180. Usnesení stavù Dolno-Lužických, na snìmu shromáždìných, o vypravení poselství na snìm jenerální do Prahy v pøíèinì jednání o defensí; dále svolili pololetní daò z komínù jako pomoc váleènou s tou výminkou, jestli i ostatní zemì tak uèiní.

Bez datum [1579]. - Orig. v arch. èesk. místod.

Als uf der Rom. Kais, auch zue Hungern und Beheimb Kon. Mt., unsers allergenädigsten Herrn, gnädiges Verschaffen und Anordnen der wohlgebome und edle Herr Herr Jaroslaw Herr von Kolowrad, Herr auf Petersburg und Rabenstein, Rom. Kais. Mt. Rath und des Markgrafthumbs Niederlausitz Landvoigt, einen gemeinen Landtage, als uf den neuen Jahrestage dies eingehenden neunund-siebenzigisten Jahres einzukommen und folgendes Tages hernach der Handlung abzuwarten, öffentlichen publicieren und ausschreiben lassen: so sein auch uf solches S. Gd. Erfordern die vier Stände von Prälaten, Herren, denen von der Ritterschaft und der Städte vollmächtige Abgesandten gehorsamblichen erschienen und haben demnach von den kaiserlichen hierzu verordenten Herren Commissarien, denen edlen und gestrengen Herren Christofen von Schleinitz von Tolnstein uf Ronnenburg, und Melchioren von Rechenberg auf Bierschkau, Ihrer Kais. Mt. Appellationräth, den kaiserlichen Credenzbrief mit gebührlicher Reverenz empfangen, vernommen und darneben der kaiserlichen ihnen den Herren Commissarien mitgegebener Instruction einverleibte Proposition gehorsamblich angehöret.

Anfanglich aber thuen gegen hochstgedachten Ihrer Rom. Kais. Mt. als ihrem allergenädigsten Kaiser und Erbherm, sie sich zuentbotenen kaiserlichen Gnaden unterthänigst und gehorsambst bedanken, wünschen hinwiederuniben Ihrer Röm. Kais. Mt. von Gott dem Allmächtigen gluckselige friedliche Regierung sambt Victorien und Obsiegen aller Ihrer Röm. Kais. Mt. Feinde und Rebellen.

Und befinden diesem nach, dass Ihre Rom. Kais. Mt. aus väterlicher Fürsorge, so ihr Rom. Kais. Mt. wegen der ganzen Christenheit, sonderlich auch derselben Königreich, Furstenthumber und Landen allergnädigst tragen, etliche nothwendige hochwichtige Punkt und Artikel mit den Ständen der Chron Beheimb und deren zugehörigen Landen allergenädigst zu tractieren und zu handien unumb-gänglich verursacht worden.

Derwegen dann Ihre Rom. Kais. Mt. allergenädigst begehret, dass die gehorsamben Stände einen vollmächtigen Ausschuess ihres Mittels auf den Landtage, so Ihr Rom. Kais. Mt. aufm Montag nach Lichtmess nächstkunftig zu Prag angestellt, abfertigen sollen.

Nachdem sich dann die gemeinen Stände gehorsambst zu erinnern, dass gegen Ihrer Röm. Kais. Mt. sie sich uf gehaltenen kaiserlichen Landtage zu Sorau unterthänigst erkläret und gehorsambst erboten, die in solchem Landtagbeschluess nambkundig gemachten Personen ihres Mittels zu Berathschlagung der Defensionordnung unterthänigst abzufertigen, so wollen sich auch gemeine Stände dieser ihrer beschehenen Vorwilligung nach gehorsambst verhalten, auch die ihrigen, so sie diesfalls abfertigen werden, dermassen instruiren, wofern der vorgehenden Länder Abgesandten neben der Defensionordnung auch ander mehr Punkt berathschlagen und dieselben nicht zurück an die Stände brengen, sondern neben der Chron Beheimb schliessen willigen würden, dass sie es auch uf solchen Fall nach dieses armen Ländleins Gelegenheit grossen Unvormögenheit und Armut wegen der Stände dieses Markgrafthumbs an ihnen nicht erwinden lassen sollen.

Nachdem auch Ihre Rom. Kais. Mt. allergenädigst begehren, dass die gehorsamen Ständen dieses Markgrafthumbs zu Vorhutung und Abwendung noch grossern unwiederbrenglichen vorstehenden Schadens und Vorderbs und Erhaltung des Kriegsvolks auf den Grenzhäusern von Ausgang der jüngsten Bewilligung Ihrer Rom. Kais. Mt. noch eine halbjährige Rauchfangsteuer auf Georgi und dann zu Ihrer Rom. Kais. Mt. anderen Nothdurften die Biergelder gleichergestalt von Ausgang der nächsten Bewilligung bis uf Johannis Baptistae nächstkunftig unterthänigst bewilligen wollten, ob nun wohl gemeine Stände und sonderlich derselben armen Leute und Unterthanen wegen derer langwierigen vielfaltigen Steuern zum höchsten erschöpfet und in äusserstes Unvormögen gerathen sein, also dass sehr viel Unterthanen dieser obliegenden Beschwerung halber ihr Haus und Hof stehen und liegen lassen und sich darvon gemacht, zu dem auch in den Städten wie anderer Orter keine Handtierunge noch Gewerb sein, so wollen doch gegen Ihrer Rom. Kais. Mt. sich die Stände aus unterthäniger Treu und Guetherzigkeit hiermit gehorsambst erkläret haben, dofern die vorgehenden der Chron Beheimb incorporirte Länder jetziger Ihrer Röm. Kais. Mt. allergenädigst begehrte Hilfen gleichergestalt vorwilligen wurden, dass gemeine Stände dieses Markgrafthumbs uf solchen Fall Ihrer Röm. Kais. Mt. zu unterthänigsten Ehren, ungeacht ihrer und ihrer armen Leute höchsten Unvormögenheit und Armuth eine halbjährige Rauchfangsteuer, wie bishero, die kuniglichen Städte aber als Lucka, Guben, Lübben und Caalo wegen ihres Antheils funfzehen Hundert Thaler, doch dass ihnen, soviel auf Spremberg kommend, als ein Hundert und fünfzig Thaler, wie zuvorn, hieran abgekürzt werde, auf den gewohnlichen Termin Galli nächstkommende, sintemal denselben eher, und wie Ihre Röm. Kais. Mt. allergenädigst begehren, uf Georgi von den Leuten, welche noch zur Zeit die am Andreae nächst verschienen allbereit fällhaftige Steuern wegen der grossen äussersten Armuth restiren, auszumahnen und einzubringen unmöglichen ist, sowohl die Biersteuer als von jedem Viertel Bier vier weisse Groschen Ihrer Rom. Kais. Mt. allergnädigsten Begehrem nach bis uf Johannis hiemit gehorsambst bewilligt haben, auch oberzeltermassen und uf bemelte Termine unterthänigst verrichten, der unterthänigsten trostlichen Hoffnung und Zuvor sieht, dass Ihre Rom. Kais. Mt. dieses der Stände gehorsambstes Erklären in kaiserlichen Gnaden vormerken und der Stände allergnädigster Kaiser und Herr sein und bleiben werden. Zu derer kais. Gnaden sich die Stände hiermit unterthänigst und gehorsambst befehlen thuen. [Mit 12 beigedruckten Siegeln].




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