197. Martin, biskup Vratislavský, omlouvá se císaři, že nemá tolik moci, aby knížata a stavy slezské přimel k změně návrhu, kterýž byl učiněn při posledním sněmu knížetství Slezských o vydání reversu císařem v příčině vypravení vyslanců slezských na jenerální sněm do Prahy a svolení berně i posudného, že však svolal sjezd stavův na den 15. února do Vratislavi, na němž o reversu a vypravení vyslanců na sněm jenerální do Prahy jednáno bude.

V NISE. 1579, 4. února. - Orig. v arch. česk. místod.

Allerdurchlauchtigister u. s. w. Euer Kais. Mt. genädigistes Schreiben den dreissigisten Januarii datiret habe ich den andern Februarii gegen Abend mit gebuerender Reverenz empfangen und daraus gehorsambist vernommen, welcher Gestalt der Fürsten und Stände in Schlesien auf nächstem gehaltenem Furstentage zue Breslau gestellte Notel des begehrten Reverses wegen der Absendung gegen Prag, dann auch des bewilligten Steuertermins auf künftig Georgi und der Biergelde bis auf Johannis E. Kais. Mt. als eine ungewöhnliche Neuerung zu verfertigen lassen bedenklichen fallen wollte, dass ich auch die Fürsten und Stände davon Hllichen abwenden und E. Kais. Mt. Conimissarien dieselbe ohne E. Kais. Mt. genädigists Vorwissen und Ratification nicht annehmen sollen, mit genädigistem Befehlich, dass ich die Fürsten und Stände (ob es vonnöthen sein würde) ermahnen solle, dass sie mit dem Revers, so E. Kais. Mt. dem vorigen Brauch nach stellen und fertigen lassen, zufrieden sein und dass an der zeitlichen Abfertigung zue dem bestimmten Termin des ausgeschriebenen Landtages kein Abgang, Saumbsal oder Verhinderung erschiene, wie dann ferner E. Kais. Mt. genädigistes Schreibens Inhalt ist.

Darauf soll E. Kais. Mt. ich unterthänigist nicht vorhalten, dass ich mich je und allzeit nach höchstem Vonnögen beflissen, dass E. Kais. Mt. ich unterthänigist und treulichen dienen möchte, wann es auch zue den Furstentages Handlungen kombt, wird kein Fleiss unterlassen, soviel mir als einem Mitglied und Fürsten dieses Landes verantwortlichen, bei den Sachen E. Kais. Mt. zum besten zuethun; dass ich aber die Fürsten und Stände von diesem Vorhaben der Notel des Reverses wenden solle, können E. Kais. Mt. genädigist bedenken, dass dies in meiner Macht und Gewalt nicht ist, dazue seind E. Kais. Mt. Commissarien zur Stelle gewesen, denen E. Kais. Mt. die Handlung mit den Fürsten und Ständen zue thun befohlen. Dass ich nun als ein Mitglied und Fürst dieses Landes mich von gemeinem Lande trennen solle, will in E. Kais. Mt. genädigists Bedenken, wie mirs gebuehrt, gestellt haben.

Was aber den vorfertigten und allhero geschickten Revers anreicht, habe aus E. Kais. Mt. genädigistem Schreiben ich die Ursachen und Bedenken, waruinb E. Kais. Mt. solichen Revers der vorgeschriebenen Notel nach nicht vorfertigen lassen, gehorsambist vernommen. Ob ich nun wohl gerne zue Befoderung der Sachen wollte, dass alsbald die Fürsten und Stände damit zufrieden und darauf die deputirten Gesandten zue dem Landtage gegen Prag sich begeben, so geruhen doch E. Kais. Mt. genädigist zue bedenken, wie mir verantwortlichen sein will, wie auch in meiner Macht stehet, hinter der Fürsten und Stände Vorwissen und Willen solches zu ordnen und uber den Furstentagsbeschluess zue schreiten. Derwegen zue Befoderung der Sachen (weil durch kein ander Mittel die Ermahnung, davon E. Kais. Mt. selbst melden, geschehen kann) ich eilendes eine Zuesammenkunft der Fürsten und Stände auf den funfzehenden Februarii zue Breslau einzuekommen, doch auf E. Kais. Mt. genädigiste Ratification, ausgeschrieben, allda ferner wegen des Reverses und Absendung von den Fürsten und Ständen gerathschlaget und alles mit ihrem Consens, Wissen und Willen geschlossen werden kann, was ich auch hiebei E. Kais. Mt. zum besten befodern kann, soll nicht unterlassen werden. Und dieweil mir zuegleich E. Kais. Mt. begehren zue proponiren, auch hernach in der Fürsten und Stände Rathschlägen was bewilliget und beschlossen werden solle, zue sitzen nicht gebuehren will, wie dann auch bei den Fürsten und Ständen derhalben Bedenken vorfallen werden, so stelle ich in E. Kais. Mt. gnädigists Gefallen, ob E. Kais. Mt. etzliche Personen als Commissarien auf benennten Tag gegen Breslau verordnen wollen, welche E. Kais. Mt. Nothdurft proponirten und ferner alle Sachen bei den Fürsten und Ständen befoderten. Da aber auch E. Kais. Mt. genädigist wollen, dass diese Zusammenkunft nicht gehalten werden solle, kann dieselbe auf E. Kais. Mt. Befehlich alsbald abgeschrieben werden. Bin also E. Kais. Mt. genädigisten und foderlichen Resolution gehorsambist gewärtig. Datum Neisse den 4. Februarii anno 79.




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