schlesischen Proposition stehen.] deren obermelten hochnothwendigen unterschiedlichen Artikel, darzue mehrgedachte Stände auf künftigen im Kunigreich Beheim aufs Präger Schloss angesetzten Landtag ihre vollmächtige Abgesandte, wie wir genädigist nicht zweifeln, abzufertigen sich nicht verweigern werden, etwas verlängern möchte, wir aber für eine hohe Nothdurft erachten, wie dann die Stände bei sich selbsten auch wohl ermessen können, damit die ungerischen, Granitzen, wofern man änderst grössern unwiederbringlichen Schaden und Verderb, welcher uns, unsern Kunigreichen und Landen und darinnen wohnenden getreuen Unterthanen, insondeiheit aber ihnen den Ständen des Markgrafthumbs Märhern, als die dem Erbfeind dem Türken am nächsten [In margine: In beide Lausitz möcht vor das Wort "am nächsten" "nahet" stehen.] gesessen, erfolgen möchte, verhueten will, der Gebuhr nach möchten versehen und das Kriegsvolk, welchem man nichts minder von wegen Beschutzung und Erhaltung solicher Gränitzort, Bezahlung thuen muess, daselbsten erhalten und soliche Granitzen nicht verlassen werden, dass obermelte Stände uns aus angezognen hochnothwendigen Ursachen der hievor uns bewilligten Steuer mittlerweil auf diesem itzigem Landtage einen halbjährigen Termin als auf nächstkunftig Georgi [In margine: Nota: Zu sehen, wie die Steuertermin in Schlesien und beiden Lausitzen gehen, und spatium zu demselben Wort in allen dreien Propositionibus bis zu weiter Erkundigung zu lassen.] zu entrichten und zu erlegen aus unterthänigister Neigung bewilligen wollten.

Und nachdem uns mehrermelte Stände des Markgrafthumbs Märhern auf jungst gehaltenem Landtage das Biergeld vom Bierbrauen auf unser genädigists Begehren bewilligt, weliches wir von ihnen zu Gnaden angenoniben haben, dieselben Biergeld aber gleichfalls itzo auf Weihnachten [In margine: Nota: Allhie abermals den Ausgang fleissig zu distinguiren.] ihr Endschaft haben werden: derwegen sollen gedachte unsere Commissarien unser ferrer genädigistes Begehren an die Stände des Markgrafthumbs Märhern gelangen lassen, dass sie uns voriger Gestalt soliches Biergeld [In margine: Nota: Diese Clausel ad marginerà wird in die Lande Schlesien und Lausitz nit zu brauchen sein, weil es vielleicht in den vorigen Propositionibus nit gestanden. Fleissig darnach zu sehen.] von itzo Weihnachten anfahend bis auf Johannis Babtistae nächstkunftig, auch mittlerweil auf diesem itzigen Landtage zu unserer Nothdurft aus unterthänigister Neigung bewilligen wollten, wie wir dann zu ermelten Ständen der genädigisten und väterlichen Zuversicht sein, sie werden sich gegen uns in dem allem willfahrig erzeigen nnd finden lassen. Und wir wollen die Stände mehi-gedachts Markgrafthumbs Märhern gegen solicher ihrer Hilf, die sie uns aus unterthänigister Neigung ohne Verweigerung bewilligen werden, nicht allein mit einem gewohnlichen Revers versehen, sondern soliches auch gegen ihnen sarnbt und sonderlichen in Gnaden erkennen und ihr genädigister Kaiser und Herr sein und bleiben.... Geben auf unserm kuniglichen Schloss Prag den 23. Decembris anno 78.




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