181. Krištof z Šleinic a Melchior z Rechenbergu, kteøíž jako komisaøi k snìmu Hornolužickému ke dni 1. ledna 1579 rozepsanému vypraveni byli, oznamují císaøi o vyjednávání se stavy a o záporném usnesení, kteréž na témže snìmu byli uèinili v pøíèinì obeslání èeského jenerálního snìmu.

1579, 3. ledna. - Orig. v arch. èesk. místod.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Demnach werden sich E. Kais. Mt. allergnädigist erinnern können, wassergestalt sie uns auf jetzo den ersten Januarii verschienen angestallten Landtag in Niederlausitz zu Commissarien vorgenommen und verordnet. Haben uns derowegen solichen E. Kais. Mt. gnädigistem Befehlich nach uf gemelten Tag in E. Kais. Mt. Stadt Lubben verfüget und folgenden Tags E. Kais. Mt. allergnädigisten Willen den Ständen des Markgrafthumbs Niederlausitz gehorsamist furtragen wollen. Dieweil aber E. Rom. Kais. Mt. Instruction nicht eher als den andern Januarii umb den Mittag ankommen und durch einen laufenden Boten dem Herrn Landvogt eingeantwortet worden, haben wir selbige, wie sie uns von gedachten Herrn Landvogt alsbald zugestellt, gehorsamblich verlesen und bewogen, die Stände daruf noch denselben Tag zusammen fordern lassen, ihnen E. Kais. Mt. Gnade und alles Guets neben Überreichung mit gebüehrlicher Reverenz E. Kais. Mt. Credenzbriefs vermeldet, hiernach die Proposition gethan und endlichen ermahnet, weil nun die Stände E. Kais. Mt. gnädigisten Willens genügsamen Bericht entpfangen, sie wollten solichem als gehorsame und treue E. Kais. Mt. Unterthane nachkommen und sich daruf zum ehisten unweigerlich vernehmen lassen und erklären.

Auf dieses haben sich die Stände nach genommen Abtritt also erklärt. Auf den ersten Punkt, dass sie ihre vollmächtige Abgesandten zu deme von E. Kais. Mt. im Königreich Beheimb angestellten Landtage abfertigen wollten, haben sie dieses eingewandt: Nachdem sie die Stände in Niederlausitz die letzten unter der Kron Beheimb incorporirten Ländern wären, wollte ihnen etwas bedenklichen furfallen, dass sie den andern als ihnen vorgehenden furgreifen, etwas schliessen und willigen sollten, weliches von denen zuvor nit bewilliget werde. Ferner hätten sie anno 70 auch ihre Abgesandten uf den gehaltenen damals Landtag nach Praga abgefertiget, da dann viel beschwerliche und gegen den ihrigen unverantwortlich Sachen in die Abgesandten gedrungen, weliche sie mit grossem Nachtheil und Beschwerung hätten eingehen und annehmen müssen, konnten derohalben nit willigen ihre Abgesandten vollmächtig, wie es von E. Kais. Mt. begehret, in allen Sachen, so allda furlaufen und gehandelt möchten werden, abzufertigen. Die Defensionordnung aber belangend, liessen sie es bei dem, so in E. Kais. Mt, Gegenwart jungst vergangen zu Sora abgehandelt und geschlossen wäre, verbleiben, hätten auch kein Bedenken, deshalben ihre Abgesandten gegen Präge zu schicken.

Den andern Punkt, die Rauchsteuer anreichend, könnten sie soliche änderst als uf schierstkunftig Andreae zu erlegen nicht bewilligen. Was die Biersteuer betrifft, haben sie sich, wie es von E. Kais. Mt. begelut, entschlossen und selbige also zu verrichten erboten; jedoch wollten sie ihnen in allen denen vorgehenden dreien Punkten dies ausdruckenlichen zuvorbehalten haben, dass es mit der Bescheidenheit gewilliget sein sollte, woferne die andere ihnen vorgehende Ländern auch dahin schliessen und willigen wurden.

Als nun dieses von den Ständen dermassen furbracht, seind sie von uns ferner fleissig erinnert und vermahnet worden: erstlich, weil dies, so von E. Kais. Mt. gnädigist begehrt, nit allein bei ihnen, sondern auch allen andern der Krön Beheimb incorporirten Ländern gesucht wurde, zweifelten wir nit, dieselben wurden sich alles Gehorsambs uf E. Kais. Mt. billiches Suechen erzeigen und verhalten, hätten sich derohalben die Stände mit diesem nichts zu behelfen; für das andere, dass sie sich befahrten, es möchte etwas beschwerlichs und ihnen verfänglichs gesuecht und in sie gedrungen werden, wann sie ihre Abgesandten gegen Pragau schickten, wäre E. Kais. Mt. ein so gerechter und christlicher Kaiser, welicher sowohl als seine Vorfahren, niemals seine Unterthanen mit unträglichen Bürden und Beschwerungen beladen oder von ihnen geinuetet hätte, weliches sie sich dann und keines anderm zu E. Kais. Mt. versehen sollten.

Den andern Punkt, darinnen sie sich abschlägig erzeigt, anruehrende, bäten wir und begehrten anstatt und vonwegen E. Kais. Mt., sie wollten sich im selben eines andern bedenken und erklären und im selbigen E. Kais Mt. gnädigisten Willen vollbringen und erstatten.

Wann dann dieses alles, weliches E. Kais. Mt. von ihnen jetzo begehrt, furnehmblich dahin gemeint, damit den itzigen gefahrlichen und besorglichen Läufen furkommen, die Gränitzhäuser in Hungern gestärkt und erhalten, sie die Stände, sowohl die ganze Christenheit möchte wider den Erbfeind geschutzet werden, und auch soliches E. Kais. Mt. gnädigist Begehren billich, leidlich und ohne einigen Beschwer von ihnen könnte verrichtet werden, wäre unser Erinnern, sie wollten sich eines solichen, so E. Kais. Mt. Begehr gemäss, entschliessen und anderweit gegen uns mit unabschlägiger Antwort vernehmen lassen.

Dieweil sichs aber etliche Stunden in der Nacht verzogen, haben die Stände bis uf den künftigen Morgen Frist begehrt, welche ihnen zugelassen.

Folgends Tags haben wir etliche von den furnehmbsten zu uns erfordern lassen und insonderheit vermahnet, sie wollten darob sein, damit dieser Landtag nit ohne Frucht zergehen und E. Kais. Mt. gnädigistes Suechen erfüllet möchte werden, dann es ein seltsam Ansehen und fast eins Ungehorsames bei E. Kais. Mt. haben wurde, wann sie sich alleine ausschliessen und des, so andere der Krön Beheimb inverleibte Länder ungezweifelt verwilligen wurden, verweigern sollten. Wollten derwegen aus der und andern Ursachen, so ihnen zu Gemüth gefüehrt könnten werden, nicht zweifeln, sie wurden sich uf diesmal, wie dann in allewege beschehen, gegen E. Kais. Mt. alles Gehorsambs verhalten.

Wie nun der oben gemelte Ausschuss von den Furnehmbsten aus den Ständen uns wiederumb beantwortet, dass die Stände endlichen uf ihrer vorigen Meinung beruweten, hätten auch soliche allreit aufs Papier bringen lassen und wollten E. Kais. Mt. selbst schriftlich und ausfuhrlichen die Ursachen, warumb sie E. Kais. Mt. jetzigem Begehren nit gänzliche Folge zu thun vermöchten, berichten und zuschreiben, haben wir abermals gedachte Stände vor uns bescheiden, mit ihnen noch weiters alles möglichen Fleiss gehandelt und vermahnet, sie wollten sich doch wegen der Abfertigung ihrer vollmächtigen Abgesandten und begehrten Turkenhilf, weil E. Kais. Mt. hoch und viel daran gelegen, des, wie soliches von derselben gesuecht wurde, unterthänigist entschliessen. Haben sie nach beschehenem Abtritt dieses zur Antwort geben: Weil der meiste Theil allbereit von dannen gescheiden und zuvorn endlichen dahin geschlossen und verblieben, dass es bei dem, wie es ufs Papier bracht, verbleiben sollte, konnten sie ohne der Abverreiseten Vorwissen nichts weiters bewilligen; jedoch wollten sie zum Uberfluss noch dieses eingehen, dass der Termin zu Erlegung der gedachten Türkenhilf auf künftig Galli sein möchte.

Weil sie dann uf unser zum dritten und viertenmal fleissigs Suechen und Anhalten sich in nichts weiters einlassen und furnehmblich mit denen, so abgereiset, entschuldiget auch letzlichen gebeten, man wollte sie mit fernerm Suechen und Ermahnen verschonen, haben wir es hiebei beruhen lassen und uf weitere E. Kais. Mt. Ratification einstellen müssen, wie dann dieses alles E. Kais. Mt. aus ihrem hierbei liegendem Landtagsbeschluss und schriftlicher ihrem vorigem Brauch nach Erklärunge, wess sich die Stände in Niederlausitz uf E. Kais. Mt. an sie allergnädigistes Begehren endlichen entschlossen, mit mehrerm gnädigist wird zu ersehen haben…. Datum Lubben den 3. Januarii anno etc. 79.




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